- Registriert
- 23 Dez. 2007
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Ich leite einen Zusammenschluss von Ehrenamtlichen, die hauptsächlich älteren Menschen bei Problemen mit Smartphone, Tablet und Laptop helfen. Wir betreiben eine Homepage, um unsere Termine anzukündigen. Heute habe ich nun eine Mail wohl von einem Dienstleistungsanbieter erhalten: unsere Homepage sei nicht barrierefrei sei. Das trifft vermutlich zu, allerdings reichen unsere (finanziellen) Mittel und auch unsere Kenntnisse nicht aus, um daran etwas zu ändern. Der Absender verweist auf die BFSG und verweist auf Bußgelder bis 100000€. Da hat wohl einer eine potentielle Einnahmequelle entdeckt. ;-)
Offensichtlich sind von diesem Gesetz kleine Unternehmen ausgenommen. Gilt diese Ausnahme auch für Ehrenamliche? Btw: wir sind kein Verein, sondern nur ein loser Zusammenschluss von Ehrenamtlichen.
Offensichtlich sind von diesem Gesetz kleine Unternehmen ausgenommen. Gilt diese Ausnahme auch für Ehrenamliche? Btw: wir sind kein Verein, sondern nur ein loser Zusammenschluss von Ehrenamtlichen.





