Darf ein Notebook verkauft werden, bei dem noch Ratenzahlung läuft?

  • Ersteller Ersteller humblyboy
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[quote='Ramperocker',index.php?page=Thread&postID=533178#post533178][quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=533124#post533124]
Wenn er das NB verkauft, wird der Käufer nicht (neuer) Eigentümer, er musss möglicherweise das NB zurückgeben, ohne sein Geld wiederzubekommen.
[/quote]
Ist das wirklich so? :S Fällt das nicht unter den Gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten gem. § 932 (1) S. 1 BGB?
Gruß Jonas[/quote]

das fällt hier ja schon mal weg, weil der thread-ersteller ja von dem problem weiß, dass dem verkäufer das notebook nicht gehört (eigentumsvorbehalt des verkäufers= neckermann).

mit einem kauf würde der thread-ersteller zu einem hehler, er könnte sich auch nicht mit einem gutgläubigen erwerb herausreden. wenn die sache aus irgendeinem dummen umstand bekannt würde und neckermann strafantrag stellen würde, wäre der thread-ersteller sofort mit im boot (als hehler).

außerdem hätte ich gar keinen bock, bei technischen schwierigkeiten immer eine dritte partei dazwischen zu haben.


just my 2 cents

gatasa
 
der threadstarter soll nicht käufer werden sondern das notebook soll über ebay verkauft werden.

außerdem könnte der threadstarter das notebook kaufen, ohne sich strafbar zu machen. er würde aber erst mit vollständiger kaufpreiszahlung durch den verkäufer an neckermann eigentum erwerben. ein gutgläubiger eigentumserwerb scheitert hier ja bereits am fehlenden guten glauben, er erwirbt lediglich das anwartschaftsrecht.
 
[quote='goemichel',index.php?page=Thread&postID=533124#post533124]Er kann das NB - rechtlich gesehen - gar nicht (weiter-)verkaufen, da er nicht Eigentümer ist.
Wenn er das NB verkauft, wird der Käufer nicht (neuer) Eigentümer, er musss möglicherweise das NB zurückgeben, ohne sein Geld wiederzubekommen.
Wenn er das NB verkauft, macht er sich möglicherweise einer Unterschlagung, eines Betruges oder eines ähnlichen Deliktes schuldig/strafbar.

PS: das ist eine vereinfachte Erklärung der rechtlichen Vorgänge, ohne auf die Feinheiten von Eigentumsübertragung etc (nach dem BGB) einzugehen... [/quote]

[quote='Ramperocker',index.php?page=Thread&postID=533178#post533178]
Zitat von »goemichel«




Wenn er das NB verkauft, wird der Käufer nicht (neuer) Eigentümer, er musss möglicherweise das NB zurückgeben, ohne sein Geld wiederzubekommen.


Ist das wirklich so? Fällt das nicht unter den Gutgläubigen Erwerb von Nichtberechtigten gem. § 932 (1) S. 1 BGB?
Gruß Jonas[/quote]

@geomichel:
sehr einfach, aber das stimmt alles, wenn man nicht in die tiefen der Leistungskondiktion blickt.

@ jonas:
ich hasse diesen satz, aber ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung, der threadersteller hat kenntnis von der Eigentumsvorbehalt und somit keinen guten Glauben!

@ alle und Threadersteller:
kauf das ding, wenn du sicher bist, dass dein freund die kohle zahlen wird beim kreditgeber. aber niemals wird die bank/verkäufer die ware zurück, sondern geld! Wahlmöglichkeit des gläubigers.

@ alle, die Strafrecht und Betrug und Hehlerei nenen:
Vorsatz? Vortat? liegt hier alles nciht vor!
 
Danke für eure Antworten - haben sehr geholfen.

Wenn es mein Laptop wäre - ich könnte ihn nun nicht mehr mit reinem Gewissen bei ebay verkaufen.
Mein Arbeitskollege sieht das genauso - der Laptop wird nicht verkauft sondern bleibt nun in der Familie.

Ist schon toll soviele Meinungen zu diesem Thema zu hören - bin froh euch zu haben :thumbsup: !!!
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534787#post534787]@ jonas:
ich hasse diesen satz, aber ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung, der threadersteller hat kenntnis von der Eigentumsvorbehalt und somit keinen guten Glauben![/quote]

Hö? Aber der Threadersteller will das Notebook doch überhaupt nicht kaufen. Das Teil soll bei Ebay unter den Hammer kommen. Wer lesen kann... usw....^^ :P
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534787#post534787]@geomichel:
sehr einfach, aber das stimmt alles, wenn man nicht in die tiefen der Leistungskondiktion blickt.
[/quote]
1. bestehe ich darauf, goemichel genannt zu werden.
2. habe ich schon damals dem Mist mit Leistungs- und Nichtleistungskondiktion gehasst (und daher auch nicht vertieft) :D ;)
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534787#post534787]
@geomichel:
sehr einfach, aber das stimmt alles, wenn man nicht in die tiefen der Leistungskondiktion blickt.
[/quote]
das müsstest du genauer erklären. ich verstehe nämlich nicht, worauf du hinauswillst.

[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534787#post534787]
ich hasse diesen satz, aber ein blick ins gesetz erleichtert die rechtsfindung[/quote]
ein blick in den sachverhalt noch viel mehr! :rolleyes:

[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534787#post534787]
@ alle, die Strafrecht und Betrug und Hehlerei nenen:
Vorsatz? Vortat? liegt hier alles nciht vor![/quote]
ein möglicher betrug gegenüber neckermann scheitert es ziemlich sicher schon an der täuschung (außer er hatte den wiederverkauf bereits beim kauf vor). ein möglicher betrug gegenüber dem käufer scheitert es spätestens am vermögensschaden.
 
[quote='erixxx',index.php?page=Thread&postID=534910#post534910]das müsstest du genauer erklären. ich verstehe nämlich nicht, worauf du hinauswillst.[/quote]
was genau hast du nicht verstanden?
die leistungskondiktion oder das alles stimmt von gOEmichel?
 
[quote='fetterP',index.php?page=Thread&postID=534986#post534986]
was genau hast du nicht verstanden?
die leistungskondiktion oder das alles stimmt von gOEmichel?[/quote]
genau ich verstehe nicht, was das ganze mit einer leistungskondiktion zu tun hat
 
mhhh.... was könnte passieren, wenn man einen laptop den man auf raten gekauft hat, nach wenigen monaten wieder bei ebay verkauft und danach nicht die raten weiterzahlt...??? :cursing:

thx für antwort
 
da passiert nix! macht doch jeder so

PS: "nicht weiter bezahlen" hab ich eben erst gelesen...na da musst du irgendwann eine eidesstattliche Versicherung beim Gerichtsvollzieher abgeben - mehr kommt da nicht auf dich zu. Ausser du hast dir Geld beim Hai geliehen, dann kommt der Fingerbrecher...
 
wie dumm, denn könnt ich was bei neckermann auf raten kaufen und sobald ich das ding hab sofort bei ebay rein und ca. 3/4 des "kaufbetrages" wiederkriegen und somit geschenkt bekommen...? :pinch:


und was bringt das mit der eidesstattliche Versicherung??? sry, aber alles finazielle ist neu für mich...
 
@Pico

kennst du die schönen Telefonverträge? Vertrag plus 800 Euronen geschenkt...ist doch das gleiche
 
vertrag + ged kenn ich, find ich gut

aber bei meinem anliegen gings ja darum, auf raten kaufen>bei ebay verkaufen>raten nicht weiterbezahlen=???
 
sach ich doch, wenn du nicht weiterlöhnst dann kommt der Onkel vom Gericht! die Kohle vom Verkauf kannst ruhig verprassen oder versaufen - und was es sonst noch nettes gibt :D

PS; Schufa is dann abba auch platt
 
ahja und der "onkel vom gericht" :P der pfändet denn und so n kram...? :wacko:

:thumbsup: TOP :thumbsup:

Thx für die überaus schnelle antwort zu einem thread der jahre alt ist ^^

apropo schufa, wenn man bei den negativ drinne steht :whistling: denn ist doch eigentlich nichts mit ratenkauf oder? :|

es gibt ja noch anderes zu pfänden um seine rechnung zu bezahlen, denk ich ma
 
neee, den Kram hast du doch vorher bei Ebay verkauft! da is nix zu pfänden,,, ehrliche Frage, ehrliche Antwort! egal wie alt der Fred is

PS: das andere Zeugs gehört doch alles deiner Freundin? oder nicht? was soll der denn pfönden :D

Spass muss sein, wer es darauf anlegt, der kann bescheissen - das heisst aber nicht, das ich das befürworte...
 
einzelhaushalt... für andere sachen wertvolle sachen kann keiner bürgen sach ich ma so... oder es wäre eher unglaubwürdig... :wacko:
 
wenn der "onkel vom gericht" kommt und fragt wem der 47" plasma in der ecke gehört wird er wohl nicht glauben:" der gehört mein eltern/geschwistern" wenn der nachschaut sieht der nähmlich nur n 80er röhrenffs... oder interressieren die sich nicht weiter? naja... ich wollt ja nur die folgen wissen was somit beantwortet wäre, der rest ist nicht mein prob... (nur mein spass...)

thx nochmals
 
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