(Edit): Probleme mit Ebay - bin sehr wütend

grimsrud

Member
Themenstarter
Registriert
4 Okt. 2007
Beiträge
472
Hallo zusammen,

seit Anfang Oktober bin ich nun stolzer Besitzer eines IBM X31, nachdem ich zuvor 1,5 Jahre ein iBook mein eigen nannte. Aber irgendwie angepisst von dem Geschäftsgebahren Apples und vorallem der Macuser-Community (selten so ein ignorantes Volk gesehen (betrifft nicht alle)), habe ich mich also entschlossen, mein iBook zu verkaufen.
Gestern war es dann soweit. Das iBook ist zu einem guten Preis weggegangen und pünktlich NACH Ende der Auktion bekomme ich eine Mitteilung des Käufers, ob das iBook Feature X und Y unterstützt. Also habe ich geantwortet, aber jeder kann sich jetzt vermutlich denken was dann passiert: heute Morgen eine Antwort auf meine Mail bekommen: Käufer möchte gerne vom kauf zurücktreten... oh man... ich bin sowas von sauer. Ich habe sowieso schon sowenig Zeit und muss mich dann noch um solch eine Scheiße kümmern. Naja. Hilft nichts. Erstmal geguckt, wie das mit dem "Angebot an unterlegene Bieter" funktioniert. Festgestellt, dass ich dadurch natürlich nur Verluste mache. Also dem Typen eine Mail geschrieben, in der ich nochmal auf eine Stelle meiner Artikelbeschreibung hinweise, die besagt, dass ich den Artikel nicht zurücknehmen werde. Bin ja mal gespannt, was da jetzt kommt...
Man... ich habe sowas von die Hasskappe auf! Wie scheiße muss man eigentlich sein? Tut mir leid, aber wenn ich doch einen Artikel für mehr als 100? ersteiger, kümmer ich mich doch vorher drum, ob es meinen Ansprüchen genügt. Und die Artikelbeschreibung ist wirklich mehr als Ausführlich gewesen.
AHHHHHRRRRRGGGG...

Naja... drückt mir die Daumen, dass der Typ, wenn auch vermutlich zähneknirschend, bezahlt.

Munter. Grimsrud

Ps: Um nochmal auf Apple zurückzukommen: Als ehemaliger Appler und nun IBMler lasst euch eins gesagt sein: es mag sein, dass es auch hier den einen oder anderen Markenfetischisten gibt, aber glaubt mir: ich fühle mich hier gut aufgehoben und bin angenehm überrascht, dass es hier so menschlich zugeht! Fühlt euch gelobt :-)

Edit by Goonie: Dezente Titel-Re-Formulierung ;)
 
Original von Grun
@deeptrancer

Du schreibst ja immer das Gleiche, wie ich. Nur etwas später. Das is ne Copyrightverletzung, würd ich mal sagen. Du hörst von meinem Anwalt! :D

Bitte nicht, ich bezahle Dir auch Schadensersatz!!! :D
 
Hallo zusammen,

vielleicht nochmal etwas zu den Leuten hier, die das worüber ich mich aufrege lächerlich finden:
es hat nunmal nicht jeder Mensch Zeit, sich um so einen Quark zu kümmern. Natürlich dauert das einstellen des Angebots nicht lange und anscheinend kann ich sogar die eBay-Gebühren wiederbekommen. Aber das ist ja garnicht der Punkt: jmd. hat mit mir nach meinem Verständnis einen Vertrag abgeschlossen, dass er mein iBook für das gebotene Geld ersteigert. NACHDEM er diesen Vertrag mit mir geschlossen hat, macht er sich Gedanken darum, ob es eine Funktion X oder Y hat. Stellt euch mal vor, ihr würdet gebrauchte Autos verkaufen, Verträge abschliessen und die Kunden würden, nachdem ihr den Gebrauchtwagen gereinigt, überprüft usw. habt, zu euch sagen: wie? Das hat keine Klimaanlage? Steht zwar vorne auf dem Schild in der WIndschutzscheibe, aber ich habe die Beschreibung garnicht gelesen. Ne... ich will den Wagen dann doch nicht.
Ich möchte gerne Wissen, was ihr davon halten würdet? Ihr fändet das bestimmt voll klasse, Arbeit in nichts und wiedernichts gesteckt zu haben?
Leute... wollt ihr mich verarxxxxx? Wofür gibt es denn dann Verträge, wenn man sich nicht an sie halten muss? Dann kann man sich den Mist auch gleich sparen.

Man Man Man...

Munter. Grimsrud
 
nein, ich fände es auch nicht klasse, habe aber gelernt, mich mit solchem "Kleinkram" nicht mehr aufzuhalten. Das ist halt eBay, da muss man auch mal mit sowas rechnen.

Davon abgesehen sollte man schon ein wenig Fingerspitzengefühl haben und auch mal über sowas hinwegsehen. Ist mir bei eBay schon mehrmals passiert, meistens der Hinweis, dass man das Geld nun eigentlich doch nicht hat. Aber ok, passiert halt, ist ärgerlich, bringt aber nichts, wenn man sich deshalb verrückt macht und von der Wut nicht mehr runter kommt.

Aber ok, geh zum Anwalt (meiner würde übrigens bei dem Streitwert lachen, aber ist leider nicht bei allen so...), zerre ihn durch alle Instanzen bis vor den BGH und zur Not engagiere Moskau-Inkasso! :D
 
@grimsrud

Der Typ ist neu bei ebay und hat noch nicht ganz gecheckt, wie der Hase läuft. Außerdem isser scheinbar auch ein DAU. Solche Leute gibts nunmal.
Solange er freundlich bleibt und nicht pampig wird, was solls?
Das isses doch nicht wert, dass einem wegen sowas die Halsschlagader platzt.

In der Zeit, in der du hier die drei Posts geschrieben hast, hättest du den Artikel schon ein paar Mal neu einstellen können.

Btw: Dein Autohändler-Vergleich hinkt. ;)
 
Original von deeptrancer
Edit: @ Threadstarter: so, habe mir das iBook mal angeschaut. Würde gerne mal von Dir wissen, wo für einen Laien (und davon ist auszugehen) ersichtlich ist, dass man weder DVDs abspielen noch eine Internetverbindung starten kann. Die Frage war in meinen durchaus berechtigt (auch, wenn er sie natürlich besser vor Auktionsende hätte stellen sollen).
Hör mal: nimm es mir nicht übel, aber soll ich den Leuten vielleicht auch noch eine Anleitung darüber schicken, wie die sich ihren Hintern mit einer bei mir ersteigerten Rolle Klopapier abputzen müssen?
Wenn ich mir für knapp 300? ein Notebook kaufe, dann weiß ich auch vorher oder mache mich zumindest schlau, was ein Netzwerkanschluss ist und ich kenne auch die Bedeutung des Wortes CD-RW-Laufwerk.
Was kommt als nächstes? Geben die mir eine negative Bewertung, weil das iBook kaputt ist, denn es läuft kein Windows drauf? Das hätte ich für den Laien auch dazu schreiben können.

Kurzum: wenn ich keine Ahnung habe, was ich ersteiger, dann stelle ich meine Fragen BEVOR ich 300? dafür ausgebe und nicht danach oder ich las es einfach ganz sein.

Munter. Grimsrud
 
Hallo!

Von der Sache her hast Du recht!

Vertrag ist zustande gekommen... (somit auch die Abnahmepflicht des Käufers)

ICH habe lächerlich geschrieben, da Deine Aufregung (auch wenn Du im Recht bist) in keinster Weise dem Aufwand entspricht, dem unterlegenen Bieter ein Angebot zu unterbreiten.

Kannst natürlich auch auf Abnahme bestehen, Fristen setzen Schadensersatz fordern, eBay und Anwalt einschalten, und Dich weiter aufregen...

Da halte ich weiter an den angegeben Möglichkeiten meinerseits fest...
Zum Thema "Geld verplanen, welches noch nicht vorhanden ist", sage ich mal nix...

Gruß,
BOB
 
Original von grimsrud
Hör mal: nimm es mir nicht übel, aber soll ich den Leuten vielleicht auch noch eine Anleitung darüber schicken, wie die sich ihren Hintern mit einer bei mir ersteigerten Rolle Klopapier abputzen müssen?

weiter habe ich gar nicht gelesen, denn mit dieser Antwort zeigst Du deutlich, welch Geistes Kind Du bist.

Wünsche Dir für Dein weiteres Leben viel Glück, dass Du nie in undankbare Situation etc. kommst und mal auf Hilfe angewiesen bist. Denn lt. Konfuzius würdest Du dann richtig im Mist stecken! :D
 
nur um meinen kopf wieder auf dei schultern zu bekommen
die 50? schaden(ohne "s")ersatz waren symbolisch!
bei einem streitwert von 300? ist es natürlich etwas viel

aber durch das ersteigern ist ein kaufvertrag zustande gekommen,
aus dem der käufer u.a. nur rauskommt wenn er dem verkäufer täuschung o.ä. nachweisen kann
sowas muss in letzter instanz ein gericht oder ebay entscheiden
aber das ein cd/rw keine dvds abspielt, und ein netzwerkanschluss kein wlan bedeutet
sollte den bietern klar sein!

desswegen noch mal die bitte um den artikeltext...

ob und wie weit sich über solche dinge aufzuregen lohnt,
bleibt doch hoffentlich jadem selbst überlassen - ebay neuling oder nicht...

kolja
 
@ kolja: hier nochmal die Artikelnummer: 290185710220.

@all: Vielleicht um das nochmal klarzustellen: Ich bin sicherlich der Letzte, der auf die Idee kommen würde, sowas vor Gericht zu klären. Es nervt mich persönlich halt einfach vom Prinzip: Wenn man keine Ahnung hat, kann man fragen... aber dann bitte vor Aktionsende. Wenn man Anfänger bei eBay ist, ist das auch kein Problem... schliesslich waren wir das alle mal.
Aber ich denke, dass wenn man im geschäftfähigen Alter ist und keinen Vormund hat, sich auch ruhig über seine Rechte und Pflichten zumindest grob klar sein sollte.
Ich weiß es natürlich nicht 100%, aber ich würde dafür Wetten, dass das außerhalb des Internets mit dieser Person nicht passiert wäre. Ganz einfach deswegen, weil sich manche Menschen anscheinend nicht bewusst darüber sind, dass auch im internet Regeln gelten... genau so, wie in der realen Welt.

Aber nun denn...
Ich danke euch trotzdem allen für eure Beiträge.

Munter. Grimsrud
 
@grimsrud: so, wie Du es eben ausgedrückt hast, gebe ich Dir fast 100% Recht! Aber wie gesagt, nimm es, wenn auch zähneknirschend, als Lehrgeld hin, lass Dir die Gebühren von eBay erstatten und biete es dem oder den unterlegenen Bieter(n) an, vielleicht hast Du da ja Erfolg mit.

Das Leben ist einfach zu kurz, um es sich mit solchen Kleinigkeiten selbst schwer zu machen. Deshalb auch das von mir angesprochene Fingerspitzengefühl... ;)
 
@grimsrud
der artikeltext ist eindeutiger als bei einigen anderen anbietern!
wer bei dem text anch dem kauf noch fragt ob dvd und wlan, der kann nicht lesen
(was evtl zu entschuldigen ist) oder weiss nicht was er will

viel glück beim 2. versuch

kolja
 
kolja, nochmal: er hat NICHT nach WLAN gefragt (es war nur grimsrud nach nur von "Internetverbindung herstellen" die Rede)!
 
Original von deeptrancer
kolja, nochmal: er hat NICHT nach WLAN gefragt (es war nur grimsrud nach nur von "Internetverbindung herstellen" die Rede)!

verstehe ich jetzt nicht....
 
WLAN ist nicht alles, es gibt Notebooks mit DSL-tauglichem LAN-Port, UMTS, Modem-/ISDN-Anschluss, .......

Deshalb war die Frage des Käufers nach "Möglichkeit zur Herstellung einer Internetverbindung" durchaus angebracht...
 
Ich möchte jetzt gar nichts mehr zum Thema an sich schreiben, aber anmerken, dass ich das Angebot angesehen habe und feststellte, dass es sich schon wieder um einen Bieter mit 0 Bewertungspunkten handelt. Ich hatte selbst in den letzten Monaten so viel Ärger mit Neulingen, dass ich mir schon überlegt habe, ob man Käufer mit weniger als 5 Punkten o.ä. sperren lassen kann. Gibt es solch eine Funktion bei ebay? ;-))

Matea
 
Hallo nochmal,

ich bin jetzt nochmal mit dem Menschen in Kontakt getreten und da ich keinen Bock drauf habe, mich weiter mit dem Problem auseinanderzusetzen, ist es wohl wirklich das Beste, es einfach zu vergessen und das nächste mal, wenn ich eBay nutze, einfach Leute mit Neuanmeldung oder 0 Bewertungen auszuschliessen.

Hoffen wir mal, dass jmd von den anderen noch Interesse an dem iBook hat.
Schaun mer mal.

Munter. Grimsrud
 
Original von deeptrancer
WLAN ist nicht alles, es gibt Notebooks mit DSL-tauglichem LAN-Port, UMTS, Modem-/ISDN-Anschluss, .......

Deshalb war die Frage des Käufers nach "Möglichkeit zur Herstellung einer Internetverbindung" durchaus angebracht...
Selbst das wäre beim Lesen der Artikelbeschreibung in Erfahrung zu bringen gewesen. Unter Details steht, dass das iBook ein "Modem: 56K V.90" hat. Ich denke, es dürfte auch einem Computer-Laien nicht überfordern, herauszufinden was das bedeutet. Wie gesagt: ansonsten frage ich, oder steiger eben nicht mal so aus Jux und Dollerei mit!

Aber da könnte man jetzt vermutlich unendlich drüber Diskutieren, was ein DAU wissen kann/sollte/müsste und ich mache mir da jetzt mal lieber keinen Kopf mehr drum und schreibe mir hinter die Ohren:
"Beim nächsten mal schliesse ich Mitglieder mit 0 Bewertungen aus. Beim nächsten mal schliesse ich Mitglieder mit 0 Bewertungen aus. Beim nächsten mal schliesse ich Mitglieder mit 0 Bewertungen aus..."

;-)
Munter. Grimsrud
 
wie schon mehrmals geschrieben, ich gebe Dir vom Grundprinzip her ja auch Recht. Das mit der Aufzählung war eher für Kolja gedacht, da er scheinbar nur WLAN kennt... ;)

Das mit dem Ausschluss von "0-Mitgliedern" mache ich bei meinen Auktionen übrigens auch schon seit geraumer Zeit... ;)
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben