(Edit): Probleme mit Ebay - bin sehr wütend

grimsrud

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4 Okt. 2007
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Hallo zusammen,

seit Anfang Oktober bin ich nun stolzer Besitzer eines IBM X31, nachdem ich zuvor 1,5 Jahre ein iBook mein eigen nannte. Aber irgendwie angepisst von dem Geschäftsgebahren Apples und vorallem der Macuser-Community (selten so ein ignorantes Volk gesehen (betrifft nicht alle)), habe ich mich also entschlossen, mein iBook zu verkaufen.
Gestern war es dann soweit. Das iBook ist zu einem guten Preis weggegangen und pünktlich NACH Ende der Auktion bekomme ich eine Mitteilung des Käufers, ob das iBook Feature X und Y unterstützt. Also habe ich geantwortet, aber jeder kann sich jetzt vermutlich denken was dann passiert: heute Morgen eine Antwort auf meine Mail bekommen: Käufer möchte gerne vom kauf zurücktreten... oh man... ich bin sowas von sauer. Ich habe sowieso schon sowenig Zeit und muss mich dann noch um solch eine Scheiße kümmern. Naja. Hilft nichts. Erstmal geguckt, wie das mit dem "Angebot an unterlegene Bieter" funktioniert. Festgestellt, dass ich dadurch natürlich nur Verluste mache. Also dem Typen eine Mail geschrieben, in der ich nochmal auf eine Stelle meiner Artikelbeschreibung hinweise, die besagt, dass ich den Artikel nicht zurücknehmen werde. Bin ja mal gespannt, was da jetzt kommt...
Man... ich habe sowas von die Hasskappe auf! Wie scheiße muss man eigentlich sein? Tut mir leid, aber wenn ich doch einen Artikel für mehr als 100? ersteiger, kümmer ich mich doch vorher drum, ob es meinen Ansprüchen genügt. Und die Artikelbeschreibung ist wirklich mehr als Ausführlich gewesen.
AHHHHHRRRRRGGGG...

Naja... drückt mir die Daumen, dass der Typ, wenn auch vermutlich zähneknirschend, bezahlt.

Munter. Grimsrud

Ps: Um nochmal auf Apple zurückzukommen: Als ehemaliger Appler und nun IBMler lasst euch eins gesagt sein: es mag sein, dass es auch hier den einen oder anderen Markenfetischisten gibt, aber glaubt mir: ich fühle mich hier gut aufgehoben und bin angenehm überrascht, dass es hier so menschlich zugeht! Fühlt euch gelobt :-)

Edit by Goonie: Dezente Titel-Re-Formulierung ;)
 
Tja, so ist das bei ebay.

Ich würde mich nicht ärgern und den Artikel noch einmal einstellen.

Klar ist das Mist, wenn er erst nach Auktionsende fragt, aber zum Kauf zwingen wirst Du ihn nicht können. :(
 
gib mal n link zu deiner auktion, wenn du eine objektive meinung haben willst :D

wenns ums frustablassen geht, kann ich die nur sagen; bleib hart und bestehe auf dein recht!
einziger deal würde bei mir (in so einem fall) über schadenersatz laufen
also nicht kaufen mit 50? bezahlen!

kolja
 
Hallo Grimsrud,

jetzt steigerst Du Dich da ein bißchen arg rein, würde ich sagen. Hast Du immer so eine, sagen wir mal mild ausgedrückt, blumige Sprache"?

Ich kaufe und verkaufe auch allerhand bei ebay und habe schon so manches erlebt. Aber es KANN vorkommen, dass man eine Sache beim Bieten vergisst und es dummerweise erst hinterher abfragt. Ist denn der Verlust soo groß? Wenn der zurückgetretene Bieter von vornherein nicht geboten hätte, dann hättest Du auch nicht mehr erhalten als vom zweithöchsten Bieter. Verstehst Du was ich meine? Ich würde mich beeilen, bevor der unterlegene Bieter was anderes gekauft hat.

Gruß, Matea
 
Du drehst also gerade total am Rad, weil der Käufer vom Kauf zurücktreten möchte? Wirst du immer so cholerisch, wenn dir irgendwas nicht passt?

Scheinbar bist du noch nicht lange bei ebay, denn da gibts noch deutlich schlimmere Sachen...
Lass dir die ebay-Gebühren erstatten, stell das Ding wieder ein und gut is.
 
Wenn er bietet bevor er sich schlau macht... selber Schuld.
Ich würde ihm das Angebot machen, dass er die Differenz zum nächsthöchsten Bieter zahlen kann um vom Kauf zurückzutreten.

Ansonsten hilft manchmal schon vernünftiges Reden und im Zweifelsfalle wohl auch eine Erwähnung der Worte "bindend", "rechtskräftig" und "Anwalt". So wie es scheint, hast du ja das Recht auf deiner Seite. Aber spring nicht gleich allzu hart mit ihm um, es gibt viele Bescheuerte da drausen und manche könnens einfach nicht besser... ;)
 
Ich denke solange keiner die Auktion gesehen hat und weiss was (wesentliches?) vergessen wurde kann sich hier niemand eine Meinung bilden.
 
@ qwertz: Ja. Könnte den Artikel nochmal reinstellen, aber das ist wieder mit Zeit und Geld verbunden. Beides habe ich nicht, weswegen ich ja das iBook überhaupt verkaufe :-)

@ kolja: Also den Link stelle ich erstmal nicht ein, weil ich das erstmal geklärt haben will. Aber zumindest soviel: beide Fragen, die der Mensch gestellt hat, ergeben sich klar aus der Artikelbeschreibung.
Allerdings finde ich die Idee mit dem Schadensersatz gut. Werde das nochmal überdenken.

@ Matea: Blumige Sprache? :-) Nein... aber ich bin wirklich sauer, weil egal worum es in diesem Moment geht, es meine Zeit, meine Nerven und mein Geld in Anspruch nimmt, mich jetzt darum zu kümmern. Ob der Verlust groß ist oder nicht ist eine relative Frage: für mich handelt es sich dabei um viel Geld... für andere eher um weniger. Aber das ist eben nicht der Punkt. Mich nervt es gerade einfach nur tierisch, weil ich mit dem Geld gerechnet habe, weil ich Rechnungen zu bezahlen habe. Wenn ich die AUktion neu reinstelle, dauert es wieder Tage, bis ich an das Geld komme.
Aber wie Kolja sagte: vielleicht ist die Idee mit dem Schadensersatz gut. Ich werde ihm das mal vorschlagen.

Danke erstmal soweit für eure Beiträge... mal sehen, was ich daraus machen kann, sobald der erste Stress erstmal verflogen ist.

Munter. Grimsrud

Ps:
@ Grun: ja... ich drehe am Rad, denn: es gibt immer Dinge die schlimmer sind. Wenn ich mich danach richten würde, wie schlimm es hätte theoretisch werden können, wäre ich ein glücklicher Mensch... nur funktionieren Menschen normalerweise nicht so :-)

@ cyberjonny: Ja... Das mit der DIfferenz habe ich auch schon überlegt. Ich werde mal drüber nachdenken

@ qwertz: Artikelnummer: 290185710220 und es ging um die Frage, ob das iBook DVDs abspielen kann und eine Verbindung mit dem Internet herstellen kann.
 
meine Güte, das ist mir auch schon mehrmals passiert. Klar, das ist sehr ärgerlich, aber belastet Euch doch nicht mit so Kleinigkeiten. eBay-Gebühren erstatten lassen und neu einstellen (dauert übrigens max. 2 Min.!).

Aber ich beneide Euch schon Alle: ihr habt scheinbar sonst keine anderen "Probleme" oder es ist Euch langweilig, denn anders kann ich mir das Aufziehen an solchen Geschichten nicht erklären.

Achja, 50 Euro "Schadensersatz" - welcher Schaden ist Dir denn entstanden, der 50 Euro rechtfertigt? Bleibt alle mal auf dem Boden! Wenn überhaupt, dann würde ich dem Käufer z. B. 15 Euro Aufwandsentschädigung vorschlagen.

Edit: @ Threadstarter: so, habe mir das iBook mal angeschaut. Würde gerne mal von Dir wissen, wo für einen Laien (und davon ist auszugehen) ersichtlich ist, dass man weder DVDs abspielen noch eine Internetverbindung starten kann. Die Frage war in meinen durchaus berechtigt (auch, wenn er sie natürlich besser vor Auktionsende hätte stellen sollen).
 
@grismund,

du hast die Möglichkeit bei ebay die Transaktion nicht zu Ende zu führen (nicht bezahlten Artikel melden) und kriegst eine Gutschrift von ebay und somit entstehen keine Kosten....

...ist auf alle Fälle weniger nervenaufreibend, als zu hoffen das er zahlt oder geschweige er bereit ist dir Schadensersatz zu leisten, vergiss es...

In der Zeit, wo du dich aufregst, hätte dein Ibock schon längst wieder in der Bucht sein können ;o)

Grüße
 
Moin!

Also das Problem verstehe ich auch nicht wirklich!

Du hast zwei Möglichkeiten:
1. Angebot an den unterlegenen Bieter (der hat ja auch nur einen Euro weniger geboten)

2. eBay melden, dass das Geschäft nicht zustande gekommen ist und somit keine Gebühren zahlen.

So viel Aufregung um so wenig... (sorry, lächerlich)

Gruß,
BOB
 
Ich würde dem Käufer eine frist setzen am besten 2 Wochen für die Zahlung. Du kannst ihm auch drohen mit nem Anwalt würd ich aber auch nur wenn du das durchziehen willst. Wenn jemand bei dir bietet ohne vorher richtig zu lesen ist das sein Problem. Wenn er nicht bezahlt auf jeden Fall einen unbezahlten Artikel melden bei Ebay und ne Rote Bewertung geben.
 
Original von ChrisB
Ich würde dem Käufer eine frist setzen am besten 2 Wochen für die Zahlung. Du kannst ihm auch drohen mit nem Anwalt würd ich aber auch nur wenn du das durchziehen willst. Wenn jemand bei dir bietet ohne vorher richtig zu lesen ist das sein Problem. Wenn er nicht bezahlt auf jeden Fall einen unbezahlten Artikel melden bei Ebay und ne Rote Bewertung geben.

albern.... vielleicht noch mit einem Panzer hinfahren und zur Abnahme zwingen ;o).... Schade um die 2 Wochen....
 
Original von deeptrancer
eBay-Gebühren erstatten lassen und neu einstellen (dauert übrigens max. 2 Min.!).

Plus die Laufzeit für die neue auktion, das sind dann doch mehrere Tage, die man auf das Geld warten muss...

.

Edit: @ Threadstarter: so, habe mir das iBook mal angeschaut. Würde gerne mal von Dir wissen, wo für einen Laien (und davon ist auszugehen) ersichtlich ist, dass man weder DVDs abspielen

Auch ein DAU sollte wissen, das ein CD-Laufwerk keine DVDs abspielen kann


noch eine Internetverbindung starten kann. Die Frage war in meinen durchaus berechtigt (auch, wenn er sie natürlich besser vor Auktionsende hätte stellen sollen).

yepp, Internet sollte laut Beschreibung zumindest kabelgebunden funktionieren, drahtlos natürlich nicht, die Wireless-Karte fehlt ja.
 
Original von Upulugutu
Plus die Laufzeit für die neue auktion, das sind dann doch mehrere Tage, die man auf das Geld warten muss...

wie heißt es so schön "man soll nicht mit Geld rechnen, das man nicht hat!". Was wäre denn gewesen, wenn Nigeria die Auktion gewonnen hätte?

Auch ein DAU sollte wissen, das ein CD-Laufwerk keine DVDs abspielen kann

"sollte" ist aber keine anzunehmende Voraussetzung.

yepp, Internet sollte laut Beschreibung zumindest kabelgebunden funktionieren, drahtlos natürlich nicht, die Wireless-Karte fehlt ja.

wenigstens da sind wir uns einig.
 
Original von grimsrud

@ Grun: ja... ich drehe am Rad, denn: es gibt immer Dinge die schlimmer sind. Wenn ich mich danach richten würde, wie schlimm es hätte theoretisch werden können, wäre ich ein glücklicher Mensch... nur funktionieren Menschen normalerweise nicht so :-)

Aber wenn du dich über jede Kleinigkeit so aufregst, wird das nie was mitm Glücklichwerden. ;)
Ich kann mich auch darüber aufregen, wenn Oma Erna beim Aldi mal wieder mit 1 Cent stücken bezahlt. Tu ich aber nicht...

Du kannst ihm auch drohen mit nem Anwalt [...]

Das Drohen mitm Anwalt ist inzwischen auch schon zu nem Massensport geworden. Aber hauptsache man bekommt recht. :rolleyes:
 
Original von ChrisB
Ich würde dem Käufer eine frist setzen am besten 2 Wochen für die Zahlung. Du kannst ihm auch drohen mit nem Anwalt würd ich aber auch nur wenn du das durchziehen willst.

sorry, aber der Vorschlag ist in meinen Augen einfach nur lächerlich! Man kann es auch übertreiben, aber dieses Verhalten ist einfach nur kindisch und albern! Dem Verkäufer ist kein Schaden entstanden und von daher kann man es auch einfach mal gut sein lassen!

Hättest Du auch zu einem Anwaltsschreiben nach Nigeria geraten?
 
Original von deeptrancer


Achja, 50 Euro "Schadensersatz" - welcher Schaden ist Dir denn entstanden, der 50 Euro rechtfertigt? Bleibt alle mal auf dem Boden! Wenn überhaupt, dann würde ich dem Käufer z. B. 15 Euro Aufwandsentschädigung vorschlagen.
.

Als Schaden ist die Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem entgangenen nächstniedigeren Gebot enstanden, wenn es ein unterlegener Bieter kauft.

Ansonsten ist es die Differenz zwischen dem Wert des Geräts und dem möglichen Kaufpreis, falls dieser höher als der Preis ist.

Die Ebay-Gebühren jedenfalls nicht, denn die bekommt man ja ohne weiteres von Ebay erstattet, wenn man angibt, dass das Geschäft nicht zustandegekommen ist.

Mein Tipp: Zunächst auf Abnahme bestehen, wenn er sich weigert die Sache dem unterlegenen Bieter anbieten und dem Ersteigerer androhen/anbieten, die Differenz zu zahlen.
Wenn das nicht funzt, den Kauf rückabwicken, von Ebay die Gebühren zurück, das Ding nochmal einstellen und sich ggü dem Ersteigerer vorbehalten, die Differenz zu seinem Preis von ihm zu verlangen, wenn sich dann ein Käufer findet...
 
@deeptrancer

Du schreibst ja immer das Gleiche, wie ich. Nur etwas später. Das is ne Copyrightverletzung, würd ich mal sagen. Du hörst von meinem Anwalt! :D
 
Original von cunni
Als Schaden ist die Differenz zwischen dem Höchstgebot und dem entgangenen nächstniedigeren Gebot enstanden, wenn es ein unterlegener Bieter kauft.

ach was, wirklich? Da wäre ich nicht drauf gekommen... ;)

Aber: 1, 2 Euro (mehr ist es i.d.R. bei Angeboten an unterlegene Bieter nicht!) sind in meinen Augen nicht erwähnenswert, dafür würde ich mir nicht die Mühe machen und eine Schadensersatzaufforderung schreiben. :D
 
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