1&1: DSL-Anschluss nach Umzug nicht möglich; rechtliche Lage?

The EYE

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Moin Leute!

Ich habe ein Problem mit meinem derzeitigen DSL-Anbieter 1&1. Und zwar bin ich mit meiner Freundin zusammengezogen und wir haben ihren 1&1 Vertrag übernommen. Schritt für Schritt:


  1. 09.04.: Umzug beantragt
  2. gewünschter Schalttermin (14.04.) ist ohne weitere Hinweise verstrichen
  3. Anrufe bei der Hotline blieben erfolglos. Der Auftrag werde von der Telekom bearbeitet...
  4. 08.05.: 1&1: Bereitstellung eines DSL-Anschlusses nicht möglich. Grund: Leitungsmangel. Es soll nun 4 weitere Wochen versucht werden den Auftrag erfolgreich durch die Telekom bearbeiten zu lassen (in der Hoffnung, dass irgendwie irgendwas frei wird...)
  5. 30.05.: 1&1: Bereitstellung eines DSL-Anschlusses nicht möglich. Angebot: Zum Juli kündigen. (3 Monate Kündigungsfrist, rückwirkend zum Tag des Antrages bzgl. des Umzuges). Zum entscheiden wurde eine zweiwöchige Frist gesetzt.

Nun meine Fragen:
  1. Muss ich diese Kündigungsfrist hinnehmen oder komme ich auch früher raus?
  2. Muss ich die Gebühr für den Umzug zahlen, obwohl hier kein Anschluss erfolgt ist?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ohne DSL-Anschluss ist es wirklich nervig, behelfe mir mittlerweile mit einem UMTS-Stick von Lidl. Auf die paar Wochen mehr oder weniger kommt es nun auch nicht mehr an :pinch:

Gruß Max
 
Vor einigen Monaten wurde im ct ein Urteil diesbezüglich abgedruckt. Da wurde dem Provider Recht gegeben mit der Argumentation sie bräuchten Planungssicherheit.
 
Wenn die am neuen Standort nicht schalten können, ist das deren Problem. So hast du sonder Kündigungsrecht. Ich war in der gleichen situation.... Hatte 1&1 vdsl50 und an meinem neuen Wohnort konnten die nur 2,5mbit schalten. Mein Vertrag lief aber noch gut 18 Monate... Ich glaube, ich sollte 50euro oder 3 monatsbeiträge zahlen oder jemanden finden, der meinen Vertrag über nimmt. Ich hatte denn die letzte Variante gewählt, mein Nachbar hat den denn übernommen. Nun nutze ich kabel Deutschland 100mbit.
 
Es sieht so aus, als wären die 3 Monate Sonderkündigungsrecht (ab Umzugsantrag) rechtlich in Ordnung. Nur die Höhe der Umzugsgebühr ist meiner Meinung nach zu hoch, denn diese liegt über dem derzeitigen Preis für einen Neuanschluss.
https://www.aboalarm.de/blog/telekommunikation/dsl-sonderkuendigungsrecht-bei-umzug/

Werde wohl bei Kabel Deutschland bestellen. Aktuell gibt es sogar eine Grundgebührerstattung für die Dauer der Restlaufzeit des alten Vertrages (maximal 6 Monate).

Gruß Max
 
So weit ich weiß, empfiehlt 1&1 mindestens 30 Tage im voraus den Umzug zu beauftragen, damit das lückenlos klappt. Zumindest war das bei mir noch so im Dezember. Ich meine, ich musste sogar mindestens 14 Tage vorher auswählen, weniger ging gar nicht. Die 5 Tage vorher bei dir klingen für mich verdammt knapp - auch wenn das neuerdings tatsächlich zu gehen scheint. Bzw. es waren ja sogar nur 4 Werktage, Samstag schon mitgezählt, sonst waren es nur 3 Werktage. Wobei mein letzter Kenntnisstand ist, dass man von einem Telekomtechniker nie Termine weniger als 14 Tage im voraus bekommt, sofern es sich nicht um Störungsmeldungen handelt. Wenn sich das nicht mit dieser Richtlinie, dass man nicht mehr länger als x Tage/Stunden ohne Anschluss sein darf, nicht geändert hat, dann waren die 5 Tage tatsächlich unmöglich. Und selbst, wenn sich das geändert hat, wird das nach meinem Kenntnisstand nicht oft tatsächlich eingehalten.

Danach folgt eben nach Prüfung der ganzen Vorgänge die Bestätigung des Termins. Bei mir war das 1 Tag später (oder war es früher?) als der Wunschtermin.

Bei mir hat es ab dann reibungslos geklappt.

Bei dir ist nun offensichtlich kein Port frei. Das ist ziemlich ärgerlich :( Aber da kann man wenig machen. Wenn du den Umzug rechtzeitiger beauftragt hättest, hätte man dir das vermutlich schon vor der ganzen Misere mitteilen können. So war es nun halt wohl zu knapp dafür...

Zur Gebühr des Umzugs: Meiner Meinung nach musst du sie nicht oder nicht komplett bezahlen. Schließlich ist z.B. der Einsatz des Technikers nun ja gar nicht nötig gewesen und dafür ist doch größtenteils die Gebühr oder nicht?

Sonderkündigungsrecht: Wie das rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Aber mit 1&1 kann man meist "handeln" bzw. meistens finden sich kulante kundenfreundliche Möglichkeiten. Vielleicht nochmal ganz nett nachfragen. Rückwirkend wird wohl nichts, aber vielleicht kommst du dann noch jetzt raus.
 
Ich habe bisher wenig Kulanz bei 1&1 erlebt...
 
Ich musste mich einem ähnlichen Problem auseinandersetzen. Es ist wohl so, dass bei Nichtverfügbarkeit 3 Monate Kündigungsfrist seit 10.05.2012 festgelegt sind. Hierfür dürfen soweit ich das verstanden habe jedoch keine Kosten entstehen.

http://www.dslweb.de/dsl-kuendigung-vertrag-bei-umzug-kuendigen.php

Vielleicht hilft dir das.

Fristlos kündigen kann man wohl nur bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland.
 
Rein grundsätzlich bekommt 1&1 kein Geld von dir. Sie können schlicht die von ihnen geforderte Leistung nicht erbringen, so dass du auch fristlos kündigen kannst. Sollte 1&1 allerdings auf der Zahlung bestehen, so würde ich dir - als Volljurist- zu einem Anwalt raten.
 
Ich fand das Urteil auch überraschend wo doch jetzt aktuell die Pendel zu "übertriebener Kundenfreundlichkeit" ausgeschlagen ist.

Ansonsten, was passiert denn wenn ich nach Hintertupfingen ziehe, Einwohnerzahl jetzt 1. Strom gibt es da zwar noch nicht aber wenn 1&1 mir nicht mit dem Kabel folgen will...

Welche Summe müsste ich beim Gang zum Anwalt, einen erfolgreichen Ausgang vorausgesetzt zahlen? Welche wenn das Urteil so ausfällt wie bereits einmal gefallen?
 
Ich habe bisher wenig Kulanz bei 1&1 erlebt...
Ich habe schon bedingungslose sofortige Vertragsauflösungen bei Umzug an einen Ort, an dem schon ein anderer Internetanschluss exisitert, erlebt. Ebenso bedingungslose sofortige Auflösungen von sich (für 1&1 lohnenden) Altverträgen, um in neue Verträge mit vollen Neukundenkonditionen (!) zu wechseln. Auch habe ich schon stark vergünstigte Hardware bekommen. Zwar nicht zum Neukundenpreis, aber deutlich günstiger als der eh schon günstige Preis im Bestandskundenshop (z.B. eine Fritz!Box 7490 für 129€ - da kann man nicht meckern) - und das war auch einfach mitten drin während einer Vertragslaufzeit, ohne dass das an Bedingungen wie eine weitere Verlängerung des Vertrags geknüpft wurde. Bei Vertragsverlängerungen kann man schon mal - wenn man kurz handelt - Konditionen bekommen, die sogar noch besser als die für Neukunden sind (z.B. noch geringere Grundgebühr).
Wenn das alles keine Kulanz ist, weiß ich auch nicht ;)

Rein grundsätzlich bekommt 1&1 kein Geld von dir. Sie können schlicht die von ihnen geforderte Leistung nicht erbringen, so dass du auch fristlos kündigen kannst. Sollte 1&1 allerdings auf der Zahlung bestehen, so würde ich dir - als Volljurist- zu einem Anwalt raten.
Der Vertrag kann doch erfüllt werden. Am bestellten Ort können sie liefern und lieferten sie auch den Internetanschluss. Dass der Vertragsnehmer umzieht, ist in meinen Augen erstmal nicht das Problem von 1&1 und damit kann man wohl schwer von "Nichterfüllung" sprechen, was eine fristlose Kündigung rechtfertigen würde. Das einzige, was hier zählt, ist halt tatsächlich das Sonderkündigungsrecht plus eventuelle Kulanz.
 
Moin, im Vergleich zur Telekom ist 1&1 sehr kulant.
Ein Bekannter von mir hat seit über 6 Monaten eine seiner eigenen Mietwohung neu vermietet und die Telekom gibt den Telefonanschluß nicht her, weigert sich aber auch einen weiteren Anschluß zu legen weil das Haus ja je Wohnung einen Anschluß hat.
Der Exmieter hat den Telefonanschluß angeblich gekündigt und zahlt auch nichts mehr an die Telekom, die behauptet aber das da noch ein Vertrag drauf liegt und gibt vor Vertragsende (in 12 Monaten) den Anschluß nicht her, will aber dem Neumieter auch keinen Vertrag geben, weil ja der Anschluß belegt ist. Das nenne ich mal "Kulant" ;-)

ingo
 
Ich sehe den Umzug eher als Vertragsanpassung. Damit wird die Leistung geändert (Bereitstellung an Ort A nunmehr an Ort B). Das ist imho auch von der Risikoverteilung sachgerecht, weil 1&1 durchaus in der Lage ist, vor dem Umzug bereits zu prüfen, ob an dem entsprechenden Ort eine Belieferung möglich ist. Nunmehr sagt der Vertrag doch aus "1&1 liefert an Ort B DSL, der Kunde zahlt".

1&1 kann aber die geforderte Leistung nicht bringen, so dass imho § 314 I BGB vorliegen sollte. Genaueres kann ich aber nur sagen, wenn ich die entsprechenden Unterlagen vorliegen hätte und auch entsprechend mandatiert würde. So leid es mir tut, Arbeit, die man verschenkt, ist meistens auch nichts wert.
 
1und1 hat mehrfach bei uns Bockmist gebaut, sowohl bei Umzügen als auch bei vertraglichen Angelegenheiten. Die Hotline stellte stets fest: "Jupp, haben wir wohl Mist gebaut, können wir nix machen."
Zumal ich es mehr als intransparent finde, wenn man drei Monate vor Vertragsabschluss kündigen muss, die Laufzeit aber jeweils 24 Monate ab Bereitstellung ist. Bedeutete in unserem konkreten Fall: Vertrag läuft bis 20.11.JahrZ, Abschluss war am 06.10.JahrX. Kündigung muss mind. bis 06.07.JahrZ eingegangen sein.
Gesunder Menschenverstand sagt und AGB lesen sich so: Bis 20.08.JahrZ.
Kulanz seitens 1und1: mal wieder null.

Keine Ahnung, ob das inzwischen besser ist... Finde es nur spannend, dass bisher jeder 1und1 Hotline-"Kundenberater" eine Kündigung für das logischste empfand und die Telekom empfahl. ;)

Weiß allerdings noch nicht, ob es die Telekom, Vodafone oder Congstar wird. Prinzipiell habe ich persönlich (und auch die Familien meiner Partnerin und mir) bisher eher gute Erfahrungen mit der T-Com gemacht.
 
Ich sehe den Umzug eher als Vertragsanpassung. Damit wird die Leistung geändert (Bereitstellung an Ort A nunmehr an Ort B). Das ist imho auch von der Risikoverteilung sachgerecht, weil 1&1 durchaus in der Lage ist, vor dem Umzug bereits zu prüfen, ob an dem entsprechenden Ort eine Belieferung möglich ist. Nunmehr sagt der Vertrag doch aus "1&1 liefert an Ort B DSL, der Kunde zahlt".

1&1 kann aber die geforderte Leistung nicht bringen, so dass imho § 314 I BGB vorliegen sollte. Genaueres kann ich aber nur sagen, wenn ich die entsprechenden Unterlagen vorliegen hätte und auch entsprechend mandatiert würde. So leid es mir tut, Arbeit, die man verschenkt, ist meistens auch nichts wert.
Die Rechtsprechung sieht das anders:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=III ZR 57/10
Keine vorzeitige Kündigung eines DSL-Anschlusses wegen Umzugs - Kann der Kunde eines auf zwei Jahre geschlossenen Vertrags über die Erbringung verschiedener Telekommunikationsleistungen einen enthaltenen DSL-Anschluss aufgrund eines Wohnsitzwechsels nicht mehr nutzen, steht ihm kein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
...sagt der Bundesgerichtshof.

Zumal ich es mehr als intransparent finde, wenn man drei Monate vor Vertragsabschluss kündigen muss, die Laufzeit aber jeweils 24 Monate ab Bereitstellung ist. Bedeutete in unserem konkreten Fall: Vertrag läuft bis 20.11.JahrZ, Abschluss war am 06.10.JahrX. Kündigung muss mind. bis 06.07.JahrZ eingegangen sein.
Gesunder Menschenverstand sagt und AGB lesen sich so: Bis 20.08.JahrZ.
Kulanz seitens 1und1: mal wieder null.
Keine Ahnung, ob das inzwischen besser ist...
Das erscheint mir komisch und ich bin mir auch nicht sicher, ob das rechtmäßig ist. Ich hab mich gerade mal in ein paar 1&1 Verträge eingeloggt und die Vertragslaufzeiten sowie die entsprechenden Kündigungsfristen nachgeschaut. Bei keinem Vertrag ist es so wie bei dir beschrieben. Alle 24-Monatsverträge können exakt 3 Monate vor Vertragsende gekündigt werden, irgendein Datum, was vom Vertragsabschluss abstammen könnte, kommt da nirgendwo vor... :confused:

Finde es nur spannend, dass bisher jeder 1und1 Hotline-"Kundenberater" eine Kündigung für das logischste empfand und die Telekom empfahl. ;)
Das scheint Mode zu sein. Die Telekom-Berater raten mir aktuell bei einem Telekom-VDSL-Vertrag, den wir hier noch haben, ebenfalls zur Kündigung und zu einem Anbieterwechsel zu 1&1. Also genau umgekehrt. ;)

Weiß allerdings noch nicht, ob es die Telekom, Vodafone oder Congstar wird. Prinzipiell habe ich persönlich (und auch die Familien meiner Partnerin und mir) bisher eher gute Erfahrungen mit der T-Com gemacht.
Pest, Cholera oder Krebs? Was darf es denn sein? Mieser Support zu horrenden Preisen? Geh zur Telekom. Heimlich und illegal untergejubelte Verträge von "Beratern", die nur Provision im Kopf haben? Willkommen bei Vodafone. Aus versehen streikt laufend die Technik, die zuständig für Freischaltungen von Diensten und deren Abrechnungen ist und bucht einem daher Beträge falsch, mehrfach, doppelt ab oder macht den Dienst unbenutzbar - und das fast jeden Monat? Congstar lässt grüßen.

Gut läuft es bei keinem Anbieter. Und dann kommt bei manchen auch noch Pech dazu. Die Frage ist eher, wie wahrscheinlich es ist, dass man zu den Pechvögeln gehört. Denn man kann seinen Anbieter nicht nach der Bewertung "bester Anbieter" auswählen, sondern nur nach "der mit dem geringsten Ärger".

Aber das führt jetzt zu weit, sonst wird der Thread hier zu einem Telefon/1&1-Erfahrungs-Thread, wovon wir hier schon ein paar haben. Dann sollten wir lieber beim Thema des Threaderstellers bleiben und die Anbieterdiskussion sowie die Erfahrungen mit 1&1 in den passenden Thread auslagern.
 
Ich stimme dir mal zu. ;)
Aber mit der Kündigung war (zumindest bei meinem ersten Versuch 2012) so, habe fast eine Krise gekriegt.
 
Tja, Horrorgeschichten gibt es leider zu Hauf. Schön, dass auch mal Leute Glück haben :thumbup:
Ich habe nun das Angebot von Kabel Deutschland genutzt die Grundgebühr bei noch bestehendem Alt-Vertrag für Wechsler zu erlassen (max. 6 Monate). Nun hoffe ich, dass es mit dem Netz von KD klappen wird. Leider muss ich wohl einen Technikertermin machen - hoffentlich kommt der dann bald... :(

Danke für all eure Beiträge!

Gruß Max
 
Danke für die Info. Das würde sich dann ja mit diesem "Fall" decken, in dem 1&1 dem Kunden genau das einräumt.
 
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