ACHTUNG Copyright: Sind eure Avatare urheberrechtlich geschützt?

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Was genau er zahlen musste weiß ich nicht. Also woraus sich der Betrag zusammensetzte.

Ich weiß nur er hat nacher ca 1050€ bezahlt (seine eigenen Anwaltskosten beliefen sich auf ca 250€, der Rest ging an den gegnerischen Anwalt)

Grüße
 
Ich würde das Risiko einer Abmahnung nicht eingehen wollen zudem sehe ich den Bilderklau besonders kritisch - da ich selbst fotographiere und es nicht gern sehen möchte, dass meine Fotos ohne Nachfrage verwendet werden. In der Regel stört es den Rechteinhaber nicht, daher immer erstmal nachfragen! Geistiger Diebstahl ist durchaus ernst zu nehmen.
 
Eigentlich ist schon alles gesagt, aber eine Frage ist noch nicht beantwortet: JA, auch strafbar machst du dich als Verwender fremder Bilder!! (§§ 106-108b Urheberrechts-Gesetz)
 
Entschuldigt, wenn ich mich hier einmische, aber da ich beruflich damit u.a. damit zu tun habe. Das kein Hahn danach kräht ist völlig falsch. Und auch der teilweise recht relaxte Umgang des Einen oder Anderen hier erschreckt mich. Wenn jemand ein fremdes urheberrechtliches Bild verwendet für Kleinanzeigen etc. kann er ohne Wenn und Aber strafrechtlich verfolgt werden. Abmahnung ist in den meisten Fällen sowieso dabei. Klagt der wirkliche Urheber, hat der Verursacher sehr schlechte Karten.

Ihr verwendet als Hilfsmittel für einen Gewinn / Verkauf ein fremdes Bild und verschafft Euch unrechtmäßig mit diesem Bild einen Vorteil. Neben der üblichen Abmahnung hat der geschädigte Urheber dann auch ein Anrecht auf eine "Gewinnmitbeteiligung".

Wir haben wöchentlich mit solchen realen Fällen privater Personen zu tun. Und das sind dann ganz reale Zahlen im fünfstelligen Bereich, welche man als Privatperson bezahlen darf. Und da gibt es auch keinen Ausweg mehr, da muss gezahlt werden.
 
Wie sieht das eigentlich bei sowas aus... gerade hier aus dem Thread fallen mir zwei ins Auge... ?

Joker (Rechte bei Warner Bros ?) & Stromberg (Rechte bei Pro7 ?)

Bild als Avatar ?

...und gleich mal reagiert....:rolleyes:
 
http://forum.jurawelt.com/rules.php

"Weiter hat jeder Nutzer sicherzustellen, daß an dem von ihm verwendeten Avatar keine Rechte Dritter bestehen, insbesondere keine Urheberrechte! Wir bitten hier zu bedenken, daß an jedem Bild - insbesondere auch bei solchen im Internet - Urheberrechte bestehen! D.h. also, daß man vor jeglicher öffentlicher Verwendung sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung setzen muß und um Erlaubnis fragen muß, das konkrete Bild im Jurawelt-Forum als Avatar verwenden zu dürfen. Oder man erstellt natürlich selbst ein Bild. Die bloße Veränderung eines urheberrechtlich geschützten Bildes reicht nicht aus und könnte sogar zu noch mehr Problemen führen"
 
Gab doch letztes Jahr mal so eine Facebook Welle, bei der alle ihre Bilder in die lieblings-Comichelden aus der Kindheit geändert haben... Starb dann ziemlich schnell, als alle spitz bekommen haben, dass man das ja gar nicht darf ;-O
 
ein Grafiker hatte mir mal erzählt, das ein bestimmtes maß an verarbeitetes Bild er verwendet darf was ich nicht abgekauft hatte :)

die Frage ist, wie finde ich heraus wer der Eigentümer des Bildes ist ? die Webseite wo ich das Bild als erstes sehe, könnte ja selbst nicht der Eigentümer sein :confused:
 
@yoshua3:
Willkommen im Forum.

Danke, dass Du uns mit der Nase auf ein Problem gestoßen hast.



Dieser Thread ist voräufig sticky
 
@yoshua3:
Willkommen im Forum.

Danke, dass Du uns mit der Nase auf ein Problem gestoßen hast.

Danke für den Willkommensgruß.

Thema. Viele User sind der Ansicht, dass ein Verändern des Original das "Problem" schon irgendwie lösen wird. Oder Sie meinen das original Bild im Avatar schön aus zu schmücken (zu müssen). Dies ändert nichts an der Rechtslage der Urheberrechtsverletzung. Im Gegenteil, wie aufgeführt kann dies weitere rechtliche Schritte nachziehen!

Im Ernstfall wird die Gegenpartei sich an den Forenbetreiber halten, welcher versucht wird haftbar zu machen. Dieser wird dann sicherlich die Daten des Users aus Eigenschutz weiter geben. Und dann geht die Kette weiter. Wir haben Kunden, welche als Beispiel ihre Foren ausschließlich auf Server in Luxenbourg hosten und eintragen (in Luxenbourg ist das Urheberrecht anders geregelt) um dem Problem aus dem Weg zu gehen.

Natürlich höre oder lese ich immer wieder Kommentare wie das wird schon gut gehen, wen soll das interessieren, warum soll ausgerechnet bei mir? So lange, bis einen selbst die erste Abmahnung trifft, welche nicht von einem sogenannten Abzocker Anwalt stammt. Kommt der Brief von einem rechtmäßigen Vertreter, geht es kaum um Summen unter 1000 Euro. Dann vergeht den Personen auf einmal das Lachen. Wir kennen nur sehr wenige Firmen, seriöse Firmen wohlgemerkt, welche es bei einer Unterlassungserklärung belassen. In über 90% der Fälle ist eine Unterlassung immer mit einem Geldbetrag verbunden.
 
ich frag mal anders, bei welchen Anbietern für Bilddateien kann man sicher sein das man mit der Bezahlung der Gebühren auch das Recht erhält zu benutzen ?
 
Die Frage nach den Anbietern kann ich nicht beantworten.
Aber wo es eine Bezahlung oder Gebühren gibt, da gibt es auch eine zugehörige Leistungsbeschreibung über die für die Bezahlung/Gebühr zu erbringende Leistung und bei Firmen sicher auch die AGB dazu. Damit sollte ziemlich klar geregelt sein, was man im konkreten Einzelfall darf und was nicht.

Grüße Thomas
 
Also jetzt muss ich doch auch mal einhaken, was die Avatare angeht - da werden ja gerne Bilder ausgewählt, die einem gefallen, aber nicht gehören (auch bei mir der Fall).

Muss ich mir da jetzt ernsthafte Sorgen machen und das ändern :confused:

Ich mein, ich nutze den jetzt schon ziemlich lange und es ist schon eine Art von "Markenzeichen" von mir...
 
Ja, muss man. Eines Tages stolpert jemand darüber, dem es "aufstößt".

Also ändern oder Rechteinhaber um Genehmigung bitten.
 
GRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRRR zornig

Na ich glaube kaum, dass die BBC dazu ne Freigabe erteilt :crying:


EDIT:
Done - so long Stiggy!
 
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