An die Admins hier. Kontrolle von Admins im Firmennetzwerk.

Lefty

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Können Administratoren in einem Firmennetzwerk nachvollziehen auf welchen Internetseiten ich gesurft habe, könnten die Kollegen z.b. sagen User A hat am 23.09.09 4 Std im Thinkpadforum rumgesurft? :huh: Der Rechner ist in einem Firmennetzwerk eingebunden aber räumlich weit voneinander getrennt, nicht im selben Haus sozusagen, eine ganz andere Adresse.
Gibt es auch möglichkeiten das zu verhindern? Ja,ja, ich weiß aus Datenschutzgründen dürfen Sie das wohl nicht, aber wwer hält sich da schon dran.
OS ist Windows 2000.
 
Der Netzwerktraffic kann von Administratorn überwacht werden, ja. Es gibts sogar Tools, die auf jedem Desktop installiert werden können, mit denen jeder Tastananschlag des Users festgehalten werden kann.

Auf der Checkpoint Firewall1 kann ich genau nachvollziehen, welchen Traffic ein Rechner verursacht. Für diese Zwecke gibts jede Menge Tools. Ich glaube nicht, dass hier jemand die Möglichkeit nennen wird, dieses zu verhindern...
 
Im Zweifelsfall läuft die externe Kommunikation über einen firmeneigenen Proxyserver. Dessen Protokolle können alles sehr detailliert enthalten.

Verhindern? Nein. Umgehen schon eher: Du brauchst eine verschlüsselte Verbindung (z.B. SSH) zu einem Server deines Vertrauens. Durch die tunnelst du alles andere. Aber erstens machst du dich damit enorm verdächtig und zweitens ist der Betrieb derartiger Software normalerweise durch den Arbeitgeber verboten. Gegen Keylogger auf dem eigenen Rechner hilft nichts.

Edit:
Als Zeitvertreib für die Mittagspause ist ein eigener Rechner mit UMTS eine Überlegung wert.
 
Klar geht das, ist auch technisch gar nicht schwierig.
Sogar jeder bessere Router kann loggen, welcher Rechner welche Anfragen 'nach draußen' geschickt werden.
Und mit der IP oder dem Hostnamen des Rechners läßt sich im zweiten Schritt auch der Benutzer zuordnen.
 
ist ja schon alles gesagt :D :D
hängt man an einer domäne braucht es dafür nicht mal zusätzliche software, hhöchstens um das ganze komfortabler zu machen.

eigentlich sollte man im firmennetzwerk nur sachen machen die man mit ruhigem gewissen dem vorgesetzten gegenüber verantworten kann.

greeTz lyvi
 
[quote='lyvi',index.php?page=Thread&postID=665072#post665072]eigentlich sollte man im firmennetzwerk nur sachen machen die man mit ruhigem gewissen dem vorgesetzten gegenüber verantworten kann. [/quote]
Man sollte nur das machen, was ausdruecklich zur Arbeit gehoert. Jedes private herumgewurschtel, jeder Versuch etwas zu umgehen kann in irgentwelchen Logdateien stehen und moeglicherweise den Job kosten. Besonders wenn es Belehrungen zum Umgang mit der IT gab oder man einen Zettel zu dem Thema unterschrieben hat.
 
@ euler60
denke wir sind da gleicher meinung, ich benutze nur andere worte.
ansonsten weiss ich natuerlich nicht inwiefern ein ruhiges gewissen VS richtlinen umgehen in einklang stehen soll.

bei meinem gewissen jedenfals ..... ;)
 
Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den Datenverkehr zu protokollieren. Nach außen treten alle PCs einer Firma mit derselben IP Adresse auf. Falls es beispielsweise zu Verletzungen von Gesetzen kommt, Verbreitung rechtsradikaler Äußerungen, Verbreitung pornografischer Inhalte usw. tritt der Gesetzgeber an die Firma heran.
Diese hat die Pflicht, ich denke 10 Jahre rückwirkend, nachzuweisen, von welchem Rechner mit welcher Benutzerkennung die Verbindung hergestellt wurde.
Der normale Benutzer hat keine Möglichkeit diese Protokollierung zu umgehen.

Gruß
Leisi
 
@leisi:
Dafür hätte ich bitte gerne mal die Quelle gesehen - eine derartige allumfassende Protokollpflicht ist mir bisher unbekannt.
 
[quote='leisi',index.php?page=Thread&postID=666283#post666283]Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet den Datenverkehr zu protokollieren. Nach außen treten alle PCs einer Firma mit derselben IP Adresse auf. Falls es beispielsweise zu Verletzungen von Gesetzen kommt, Verbreitung rechtsradikaler Äußerungen, Verbreitung pornografischer Inhalte usw. tritt der Gesetzgeber an die Firma heran.
Diese hat die Pflicht, ich denke 10 Jahre rückwirkend, nachzuweisen, von welchem Rechner mit welcher Benutzerkennung die Verbindung hergestellt wurde.
Der normale Benutzer hat keine Möglichkeit diese Protokollierung zu umgehen.

Gruß
Leisi[/quote]
Hi die 10 Jahres-Frist wohl eher die Aufbewahrungsfrist nach Steuerrecht für Buchführungsdaten (§§ 147 iVm. 146 AO). Ansonsten setzt glaube ich da das Bundesdatenschutzgesetz andere Massstäbe, dass nur ausdrücklicher Untersagung der privaten Nutzung mitgeloggt werden darf. Und selbst das ist noch kritisch. Zum Beispiel darf eine Auswertung ggf. nur mit dem Betriebsrat erfolgen usw.
Aber ein Umgehen ist ein "No-Go" und kann zur Abmahnung führen.
Ich behelfe mir mit einer UMTS-Karte und einen privaten Notebook für alle Fälle. Und selbst dass kann kritisch gesehen werden ... naja, hat sich keiner beschwert ....
 
@rhwk
ich versuche mal die § herauszufinden. Wird aber erst nächste Woche sein wenn ich wieder in der Firma bin.

@ Threepwood
wenn du mit eigener UMTS Karte im Internet bist wird dein Datenverkehr vom Provider aufgezeichnet. Innerhalb der Firma ist die Firma der Provider unf tritt als Telekomunikationsanbieter auf. Hierdurch hat er die Pflicht Aufzeichnungen zu führen.

Nicht falsch Verstehen! In der Firma darf keiner die Inhalte und Verbindungen von Mitarbeitern kontrollieren. Erst bei Verdacht einer Straftat muss der Datenverkehr herausgegeben werden.

Grüße aus Unterfranken
Leisi
 
[quote='leisi',index.php?page=Thread&postID=666312#post666312]@ Threepwood
wenn du mit eigener UMTS Karte im Internet bist wird dein Datenverkehr vom Provider aufgezeichnet. Innerhalb der Firma ist die Firma der Provider unf tritt als Telekomunikationsanbieter auf. Hierdurch hat er die Pflicht Aufzeichnungen zu führen.
[/quote]Quelle dazu bitte. Das ist definitiv falsch.
 
Rhwk und diego206 haben recht. Meine Angaben sind nicht nachweisbar und somit falsch.
Ich habe mich auf Regelungen meiner Firma berufen die natürlich nicht für den Rest der Welt gelten.

Das Ganze ist ein sehr komplexes Thema.
Maßgeblich ist zunächst, ob der Arbeitgeber die private Nutzung bzw. die Nutzung der Telekommunikationseinrichtungen, dazu gehört auch Internet und eMail, erlaubt oder verbietet.
Bei Verbot der Privatnutzung: Überwachung der Einhaltung der Richtlinie ist zulässig, Protokollierung der Internetnutzung bedarf der Zustimmung der Mitarbeitervertretung.
Bei Duldung der Privatnutzung: Arbeitgeber wird zum Telekommunikationsanbieter und muss das Fernmeldegeheimnis wahren, Regelung zur Internetnutzung ist erforderlich.
Bei Erlaubnis der Privatnutzung: Unternehmen tritt als TK-Anbieter auf, für Kontrollen ist die Trennung privater und dienstlicher Nutzung erforderlich.

Je nach Regelung kann der Arbeitgeber als Telekommunikationsanbieter auftreten und dann wird das BDSG durch das TKG verdrängt. (BSDG Abs 32)
Ein Telekommunikationsanbieter hat gegenüber dem Staat bestimmte Regelungen zu beachten. Nach §§ 100a ff. StPO in Verbindung mit dem Geheimdienstgesetz G10 und dem Außenwirtschaftsgesetz hat jeder, der Telekommunikationsdienstleistungen erbringt oder daran mitwirkt, die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation zu ermöglichen. Nach § 110 TKG hat der Telekommunikationsdienstleister die technischen Einrichtungen auf eigene Kosten anzuschaffen und bereit zu halten. Auch müssen unter Umständen personenbezogene Daten offengelegt werden, ohne dass der Kunde davon etwas erfährt. Davon betroffen sind auch Access-Provider.

Falls dieses Thema nächste Woche noch aktuell ist diskutiere ich gerne mit! Leider muss ich jetzt meine Damen beim Shopping begleiten was sich hauptsächlich im Tragen von Tüten und bezahlen der Rechnungen beschränkt.

Viele Grüße
Leisi
 
Und wie sieht es aus wenn ich eine Externe Festplatte am Firmen Rechner anschließe wo aber alles drauf wo ich mit draussen surfen kann wird das auch gesehen?
 
[quote='SAGAR-OSHO',index.php?page=Thread&postID=666440#post666440]Und wie sieht es aus wenn ich eine Externe Festplatte am Firmen Rechner anschließe wo aber alles drauf wo ich mit draussen surfen kann wird das auch gesehen?[/quote]

Der Anschluss wird normalerweise protokolliert in den Logs und kann dann später nachgewiesen werden.

Du verstößt schon mit dem nicht autorisierten Anschließen einer externen Datenquelle (Festplatte, Stick usw.) gegen die Firmenregeln in den Unternehmen, die ich kenne. Das ist auch ein Grund für eine Abmahnung, denn du gefährdest u.a. die IT-Sicherheit.

G.
 
Dürfte bei den meisten Firmen per interner Anweisung verboten sein, wg. Virengefahr und Dateiaufrufe werden, wenn Sie geloggt ewrden, halt auch bei externen Datenträger geloggt. Ich würde es generell lassen. Wenn man aus Versehen ein Virus drauf hat und das ganze gelangt im Firmennetzwerk, dann hat man ein Schadensersatzpproblem ...
@leisi
Die rechtlichen Themen lassen wir mal, ich denke jeder kennt ein bisschen aus seinen Bereich und keiner ist 100%iger Experte.
 
Wo steht das wo ist der § ist es festgehalten im Gesetzbuch oder ist dies nur Firmen Intern so festgelegt. ich frage nicht um jemand zu ärgern sonder ich wills wissen @gooni denn ich kann mir nicht vorstellen wo ich mich strafbar mache wenn ich den Rechner nur als Stromträger und TFT benutze ist doch im endefekt doch das gleiche als wenn ich mit dem Lappi und Umts Stick oder W-Lankarte in der Pause surfe.
 
Das steht in einer eigenen Nutzungsrichtlinie zur Nutzung der Geräte, Du solltest Dich definitiv dran halten (im Normalfall hast Du dafür auch unterschrieben). Zudem ist das Problem definitiv das Einschleusen von Viren!!!
Wenn Du Bock auf viel Stress mit Deinen IT-lern bzw. Deinen Vorgesetzten hast, dann machs ruhig!
 
Jetzt begriffen wegen Viren Gefahr Okay das verstehe ich ;( ;( ;(
 
[quote='SAGAR-OSHO',index.php?page=Thread&postID=666450#post666450]Wo steht das wo ist der § ist es festgehalten im Gesetzbuch oder ist dies nur Firmen Intern so festgelegt. ich frage nicht um jemand zu ärgern sonder ich wills wissen @gooni denn ich kann mir nicht vorstellen wo ich mich strafbar mache wenn ich den Rechner nur als Stromträger und TFT benutze ist doch im endefekt doch das gleiche als wenn ich mit dem Lappi und Umts Stick oder W-Lankarte in der Pause surfe.[/quote]
Nicht das gleiche... Wenn ich meinen privates Notebook nutze, dann gefährdere ich nicht direkt die Infrastruktur. Es gibt jedoch Firemen, die wg. der Datensicherheit private Notebooks verbieten. Ich nutze es manchmal ganz gerne, da ich Programme testen muss, die sonst erst du das IT-Gremium genehmigt werden müssten und dies dauert rd. 3-6 Monate. Zur Beruhigung die Lizenzfrage ist hierbei legal geklärt und eine Genehmigung durch Vorgesetzte liegt vor ....
Wenn einen Datenträger an die Infrastruktur anschliesse, was perse nicht gleich "nur" surfen ist, dann können vorhandene Schadprogramm die Infrastruktur gefärden. Es wird aus meiner nicht juristischen Sicht auf eine Gefährdungs-Haftung im Fall der Fälle hinauslaufen. Das Verbot muss der Arbeitgeber aussprechen, Ich weiss nicht ob dies gesetzlich ableitbar ist....
 
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