Hallo,
bin gerade auf diesen Thread gestossen und kann das Gesagte im Prinzip verstehen. Allerdings finde ich, dass es in diesem Fall weniger um "ethisches" oder "gefühltes" Recht oder sogar Ekel geht, sondern dass die Grundlage die AGBs des Herstellers anzusehen sind. Und diese habe ich mir mal angesehen. Ich bin zwar kein Rechtsanwalt, aber ich kann mir vorstellen, dass Hersteller da u.U. den kürzeren ziehen könnten. In den Garantieausschlüssen vom genannten Hersteller stehen einige allgemeine Dinge wie "keine Garantie auf Verschleissteile wie Akkus", dann, dass keine Garantie durch optische Beeinträchtigung wie Kratzer oder Gehäusebrüche besteht, weiter geht es damit, dass keine Garantie besteht bei Geräten, die nicht mit der Nutzung eines Produktes des genannten Herstellers zusammenhängen und dann folgt der "Gummi-Pragraph", auf den sie sich hier scheinbar beziehen. Zitat: "...für Schäden, die durch einen Unfall, Missbrauch, Fehlgebrauch, Fehlanwendung, Kontakt mit Flüssigkeiten, Feuer, Erdbeben...." (Zitat Ende). Meines Erachtens ist es schon ein wenig weit hergeholt, hier einen Missbrauch, einen Fehlgebrauch oder eine Fehlanwendung zu unterstellen. Aber darauf wird sich der Hersteller sicherlich beziehen. Auf der anderen Seite, müsste das in meinen Augen dann der Hersteller auch schon vorher bekannt geben, was hier jedoch nicht erfolgte (oder ich habe das überlesen). Von daher: Ekel, Abneigung usw. hin oder her, in den Garantiebestimmungen ist der Punkt, der zu dieser Diskussion führte nicht genannt.
Wie gesagt, ich kann die Abneigung eines Nichtrauchers gut verstehen, aber ich denke auch, dass man sich in diesem Fall doch eher an das geschriebene Wort halten sollte.
Grüße
Frank