Amazon Kindle vs. den Rest der Welt

soeschelz

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Also vom Kindle halte ich nicht viel und kann ich nur abraten (von Amazon auch), da der Kindle nur eine sehr begrenzte Auswahl an Formaten liest und Amazon sich immer mehr schließt ähnlich wie Apple... Ich würde dir als Reader den Kobo Touch empfehlen, ein sehr schöner und ziemlich günstiger Reader, der mehr Formate als der Kindle kann und auch nicht so hässlich ist.
Shopmäßig hab ich gute Erfahrungen mit Thalia und bücher.de gemacht, die hatten alles was ich brauchte. Ansonsten ist eig. jeder größere Buchhändler recht gut, z.B. Hugendubel usw. Preislich geben die sich alle nichts, da auch bei Ebooks eine Preisbindung vorhanden ist.
 
Kann ich meine Kindle eBooks auf DRM überprüfen, zweck konvertieren mit calibre?

Und wie ist das Ergebnis eigentlich nach dem konvertieren?

Grüße, Audrey
 
Kann ich meine Kindle eBooks auf DRM überprüfen, zweck konvertieren mit calibre?

Und wie ist das Ergebnis eigentlich nach dem konvertieren?

Grüße, Audrey
Hi !
Calibre zeigt dir an ob Bücher DRM geschützt sind.Geschützte Bücher lassen sich legal nicht konvertieren.
Gruß roeles
 
Sicherlich stimmt das. ICH sehe das aber so, dass das MEINE Bücher sind, die ich ehrlich gekauft habe. Wenn ich diese auf einem anderen Gerät lesen möchte ...
Rechtlicher Rahmen

Die Wirksamkeit solcher Systeme wird häufig durch nationale Gesetze erweitert. In den USA wurde zu diesem Zweck der Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verabschiedet. Dieses Gesetz verbietet dort die Umgehung solcher Systeme unter Androhung von Geldstrafen und/oder Freiheitsentzug je festgestelltem Einzelfall.
Auch in Deutschland (1. und 2. Korb der Urheberrechtsnovelle) und der EU (Informationsrichtlinie) wurde die Rechtsgrundlage in diesem Sinne verschärft, so dass nun die Umgehung von wirksamen Schutzmechanismen mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe belegt werden kann, falls die Tat nicht im privaten Rahmen geschieht (vgl. § 108b UrhG).[SUP][3][/SUP] Eine solche Umgehung ausschließlich zum Erstellen einer Privatkopie im Sinne der festgelegtem Schranken des Urheberrechts ist jedoch straffrei. Darüber hinaus darf bei Computerprogrammen eine Kopiersperre zwar umgangen werden (§69a UrhG), jedoch ist eine Vervielfältigung nur mit Zustimmung des Rechtsinhabers zulässig (§ 69c UrhG).
Also wenn ich das privat für mich mache, habe ich keine Bedenken, mich im Sinne der Illegalität strafbar gemacht zu haben :D

Ich habe kurz mal gegoogelt und alles an Informationen gefunden, die MIR wichtig sind.

Aber das ist OffTopic ...
 
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