Abzocke-Alarm ...

kangaroo72

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Hi zusammen,

meine Schwester rief mich heute mittag an, Sie hätte eine Zahlungsaufforderung über €96,-- bekommen. Von der Firma web***ns

Sie nutzte den routenplaner.de

Kurzer Ausflug in Google zu dieser Firma verwies gleich zur Verbraucherzentrale mit Warnung auf Abzocke.

Diese Firma hat sich wohl auf Routenplaner, Gedichte, Kochrezepte usw. spezialisiert, und lässt die Leute dann in Abofallen laufen.

Wollte zwar mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, aber 0900 is ganz schön teuer auf Dauer, und Mail kostet die Beratung €10,--

Habt ihr Erfahrung bei sowas? Wenn man es aussitzt, gibt's dann 'nen Negativ-Schufa-Eintrag?? Oder soll man's wirklich einfach ignorieren.

Kann ja wohl nicht sein sowas ... Meine Schwester ist alleinerziehend mit zwei Kids, und hat's eh schon nicht leicht - von daher will sie garantiert kein Geld verschleudern.

Rechtschutzversicherung ist keine da - Braucht man da überhaupt 'nen Anwalt, wenn diese Geschäftspraktiken sowas von unseriös sind?

Grüsse,

Kangaroo
 
kangaroo72' schrieb:
Oder soll man's wirklich einfach ignorieren

Genau


Allerdings frage ich mich, warum sowas heute noch passiert. Es gibts genug Seiten im Internet, die vor diesen ganzen Fallen warnen...
 
Also verbindliche Auskünfte gibts hier nicht, aber in der c't wird von maximal einem schriftlichem Widerspruch geredet. Ignorieren sollte auch klappen.

Und dann macht sie bei dir den Internetführerschein, okay? ;)
Jede Sendung im TV hat das mindestens einmal behandelt. Und zwar auf allen Kanälen. Nutzt doch einfach Google Maps oder viaMichelin.
 
Kernfrage hat sie sich da angemeldet oder nicht?
Klar ist das Abzocke, wenn ich mir die Seite aber anschaue....sind alle notwendigen Angaben sichtbar. sogar der Preis ist weit weniger versteckt als auf anderen Seiten.
Die Verbraucherzentralen raten ja immer zum igonieren....aber das funktioniert nur den halben Weg..irgendwann gehen die über Inkasso, Gerichtsvollzieher etc. und da muß man richtig reagieren, wenn
man die Forderung eliminieren möchte. Von daher würde ich im 1. Step schon die 10 euro in die Verbraucherzentrale investieren..
 
Klar ist das Abzocke, wenn ich mir die Seite aber anschaue....sind alle notwendigen Angaben sichtbar. sogar der Preis ist weit weniger versteckt als auf anderen Seiten.
Ist schon noch ordentlich getarnt ohne abschließen Auflistung etc. Ein Klick und man ist drin, ist zu einfach. Insofern m.M.n. nicht rechtmäßiger :D aber wie gesagt, keine Rechtsberatung.
 
Ignorieren ist das Beste

Einfach ignorieren, auch wenn Mails und Briefe vom "Anwalt" mit Drohungen kommen, hatte einmal einen ähnlichen Fall. Nach mehreren Mails und einem Drohbrief und keiner Reaktion von mir, war irgendwann wieder Ruhe.

Diese "Nepper, Schlepper & Bauernfänger" machen mit den paar Prozent, die aus Angst zahlen, ein Vermögen.
 
kangaroo72' schrieb:
Kann ja wohl nicht sein sowas ...

Im Internet bei augenscheinlich kostenlosen Services eine Adresse und auch noch die "echte" anzugeben sollte aber auch nicht sein!

Mach ihr das bitte mal klar! Wunder mich immer wieder wie man auf solche Dinge reinfallen kann.

Würde mich auch an die Verb.zentrale wenden.... und deine Schwester belehren!
 
Habe mal aus Spass den Weg von zwei Orten (ohne Straße) berechnen wollen ...

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Die Locken dann sofort mit Gewinnen. Von einem ABO wird da nichts angezeigt. Ist schon Abzocke.

Abzocke ist es aber auch deshalb weil man die Berechnung der Route auf zig Seiten im Internet kostenlos bekommt.

Gruß Flexibel
 
Flexibel' schrieb:
Die Locken dann sofort mit Gewinnen. Von einem ABO wird da nichts angezeigt. Ist schon Abzocke.

Muss man rechts schauen, da ist dann der * erläutert:

stern.jpg


Abzocke ist es aber auch deshalb weil man die Berechnung der Route auf zig Seiten im Internet kostenlos bekommt.[/quote]

Nur weil für etwas Geld verlangt wird, was es woanders auch kostenlos gibt, muss es noch keine Abzocke sein. Die Abzocke ist vielmehr dass man damit rechnet, dass der Nutzer nicht merkt dass er ein Abo eingeht, und dann 198 EUR verlangt.

Grüße

Fabian
 
kangaroo72' schrieb:
Hi zusammen,

meine Schwester rief mich heute mittag an, Sie hätte eine Zahlungsaufforderung über €96,-- bekommen. Von der Firma web***ns........


........Wollte zwar mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, aber 0900 is ganz schön teuer auf Dauer, und Mail kostet die Beratung €10,--
Wenn man den Betrag von 96 EUR sieht sollte alles klar sein :D Irgendwie sehen auch alle Seiten mit dieser Abzockmethode gleich aus... gibt ja etliche. Wer weiß...wahrscheinlich alles eine Mafia.

Die viel größere Abzocke ist aber dass ein Anruf bei der VERBRAUCHERzentrale so saumäßig teuer ist... einfach nur krank :cursing: Erinnert mich an das hier ... Echt dreist so zu tun als handle man im Interesse der Verbrauchers, eine unfassbare Heuchelei...

Hier in Rostock gibts noch ne normale Festnetznr der VZ, keine Ahnung ob die einen nicht auch an teurere Nummern weiterleiten.
 
david69' schrieb:
Die viel größere Abzocke ist aber dass ein Anruf bei der VERBRAUCHERzentrale so saumäßig teuer ist... einfach nur krank :cursing:
Und wer schützt uns vor die VERBRAUCHERzentrale?

Gruß Flexibel
 
Lustig, man kann auch direkt auf das beworbene Gewinnspiel (Jetzt teilnehmen) klicken und schließt gleich mal den tollen Vertrag ab. :thumbsup:
 
morsch' schrieb:
Klar ist das Abzocke, wenn ich mir die Seite aber anschaue....sind alle notwendigen Angaben sichtbar. sogar der Preis ist weit weniger versteckt als auf anderen Seiten.
Ist schon noch ordentlich getarnt ohne abschließen Auflistung etc. Ein Klick und man ist drin, ist zu einfach. Insofern m.M.n. nicht rechtmäßiger :D aber wie gesagt, keine Rechtsberatung.
Mache dennoch eine Bildschirm-Hardcopy der Seite zur Beweissicherung.
 
Es empfiehlt sich grundsätzlich folgendes Vorgehen:

1. Nach Erhalt einer Zahlungsaufforderung Musterbrief der Verbraucherzentrale runterladen, ausdrucken, ausfüllen und mit Einwurfeinschreiben absenden.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ128280163206431/link555421A.html

2. Sämtliche Mahnungen etc. ignorieren. Lediglich auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss reagiert werden, da sonst ein Vollstreckungsbescheid droht, der einem rechtskräftigem Titel gleich steht.
Gegen den Mahnbescheid reicht i.d.R. der Widerspruch. Dann würde das Verfahren auf Antrag des Abzockers zu Gericht abgegeben werden, was die dubiosen Herrschaften i.d.R. scheuen wie der Teufel das Weihwasser ;)
 
david69' schrieb:
Die viel größere Abzocke ist aber dass ein Anruf bei der VERBRAUCHERzentrale so saumäßig teuer ist..
Und wer bezahlt die Arbeit der Verbraucherzentralen? Wer bezahlt Buero, Strom, Telekommunikation, Personal usw? Entweder versuchen sie es so, zu ueberleben oder sie machen den Laden dicht.
FAQ
Wenn du willst, dass die ihre Arbeit gratis fuer die Verbraucher machen, tritt deinen Abgeordeten in den Hintern. Oder Spende was.
Herumkrakeelen ist natuerlich einfacher.
 
Mal ganz ehrlich, wo ist da die Abzocke? Gut, der Dienst ist teuer und es gibt ihn kostenlos. Aber auf der anderen Seite wird klar und deutlich auf die Kosten hingewiesen. Genau wie bei Mobilfunkverträgen sollte sich man auch das letzte Sternchen durchlesen.

Ggf. könnte man den Weg über mangelnde Geschäftsfähigkeit gehen - wie alt ist deine Schwester denn? Ansonsten wird es denke ich schwierig sich von dem Vertrag zu lösen...
 

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Hi,

Abzocke beruht darauf, dass man eigentlich wertlose oder kostenlos verfügbare Dinge (OpenOffice, "Todestest", "Musikflatrates", Routenplanung und was man noch alles benutzt) völlig überteuert verkauft, und dass der Kunde an irgendeiner Stelle nicht aufpasst und aus Versehen nen Vertrag eingeht. Man arbeitet da mit der Blödheit des Benutzers, und wer kennt jemanden, der sich ne AGB wirklich durchliest, bevor er "jaja" drückt? Ich seh mich selber nicht als besonders blöd an, bin aber auch schon auf sowas reingefallen. Letztlich gehen die nie vor Gericht, lohnt sich für die auch garnicht - wenn auf 100 potentielle "Kunden" nur fünf aus Angst zahlen, haben die schon 500 Euro ohne jede Mühe gemacht.

Man müsste hier viel mehr Aufklärungsarbeit a) zur Rechtslage und b) zum generellen Verhalten bei Anbietern dieser Sorte betreiben.

Ich würde empfehlen, die Verbraucherzentrale anzusprechen (die haben meist auch ein lokales Büro, wo man direkt mit den Leuten reden kann). Die werden dir sicher auch raten, garnicht zu reagieren Blödsinn, Dilbert hat natürlich Recht: Widerspruch einzulegen, bis ggf. ein gerichtlicher Bescheid kommt - das dürfte in einem von tausend solchen Fällen passieren, da eine echte juristische Auseinandersetzung die Leute tendenziell zuviel Geld kostet und ihre rechtliche Position auch relativ problematisch ist.

lg
 
Abzocke

Hatte ich auch einmal.
Irgend jemand hat mich bei so einer Nachbarschaftshilfe angemeldet und ich hatte plötzlich einen Inkasso.

ich war dann, nach nutzlosem Schriftverkehr mit dem Inkass (auftragsgebende Firma saß in Dubai, Schweiz), bei der örtlichen Verbraucherzentrale. Die waren sehr hilfsbereit. Einfach den Widerspruch runterladen und per Einschreiben (+ Rückantwort) an die Abo-falle schicken.

Ein Einspruch ist rechtlich absolut notwendig. Einfach ignorieren geht nicht, da sonst ein legaler Vertrag stattfindet.

Nach dem Einspruch den restlichen Schriftverkehr ignorieren. Da kommen dann zwar noch hässliche Mahnungen und Drohungen, aber das schläft dann ein.

Der Punkt ist: jeder kann jeden im Internet irgendwo anmelden.
Im Prinzip kann man z.B. Herrn Schäuble und Co. hunderte Abo-Fallen aufs Auge drücken, wenn man ihre email und Anschrift kennt.
 
Auch wenn hier bereits viel Gutes gesagt wurde, möchte ich noch auf eine meines Erachtens sehr informativ und verständlich gehaltene Webseite des Bundesjustizministeriums hinweisen:

BMJ schrieb:
c) Kann der Vertrag widerrufen werden?

Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet geschlossene Verträge, sogenannte Fernabsatzverträge, regelmäßig widerrufen. Widerruft der Verbraucher den Vertrag fristgerecht, braucht er ihn nicht zu erfüllen. Die Widerrufsfrist beträgt abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat und beginnt jedenfalls nicht, bevor der Verbraucher eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (etwa als E-Mail oder per Telefax) erhalten hat. Von diesen Vorschriften dürfen Anbieter grundsätzlich nicht zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher abweichen.

Eine wichtige Verbesserung für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das am 4. August 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Auszug BGBl.) vor: Bislang entfiel das Widerrufsrecht bereits dann, wenn der Unternehmer mit Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung seiner Dienstleistung begonnen hatte oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hatte. Dies war z. B. der Fall, wenn der Verbraucher Daten aus einer Datenbank abgerufen hatte. Nach neuer Rechtslage können Verbraucherinnen und Verbraucher, die über ihr Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden sind, Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien widerrufen. Das bedeutet, dass ein Verbraucher den Vertrag im Fall einer fehlenden Belehrung über das Widerrufsrecht vor vollständiger Zahlung in jedem Fall widerrufen kann. Wird der Verbraucher über sein Widerrufsrecht bei oder nach Vertragsschluss belehrt, beginnt zu diesem Zeitpunkt die Widerrufsfrist. Innerhalb dieser Frist kann er den Vertrag widerrufen, solange dieser noch nicht vollständig erfüllt ist. Wertersatz für die bereits (teilweise) erhaltene Dienstleistung muss er in diesem Fall nur dann leisten, wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf die Wertersatzpflicht hingewiesen worden ist und dennoch einer Ausführung der Dienstleistung vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt hat. Dies wird bei Kostenfallen jedoch regelmäßig nicht der Fall sein. Weitere Informationen zu der Neuregelung finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 3. August 2009.

...

5. Was tun, wenn man in eine Kostenfalle geraten ist?

* In jedem Fall gilt: Nicht zahlen! Bei den Anbietern kann es sich um Kapitalgesellschaften mit geringer Haftungssumme und Sitz im Ausland handeln, die zudem im sogenannten Impressum lediglich eine Briefkastenadresse angeben. In diesen Fällen sind gezahlte Beträge nur schwer zurückzuerlangen. Sie haben bei dieser Vorgehensweise in der Regel nichts zu befürchten: Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aus Angst oder um Ärger zu vermeiden zahlen, und machen die behaupteten Ansprüche nur selten gerichtlich geltend.
* Nicht unter Druck setzen lassen! Auf gewöhnliche Rechnungen und Mahnungen müssen Sie nicht reagieren. Sie können aber vorsorglich darauf hinweisen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist und hilfsweise die Anfechtung bzw. den Widerruf erklären. In diesem Fall sollten Sie den Brief per Einschreiben und Rückschein versenden. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.
* Auf Mahnungsbescheide reagieren! Auf einen Mahnbescheid vom Gericht müssen Sie hingegen reagieren. Hier müssen Sie unbedingt auf dem beigefügten Formular Widerspruch einlegen. Dieser muss innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids bei dem Gericht eingegangen sein, das den Mahnbescheid erlassen hat. Haben Sie dies versäumt, müssen Sie unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid einlegen. Der Einspruch muss ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei dem Gericht eingegangen sein. Muster dafür finden sich ebenfalls bei den Verbraucherzentralen.
Weitere Informationen zum Umgang mit unberechtigten Rechnungen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 22. Dezember 2008.
* Minderjährige sind geschützt! Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten (siehe oben 2 d), sollten die gesetzlichen Vertreter (regelmäßig die Eltern) dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Geschäftsunfähigen (also Kindern, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben) genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.
* Hilfe holen! Hilfe bieten außerdem die örtlichen Verbraucherzentralen und die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (Wettbewerbszentrale). Beide Verbände können auch gerichtlich gegen unseriöse Anbieter vorgehen (siehe oben 4).
Auch die eCommerce-Verbindungsstelle bietet zahlreiche wichtige Informationen und Hilfestellungen.
* Rechtsrat einholen! In Zweifelsfällen sollten Sie Rechtsrat bei Rechtsanwälten/innen einholen. Einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger können im Einzelfall beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe für eine anwaltliche Beratung und für die außergerichtliche Abwehr unberechtigter Forderungen beantragen (Broschüre "Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe").
Ich halte es ebenfalls für das sinnvollste Vorgehen, einen hilfsweisen Widerruf per Einschreiben mit Rückschein abzusenden, die Verbraucherzentrale vor Ort einzuschalten und im Übrigen auf weitere möglicherweise eintreffende Schreiben des angeblichen Vertragspartners oder eingeschalteter Inkassounternehmen nicht zu reagieren (auf einen Mahnbescheid des Gerichts jedoch schon, s. o.).
 
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