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PPrecht

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20 Juli 2008
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Hallo,

habe heute morgen in den Emails mehrere Mails von dem o.g. Anbieter bezüglich meiner "Bestellung" erhalten.
Die sind ja so offen, die genauen Kosten in der Mail darzulegen (Ironie)
Betreiber ist die wohl bereits bekannte Blue Internet Media GmbH

Unnötig zu sagen, dass ich nichts abgeschlossen habe - aber ich frage mich jetzt, ob ich zur Sicherheit widerrufen soll.

Allerdings haben diese außer meiner Mailadresse keine richtigen Daten.

Laut der Anmeldung habe ich meinen Standort als Berlin angegeben
Abgeschlossen über die Instagram App
IP-Adresse stimmt nicht mit der meines Routers überein (da Glasfaser immer die gleiche IP)
falsches Handymodell

Habe die in der Mail angeforderte Bestätigung meiner Mailadresse nicht durchgeführt.

mails.jpg

Stimmt alles nicht - wenn ich jetzt widerrufe gebe ich denen ja meine richtigen Daten weiter.

Also einfach aussitzen (auch die wahrscheinlichen Androhungen eines Inkassobüros)?

Danke
Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst einmal auf keinen Fall reagieren . Ist per Headeranalyse überhaupt sicher, daß die Mails von dieser Firma kommen ?? Ich habe auch schon "Abholpakete" bestätigen sollen. Lt. Header todsicher Hokuspokus, nicht reagiert und nix mehr gehört. Kommt teilweise auch per SMS neuerdings.

Die müssen erst mal Mahnbescheid erstellen (Adresse per Gerichtsbeschluß vom Provider, was schon "leichte" Probleme machen würde :) ) oder auch gleich Klagen, aber dann müssen von denen Fakten auf den Tisch.

Diese wilden Rechnungen sind offensichtlich lt. Medienberichten derzeit häufig. Ich habe für den Schmarrn einen eigenen Spam-Unterordner, aus dem sie nach mehreren Monate endgültig verschwinden. Wenn der Header es hergibt, schreibe ich bei mehreren Mails an abuse@absender. Hilft evtl. nicht, aber vermindert den "Dampfdruck".

Gruß Peter

PS: echte Inkassobüros machen solchen Schwindel in der Regel nicht mit, allenfalls kleine Ein-Mann-Büros. Ich hatte im Rahmen einer Nachlaßregelung mit einzelnen zu tun. Da läuft alles professionell und in Ruhe. Am schlimmsten war ein Zahnarzt (offene Rechnung, kein Inkassobüro), der wegen 70 Euro genervt hat (die er aber nicht gekriegt hat, ging wegen Erbausschlagung nicht).
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde auch NICHT reagieren.
Email ist wohl wenig rechtlich bindend.

Und im Zweifelsfall bestätigt Du nur Deine Email-Adresse als aktiv und Du bekommst mehr Spam.
 
Einfach nicht reagieren und auf nichts klicken, die können noch so viele Mails mit Rechnungen/Mahnungen etc. schicken - die sind alle nutz- und wertlos...

Sowas geht nur schriftlich mit Nachweis - also Einschreiben etc., dazu bräuchten sie also auch deine Meldeadresse...

Wie schon jemand schrieb, nutzen sie die Angst und Unwissenheit der Leute - hat ja in den letzten 3 Jahren auch gut funktioniert - aus, und wenn einige zahlen reicht denen das schon - das ist deren Geschäftsmodell...
 
So, es geht weiter....

am 01.06 die erste Mahnung und am 08.06. die zweite Mahnung erhalten, wie üblich die Anrede "Mitglied yxz"
Jetzt die Ankündigung des Inkasso.

Mit warmherzigen Worten:

Der RA bzw. dessen Inkassobüro werden sich in den nächsten Tage oder Wochen bei dir melden und leider ihre eigenen Gebühren, die sicherlich weit über 300 € liegen werden mit in Rechnung stellen.
Das Ganze hätte alles nicht soweit kommen müssen. Du hast jetzt noch die letzte Möglichkeit, bis du den ersten Brief vom Inkasso bekommen hast, unser Angebot anzunehmen:
Statt insgesamt 60 Tage Laufzeit = 89.89 EUR
Nur 1 x xx EUR (reduzierte Gebühr)

Du sparst so viele Hundert EUR (!!!) (inclusive Mahn- und Inkassokosten).
Aber nur, wenn Du jetzt innerhalb von 72 Stunden bezahlst.


Zitat Ende

Ok, dann warte ich mal auf den Brief (wie geht das ohne richtige Anrede und Adresse?) Und ein Inkassobüro muss ja wohl die Grundlagen der Forderung nachweisen - dürfte mit falscher (im Sinne nicht von mir) IP-Adresse mir gegenüber schwierig werden....

Wobei ich nicht weiß, ob die so einfach eine IP-Adresse bekommen? Bei Urheberrechtsverletzungen gibt es ja eine Auskunftspflicht - aber bei einem so windigen Angebot?

Hinweis aus computerbetrug.de


Also wohl das übliche Säbelgerassel um noch den einen oder anderen weichzukochen ....
 
Der Schreibstil erinnert mich an an einen bestimmten Personenkreis, den man natürlich heutzutage nicht mehr näher benennen darf. Ich sag es einmal so: Hauptschule, Lebenskünstler, dennoch dickes Auto.

Auf so etwas kann man nicht ernsthaft reagieren. Ggf. würde ich einmal über eine neue E-Mailadresse nachdenken, gerne auch bei einem Anbieter, der etwas Geld kostet.
 
Die geben sich vergleichsweise Mühe, ihren Scam ernsthaft wirken zu lassen, aber das ist natürlich völliger Humbug.
 
Nicht reagieren, aber den gesamten Schriftverkehr (in-mails) aufheben. Es hängt jetzt vom Mailer ab. Möglich unverfälscht downloaden und mit allem drum und dran als Text-file sichern. Ich hatte mal ähnliche Probleme und konnte später jemandem zu 70 Tagessätzen verhelfen. Man kann später (irgendwann, nach einem Jahr oder so, je nach Wiederholungen) immer noch alles löschen.

Zum Personenkreis: da kann man ganz schön daneben liegen. Bei meiner Angelegenheit ein Oberstudienrat i.R. mit 60+. Hat nicht nur mich verblüfft.

Gruß Peter
 
Falls die mails sich auf die hier genannten Zeitpunkte, i.e. 11.5. 1.6 und 8.6 beschränken,
dann dürfte für diesen speziellen scam die mailaddy vmtl bald oder schon jetzt den
"minimal bis null Chance was abzuzocken" Status erreicht haben.


Abgesehen von der Formatierung,
der Ansprache "Du/Dir" in klein die sehr wahscheinlich nicht von o.g. 60+J altem OStR stammt,
mit entsprecheder Sprachkenntnis bzw Autokorrektur stände da auch nicht "Tage" sondern "Tagen"
 
M.W. wird in der Forensik inzwischen der Schreibstil auch als Identifikation (ergänzend) benutzt.

wen Ich dir spamen wührte, täte ich mir auf dise Weise anonümisizen .........................

:-) Gruß Peter
 
Hallo zusammen,
ich bin schon einen Schritt weiter ;)

Hier die aktuelle Mail von eCollect einen Schritt "vor gerichtlichem Mahnverfahren":
Screenshot 2023-07-12 131850.png

Ich habe bereits bei frag-einen-anwalt einen Beitrag erstellt und auch zwei Vorlagen an eCollect geschickt. Die lassen aber nicht locker.
IP-Adresse, Endgerät etc. war bei deren Dokumenten auch falsch.


Verbraucherschutz wurde heute aktiviert.
 
Hallo zusammen,
ich bin schon einen Schritt weiter ;)



Ich habe bereits bei frag-einen-anwalt einen Beitrag erstellt und auch zwei Vorlagen an eCollect geschickt. Die lassen aber nicht locker.
IP-Adresse, Endgerät etc. war bei deren Dokumenten auch falsch.
Liefere keine zusätzliche Informationen, sonst machen die mit korrigierten Daten weiter. Laß es ohne weitere Reaktion bis zum Mahnbescheid laufen, dem unbedingt widersprechen und dann geht es vor Gericht, wo die Gegenseite beweispflichtig ist. (... und nach Deine Angaben ja auf den Bauch fallen muß).

Mir hat mal ein sehr guter Anwalt eingebläut: nicht mehr als gefordert/notwendig schreiben. Alles was die Gegenseite hat, kann auch gegen Dich verwendet werden. (Also nicht den Schlaumeier spielen, einfach die anderen vor die Wand laufen lassen. Das sind Profis, die das abkönnen, kein falsches Mitleid.)

Gruß Peter
 
Danke für den Tipp!
Ja, die haben keinerlei Informationen von mir, außer zwei Mail-Adressen und meinen Allerweltsnamen.

Ich vermute auch mal, dass es keine gerichtlichen Schritte von eCollect geben wird. Dafür liegen schon zu viele Beschwerden bei Anwälten und Verbraucherzentralen vor. Die können gut Angst machen und wenn sich ein paar "Opfer" finden, die bezahlen, sind die auch zufrieden.
 
Da kommen bestimmt noch eine allerletzte und eine allerallerletzte Mail.
 
In der Antwort vom Abzockerverein auf fragNenAnwalt sind auch wieder einige linguistische Fehler drin,
mal ganz abgesehen vom Inhalt:

... und wenn der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, von dem Inhalt der AGB Kenntnis zu nehmen

... und ferner wird der potenzieller Benutzer vor der Abgabe seiner rechtsverbindlichen Erklärung deutlich hingewiesen,

Somit haben Sie mit dem klaren Rechtsbindungswillen gehandelt und die AGB zugestimmt ...
 
Von der eCollect-Webseite:
WICHTIG: Die Übergabe von Akten in das gerichtliche Mahnverfahren erfolgt erst nach einer kompetenten Evaluierung durch unsere Anwälte. Im gerichtlichen Mahnverfahren werden nur Forderungen betrieben, deren Erfolgsaussichten als hoch einzustufen sind.

In dem Beitrag ging es tatsächlich so weit, wurde dann aber anschließend von den eCollect-Anwälten fallen gelassen:
 
Zur Polizei gehen und Anzeige wegen Betruges erstatten. So hab ich es gemacht, aber ich hatte auch keinen eMailverkehr mit den Leuten. In meinem Fall war das ein Kreditabwickler von eBay (und ich glaube der war legit, es war halt ein Fall von Identitätsklau mit Kreditkarte nehme ich an - oder die Forderung war halt nicht legit und man hat es mal probiert...). Ich bekam auch nur eine "Zweite Mahnung", die erste gab es nicht.
 
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