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Ich habe für unsere spezielle Situation den Landesverband (Schach) angeschrieben und würde eine eventuelle Antwort hier beitragen, die sich allerdings (nur) auf einen Webauftritt eines Sportvereins beziehen würde.
Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. ...
Die relevanten Ausnahmen des Art. 6 DSGVO, bei denen ein personenbezogenen Foto ohne Einwilligung zulässig sein kann:
Foto- Anfertigung, -Speicherung, -Bearbeitung etc. ist
- für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person (=Abgebildeter) ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche (= Fotograf) unterliegt;
- zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen (= Fotograf) oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person (= Abgebildeter), die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
Das altbewährte KUG ist ab dem 25. Mai 2018 kaum noch anwendbar. Unter seinen Anwendungsbereich fallen nur noch rein analoge Aufnahmen und die sogenannte „Haushaltsausnahme“ für Fotos im persönlichen und familiären Bereich. Diese Erlaubnis ist jedoch schon überschritten, wenn private Fotos im Internet veröffentlicht werden.
Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten und somit ohne Bezug zu einer beruflichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit vorgenommen wird. Als persönliche oder familiäre Tätigkeiten könnte auch das Führen eines Schriftverkehrs oder von Anschriftenverzeichnissen oder die Nutzung sozialer Netze und Online-Tätigkeiten im Rahmen solcher Tätigkeiten gelten. Diese Verordnung gilt jedoch für die Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter, die die Instrumente für die Verarbeitung personenbezogener Daten für solche persönlichen oder familiären Tätigkeiten bereitstellen.
... Edit: Oh, 5000. Post. Ich geb einen aus ...
Da die Bundesregierung in den vergangenen zwei Jahren, die das Gesetz bereits gültig ist, nicht geschafft hat, eine entsprechende Umsetzung in die Wege zu leiten, muss man erst einmal davon ausgehen, dass eine Klageflut einsetzen wird, um möglichst viel Kapital raus zu schlagen.ich kann mir nicht vorstellen, dass die DSGVO in der Praxis tatsächlich so umgesetzt wird, wie es momentan aussieht.
...drohen damit Geldbußen von bis zu 20 Millionen € oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem, welcher der Beträge höher ist.
Zum Thema mal hier nachlesen:
https://www.ipcl-rieck.com/allgemein...otografen.html
Bisher galten Personen z.B. auf einem Landschaftsfoto als "Beiwerk". Dies gibt es nach der neuen DSGVO nicht mehr:
Folglich werden alle Kreativen, die nicht Angehörige der institutionalisierten Presse sind, wie freie Fotografen,Privatpersonen, Influencer, Blogger, Unternehmens-Pressesprecher, Verantwortliche in Vereinen, Behördenmitarbeiter, PR- und Werbeagenturen etc. vor der Erstellung, Verbreitung oder Veröffentlichung von digitalen, personenbezogenen Fotos und Filmen künftig höchste Vorsicht walten lassen müssen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen nicht nur Bußgelder in Millionenhöhe, sondern selbst bei sozialadäquatem Verhalten Abmahnungen, Untersagungen und Schadensersatzforderungen.
Ausnahmen sind sehr eng abgesteckt:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt: Jede digitale Anfertigung eines Fotos, auf dem Personen erkennbar abgebildet sind, ist eine Datenerhebung. Ohne Einwilligung dürfen personenbezogene Fotos im Rahmen des KUG nur noch von der so genannten „institutionalisierten“ Presse und dem Rundfunk sowie den für sie arbeitenden Journalisten und Unternehmen angefertigt und genutzt werden. Damit haben z.B. freie Sportfotografen, freie Konzertfotografen, Hochzeitsfotografen und der gesamte Bereich Street Photography ab dem 25. Mai 2018 ein gravierendes Problem. ...
Dies bedeutet, dass auf Fotos von Veranstaltungen, die nicht von Journalisten gefertigt wurden, entweder nicht veröffentlicht werden dürfen oder die abgebildeten Personen müssen unkenntlich gemacht werden.
Benutzerkontrollzentrum - Anhänge und schon kann jeder die Bilder löschen, die andere Personen zeigen.Am einfachsten wird es sein alle vergangenen Stammtisch-Threads zu löschen ...
Wenn alle Personen auf dem Foto zustimmen das das Foto ins Netz darf is das doch kein Problem.
Das sollte bei Vereinsveranstaltungen ja auch kein allzu großes Problem sein.
Für so ein Tournier gibts doch sicher eh irgendwelche Teilnehmerlisten die unterschrieben werden müssen. Da könnte man die Einwilligung gleich mit einarbeiten.
... Alles halb so schlimm ...
... Unterhalb der Liste kann man die Miniaturansicht aktivieren ...
Es gibt da ne online-Petition: https://www.openpetition.de/petitio...-dsgvo-fuer-fotografen-agenturen-kunst-presse