Bruchstellen im TP-Deckel, Displayrahmen!!

petsch

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Ich bin ja völlig geschockt - eben fällt mir auf, dass die Ecke oben rechts außen am Deckel Bruchstellen aufweist . . . 8o
Einfach so, ich habe das TP immer wie ein rohes Ei behandelt, bewußt den Deckel immer an den Ecken angefaßt, wenn ich ihn (vorsichtig) geschlossen habe - wohlgemerkt nicht kraftvoll draufgeknallt, wie ich das auch schon bei einigen durchgedrehten Typen erlebt habe.
Ich habe das TP T30 auch immer mit beiden Händen getragen oder in einer gut gepolsterten Tasche (12 cm Schaumgummi zu beiden Seiten, keine Ordner oder Bücher mit drin) aufbewahrt.
Um alles in der Welt, wie bricht denn so etwas!? Materialermüdung? Einfach so?
Und ich habe mir eingebildet, dass ich die paar Jahre bis zur Rente mit dem T30 noch hinkriege . . . .?(

Schade irgendwie. Hat jemand Erfahrungen damit, setzen sich diese Risse weiter fort?

Gruss
petsch
 
Ich bin zwar nun kein Jurist, aber eines ist doch wohl klar: Die Firma hat einen Fehler gemacht und müsste den Dir entstandenen Schaden ersetzen. Ich sehe nur Probleme darin, nachzuweisen, in welchem Zustand sich Dein Notebook zu Zeitpunkt des Verlustes befunden hat, um einen entsprechenden Wertausgleich herbeizuführen. Aber es ist schon ein starkes Stück, einfach etwas zu vertauschen und dann den Kunden damit abspeisen zu wollen, er solle doch mit seinem "neuen" Gerät glücklich werden...
 
@petsch:

Mein aufrichtiges Beileid. Die Geschichte ist wirklich unglaublich. Wo hast du es zur Reparatur hingebracht? Wie kann das Gerät verschwinden aber die Festplatte nicht? Wird die Festplatte vor jeder Reparatur ausgebaut?


*Kopfschüttel*

Liebe Grüsse
 
Original von hajowito
Ich bin zwar nun kein Jurist, aber eines ist doch wohl klar: Die Firma hat einen Fehler gemacht und müsste den Dir entstandenen Schaden ersetzen. Ich sehe nur Probleme darin, nachzuweisen, in welchem Zustand sich Dein Notebook zu Zeitpunkt des Verlustes befunden hat, um einen entsprechenden Wertausgleich herbeizuführen. Aber es ist schon ein starkes Stück, einfach etwas zu vertauschen und dann den Kunden damit abspeisen zu wollen, er solle doch mit seinem "neuen" Gerät glücklich werden...

ja das ist das Problem. Ich muss erstmal sehen, wie ich das kläre. Irgendwie bin ich schon geschockt, aber rein von der rechtlichen Situation sehe ich wirklich nicht gut aus, weil der Wertausgleich nicht definierbar ist.
 
Das ist nun wirklich eine unglaubliche Geschichte.
Die sollen dir wenigstens das dvd Laufwerk + den Rahmen wechseln. Das verlangt schon die Ethik dieses Ladens/Technikers.
Da bekomm sogar ich ein komisches Bauchgefühl, ist das Lappy auch nicht mein.
Ich denk mal eher, dass denen das Teil runtergefallen ist. Dvdlaufwerk damit auch kaputgegangen ist. Ich glaub nicht an eine Verwechslung des Gerätes.
Gib nicht auf. Die sollen dir den Schaden wiedergutmachen. Eventuell Strafanzeige, die kostet nichts.
Wenigstens den Schaden gutmachen, das ist doch das Mindeste.
Viel glück + informier uns weiter wie die Sache läuft.
Halt dir die Daumen :-)
Ciao..................R.
 
...andererseits: wenn das T30 heruntergefallen ist und eine solch schwere Schramme stummer Zeuge des Unfalls war, überzeugt mich das einmal mehr von der panzerartigen Stabilität dieser T-Serie. :)

...und was dich angeht, petsch: ich kann deinen Ärger wirklich gut verstehen, denn ich habe ewig gesucht, geschraubt und getauscht bis ich ein wirklich schönes, neuwertiges T30 mein Eigen nennen konnte. So ein Vorgehen ist wirklich daneben!!

Gruß
Kman
 
schau mal da gibt es ein NEUES T30 mit 3 jahren garantie !!!!

link

und da isne listen mit sofortkaufangeboten

link
 
Ein neues T30????? Mit drei Jahren Garantie????? Für nur 1.100,- EUR????

Sind die jeck???? :D :D :D :D
 
Hat seine Chance eigentlich verspielt der Laden.
Ist das nicht als Betrug(sversuch) auszulegen ?

Auf "Verwechslung" und "aber da behalten sie doch gleich das jetzige"
kommen mir Gedanken die ich hier nicht äussern werde.
Denn Namen des Ladens kenne ich aber immer noch nicht, oder hab ich da was übersehen?

Mensch könnte den Spiess mit T20-22 umdrehen,
auch wenn die nicht mehr allzuviel wert sind(erst recht nicht mit bod;)
Das flexing ist da ja nicht zuverlässig genug :gg:

@Kman
Ich binn ziiiemlich sicher dass das kein "normaler" Sturzschaden war,
zumindest nicht auf eine gerade Fläche(siehe Spuren)
und als Fallhöhe brauchts sicher deutlich mehr als 1m(bzw Höhe einer Arbeitsfläche)
um das beim T30 zu verursachen
 
ich denke auch dass es ein sturz war. der deckel ist aus metall, da braucht es eine menge kraft um einen bruch hervorzurufen.

man hat aus einem werkvertrag einen rechtsanspruch auf die behebung sämtlicher schäden, die während der reparatur entstanden sind, habe ich mal gehört.
 
Original von hajowito
Ein neues T30????? Mit drei Jahren Garantie????? Für nur 1.100,- EUR????

Sind die jeck???? :D :D :D :D

für jäger und sammler :D
unglaublich ,was im netz so ab und zu auftaucht :D

aber es ist eine verhandlungsgrundlage sehn wirs mal so .
 
Original von danage
man hat aus einem werkvertrag einen rechtsanspruch auf die behebung sämtlicher schäden, die während der reparatur entstanden sind, habe ich mal gehört.

Das ist schon möglich, nur ist es sehr schwer nachzuweisen in welchem Zustand sich das Reparaturgut VOR der Reparatur befunden hat.
Sprich: Ohne eine vorherige Aufnahme der evtl. Mängel mit einem Mitarbeiter ist es so gut wie unmöglich zu beweisen, dass der Riss vorher nicht da war.

Ist beim Gebrauchtwagenkauf ja auch immer... Da werden auf so nem Beispielbild von einem Auto kleine Kringel und eine kurze beschreibung bei Mägeln wie Dellen oder was weiß ich gemacht.
 
@maggo Schadensbehebung von Reparaturschäden scheidet aus, weil das zurückgegebene T30 nicht das abgegebene ist!


@petsch wenn sie Dein T30 nicht herausgeben können (ich hoffe, Du hast einen Zeugen, der bestätigen kann, dass sie das zugeben - ansonsten alle Anhaltspunkte sauber aufschreiben!), dann sind sie schadensersatzpflichtig. Sie müssen Dir den Wiederbeschaffungswert eines T30 erstatten, falls sie Deines nicht herausgeben können. Wenn unstreitig ist, dass Dein T30 durchschnittlich intakt war, ist das der Kaufpreis für ein durchschnittlich erhaltenes gebrauchtes T30, also etwa auf 350 EUR zu beziffern. Welche Kratzerchen Deins im Einzelnen hatte, spielt dabei keine Rolle.

Anwältin hin oder her (bei dem Streitwert lohnt es sich für sie vielleicht nicht genug), wenn ich eine Rechtsschutz hätte, würde ich das zur Not durchklagen! Aber erst mit klaren Worten schriftlich (!!!) in einem Schreiben Forderung (Herausgabe des alten Geräts; nach Fristablauf dann Schadensersatzforderung) mit Fristsetzung (1 Woche für Herausgabe, danach noch 2 Wochen für Schadensersatzzahlung) stellen unter Angebot der Rückgabe des anderen Geräts und deutlich in Aussicht stellen, dass man es ernst meint. Auf den Modus "ramponiertes Gerät behalten und 20 EUR Abzug" muss man sich nicht einlassen; allerdings würde ich es akzeptieren, wenn sie das ramponierte Gerät so instandsetzen, dass es einem durchschnittlich abgenutzten T30 entspricht...Prozesse machen selten Spaß und kosten Nerven!
 
Original von maggo
Das ist schon möglich, nur ist es sehr schwer nachzuweisen in welchem Zustand sich das Reparaturgut VOR der Reparatur befunden hat.
Sprich: Ohne eine vorherige Aufnahme der evtl. Mängel mit einem Mitarbeiter ist es so gut wie unmöglich zu beweisen, dass der Riss vorher nicht da war.
Klar, das wäre besser gewesen, deswegen machen das Händler ja auch immer, wenn sie seriös sind. Eine Mängelliste erstellen. Wenn keine vorherigen Mängel registriert sind, kann davon ausgegangen werden, dass auch keine vorlagen.

Außerdem sollte es nicht weiter schwer zu beweisen sein. Benutzt in Deinem Haushalt jemand das Gerät außer Dir? Arbeitskollegen? Die könnten im Zweifel alle aussagen.

Viele Grüße
 
ich muss mal in Ruhe abwägen, was ich mache. Wenn ich jetzt noch erfahren habe, dass die Notebooks 60 km weiter nach Polen gebracht werden, um dort bei niedrigerem Stundenlohn repariert zu werden, wird mir eigentlich immer klarer, dass ich das meinige Gerät wohl nie mehr sehen werde. auch das hatte man mir nicht gesagt, aber wie ich erfahren habe, ist der Händler oder Unternehmer wohl nicht verpflichtet, mir so etwas vorher zu sagen. Hätte ich das aber gewusst, hätte ich den TP dort nicht hingegeben.
Aber das wie mit den Olympus-Digitalkam. Die gehen nach Hamburg und landen in Prag. Das ist eben Globalisierung
Meine Anwältin will ein Angebot einholen, ich warte mal ab.
 
Leute, nochmal: es ist völlig unerheblich, welche konkreten Beschädigungen das ursprüngliche Notebook hatte, solange unstreitig ist, dass es sich um ein funktionstüchtiges durchschnittlich erhaltenes (da kommt es nicht auf ein paar Kratzer mehr oder weniger an) Notebook dieses Typs gehandelt hat - und das scheint ja der Fall zu sein.

Die werden das ursprüngliche Teil nicht mehr haben und also auch nicht mehr herausgeben können...die Frist zur Herausgabe ist nur aus formalen Gründen zu setzen...es läuft auf Schadensersatz für das nicht mehr vorhandene alte Notebook hinaus, Zug um Zug gegen Herausgabe des von ihnen fälschlich übergebenen Notebooks. Also muss nur noch ein Schaden vorgetragen werden, der dem Wiederbeschaffungspreis solch eines Notebboks entspricht, er muss auch das kaputte Teil nicht akzeptieren. Es geht hier NICHT darum, zu beweisen, dass der Mangel am anderen Notebook bei seinem alten Notebook nicht vorhanden war, weil es nicht um eine Beschädigung seines ursprünglichen Notebooks geht sondern um Nichterfüllung der Rückgabepflicht seitens des Reparateurs!

Er wird SEIN Notebook definitiv nicht mehr wiederbekommen. Und er kann im Wege des Schadensersatzes auch keine Entschädigung für ideelle Interessen an gerade seinem geliebten Book geltendmachen.
 
Original von KardinalDesGrauens
es läuft auf Schadensersatz für das nicht mehr vorhandene alte Notebook hinaus, Zug um Zug gegen Herausgabe des von ihnen fälschlich übergebenen Notebooks.
So ein Unsinn, außerdem reine Spekulation. Man lernt doch im Studium: Zuerst ist nach dem Interesse des Klägers zu fragen. Vielleicht will er das defekte Notebook behalten und den Minderwert ersetzt haben. Vielleicht will er Chance zur "Nachbesserung" geben. Außerdem weißt Du nicht ob sie das original Notebook nicht vielleicht doch noch haben.

Petsch, halt uns auf dem laufenden, hoffentlich geht es noch gut aus :)
 
Es wurde bisher immer noch nicht beantwortet, wer das Ding zur Reparatur hatte...
 
So ein Unsinn, außerdem reine Spekulation. Man lernt doch im Studium: Zuerst ist nach dem Interesse des Klägers zu fragen. Vielleicht will er das defekte Notebook behalten und den Minderwert ersetzt haben. Vielleicht will er Chance zur "Nachbesserung" geben. Außerdem weißt Du nicht ob sie das original Notebook nicht vielleicht doch noch haben.

Wenn das für Dich Unsinn ist, kann ich damit leben; aber bevor man andere auf diese arrogante Weise ("Unsinn") belehrt, sollte man erst mal richtig lesen...

Ich schrieb (vereinfacht für Dich):

1. Fristsetzung zur Herausgabe SEINES T30
2. Bei fruchtlosem Ablauf der Frist - Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Herausgabeanspruchs
3. Hier kann er sich auf Behalten des anderen Geräts mit Ersatz des Minderwerts zum durchschnittlichen Wiederbeschaffungswert einlassen oder es zurückgeben und den ganzen Ersatz in Geld Zug um Zug gegen Rückgabe verlangen.


Nachbesserung spielt hier keine Rolle (Studium abgeschlossen? :D ), da nicht eine mangelhafte Reparatur in Frage steht sondern die nicht erfolgte Rückgabe des ursprünglichen Geräts.

Die hätten das alte Gerät bei der Reklamation einfach herausgegeben, wenn sie es noch hätten - wäre mit weniger Scherereien für sie verbunden gewesen. Deshalb wird es wahrscheinlich auf einen Schadensersatz hinauslaufen. Aber falls sie es haben, bekommen sie mit dem fristbewehrten Herausgabeverlangen die Chance, es herauszugeben
 
Original von KardinalDesGrauens
Ersatz des Minderwerts zum durchschnittlichen Wiederbeschaffungswert
...

Versteh mich nicht falsch: Deine Ausführungen waren ja grundsätzlich richtig. Allerdings kann man immer erst eine qualifizierte Einschätzung vornehmen, wenn man Sachverhalt und Klägerinteresse kennt.

Ein Beispiel: Wurde sein PC beschädigt, wurde eine Nebenpflicht verletzt. Hat er einen anderen bekommen, wurde eine Leistungspflicht verletzt. Sowohl Anspruchsgrundlage als auch geschütztes Interesse (Rechtsfolge!) sind unterschiedlich, wirken sich also u.U. auf den Anspruch aus.

Studium mit Prädikat abgeschlossen, danke.
 
ich glaube eher das Notebook ist gefallen. Und das nicht in einer Tasche also es ist garantiert ohne jeglichen Schutz auf die Ecke gefallen.

Leider kannst du es auch nicht reparieren da das Cover Kit seit 2002 mit dem Status End of Service bei dem IBM Teilevertrieb geführt wird und auch kein Cover Kit mehr ab Lager ist.

Tut mir echt Leid für dich somitr kannst du wohl doch nur zum Tesa greifen.
 
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