DSGVO - Hat jemand Erfahrung? Sonst Shutdown meiner Site :-(

kangaroo72

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Hi zusammen,

mir macht diese DSGVO zum 25.5.2018 etwas Sorgen. Da die Welt grundsätzlich schlecht ist, wird wohl wieder jemand abmahnen wollen.
Allerdings möchte ich auch nicht für mein minimal genutztes Wordpress monatlich 15€ für irgendeine Anwaltklitsche investieren. Lieber schalt' ich ab ...

Wie macht ihr das? Ich hab eine Domain (Wordpress) + Subdomains z. B. Nextcloud.

Grüße,

Kangaroo72
 
Langsam geht mir dieser Datenschutz Wahn auf den Senkel. Man kann es auch wirklich übertreiben.
Bei Firmen, Organisationen etc verstehe ich das noch. Aber bei Privatleuten...
Dann hoste ich meine Seiten, wenn ich mal welche brauche im Ausland. Da, wo die ganzen Sharing Portale ihre Seiten hosten.
Ohne Impressum natürlich. ^^

Ein Beispiel zum Datenschutz Wahn von vor einigen Jahren:

Ich gehe zum Saturn. Wollte etwas für ein Smartphone kaufen. Mitarbeiter fragt mich für welches Modell genau.
Ich: Modell XYZ. Mitarbeiter, welche Version? ^^
Ich: Schauen Sie doch bitte unter meinem Namen nach. Wurde damals ja alles beim Kauf gespeichert.
Er: Darf er nicht. Datenschutz... WTF????? :D ROFL
Ich: Ich erlaube es Ihnen ausdrücklich. Gebe ich Ihnen sogar schriftlich. Mit Ausweiskopie.
Er: Nein darf er nicht. Ich müsse das genau bezeichnen, dann könne er das eintippen und finden. So ungefähr war das.

Geht's noch? Was soll der Mist? :D
Sind meine Daten und wenn ich die rausrücke, dann ist das meine Sache.
Nee, nee...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe für unsere spezielle Situation den Landesverband (Schach) angeschrieben und würde eine eventuelle Antwort hier beitragen, die sich allerdings (nur) auf einen Webauftritt eines Sportvereins beziehen würde.

Bisher ist noch keine Antwort eingetroffen.

Ich gehe (auch wegen der von Jakobus in #20 angegebenen Verpixelung von Gesichtern) mittlerweile verstärkt von einer Stillegung aus. Bei uns gibt es Fotos aus Schachturnieren, natürlich mit Schachfreunden darauf zu sehen. Muss ich die nun verpixeln........?
 
Wenn alle Personen auf dem Foto zustimmen das das Foto ins Netz darf is das doch kein Problem.
Das sollte bei Vereinsveranstaltungen ja auch kein allzu großes Problem sein.
Für so ein Tournier gibts doch sicher eh irgendwelche Teilnehmerlisten die unterschrieben werden müssen. Da könnte man die Einwilligung gleich mit einarbeiten.
 
Zum Thema mal hier nachlesen:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html

Bisher galten Personen z.B. auf einem Landschaftsfoto als "Beiwerk". Dies gibt es nach der neuen DSGVO nicht mehr:
Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.


Ausnahmen sind sehr eng abgesteckt:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. ...

Dies bedeutet, dass auf Fotos von Veranstaltungen, die nicht von Journalisten gefertigt wurden, entweder nicht veröffentlicht werden dürfen oder die abgebildeten Personen müssen unkenntlich gemacht werden.

Weiter unten im Artikel gibt es hierzu einige Ausnahmen, die aber teilweise nicht wirklich helfen:
Die relevanten Ausnahmen des Art. 6 DSGVO, bei denen ein personenbezogenen Foto ohne Einwilligung zulässig sein kann:
Foto- Anfertigung, -Speicherung, -Bearbeitung etc. ist
  • für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person (=Abgebildeter) ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche (= Fotograf) unterliegt;
  • zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (= Fotograf) oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (= Abgebildeter), die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.

Man sollte auf jeden Fall den kompletten Artikel lesen, dabei aber auch daran denken, dass die Meinung eines einzelnen Juristen nicht immer auch die des Gesetzgebers sein muss.
 
Und deshalb tendiere ich auch, zumindest in dem Verein, in dem ich tätig bin, auch zu einer vorübergehenden Abschaltung der Seite.
Bei uns gibt es reichlich Bilder, wo unbeteiligte Zuschauer zu sehen sind. Die Fotos wurden von unterschiedlichen Personen gefertigt, die alle keine "institutionalisierten" Pressefotografen waren, sondern Personen wie Du und ich.

Auch wenn die von Mornsgrans (Post #25) und thinkmachine (#12) genannte Seite nur eine Einzelmeinung eines Juristen darstellt, könnte sich ein Richter am Amtsgericht dieser Meinung anschließen (oder auf eine völlig andere Idee kommen). Und auf Grund dieser Unsicherheit warte ich lieber ab, bis die ersten Urteile eines OLG vorliegen.
 
Aus meiner Sicht sollte man bei dem Thema DSGVO schlicht noch etwas abwarten - ich kann mir nicht vorstellen, dass die DSGVO in der Praxis tatsächlich so umgesetzt wird, wie es momentan aussieht.
Ich bin (bekanntlich) kein Anwalt, daher nur ein bisschen zusammengetragenes Halbwissen aus dem Netz:

In dem in #25 zitierten Link [1] heißt es:
Das altbewährte KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwendbar. Unter seinen Anwendungsbereich fallen nur noch rein analoge Aufnahmen und die sogenannte „Haushaltsausnahme“ für Fotos im persönlichen und familiären Bereich. Diese Erlaubnis ist jedoch schon überschritten, wenn private Fotos im Internet veröffentlicht werden.

Jetzt komme ich mit dem Erwägungsgrund 18 zur DSGVO [2]:
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.

Da wären wir dann zum Beispiel bei Fotos von Stammtischen und den in #12 erwähnten Situationen (Wacken, Kölner Dom usw.)
Bei Vereinen dürfte der private Bereich zumindest sehr ausgereizt sein - da steckt ja irgendein wirtschaftlicher Aspekt dahinter.


[1] https://www.ipcl-rieck.com/allgemein/wissen-zur-dsgvo-7-tipps-fuer-fotografen.html
[2] https://www.activemind.legal/de/gesetze/dsgvo/erwaegungsgrund-18/


Edit: Oh, 5000. Post. Ich geb einen aus :rolleyes:
 
Jubiläums-Post, und ich bin ziemlich stolz, was ich hier mit dem Fred ausgelöst habe :-)
 
ich kann mir nicht vorstellen, dass die DSGVO in der Praxis tatsächlich so umgesetzt wird, wie es momentan aussieht.
Da die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren, die das Gesetz bereits gültig ist, nicht geschafft hat, eine entsprechende Umsetzung in die Wege zu leiten, muss man erst einmal davon ausgehen, dass eine Klageflut einsetzen wird, um möglichst viel Kapital raus zu schlagen.
Die neue DSGVO verlangt Höchststrafen, die einen in die Insolvenz treiben können, je nach Schwere des Verstoßes:
...drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.

Für Forum und Wiki gilt z.B., dass Fotos von den Stammtischen verschwinden müssen, es sei denn, es liegen schriftliche Einverständniserklärungen der fotografierten Personen dem Forenbetreiber vor.
 
Am einfachsten wird es sein alle vergangenen Stammtisch-Threads zu löschen ...
In Zukunft gibt es dann nur noch Bilder von Burgern, Steaks und Kuchen,
bzw. von aufgeschraubten ThinkPads etc..

Oder Bilder mit Kapuzen oder Tüten überm Kopf (hatten wir ja mal ... ) :whistling:
 
@Mornsgrans:

Zum Thema mal hier nachlesen:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html

Bisher galten Personen z.B. auf einem Landschaftsfoto als "Beiwerk". Dies gibt es nach der neuen DSGVO nicht mehr:
Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.




Ausnahmen sind sehr eng abgesteckt:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. ...



Dies bedeutet, dass auf Fotos von Veranstaltungen, die nicht von Journalisten gefertigt wurden, entweder nicht veröffentlicht werden dürfen oder die abgebildeten Personen müssen unkenntlich gemacht werden.

Und unter anderem genau wegen diesem hanebüchenen Schwachsinn bin ich heilfroh, dass wir "draußen" sind. Ich habe z.B. bei uns mit einem Charity-Verein vereinbart, dass ich vor dem kommenden Weihnachtsfest einen Kalender mit Aufnahmen von Sehenswürdigkeiten auf eigene Kosten herstellen lasse. Der Kalender soll in ganz NY verkauft werden und der Erlös fließt dem Charity-Verein zu unter der Maßgabe, dass Obdachlose aus unserer Region damit unterstützt werden, bspw. bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche. Wir haben hier bei uns massenhaft Schlösser, Burgen, alte Abteien, Münster, aber auch moderne und architektonisch ansehnliche Bauwerke, zudem Museumsbahnen, historische Schiffe, obendrein Luftschauen mit der Vulcan u.s.w.. Davon habe ich entsprechende Aufnahmen gemacht über Jahre hinweg. Da es sich durchgängig um bekannte Sehenswürdigkeiten handelt oder touristische Anziehungspunkte wie z.B. die NY Moors Railway, wimmelt es auf den Fotos nur so von unbeteiligten Touristen. Auf den Eisenbahnbildern z.B. sind stets mindestens 50 Personen zu sehen, beim Überflug der Vulcan ist die ganze Strandpromenade voller Menschen, die auch bei 150% Zoom noch teils gut zu erkennen sind. Die müsste ich jetzt alle - Jahre nach Anfertigen der Fotos - ausfindig machen und um Erlaubnis bitten, das Foto unverpixelt veröffentlichen zu dürfen... Da zudem vorab rund 60 Bilder auf der Vereinsseite verkleinert zur Auswahl für den Kalender publiziert werden und die Besucher abstimmen können, müsste ich also in Deutschland für schätzungsweise 20 Fotos Erlaubnisse einholen oder die Bilder aus der Liste streichen. Fazit: Den Kalender, bei dem wir mit einer mittleren vierstelligen Verkaufszahl und somit einem fünfstelligen Pfund-Sterling-Erlös rechnen, könnten wir in Deutschland ad acta legen. Wer kauft schon einen Kalender, auf dem ganze Bereiche verpixelt sind? Die Hilfe für die Obdachlosen könnten wir in Deutschland schlichtweg vergessen, denn wenn vielleicht auch die betroffenen Aufsichtsbehörden bei einer Denunziation (und solche Gestalten finden sich!) aufgrund der Gemeinnützigkeit "großzügig" handeln würde - irgendein Abmahnanwalt, der dort ein Geschäft wittert, würde sicher die Fährte aufnehmen.

Gruß
enrico65
 
Zuletzt bearbeitet:
Alles halb so schlimm. Bei mir waren es rund 50 Bilder auf 134 Seiten der "Anhänge"-Liste.

Tipp:
Unterhalb der Liste kann man die Miniaturansicht aktivieren, dann sieht man auch die Bilder als Miniaturen.
 
Wenn alle Personen auf dem Foto zustimmen das das Foto ins Netz darf is das doch kein Problem.
Das sollte bei Vereinsveranstaltungen ja auch kein allzu großes Problem sein.
Für so ein Tournier gibts doch sicher eh irgendwelche Teilnehmerlisten die unterschrieben werden müssen. Da könnte man die Einwilligung gleich mit einarbeiten.

Nein, leider nicht. Die Aufnahmen stammen zum großen Teil aus einer Zeit, als man über schriftliche Einwilligung etc. noch nicht nachdenken musste. Es kam eben bisher niemand auf die Idee, dass bei Mannschaftskämpfen in der Kreisklasse die Fotos ein Thema werden können. Teilnehmerlisten mit eingebetteter Einwilligung gibt es da nicht, und die gültige Turnierordnung befasst sich mit diesen Themen überhaupt nicht.

Turnierveranstalter machen das mittlerweile natürlich, da muss man sich kostenpflichtig anmelden und eintragen. Sinngemäß heißt es dann: "Mit Anmeldung und Bezahlung der Startgebühr akzeptieren Sie...."

Ich kann mich den hier vorherrschenden Betrachtungen nur anschließen: Sinnvoller Datenschutz natürlich, aber angemessen muss es für den jeweiligen Hintergrund sein, und maximale Rechtssicherheit muss vor schwammig formulierten Absichtserklärungen gehen."
 
Ich hab noch etwas weiter gelesen und habe mich auch dafür entschieden, von einer Seite die ich mit betreue, vorerst alle Fotos zu entfernen. Vor allem auch weil die Seite rechtlich eh auf schwammigen Beinen steht da man hier ein kommerzielles Interesse unterstellen könnte, was aber nicht vorhanden ist und es auch nicht mal einen Verein dazu gibt....
Den Bestandsschutz für alte Bilder scheint es zwar, meiner Meinung nach, weiterhin zu geben, aber ob das alle dreckigen Winkeladvokaten so sehen wage ich zu bezweifeln.

Jetzt heißt es abwarten was dieser übertriebene Auswuchs von Datenschutzgesetz auslösen wird. Ich denke mal in einem Jahr dürfte dieser Irrsinn zumindest für Privatleute vom Tisch sein.

Nein ich bin kein Rechtsverdreher, aber ich bin zumindest etwas rechtlich vorgebildet.

Ich prophezeie mal das vor allem kleine Firmen abgemahnt werden die es nicht schaffen einen Datenschutzbeauftragten zu organisieren und ihre Internetseiten anzupassen etc.
Wie immer in diesem Land: es trifft die kleinen Leute....
 

Zusätzlich empfehle ich auch, der/dem Bundestagsabgeordneten eine E-Mail zu schreiben, damit in Berlin gegen die DSGVO nachreguliert wird. Dafür sind die Abgeordneten aus unseren Landkreisen nämlich da...


Ich selbst bin mit einem Verein auch betroffen (Eventfotografie und Nachrichten). Die Fotos werden wir bis auf die Fußballbilder ab dem 27.05 deaktivieren. Sollte in der Rechtsberatung gesagt weren, dass diese auch deaktiviert werden sollen, wird das natürlich getan. Jedoch steht am Eingang ganz klar, dass Fotografen im Stadion sind und man mit dem Einlass akzeptieren muss, dass man auf Fotos in der Zeitung und im Web erscheinen kann.

Bei den Videos mache ich mir derzeit weniger bis keinen Kopf, da diese in Form der Pressearbeit erarbeitet wurden. Aber auch hier wird wieder nachgehakt an entsprechender Stelle...
 
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