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[quote='Ramperocker',index.php?page=Thread&postID=533178#post533178][quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=533124#post533124]
Wenn er das NB verkauft, wird der Käufer nicht (neuer) Eigentümer, er musss möglicherweise das NB zurückgeben, ohne sein Geld wiederzubekommen.
[/quote]
Ist das wirklich so? :S Fällt das nicht unter den Gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten gem. § 932 (1) S. 1 BGB?
Gruß Jonas[/quote]
das fällt hier ja schon mal weg, weil der thread-ersteller ja von dem problem weiß, dass dem verkäufer das notebook nicht gehört (eigentumsvorbehalt des verkäufers= neckermann).
mit einem kauf würde der thread-ersteller zu einem hehler, er könnte sich auch nicht mit einem gutgläubigen erwerb herausreden. wenn die sache aus irgendeinem dummen umstand bekannt würde und neckermann strafantrag stellen würde, wäre der thread-ersteller sofort mit im boot (als hehler).
außerdem hätte ich gar keinen bock, bei technischen schwierigkeiten immer eine dritte partei dazwischen zu haben.
just my 2 cents
gatasa
Wenn er das NB verkauft, wird der Käufer nicht (neuer) Eigentümer, er musss möglicherweise das NB zurückgeben, ohne sein Geld wiederzubekommen.
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Ist das wirklich so? :S Fällt das nicht unter den Gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten gem. § 932 (1) S. 1 BGB?
Gruß Jonas[/quote]
das fällt hier ja schon mal weg, weil der thread-ersteller ja von dem problem weiß, dass dem verkäufer das notebook nicht gehört (eigentumsvorbehalt des verkäufers= neckermann).
mit einem kauf würde der thread-ersteller zu einem hehler, er könnte sich auch nicht mit einem gutgläubigen erwerb herausreden. wenn die sache aus irgendeinem dummen umstand bekannt würde und neckermann strafantrag stellen würde, wäre der thread-ersteller sofort mit im boot (als hehler).
außerdem hätte ich gar keinen bock, bei technischen schwierigkeiten immer eine dritte partei dazwischen zu haben.
just my 2 cents
gatasa