Ebay Recht Kaufvertrag ->wer kennt sich aus?

newt3

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Folgendes:

Ich habe bei Ebay einen Artikel gekauft. Der Artikel stammt von einer Privatperson. Bezahlt habe ich den Artikel per Überweisung.

Die Ware ist 10 Tage bezahlt aber noch nicht angekommen.
Ich habe eine 2 Tage alte Hermes Auftragsnummer unter der ich den hoffentlich verschickten Artikel sendungsvergfolgen kann.
Bei letzter Sendungsstatus steht: "[font='Arial, Helvetica']Hier aktuelle Informationen in Kürze! [/font] " ->sprich es wurde ein Paketschein erzeugt (zB online zu hause durch ausdrucken) aber noch nicht bei Hermes gescannt, registriert oder wenn es hart kommt eben nichtmal ein Paket abgegeben sondern nur der Paketschein ausgedruckt.....

Soweit noch kein Grund zur Sorge. Vielleicht wurde der Artikel abgegeben und der Hermes Shop ist einfach lahm bzw die holen dort selten die Pakete ab.

Was mir Grund zur Sorge bereitet:
Der Artikel ist Online bei Ebay nicht mehr einsehbar - die gesamte Auktion wurde also von Ebay gelöscht bzw ist nicht mehr online einsehbar!
Gehe ich in die Ebay-Verkäufersuche sehe ich das mit 98,5% sehr positive Bewertungsprofil der Verkäuferin mit dem Hinweis: "Kein angemeldetes Mitglied".
Die Verkäuferin wurde also bei Ebay ausgeschlossen.

Nun stehe ich vor folgender Frage:
Was genau ist mein Kaufvertrag???

Bisher war ich der Auffassung, der Kaufvertrag sei die unter dem Autkionstext genannte Autkionsbeschreibung. Diese Auktionsbeschreibung (mein Kaufvertrag) ist nun aber nicht mehr Online vorhanden und für mich nicht mehr einsehbar.

(Klar der gewissenhafte/ängstliche Käufer druckt sich diese Beschreibung sofort nach Kauf aus. Ich jedoch bin einfach davon ausgegangen, dass mein Kaufvertrag ja online sichtbar ist und das 90 Tage lang.
Sprich wenn ich ein Problem hab kann ich ja immernoch reingucken.)

Nun vorhin mit dem Ebay Kundenservice Telefoniert:
Die Frau war sehr bemüht und teilte mir mit dass ich ja einen Nachweis über den Kauf hätte, nämlich die Mail die ich unmittelbar nach dem Kauf erhalte.
Daraufhin mein einwand dass dort ja nur die Artikelüberschrift genannt ist aber nicht die komplette Artikelbeschreibung.
Ich ihr klargemacht dass die komplette Beschreibung mein Kaufvertrag sei und nicht irgendeine Mail nach dem Kauf!!!!
Auf meine Frage, warum mir mein Kaufvertrag - da ja auf der Ebay Plattform Formularbasiert entstanden ist - nun nicht mehr für mich zugänglich ist konnte sie mir keine Antwort geben.
Lediglich 3 tolle Hinweies:
1. "hätten sie's mal ausgedruckt" macht man doch immer, gerade bei der Summe...
2 "bezahlen sie lieber per Paypal das ist sicher".....(klar kostet aber eben auch geld, auch wenn es der verkäufer zahlt)
3. "sie können eine Anzeige bei der Polizei machen und dann werden wir den Ermittlungsbehörden erforderliche Daten weiterreichen"

Gerade Punkt 3 ist doch für mich sehr eigenartig:
Warum nimmt sich Ebay das recht meinen Kaufvertrag quasi zu vernichten bzw mir nicht mehr zugänglich zu machen?
Ist er vernichtet
? Dieser Exisitert nämlich gar nicht mehr vollständig. Auf meine bitte hin, konnte die Frau vom Kundenservice mir immerhin die Auktionsbeschreibung "in Textform" schicken. Sämtliche Bilder sind nicht mehr vorhanden, sämtliches Layout der Auktionsbeschreibung ist nicht mehr vorhanden, sämtiche Kategoriebasierten Ebay Formulardaten sind nicht mehr vorhanden
Falls er nicht vernichtet ist - warum kann er mir nicht zugänglch gemacht werden? (als pdf die mir zugemailt wird zB.)
Falls er doch noch vollständig vorhanden ist - warum wird er dann nur der Polizei zugänglich gemacht und nicht dem Käufer?

Bitte nur auf die Fettgedruckten Sachen antworten. Mich interessiert dabei vor allem der Aspekt:
Wenn die Ware ankommt. wie kann ich prüfen ob alles vollständig und wie beschrieben ist. hab ja nun die Auktionsbeschreibung mit Bildern, Layout usw in ursprünglicher Form gar nicht mehr. Kann mich also nur noch auf das Verlassen was ich noch weiß.

PS: Tips wie ich mit dem Verkäufer umzugehen habe falls hier keine Ware ankommt usw brauche ich noch nicht. Gibt ja immer verschiedene Gründe warum Leute bei Ebay ausgeschlossen werden. Dies muss sich ja nicht zwangläufig nachträglich negativ auf den von mir gekauften Artikel auswirken obwohl ich da schon so eine gewisse Befürchtung habe....
 
[quote='newt3',index.php?page=Thread&postID=381841#post381841]
Bitte nur auf die Fettgedruckten Sachen antworten.[/quote]
ach, das war die frage, die er vergessen hatte zustellen - aber schön dass du trotzdem drauf antwortest:
[quote='fartingweasel',index.php?page=Thread&postID=381850#post381850]ich würd sagen sei froh wenn du überhaupt was bekommst...[/quote]
ist nicht persönlich gemeint weasel ;)
 
Ich würde...

1. ebay auffordern die Gründe für den Ausschluss des Vertragspartners zu nennen, denn als Käufer hast Du daran ein berechtigtes Interesse.
2. ebay auffordern den Zustand der Webseite der von vor der Löschung in Papierform zuzuschicken, auch hieran hast Du ein berechtigtes Interesse, denn es geht um personenbezogende Daten im Sinne des BDSG
3. eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufsuchen.
 
Also ich denke, das diese ganze Sache ein wenig heikel ist. Das eBay mittlerweile irgendwie nur noch auf Profit aus ist, das sollte jedem klar sein. Ebay ist zwar bemüht, unrechtmässige Auktionen herauszunehmen, aber schaffen tut ebay es nicht zu 100%.

Anscheinend handelt es sich bei Deiner gekauften Ware schon um eine grössere Summe. Genannt hast Du die Summe ja nicht, aber gering scheint sie nicht zu sein. Hier muss man aber an seine eigene Vernunft plädieren und eine Auktion druckt man sich normalerweise immer aus ! Also ich mache das immer so, egal um welchen Betrag es sich dreht. Zumindest einen Screenshot anfertigen und diesen vorerst archivieren, bis das alles über die Bühne gelaufen ist. Sicher ist sicher.

Ich bin mir nicht sicher, ob ebay dazu verpflichtet ist, Dir den Auktionstext nochmals irgendwie zukommen zu lassen. Denn ebay ist ja nicht der Verkäufer, sondern ebay ist die Handelsplattform. Also im Grunde genommen, um es mal simpel auszudrücken, ist ebay die Zeitung, in der Du Dein Verkaufsobjekt einstellst. Ebay haftet in keinster Weise für die angebotene Ware, nicht für den Zustand und nicht für die Zuverlässigkeit des Verkäufers.

Das einzige, was Du - denke ich - machen kannst, ist, den Verkäufer anzuschreiben, denn Du solltest ja die private Adresse haben. Hier müssten es dann allerdings Einschreiben mit Rückschein sein, das Du auch etwas in der Hand hast.

Artikel, die eine gewisse Summe überschreiten, sollte man tatsächlich nur mit Paypal bezahlen, oder direkt vor Ort abholen ! Ich bin auch schon öfters weite Strecken gefahren, dafür war ich aber sicher, das ich den Artikel auch bekomme und er sicher bei mir zuhause ankommt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, man hat schon von Fällen gehört, wo Käufer ausgeraubt wurden, also je nach Höhe des Preises sollte man sich nicht unbedingt alleine auf den Weg machen, denn man weiss nie, wer einen dort vor Ort erwartet....

Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen, das alles noch gut ausgeht, ich denke, selbst wenn es nur bei einem Schrecken bleibt, dieser Schrecken wird dann auch Wirkung zeigen und demnächst am besten eben schnell einen Ausdruck machen.
 
Bei mir derzeit genau das gleiche. Artikel bei eBay gekauft, ein Tag später war der Verkäufer nichtmehr bei eBay angemeldet, bis heute keine Ware erhalten. Bezahlt habe ich per Vorkasse am 14.5. Verkäufer meldet sich nicht, antwortet auf keine Mail. Hatte knapp 300 Bewertungen und 99% positiv.

Einziges Trostpflaster: Hat mich nur 7 Euro gekostet das ganze, trotzdem 7 Euro sind 7 Euro und Geld zum Fenster rauswerfen war noch nie cool. Davon kann man sich immerhin knapp 5 Liter Sprit kaufen :S
 
Nur so eine Idee... Vielleicht hat Google die Seite noch im Cache?
 
[quote='newt3',index.php?page=Thread&postID=381841#post381841]

Was genau ist mein Kaufvertrag???

-- Dein KV umfasst in diesem Fall die Kaufsache, so wie sie vom Verkäufer beschrieben wurde. D.h. Auktionsüberschrift und -text.


(Klar der gewissenhafte/ängstliche Käufer druckt sich diese Beschreibung sofort nach Kauf aus. Ich jedoch bin einfach davon ausgegangen, dass mein Kaufvertrag ja online sichtbar ist und das 90 Tage lang.
Sprich wenn ich ein Problem hab kann ich ja immernoch reingucken.)
-- Fürs nächste Mal: "PDFCreator" richtet einen virtuellen Drucker ein, der, wenn man über ihn druckt, pdf-files ausgibt. Sehr praktisch ;)


Ich ihr klargemacht dass die komplette Beschreibung mein Kaufvertrag sei und nicht irgendeine Mail nach dem Kauf!!!!
-- s.o., richtig


Warum nimmt sich Ebay das recht meinen Kaufvertrag quasi zu vernichten bzw mir nicht mehr zugänglich zu machen?
Ist er vernichtet
?
-- Nein, ist er nicht. Der KV besteht fort. Ein KV braucht grundsätzlich nicht schriftlich vorzuliegen, ist lediglich schöner, wenn man später was beweisen möchte, s.u.


Falls er nicht vernichtet ist - warum kann er mir nicht zugänglch gemacht werden? (als pdf die mir zugemailt wird zB.)
-- Wie gesacht, rechtlich ist der KV nicht vernichtet. Wie du noch an die Auktion kommst - ka, ebay fragen? Webarchive?


Falls er doch noch vollständig vorhanden ist - warum wird er dann nur der Polizei zugänglich gemacht und nicht dem Käufer?


Wenn die Ware ankommt. wie kann ich prüfen ob alles vollständig und wie beschrieben ist. hab ja nun die Auktionsbeschreibung mit Bildern, Layout usw in ursprünglicher Form gar nicht mehr. Kann mich also nur noch auf das Verlassen was ich noch weiß.
-- richtig. Das ist das oben schon angesprochene Beweisproblem und der Grund dafür, warum Verträge i.A. schriftlich geschlossen werden. Wer allerdings hier die Beweislast trägt, dass die Ware der Beschreibung entsprechend ist, weiss ich nicht.
Gerade die Bilder könnten aber noch mit Glück in deinem Browsercache stecken...

[/quote]
 
RE: RE: Ebay Recht Kaufvertrag ->wer kennt sich aus?

[quote='mylks',index.php?page=Thread&postID=382588#post382588]Wer allerdings hier die Beweislast trägt, dass die Ware der Beschreibung entsprechend ist, weiss ich nicht.[/quote]
der anspruchsteller, also newt3 (der käufer)
 
RE: RE: RE: Ebay Recht Kaufvertrag ->wer kennt sich aus?

[quote='erixxx',index.php?page=Thread&postID=382592#post382592]
[quote='mylks',index.php?page=Thread&postID=382588#post382588]Wer allerdings hier die Beweislast trägt, dass die Ware der Beschreibung entsprechend ist, weiss ich nicht.[/quote]
der anspruchsteller, also newt3 (der käufer)[/quote][Korinthen k*ck...] Nö - der Anspruchsteller muß beweisen, daß die Ware nicht der Beschreibung entspricht.

Und da sein bester Kumpel ihm bei seiner Kaufpreisabgabe über die Schulter geschaut hat, ist das ja kein Problem :whistling:
 
Also bei mir hat sich der Verkäufer doch tatsächlich heute gemeldet, er meinte er hätte keinen Zugriff auf seine Mails (und somit wohl irgendwie meine Adressdaten) gehabt und hat sich Entschuldigt, jetzt bin ich mal gespannt ob der Artikel tatsächlich noch bei mir ankommt.
 
Wenn man nett bei seiner Bank nachhakt, sind die oftmals auch gewillt Überweisungen rückgängig zu machen.
 
[quote='Dominic83',index.php?page=Thread&postID=382907#post382907]Wenn man nett bei seiner Bank nachhakt, sind die oftmals auch gewillt Überweisungen rückgängig zu machen.[/quote]Das ist meiner Meinung nach bei Überweisungen, die ein paar Tage zurück liegen, nicht mehr möglich.
 
Yep so kenne ich das auch.
Wenn du ausversehen etwas falsch Überwiesen hast kannst du es am selben Tag, wenn du nett nachfragst noch
Rückgängig machen lassen.
Liegt die Überweisung allerdings schon ein paar Tage zurück, geht da nichts mehr.
 
Dann will ich mich mal in die Diskussion einbringen:

1. erstatte mal auf jeden Fall Strafanzeige wegen Betrug gegen den Verkäufer
bei deiner örtlich zuständigen Polizeidienststelle, die leiten das dann weiter.
Dieser hat offensichtlich schon mehrere unreele Verkäufe getätigt, die dazu führten, das er von Ebay gesperrt wurde.
Die Ermittlungsbehörden bekommen von Ebay sämtliche Auskünfte die benötigt werden, um die Angelegenheit rechtlich sauber abzuwickeln.
Ebay rückt diese Unterlagen an Privatpersonen nicht raus.
Du brauchst zur Anzeigeerstattung lediglich die Auktionsnummer, den E-Mail-Schriftverkehr zwischen Ebay / Verkäufer und dir.
Ganz wichtig ist die Bankverbindung des Verkäufers, weil da steckt in der Regel immer eine natürliche Person dahinter.


2. versuche es mal über wortfilter.de
Da kannst du mit verschiedenen Tools auch alte Auktionen wieder sichtbar machen (bitte selber durchschauen).

solltest du weitere Fragen, kannst du mir ja diese noch persönlich zukommen lassen.
 
Online-Anzeige

Hallo :)

Ich hatte in der Vergangenheit schon des öfteren Probleme dieser Art.

Wenn es dann garnicht mehr anders ging, habe ich dies auch unter Umständen mal der Polizei gemeldet.

Dabei bin ich dann auf diese Seite gestoßen:

https://service.polizei.nrw.de/egovernment/service/service.html

Wenn man hier Online-Anzeige erstattet, dann kümmert sich die Polizei darum.

Geht alles wie von selbst.

Wenn man in anderen Bundesländern wohnt kann man trotzdem hier Anzeige erstatten, die dann an das zuständige Bundesland weitergeleitet wird.

Viele inter-nette Grüsse,

Andreas :)
 
also erstmal sorry, dass ich mich nach den vielen hinweisen erst jetzt wieder auf den thread melde. hatte meinen beitrag nicht im abbo und somit nicht gemerkt, dass soviel geschrieben wurde.

->es handelt sich um einen mittleren dreistelligen eurobetrag. also eine summe die ich nicht einfach so unter pech gehabt verbuchen werde
->es handelt sich nicht um ware die nicht bei ebay verkauft werden darf. dass der artikel den ich gekauft habe nicht mehr zu finden ist liegt daran, dass die verkäuferin gesperrt wurde. es sind somit alle alten auktionen von ihr nicht mehr einsehbar
->den grund der sperrung der verkäuferin möchte mir ebay nicht nennen. denke auch ich werde darüber aus datenschutzrechtlichen gründen nichts erfahren.
->die variante das einfach als pdf auszudrucken mit pdfcreator ist mir bekannt. habe schon ewig free-pdf drauf. aber eben dummerweise nicht genutzt und eben auch nicht auf papier ausgedruckt
->browsercache ist schon lange gelöscht
->über den google cache finde ich leider nur noch die ebay kategorie des artikels 2 stunden vor meinem kauf. sprich dort ist meine artikelüberschrift und das galeriebild aber der autkionsinhalt ist so nicht mehr zu finden. kennt jemand andere "internet-cache-seiten" auf denen ich vielleicht glück haben könnte

warum will ich überhaupt die vollständige beschreibung mit bildern
->1. ist es mein gutes recht den Kaufvertrag in den Händen zu halten. Ebay hat ihn Formularbasiert erstellt. Der Verkäufer hat dafür sogar eine Gebühr bezahlt (sofern er seine ebay rechnungen bezahlt). Daher bin ich der Meinung mit steht die Einsicht in den Kaufvertrag zu - mindestens mal so lange wie ebay die Autkionen sichtbar läßt. Normal sind das ja 90 Tage!
->2. ich bin mir recht sicher, dass in der Auktion eine Seriennummer der ersteigerten Ware genannt war. Diese hätte ich natürlich gerne um zu verhindern bzw erkennen zu können dass/ob der Artikel evlt anderweitig verkauft wird. auch will ich sicher sein eben genau diesen artikel zu bekommen

Die Sache mit dem Kaufvertrag jetzt erstmal abgehakt. Ich bin der Meinung, dass sich Ebay dort nicht korrekt verhält und werde in dieser Hinsicht wirklich mal beim Verbrauchschutz anfragen und falls die dazu nichts sagen können eine Mail an die Einschlägige Fachpresse schicken. Dort gibt es ja durchaus Leute die sich damit auskennen. Vielleicht geb ich die Frage auch mal jemandem der gerade ein Semester recht in der Uni oder FH besucht um sie mit seinem Prof zu erläutern.

Status der Autkion ist folgender
1. am 19.05 hab ich den artikel gekauft
2. am 19.05 habe ich noch die zahlungsdaten der verkäuferin erhalten. sowohl die kontodaten zur bezahlung per überweisung als auch der hinweis, dass ich mit paypal bezahlen kann. der text wurde direkt von ihr verfasst (ich meine also damit nicht die bei ebay ja manchmal direkt hinterlegten zahlungsdaten)
3. am 19.05 habe ich per onlineüberweisung bezahlt (klar beiß ich mir in den a... nicht paypal benutzt zu haben aber paypal dauert nunmal länger mit der zahlung sofern man da nicht direkt ein guthaben liegen hat. auch war ich mir eben ihres guten bewertungsprofils sicher. auch die mail mit den zahlungsdaten kam ja direkt und sehr zeitnah per mail->sprich sie ist per mail ansprechbar...)
4. am 19.05 habe ihr geschrieben, dass ich die überweisung getätigt habe und sie den artikel bitte möglichst schnell versenden soll
5. am 19.05 erhielt ich noch die rückantwort dass sie alles gut verpacken und schnell versenden werde
6. am 20.05 ging auf meinem bankkonto die zahlung ab
7. am 23.05 fragte ich sie ob der Artikel schon unterwegs zu mir ist und ob sie mir bitte die trackingnummer gleich mit durchgeben kann
8. am so 25.05 teile sie mir mit, dass am fr morgen 23.05 die zahlung bei ihr angekommen ist. denke das ist gerade so noch eine normale banklaufzeit zumal der donnerstag glaub bei ihrer bank feiertag war. sie teile mir weiterhin mit, dass sie am wochenende verreist war und den artikel am montag (also 26.05) versendet und mir die sendungsnummer durchgibt
9. am 27.05 hatte ich dir sendungsnummer von ihr noch nicht also hab ich per mail nachgehakt
10. am 28.05 erhielt ich von ihr die sendungsnummer zugesandt. war natürlich noch nichts drunter zu finden aber das ist bei hermes ja am ersten tag normal
11. am 28.05 guckte ich in die auktion und stelle fest dass diese nicht mehr zu sehen war. weitere suche bei ebay ergab dann, dass alle ihre aktuellen oder beendeten angebote nicht mehr einsehbar sind
11. am 29.05 rief ich bei ebay an und fragte warum die auktion/mein kaufvertrag nicht mehr zu sehen ist. dort wurde mir mitgeteilt, dass die verkäuferin vom ebay marktplatz ausgeschlossen sei. die gründe dafür werde ich nicht erfahren. falls ich die ware bezahlt habe und nicht bekomme solle ich anzeige machen. usw (steht ja ganz oben im thread)
11. am 30.05 fragte ich sie warum unter der sendungsnummer nur "informationen hier in kürze" steht und kein sendungsstatus. immerhin wollte sie am 26. versenden. ich fragte sie weiterhin ob der artikel bereits verschickt IST (hatte ja bisher nur die info dass sie am 26. verschicken WOLLE)
12. am 01.06 fragte ich so nochmals ob der artikel wirklich verschickt sei? warum kein online status zu sehen ist? setzte ihr eine frist von 5 werktagen zur lieferung des artikels unter androhung rechtlicher konsequenzen falls die frist verstreicht.
13. am 01.06 kam dann die antwort sie wisse nicht warum kein online status zu sehen ist. sie habe aber in den letzten beiden wochen sehr viele pakete verschickt bei denen der online status hinterherhinkte. falls morgen also montag der 02.06 kein paket ankommt solle nochmals bescheid geben. desweiteren gab sie mir den hinweis auf eine andere mailadresse - ihre berufliche - zu antworten, da sie viel unterwegs sei und sie somit schneller antworten könne. die gute frau arbeitet auf einem großen deutschen bankinstitut (jedenfalls sagt dies die mailadresse aus)
14. am 02.06 bis 24 uhr ist bisher noch keine ware bei mir eingegangen

Jetzt mal die Hard facts:
POSITIV:
->bewertungsprofil ist positiv
->ich hätte per überweisung und paypal zahlen dürfen
->sie antwortet auf mails
->sie verreist (falls man ihrer aussage glauben darf)
->sie arbeitet auf einer bank (falls die zweite mailadresse richtig ist)
->sie hat per mail bestätigt meine zahlung erhalten zu haben
->auf meine mail mit der der Fristsetzung kam sehr schnell eine Antort
->dadurch dass die Antwort kam gilt meine Frist
->ihre mails sind in einwandfreiem deutsch (ihre name läßt auch keine fremdländische herkunft vermuten, dass jetzt bitte nicht falschverstehen!!!)

negativ:
->die gute Frau ist bei Ebay nicht mehr gemeldet (rausgeworfen worden oder was auch immer)
->die gute Frau steht leider nicht im telefonbuch (würde einen abgleich dass die adresse die ich durch ebay von ihr habe stimmt erleichtern)
->ihr name in google ergibt ein resultat in einem rechtsberatungsforum dass ihr lohn gepfändet sei. dieser forumsthread ist von 2006 also schon eine weile her. ihr name ist kein allerweltsname, so dass ich durchaus davon ausgehe, dass es sich um dieselbe person handeln könnte. weitere google resultate verraten mir leider nichts (kommen dann nur noch die üblichen stayfriends werberesultate wo aber nichts über sie oder von ihr hinterlegt ist)
->ebay hat alle ihre ausgelaufenen auktionen gelöscht oder unsichtbar gemacht.
ich habe also keine möglichkeit den versuch zu unternehmen andere ebayer die kürzlich bei ihr gekauft haben zu fragen ob sie ihre ware erhalten haben , ob sie ihre absenderadresse mir mal nennen können, ob sie evtl zufällig sogar eine telefonnummer von ihr haben.( genau diese möglichkeit der kontaktaufnahme hat mir schonmal geholfen einen ebay telefonisch dingfest zu machen der ware geliefert hat die nicht in ordnung war und später nicht auf mails reagiert hat)
->zu "schlechter" letzt: ich habe bisher weder den artikel noch ist im hermes auftragsstatus was neues zu sehen

In Auswertung der positiven und negativen facts bin ich durchaus noch optimistisch.
Der fehlende Paketstatus und dass sie nicht mehr bei Ebay gemeldet ist läßt mich aber halt stark zweifeln.
Ich werde:
1. ihr jetzt noch eine Mail schreiben, dass ich eben die ware immernoch nicht habe
2. morgen bei hermes anrufen. vielleicht können die mir ja sagen was mit dem paket los ist. es sollte sich ja rausbekommen lassen:
->ob es sich um einen online selbst-ausgedruckten noch nicht abgelieferten+bezahlt paketschein handelt oder ob schon ein artikel abgeben wurde
->wer der absender ist und wer der emfänger ist
3. meine Fristsetzung ist ja weiterhin gültig und sollte ich nach Ablauf der Frist keine Ware in den Händen halte geht es zur Polizei.
Ist zwar gut 2 Wochen nach Zahlung recht früh und sie antwortet ja offenbar auf ihre Mails aber es solle ja auch Leute geben die eben sehr erfinderisch in Ausreden usw sind.
Daher denke ich je zeitnaher sie "druck von aussen" bekommt desto besser". Gleiches gilt nicht nur für die Polizei sondern auch für ein Mahnverfahren, denn je eher ich einen Titel zur Vollstreckung erlangen kann desto besser. Sollte es weitere Gläubiger geben spielt es sicher eine Rolle wer wann seine Ansprüche angemeldet hat.
 
So und wenn du jetzt deinen ganzen Zeitablauf bei der Anzeigeerstattung anfügst, können die strafrechtlichen Schritte bereits eingeleitet werden.

Im Übrigen kannst du dir die zivilrechtlichen Kosten, wie Einleitung eines Mahnverfahrens, Vollstreckungskosten u.s.w. sparen. Gib einfach an, das du möchtest, das deine Zivilrechtsforderung im Rahmen des Adhäsionsverfahrens berücksichtigt werden. Damit muß beides -also Zivilrecht und Strafrecht- bei einem Verfahren berücksichtigt werden.

Ich habe es gerade nicht greifbar, aber google mal unter dem Begriff "Rechte von Geschädigten im Strafverfahren" bzw. dem sogenannten Opfermerkblatt.

Und wie bereits erwähnt, kannst du mich gerne direkt kontakten.
 
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