cyberjonny
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@ deep: Das ist aber sehr unsachlich, ja geradezu polemisch formuliert. Also ich kann hier beim besten Willen kein "eigenes Unvermögen" erkennen. Solange Rauchersein nicht das gesellschaftliche "Normal" darstellt (das tut es mit 27% nicht), sehe ich hier auch keine Pflicht beim Käufer, dies bei einem Gebrauchtkauf pauschal vorauszusetzen bzw. abklären zu müssen. Das Nachfragen vor einem Kauf kann allerdings "vergesslichen" oder unseriösen/unehrlichen Verkäufern entgegenwirken und somit eigenen Ärger ersparen. Als Verkäufer eines gebrauchten Gegenstands sollte es doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein zu beschreiben, inwieweit der Gegenstand von seinem Zustand beim Neukauf abweicht. Und außer vielleicht eine Schachtel Zigaretten (vermutlich nichtmal die) werden wohl nur sehr wenige Dinge beim Neukauf stark nach Zigarettenrauch riechen. Also ist es gewissermaßen auch eine Gebrauchsspur oder "Abnutzungserscheinung", ggf. sogar ein Mangel, der durch die Nutzung vom bzw. während der Zeit beim Erstbesitzer entstanden ist. Für mich persönlich wäre es überhaupt keine Frage, sowas anzugeben.
Das gilt übrigens genauso für übermäßigen Geruch nach Räucherstäbchen, Zwiebeln, Grillgeruch, Hundefutter oder Katzenpipi. Alles was übermäßig stark ist - und es ist ja wohl allgemein bekannt, wie stark sich regelmäßiger Zigarettenrauch festsetzt, selbst wenn man es als starker Raucher vielleicht nicht mehr so wahrnimmt -, sollte selbstverständlich angegeben werden. Dabei geht es nicht darum, wenn eine Tasche mal nen Abend neben dem Grill stand. Und in 99% aller fraglichen Fälle weiß der Verkäufer garantiert auch ganz genau, wenn er das eigentlich angeben sollte - und entscheidet sich bewusst dagegen, weil die potenzielle Zielgruppe dann natürlich kleiner wird.
Ich musste in meiner Online-Laufbahn jedenfalls schon einige Beanstandungen wegen Zigarettenrauch äußern, aber noch keine wegen irgendeinem anderen Geruch. Du etwa?
Das gilt übrigens genauso für übermäßigen Geruch nach Räucherstäbchen, Zwiebeln, Grillgeruch, Hundefutter oder Katzenpipi. Alles was übermäßig stark ist - und es ist ja wohl allgemein bekannt, wie stark sich regelmäßiger Zigarettenrauch festsetzt, selbst wenn man es als starker Raucher vielleicht nicht mehr so wahrnimmt -, sollte selbstverständlich angegeben werden. Dabei geht es nicht darum, wenn eine Tasche mal nen Abend neben dem Grill stand. Und in 99% aller fraglichen Fälle weiß der Verkäufer garantiert auch ganz genau, wenn er das eigentlich angeben sollte - und entscheidet sich bewusst dagegen, weil die potenzielle Zielgruppe dann natürlich kleiner wird.
Ich musste in meiner Online-Laufbahn jedenfalls schon einige Beanstandungen wegen Zigarettenrauch äußern, aber noch keine wegen irgendeinem anderen Geruch. Du etwa?