EdgeE330 nach nur 1,5 Jahren defekt!!

an.ta

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Hallo Liebe Foren-Mitglieder,

ich hoffe irgendwer hier kann mir eventuell helfen:

Im Februar 2013 habe ich bei Cyberport einen Laptop (Lenovo Thinkpad Edge) für 640 € bestellt. Nach nur 3 Monaten fing er an zu "spinnen" und stürzte ständig ab (blauer Bildschirm unter anderem). Ich rief beim Verkäufer an und wurde weiter an Lenovo verwiesen. Dort riet man mir zu einer Neuinstallation, da sich angeblich irgendwelche Programme gegenseitig blockieren würden. Gesagt getan, danach lief er ganz gut. Seit nun ca. 3 Wochen allerdings hängt er sich wieder ständig auf, aber viel schlimmer als vorher. Sobald man ihn nur ein kleines bisschen bewegt oder z.B. hochhebt, stürzt er ab. Nur strg+alt+ent und eine ganze Weile warten hilft, manchmal startet er aber auch einfach von alleine neu. Ich habe alles versucht - Virenprogramme durchlaufen lassen, defragmetieren lassen - nichts halt geholfen. Ebene habe ich bei Cyberport angerufen und mir wurde mitgeteilt, dass zwar noch die gesetzliche Gewährleistung gilt (da ich ihn vor 1,5 Jahren gekauft habe), dass ich aber nun selbst ein Gutachten in Auftrag geben muss um zu beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war!! Ich weiß, dass das so im Gesetz steht, aber ich dachte, dass die Unternehmen da etwas kulanter seien? Das ist wirklich eine bodenlose Frechheit. Kennt sich jemand damit aus? Wo kann man so ein Gutachten in Auftrag geben? Loht es sich? Und vielviel würde es kosten? Ich bin wirklich völlig verzweifelt, da ich selbständig bin und zudem auf die Arbeit am Laptop angewiesen bin... Wäre für jegliche Tipps und Ratschläge dankbar!

PS: Gerade eben meinte ein Bekannter, dass es das Flexing-Problem ein könnte... aber das ist bei dieser Serie wohl noch nicht aufgetaucht... Der eine USB-Port geht manchmal allerdings tatsächlich nicht und das Touchpad spinnt ebenfalls hin und wieder und bleibt hängen.
 
Grüss Dich im am board!

Hilfreich ist die genaue Bezeichnung des Gerätes, sowie die Änderungen welche durch Aufrüsten etc. von dir erfolgten.
Ansonsten würde ich ein Livesystem-Ubuntu bietet sich an-booten und hernach das Gerät bebachten ob es die selben Fehler produziert. BIOS aktuell?
Wie sehen die Anschlussbuchsen aus? Eventuelle Sturzschäden/Wasser-/Flüssigkeitskontakt?? Erfolgt das Anheben und der Absturz im Akkubetrieb->dann eventuell Kontaktprobleme!

Vergiss die Gutachtershow, wenn das Gerät für den Broterwerb gebraucht wird empfieht sich die Anschaffung eine Backupmaschine....
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das Gerät ist der Lenovo ThinkPad Edge E330 Blue NZS94GE - i5-3210M 4GB 500GB + SSD 610M Windows 7. Leider kenne ich mich mit Laptops/ Technik absolut nicht aus, weshalb ich die von dir vorgeschlagenen Schritte gar nicht vornehmen kann... Und zu deiner Frage: Nein, weder Sturz noch Flüssigkeit noch sontwas - ist einfach so von heute auf morgen passiert. Gesponnen hat er von Anfang an - ich ärgere mich, dass ich den nicht sofort zurück gegeben habe, so ein Schrottteil und dann auch noch für den Preis! Die Abstürze passieren sowohl im Akku- als auch im Netzbetrieb aber viel häufiger im Akkubetrieb...
 
Hallo,
was Cyberport da von sich gibt, ist nicht ganz richtig!
Zwar stimmt es, das die Beweispflich 6 Monate nach dem Kauf auf Dich übergeht, Du also beweisen mußt, das der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat, doch lässt sich das doch sicherlich durch Freunde, Bekannte und Partner nachweisen, das dies der Fall war. Ein Gutachte ist dazu nicht erforderlich, damit wollen die Dich nur abschrecken.
Mach gegenüber Cyberport Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung schriftlich geltend. Verweise auf die sporadischen Probleme seit dem Kauf und stelle Eidesstattliche Versicherungen für das Vorhandensein dieser Probleme in Aussicht. Wenn die das ablehnen, solltest Du einen Anwalt einschalten.
Gruss
Desaster
 
ein Bluescreen zeigt immer ein Fehlercode an. Der befindet sich immer recht mittig im Sichtfeld.
Wenn du den sagen kannst, wissen wir schon was defekt ist.

Eine Linux dvd zu booten ist ebenfals richtig. damit kann man testen ob das Betriebssystem einen Fehler hat oder die Hardware.
 
Zwar stimmt es, das die Beweispflich 6 Monate nach dem Kauf auf Dich übergeht, Du also beweisen mußt, das der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat, doch lässt sich das doch sicherlich durch Freunde, Bekannte und Partner nachweisen, das dies der Fall war.
Aha? Wie sollen diese Freunde denn nachweisen, daß die Probleme durch einen Fehler verursacht werden, der bereits bei Kauf bestand?
Dazu müsste man ja erstmal wissen, was genau diese Probleme verursacht.
Und die Tatsache, daß das Gerät nach Aussage desbesitzers 1 Jahr lang ohne nennenswerte Probleme lief deutet auch nicht gerade darauf hin, daß hier ein schon lange bestehender Mangel die Ursache ist.
 
Danke für all eure Antworten! Ein Bluescreen kam schön länger nicht mehr vor, aber beim nächsten Mal schreibe ich mir auf was drauf steht. Haltet ihr es denn für wahrscheinlich, dass es das Fixing-Problem sein könnte? (auch wenn es scheinbar bisher bei dieser Serie noch nicht auftrat)? Der Laptop ist übrigens das eine Jahr auch nicht komplett fehlerfrei gelaufen, hat sich allerdings nicht so oft aufgehängt wie davor oder jetzt - aber hin und wieder eben doch...
 
Aha? Wie sollen diese Freunde denn nachweisen, daß die Probleme durch einen Fehler verursacht werden, der bereits bei Kauf bestand?
Dazu müsste man ja erstmal wissen, was genau diese Probleme verursacht.


Muss man natürlich nicht, da er ja auch jetzt nicht genau sagen kann, was den Fehler verursacht, nur das es eben immer wieder zu Fehlern im Betrieb kommt. Damals, wie Heute.
Es ist Aufgabe des Verkäufers den Fehler abzustellen.


Und die Tatsache, daß das Gerät nach Aussage desbesitzers 1 Jahr lang ohne nennenswerte Probleme lief deutet auch nicht gerade darauf hin, daß hier ein schon lange bestehender Mangel die Ursache ist.

Und die Aussage des TE "lief er ganz gut" bedeutet für mich durchaus nicht, das er in dieser Zeit Fehlerfrei lief.
Ich denke, man sollte seine Rechte schon in Anspruch nehmen und sich vom Verkäufer nicht mit Hinweis auf erforderliche "Gutachten" abwimmeln lassen. Darum geht es......!
Gruss
Desaster
 
Ich würd das Teil einfach zur Reparaturwerkstatt des Vertrauens geben, eine Fehlerdiagnose nebst Kostenvoranschlag machen und die Rechnung dafür samt Notebook an Lenovo weiterleiten insofern der Fehler wirklich ab Auslieferung bestand. Ist das nicht der Fall - pech jehabt. Dann kann der TE auf Kulanz hoffen oder eben damit Leben, dass der Fehler durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist und er für dessen Beseitigung selbst aufkommt.

Ich seh es durchaus auch so, dass man sich nicht abwimmeln lassen sollte wenn es um Garantieansprüche geht. Nur muss eben erstmal festgestellt werden ob überhaupt ein Anspruch besteht - und da interpretieren einige Zeitgenossen ganz gerne mal etwas mehr rein, als es die Gewährleistung hergibt. Kenne zu viele Leute, die jeden selbstverursachten Mist über Garantie oder Gewährleistung abwickeln wollen...
 
Muss man natürlich nicht, da er ja auch jetzt nicht genau sagen kann, was den Fehler verursacht, nur das es eben immer wieder zu Fehlern im Betrieb kommt. Damals, wie Heute.
Es ist Aufgabe des Verkäufers den Fehler abzustellen.
Aber doch nicht auf Basis von "Ach ja, es gab da schon Probleme. Die habe ich zwar nicht angemahnt, aber meine Freunde, die alle keine IT-Fachleute sind, können bestätigen, das da was war".
Die Beweislast liegt nach 6 Monaten nun mal beim Käufer, und der Händler hat durchaus das Recht, da mehr als nur die Aussage von Freunden zu erwarten.

Das kann ich keinem Händler übel nehmen, angesichts der Tatsache, daß in Foren (leider auch diesem hier) auch bei klar selbstverschuldeten Problemen immer wieder gerne mal der Tip kommt, es doch einfach mal auf doof als Gewährleistungsfall zu probieren.
 
Hallo,
Garantie von Lenovo dürfte abgelaufen sein (1 Jahr), aber die Gewährleistung des Verkäufers (Cyberport) erstreckt sich über 2 Jahre.
Cyberport kann sich hier nicht so einfach aus der Verantwortung "stehlen" indem sie vorher "als Hürde" ein Gutachten (lächerlich) fordern.
Meine Meinung, aufgrund der Schilderung des TE.
Gruss
 
Cyberport kann sich hier nicht so einfach aus der Verantwortung "stehlen" indem sie vorher "als Hürde" ein Gutachten (lächerlich) fordern.
Die gesetzliche Regelung ist hier klar: Die Beweislast liegt beim Kunden. Und da braucht es halt mehr als nur das Wort von einem Kumpel.
 
Meine Meinung, aufgrund der Schilderung des TE.
Diese Meinung haben viele, das heißt aber nicht, daß das dann auch richtig ist. Es ist hier wie im richtigen Leben: mal verliert man und mal gewinnen die anderen:).

Zurück zum Problem: Wenn man das Programm "bluescreenview" z.B. hier http://www.chip.de/downloads/BlueScreenView_37830608.html installiert, kann man nachträglich sehen, was den BSOD verursacht haben könnte. Das Ergebnis am besten mal hier posten.
 
Damals, wie Heute.
Es ist Aufgabe des Verkäufers den Fehler abzustellen.
wenn bei über 90% der fehler, das problem vor dem PC sitzt ist das natürich die absolute hammerlösung. *ironie*
der thread erstelller sollte sich hier nicht angegriffen fühlen da es hier ja vielleicht nicht zutrifft.
Nach nur 3 Monaten fing er an zu "spinnen" und stürzte ständig ab (blauer Bildschirm unter anderem)
ich habe noch keine lenovo instalation gehabt, gesehen, betreut die nicht immer wieder bluescrens produzierten .....
mit der aussage möchte ich zu verstehen geben, das man anhand der werksinstalation, nicht verifizieren kann, ob das "problem" von anfang an bestand.
Seit nun ca. 3 Wochen allerdings hängt er sich wieder ständig auf,
softwareupdates ? temperaturen ? in welchem arbeitsscenario, unter lasst, oder auch bei einfachen office aufgaben ?
Sobald man ihn nur ein kleines bisschen bewegt oder z.B. hochhebt, stürzt er ab.
dann kann man eigentlich jegliches softwareprogramm/problem ausschliesen, das klingt nach hardware.
und sollte das der defekt sein, und er war am anfang nicht da, dann kann man auch nicht beweisen das der defekt von anfang an bestand.

zu flexing : das ist ein ganz spezifisches problem und war bei der umstellung von belifreiem lötzinn am anfang ein problem.
das heisst dein problem äussert sich zwar wie flexing, hat aber mit flexing nichts zu tun, obwohl es die selben probleme sein können.
(wackelkontakt durch schlechte/fehlerhafte verbindung, muss aber keine lötstelle sein, in deinem fall.

das nächste was man tun sollte ist, derautomatische neustart bei einem bluescren abstellen damit eine .dmp fehlerdatei erstellt wird.
die kann man dann analisieren/auswerten und so den fehler eingrenzen oder sogar finden.
 
Die gesetzliche Regelung ist hier klar: Die Beweislast liegt beim Kunden. Und da braucht es halt mehr als nur das Wort von einem Kumpel.

Hallo,
ich verweise hier auf folgendes;

Zitat Anfang
Umtausch nur mit Kassenbon: Einige Händler versuchen sich vor der neuen Gewährleistung zu drücken. Dabei ist die Sache klar: Der Kunde kann defekte Produkte binnen zwei Jahren reklamieren. Der Händler muss nachbessern oder umtauschen. Kassenbon und Originalverpackung sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich. Auch Zeugen oder Kontoauszüge können einen Kauf belegen.
Zitat Ende

Quelle: http://www.test.de/Gewaehrleistung-Die-Tricks-der-Haendler-1133564-0/

Warum sollte dieser für den Kauf ausreichende Beweis, nicht auch für Fehlerhafte Geräte gelten......?
Gruss
Desasterli
 
aber die Gewährleistung des Verkäufers (Cyberport) erstreckt sich über 2 Jahre.
Ja genau und diese Gewährleistung bezieht sich IMMER auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden. Zur Übergabe soll der Kunde ein den Regeln der Kunst entsprechend funktionierendes und einwandfreies Gerät erhalten. Spätere Fehler (mal abgesehen von den 6 Monaten Karenzfrist) wurden noch NIE von der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung abgedeckt.
Daher muss auch ein Kunde gerichtsfest BEWEISEN, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt der ÜBERGABE bestand. Dieser Beweis lässt sich in der Regel allerdings ausschliesslich über einen EDV Gutachter herbeiführen, der sich natürlich auch in der speziellen Materie des Notbookbaus auskennen muss.


Cyberport kann sich hier nicht so einfach aus der Verantwortung "stehlen" indem sie vorher "als Hürde" ein Gutachten (lächerlich) fordern.
Der Händler handelt also genau nach Gesetz.

Ich bin erschrocken wieviele ach so mündige Bürger immer noch nicht den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie kennen und sich am liebsten die besten Dinge aus diesen beiden völlig unterscheidlichen Welten herauspicken um diese danach zu vermengen, speziell wenn es darum geht sich einen vermeintlichen Vorteil zu verschaffen.



Ich verweise auch gerne nochmal auf diesen wohl erst kürzlich erstellten Artikel: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
da der Händler im vorliegenden Fall ja noch nicht einmal eine Ursachenforschung aufgenommen hat, kann ja auch garnicht ermittelt werden, ob ein möglicher Schaden schon bei Übergabe vorhanden gewesen ist bzw. sein kann.
Der Händler handelt hier also keineswegs "genau nach Gesetz". Zumal er den Kunden bei der ersten Reklamation an den Hersteller verwiesen hat, was so nicht korrekt ist, denn er ist der Ansprechpartner im Rahmen der Gewährleistung.

Ich stimme zu, viele Kunden "vermengen" im Fall von Reklamationen schon mal die Begrifflichkeiten hinsichtlich der Rechte aufgrund von Garantie und/oder Gewährleistung.
Jedoch ist der Fall ja hier ausreichend klar: Die Garantie ist abgelaufen, die Gewährleistung besteht weiterhin.

Gruss
Desaster
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
da der Händler im vorliegenden Fall ja noch nicht einmal eine Ursachenforschung aufgenommen hat, kann ja auch garnicht ermittelt werden, ob ein möglicher Schaden schon bei Übergabe vorhanden gewesen ist bzw. sein kann.

War ja zum genannten Zeitpunkt auch nicht mehr seine Aufgabe...
 
Ich verweise auch gerne nochmal auf diesen wohl erst kürzlich erstellten Artikel: http://www.channelpartner.de/a/der-unterschied-zwischen-garantie-und-gewaehrleistung,2593115

Hallo,
tja, mag alles richtig sein, doch auf der Seite der Händler sieht dies nunmal einfach nicht wirklich besser aus:

http://www.vzbv.de/10327.htm

Gruss
Desaster

P.S.
Wenn man die Ursache für den Fehler nicht kennt, dann ist es keineswegs in Ordnung, eine Gewährleistung Rigoros auszuschliessen.
Nach nur 3 Monaten fing er an zu "spinnen" und stürzte ständig ab (blauer Bildschirm unter anderem). Ich rief beim Verkäufer an und wurde weiter an Lenovo verwiesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • ok1.de
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  • thinkstore24.de
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