Ärger mit ebay-Verkäufer

PPrecht

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Hallo,

habe am 24.05.2009 bei ebay ein Computerteil gekauft und am 2505. per Onlineüberweisung bezahlt. Da eine Überweisung innerhalb von Deutschland jain 2 Werktagen gutgeschrieben sein muss, kann man also davon ausgehen, daß das Geld spätestens am 27.05. gutgeschrieben war.

31.05.2009 Ich bekam ich auf meine Anfrage die Mitteilung, daß das Geld noch nicht gutgeschrieben sei.
Ab diesem Zeitpunkt kam erstmal keine Reaktion vom Verkäufer.
08.06.2009 Ich eröffnete eine Meldung über einen nicht erhaltenen Artikel
10.06.2009 Anruf beim Verkäufer, wo das Teil denn bleibt. Er wollte sich erst einmal damit rausreden, daß die Bank das Geld verspätet gutgeschrieben hätte - nur Pech daß ich am 10.06 morgens eine Antwort von seiner Bank (Commerzbank) auf eine Überweisungsnachfrage bekommen hatte, die besagt, daß das Geld am 26.05 gutgeschrieben wurde. Da wurde er etwas ruhiger und teilte mit, er hätte das Teil Mittwochmorgens zum Hermes Paketdienst gebracht.

14.06.2009 Heute abend dann folgende Mitteilung vom Verkäufer:

ich empfehle Ihnen , dringend telefonisch Kontakt mit mir aufzunehmen . Bezüglich Ihrer telefonischen Äusserungen vom 10.6.09 und Ihrer E.-Mail in Sachen Bankauskunft dürfte sonst wohl jede Menge Ärger auf Sie zukommen .

Nanu, was soll das denn bedeuten? Also mal angerufen:

Seine Aussagen, ich würde es noch bereuen, meine Stellung in der Bank missbraucht zu haben, die Commerzbank würde jetzt prüfen, ob es einen Mitarbeiter meines Namens geben würde. Dann würde ich mächtig Probleme haben. Da ich nicht bei der Commerzbank arbeite, absolut kein Problem für mich. Habe lediglich eine Überweisungsnachfrage gestartet. Dabei schickt die Auftraggeberbank ein Fax an die Empfängerbank mit der Bitte um Prüfung, ob und wann der Betrag gutgeschrieben wurde. Eine Bankauskunft ist ja ganz was anderes...

Nachdem seine Pseudodrohungen immer wüster wurden, wünschte ich ein schönes Wochenende und legte auf.

Was hat der Kerl eigentlich vor? Will er mich einschüchtern, damit er keine schlechte Bewertung bekommt?

Jetzt überlege ich, wie ich weiter vorgehen soll:
- noch eine nette sachliche Mail an ihn senden mit Hinweis auf die Möglichkeit der Überweisungsnachfrage, bei gewisser Einsicht neutrale Bewertung sonst negativ

" Sehr geehrter *******,
ich bitte von weiteren Beschimpfungen und Drohungen Abstand zu nehmen. Wenn Sie das nächste Mal bei Ihrer Bank sind, lassen Sie sich bitte erklären, was eine Überweisungsnachfrage ist. Sie verwechseln dies ja anscheinend mit einer Bankauskunft. Wenn Sie den Versand des Artikels versäumt haben sollten, wäre es das Einfachste gewesen, dies bei meinem ersten Anruf zu sagen, Damit wäre das Thema für mich erledigt gewesen. Aber das eigene Verschulden auf andere (hier die Bank) zu schieben ist einer positiven Bewertung nicht zuträglich. Zum Thema Drohungen gilt das Gleiche. Und noch einmal schriftlich: ich arbeite zwar bei der Bank, aber nicht bei der Commerzbank.


- nichts machen, nach Erhalt der Ware eine schlechte Bewertung abgeben

Wie kann ich den Sachverhalt möglichst kurz in den 80 Stellen der Bewertung reinschreiben?

10 Jahre ebay, das erste Mal so einen I********n erwischt, obwohl es gut aussah 174 Bewertungen, 100 Prozent positiv
 
beides. sachliche Mail, und dann trotzdem schlechte Bewertung - wenn es dir darauf ankommt.

mir persönlich sind da alle Bewertungen egal, denn Ebay ist eh der letze Dr**k
 
wenn du das Paket noch nicht erhalten hast, dann wird das wohl auch nichts mehr :( ich glaube mit Sachlikeit ist dem nicht beizukommen. Schick ihm eine Mail mit Fristsetzung und Androhung auf Betrugsanzeige!
 
Das ist ja das Bekloppte, Kaufpreis inkl. Versand 36 EUR

Bislang habe ich in 10 Jahren ebay (500 positive Bewertungen, 100 Prozent positiv) noch mit keinem Verkäufer mit 100 Prozent positiver Bewertungen ein Problem gehabt.

Zumindest wird er nicht mehr mit 100 Prozent geführt, und mittlerweile hat der Verkäufer ja nicht mehr wie früher die Möglichkeit der Rachebewertung

Aber leider gibt es hier im Marktplatz nicht Alles, was ich brauche... Hoffe, daß es mit dem Forum weiterhin so gut klappt. Ein Appleforum hat aufgrund zu vieler Probleme den Marktplatz dicht gemacht.

Peter
 
36 Euro ist ja nicht die Welt, dennoch sollte man nicht nachlassen.
Er soll das Geld zurücküberweisen.
Schreib dazu: "Für gerade mal 36 Euro kaufen Sie sich eine negative Bewertung.
Das ist es doch nicht wert. Ich bitte um eine vernünftige Klärung."

vlg
 
@serko
würdest du denn notfalls auf dein Geld verzichten? das würde solche Typen doch ermutigen sowas öfter zu machen!
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=604809#post604809]@serko
würdest du denn notfalls auf dein Geld verzichten? das würde solche Typen doch ermutigen sowas öfter zu machen![/quote]

Nein, ich meinte ja: 36 Euro ist ja nicht die Welt, dennoch sollte man nicht nachlassen.
 
Was hat denn das Telefonat bezüglich deiner Ware gegeben?

Den Quatsch mit den Drohungen kann man nach Abschluss des Kaufs immer noch klären ... :thumbsup:
 
hörte sich nur ein wenig so an, wg. der geringen Summe... aber wie gesagt: der Typ ist ja schon 2 Wochen im Verzug mit der Lieferung-ich glaube das ist ein total uneinsichtiger Fall
 
Evtl. noch etwas warten, vielleicht kommt es die Tage.

Am 26.05.09 habe ich auch eine Zahlung von einem eBay-Käufer bekommen und am 27.05.09 die Ware losgeschickt. In der Zwischenzeit hat sich der Käufer aufgeregt, warum denn diese immer noch nicht da war. Da ich mit DHL bereits Sendungen hatte, die 3 Wochen in der Zustellung waren, bat ich ihn zu warten. Ich musste mir auch einige Sachen anhören, bis heute eine Mail in meinem Postfach war, dass das Päckchen angekommen sei und auch der Stempel vom 27.05.09 stimmte.
Mit Hermes hatte ich auch ähnliche Vorfälle.

Sollte nichts kommen und der Verkäufer auch nicht einsichtig sein, dann den eBay-Käuferschutz in Anspruch nehmen. Dauert zwar etwas, aber 36€ liegen heutzutage nicht mehr auf der Straße.

Alex
 
Schriftlich (Einschreiben, Rückschein) in Verzug setzen, Frist (2 Wochen) setzen.

Danach Mahnbescheid übers Amtsgericht, wenns nix fruchtet, Vollstreckung betreiben.

Bewertung sollte klar negativ sein. Ohne wenn und aber.
 
Käuferschutz gilt nur bei PayPal (also noch mehr Ertrag für ebay)

Ich denke mal, das Teil wird doch kommen, da er ja Mittwoch erzählt hat, er hätte es abgeschickt. Ich will es auf keinen Fall durchgehen lassen, hab schon mal geklärt, die Beantragung eines Mahnbescheids kostet 23 EUR, die wären es mir noch wert. Sowas macht sich in der Schufa nicht gut :D

Ich denke mal, der Typ glaubt jetzt, ich wüsste alles über seine finanziellen Verhältnisse, und das macht ihn wohl stinkig :thumbsup:

Wenn er nun gesagt hätte, sorry, habe ich ganz vergessen, kein Problem, aber am 31.05 behaupten, Geld sei noch nicht da, und dann zu behaupten, das Geld sei verspätet gutgeschrieben worden, ist ja wohl ein Armutszeugnis

Warten wir mal....

Peter
 
moin,

nicht mit bewertung erpressen, das widersprcht den ebay richtlinien.

besser höflich nachfragen, ob er noch was äussern oder tun möchte, bevor die angemessene bewertung abgegeben wird (dann kann er sich ja denken, was kommt...)

leider gerät man ab und zu an solche handelspartner. meiner erfahrung nach klappts 99mal mehr oder weniger gut bei ebay, bis man beim 100sten an ein ar************ gerät ;)


ebay selbst schert sich nicht drum, da solltest nicht allzuviel hilfe von denen erwarten.

gruß
 
[quote='PPrecht',index.php?page=Thread&postID=604799#post604799]Aber das eigene Verschulden auf andere (hier die Bank) zu schieben ist einer positiven Bewertung nicht zuträglich. [/quote]


Klingt das nach Erpessung? Wie würdest Du es dann formulieren?


Sehr geehrter *******,
ich bitte von weiteren Beschimpfungen und Drohungen Abstand zu nehmen. Wenn Sie das nächste Mal bei Ihrer Bank sind, lassen Sie sich bitte erklären, was eine Überweisungsnachfrage ist. Sie verwechseln dies ja anscheinend mit einer Bankauskunft. Wenn Sie den Versand des Artikels versäumt haben sollten, wäre es das Einfachste gewesen, dies bei meinem ersten Anruf zu sagen, Damit wäre das Thema für mich erledigt gewesen. Aber das eigene Verschulden auf andere (hier die Bank) zu schieben zeugt nicht von Professionalität. Zum Thema Drohungen gilt das Gleiche. Und noch einmal schriftlich: ich arbeite zwar bei der Bank, aber nicht bei der Commerzbank.

Falls Sie noch etwas zu diesem Thema äußern oder tun möchten, bevor es zu einer angemessenen Bewertung kommt, so erreichen Sie mich über die Nachrichtenfunktion von ebay.
 
[quote='devlin',index.php?page=Thread&postID=604814#post604814]Schriftlich (Einschreiben, Rückschein) in Verzug setzen, Frist (2 Wochen) setzen.

Danach Mahnbescheid übers Amtsgericht, wenns nix fruchtet, Vollstreckung betreiben.

Bewertung sollte klar negativ sein. Ohne wenn und aber.[/quote]

Vollstreckung bringt leider garnix...so einen Fall hatte ich auchmal! das Amtsgericht ist die falsche Anlaufstelle, direkt zur Polizei gehen mit dem ausgedruckten Schriftverkehr von Ebay und Anzeige stellen! das kostet nix, Anwalt auf keinen Fall.
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=604816#post604816]moin,

nicht mit bewertung erpressen, das widersprcht den ebay richtlinien.

<>

ebay selbst schert sich nicht drum, da solltest nicht allzuviel hilfe von denen erwarten.

gruß[/quote]

Wieso dann so pingelig mit den Richtlinien,wenn sich eh keiner drum schert???
Das passt nicht zusammen!

vlg
 
Ebay macht halt nicht die Gesetze, sie denken allerdings, das Universum ist ihr Revier...

Ein Mahnbescheid kostet hier 15,-

Meist wirkt der. In der Schufa taucht der als solches aber nicht automatisch auf.
 
ja, aber er wirkt nicht immer! und oft werden noch Ratenzahlungen vereinbart - falls der Verkäufer jedoch insolvent ist, dann wars das meistens.
Ich bin kein Freund der Blauen, aber wenn es Hart auf Hart kommt ist der Gang schon effektiv...

hoffen wir das sich das hier nicht so entwickelt!
 
die hier so vielleicht gut gemeinte rechtliche, aber völlig falsche ratschläge gebt, seid vielleicht doch ein wenig mehr zurückhaltend - jura habt ihr jedenfalls niemals erfolgreich studiert. und zu einer rechtsberatung seid ihr dementsprechend auch nicht befugt.
so einen rechtlichen "quatsch" zu empfehlen: polizei, anzeige, mahnbescheid und was noch..... ?(

@pprecht: noch hast du mit dem verkäufer einen wirksamen kaufvertrag. fazit und wie rechtlich insgesamt geregelt ist, du hast wie vereinbart gezahlt, aber bisher die ware noch nicht - wie vereinbart - erhalten. da geht aber derzeit weder ein mahnbescheid oder eine anzeige.
schreib dem verkäufer eine aufforderung zur erfüllung/lieferung der ware aus dem kaufvertrag mit einem festem datum und droh ihm deinen rücktritt vom kaufvertrag an (wenn adresse bekannt, nur per einschreiben/einwurf, am schlechtesten per mail.
erst nach ablauf einer erfolglosen fristsetzung kannst du den "anderen" empfehlungen folgen.
dazu empfehle ich dir als "böser/nutzloser" anwalt dringend aber vorher einen anwalt zu befragen....... 8)

die schlechte empfehlung für den verkäufer (falls berechtigt) kannst und solltest du dann hinterher natürlich abgeben.

greetz jhh
 
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