Abzocke-Alarm ...

kangaroo72

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2 Mai 2007
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2.033
Hi zusammen,

meine Schwester rief mich heute mittag an, Sie hätte eine Zahlungsaufforderung über €96,-- bekommen. Von der Firma web***ns

Sie nutzte den routenplaner.de

Kurzer Ausflug in Google zu dieser Firma verwies gleich zur Verbraucherzentrale mit Warnung auf Abzocke.

Diese Firma hat sich wohl auf Routenplaner, Gedichte, Kochrezepte usw. spezialisiert, und lässt die Leute dann in Abofallen laufen.

Wollte zwar mal bei der Verbraucherzentrale anrufen, aber 0900 is ganz schön teuer auf Dauer, und Mail kostet die Beratung €10,--

Habt ihr Erfahrung bei sowas? Wenn man es aussitzt, gibt's dann 'nen Negativ-Schufa-Eintrag?? Oder soll man's wirklich einfach ignorieren.

Kann ja wohl nicht sein sowas ... Meine Schwester ist alleinerziehend mit zwei Kids, und hat's eh schon nicht leicht - von daher will sie garantiert kein Geld verschleudern.

Rechtschutzversicherung ist keine da - Braucht man da überhaupt 'nen Anwalt, wenn diese Geschäftspraktiken sowas von unseriös sind?

Grüsse,

Kangaroo
 
EuleR60' schrieb:
Und wer bezahlt die Arbeit der Verbraucherzentralen? Wer bezahlt Buero, Strom, Telekommunikation, Personal usw? Entweder versuchen sie es so, zu ueberleben oder sie machen den Laden dicht.
FAQ
Wenn du willst, dass die ihre Arbeit gratis fuer die Verbraucher machen, tritt deinen Abgeordeten in den Hintern. Oder Spende was.
Herumkrakeelen ist natuerlich einfacher.
Du bist wahrscheinlich auch einer dieser "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen"-Leute? Komisch, die VZ in Rostock ist nicht so teuer und existiert seit Jahren...

Den Abgeordneten soll ich in den Hintern treten? und wie? Wählen gehen oder was... Wenn Wahlen was bewirken würden wären sie verboten. Unsere Regierung ist doch nur ein Verein aus Marionetten und Hampelmännern der Lobby, die uns wirklich regiert... sieh dir doch den Link oben an, hier nochmal: Klick ... ein weiteres Beispiel ist die Sache mit den Telefonverträgen von irgendwelchen Abos, Gewinnspielen usw., mit den vor allem die älteren Leute abgezockt werden, die eh leichtgläubiger sind... anstatt einfach ne Klausel ins Gesetz auzunehmen dass eine schriftliche Bestätigung erfolgen muss - so wie gefordert - hat Angi M. auf Druck der Werbelobby lediglich ein lächerliches Bußgeld eingeführt... letztes Jahr sind bei der Bundesnetzagentur über 50.000 Beschwerden eingegangen, ganze 9 Bußgelder gabs, alle haben Widerspruch eingelegt... jetz erzähl du mir ma noch ich soll den "Abgeordneten in den Hintern treten"...


EuleR60' schrieb:
Sie nutzte den routenplaner.de
Also ein Fall von eigene Dusseligkeit.
Sowas ist natürlich sehr einfach... Schade dass nicht alle Menschen so schlau sind wie du. es gibt viel zu viele dusselige Menschen auf die ganze Wirtschaftszweige aufbauen... Au man. :wacko:
 
Was ist daran abzocke?

Du gehst in einen Laden kaufst dort etwas was woanders 50% günstiger ist, trotzdem ist es immernoch nicht abzocke...

Mir ist klar das die Leute meistens unwissentlich den Vertrag abschließen, die Seite nie wieder nutzten und der Inhalt der Seiten woanders for free ist, trotzdem sollte man als Erwachsener Mensch sich immer und überall vergewissern wofür man seine persönlichen Daten hergibt...

Nütchern betrachtet hat man einen Vertrag abgeschlossen und kommt diesen nicht nach...
 
Das ist im Prinzip richtig, aber man kann nun mal nicht davon ausgehen dass alle im Netz so umsichtig sind wie du oder ich... es gibt leider Leute die auch nachdem man es ihnen 5 mal gesagt hat nicht die Augen offenhalten... und das sind nicht wenige.

"Verbraucher-Schützer" argumentieren es sei kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen...z.B. weil nicht explizit auf ein Widerrufsrecht hingewiesen wird, was bei Fernabsatz ja Pflicht ist. (Zitat)
 
david69' schrieb:
Das ist im Prinzip richtig, aber man kann nun mal nicht davon ausgehen dass alle im Netz so umsichtig sind wie du oder ich... es gibt leider Leute die auch nachdem man es ihnen 5 mal gesagt hat nicht die Augen offenhalten... und das sind nicht wenige.

"Verbraucher-Schützer" argumentieren es sei kein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen...z.B. weil nicht auf ein Widerrufsrecht hingewiesen wird, was bei Fernabsatz ja Pflicht ist.


Ja dem stimme ich auch vollkommen zu, komisch dass man sich scheut sein Haus anonym im Internet fotografiert zu sehen, aber die persönlichen Daten im Prinzip irgendeinem dahergelaufenden Vertragspartner (das sind nun mal soleche Seiten) zur Verfügung gibt... Da sieht man dass auf der Welt jeden Tag ein dummer aufsteht, das ist leider so und solange man was gewinnen oder für umsonst bekommen kann, sind ide Leute so leicht zu beeinflußen.

Gibts denn Fälle in denen eine Firma dann wirklich die leute vors Gericht gezerrt hat?
 
david69' schrieb:
Du bist wahrscheinlich auch einer dieser "ich-hab-doch-nichts-zu-verbergen"-Leute?
Was hat das Thema denn mit den Preisen der Verbrauchezentralen zu tun? Du wuerfelst hier alles durcheinander.
Zum Beispiel.
Den Abgeordneten soll ich in den Hintern treten? und wie? Wählen gehen oder was.
Zum Beispiel.
Finanzierung der Verbrauchezentralen:
2. Wie finanzieren sich die Verbraucherzentralen?

Die Verbraucherzentralen finanzieren sich aus öffentlichen Zuwendungen der Länder, Einnahmen aus der Beratung und dem Verkauf ihrer Ratgeber. Die genauen Zahlen sind in den Geschäftsberichten veröffentlicht, die Sie auf den Websites der Verbraucherzentralen finden.
Du koenntest deinen Abgeordeten bitten, sich um eine bessere Finanzausstattung der Verbraucherzentralen zu kuemmern. Dann koennen die die Preise fuer die Beratung senken.
 
Tja, viele sind einfach zu naiv...vor allem wenns vermeintlich "was umsonst" gibt.

Hier Infos was man machen kann / soll wenns passiert ist.

Gerichtsurteile hats wohl auch schon gegeben... Klick und Klick... ansonsten auch Klick
 
PCWelt, Bild und Nickles. Die ersten Anlaufstellen für fundierte Artikel. :rolleyes: Aber an den Urteilen gibts nichts zu verdrehen, geht diesmal sogar i.O. :D

Bei den Verbraucherzentralen kann man übrigens auch einen "Vor-Ort" Service nutzen, also einfach mal hingehen. Die Minutenpreise könnte ich mir dadurch erklären, dass eine richtige Rechtsberatung stattfindet. Die darf ja schon mal nicht um sonst sein :P

Und natürlich ist das Internetblindheit. Unbedarftheit. Gibt viele Wörter. Daran kann der TE ja jetzt was ändern.

Das Wort Abzocke ist aber auch eher reißerisch. Besser wäre vllt. Wucher. Denn die gebotene Dienstleistung steht ja in keinem Verhältnis zum Betrag.

(96*2 ist übrigens nicht 198 :P)
 
Ja ich weiß, vor allem die Bild hätt man sich klemmen können... aber es geht ja nur ums Prinzip, der geneigte Leser kann sich weitergehend informieren.
 
stern.jpg
Die Formulierung finde ich aber auch mehr als grenzwertig "Einmalig pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren"
 
Koile' schrieb:
Die Formulierung finde ich aber auch mehr als grenzwertig "Einmalig pro Jahr bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren"
Das ist doch fuer heutige Verhaeltnisse klar und eindeutig. Sieh dir das bei den Telcos, Banken, Versicherungen usw. mal an.
 
Also ich hab da mit so etwas auch gut erfahrungen gemacht
und mein anwalt meinte bei sowas einfach, dass man es
ignorieren sollte oder eine sehr gepfefferte email zurück
schicken soll und im zweifelsfall einfach vor gericht geht.

da kann aber nichts passieren, da zum beispiel hier in hh
auch nur verfahren mit einem gesamtwert über 750EUR erst
angenommen werden. alles andere wird eiskalt abgewiesen.
 
Ich will nur mal anmerken, dass auch der Betreiber der Webseiten verurteilt wurde der Software kostenpflichtig angeboten hat die sonst umsonst war.
Dabei liegt der Unterschied darin, ob die Seite eine Eigene Routenplanungssoftware entwickelt hat - dann dürfen die Geld nehmen - oder ob sie wahrscheinlich so wie viele nur den Code von Google verwenden.

Ignorieren hilft aber bei sowas. Die wissen, dass sie nicht ganz im legalen Bereich arbeiten. Von daher stellen die ihre Forderung irgendwann ein.

Wie weit liegen denn angebliche Nutzungszeit und Erhalt der Mail auseinander ?
Denn eigntlich müssen die eine Mail oder Brief direkt nach "Anmeldung" schicken, da man bei allen Verträgen nach Fernabsatzgesetz zwei Wochen Kündigungsrecht hat. Das gilt für Verträge am Telefon genauso wie für Verträge übers Internet.

Diese kriminell ausgerichteten Firmen schicken so eine Zahlungsaufforderung erfahrungsgemäß erst nach Ablauf der zwei Wochen.

Wir hatten es ähnlich, allerdings mit Web.de. Meine Schwester hätte angeblich irgendeinen Premiumservice aktiviert und sollte 49,90 pro Jahr zahlen. Sie war sich sicher nichts dergleichen Angewählt zu haben - also antworteten wir entsprechend. Reaktion: Keine.
Es kam aber eine Woche später ein zweiter Brief mit erneuter Zahlungsaufforderung. Wir haben den Brief Brief sein lassen und gewartet.
Nach 14 Tagen dann eine letzte Zahlungsaufforderung: Wir sollten doch wenigens 50% des Betrags bezahlen, sowie eine Androhung weitere Schritte über einen Anwalt zu machen.
Wir wussten allerdings dass wir im Recht waren, also haben wir auch darauf nicht mehr reagiert.
Anschließend war dann Ruhe.

Weiteres Problem bei diesen "Verträgen". Wenn man die Summe zahlt, dann ist das quasi wie ein Eingeständnis. Dann ist 1. das Geld weg, und 2. hängt man dann in diesem Vertrag und muss - je nach AGB - fristgerecht kündigen.
 
Shahin' schrieb:
da kann aber nichts passieren, da zum beispiel hier in hh
auch nur verfahren mit einem gesamtwert über 750EUR erst
angenommen werden. alles andere wird eiskalt abgewiesen.
Ich glaube da wirfst du etwas durcheinander. Sollen das Strafverfahren gegen den Abzocker sein, die ab einem Gesamtschaden von 750 EUR eingeleitet werden? Zivilgerichtsverfahren jedenfalls haben keinen "Mindestgesamtwert", auch in HH nicht ;)
 
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