Zoll und Computer Transport (Auto)

Adun

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Hi,

ich habe mich schon öfter gefragt, wie das Eigentlich ist, wenn man seinen PC (seis Laptop oder Desktop Rechner) über die Grenze in ein anderes Land transportiert.
Was darf sich der Zoll rausnehmen, was hat er zu unterlassen und was muss er machen?

Und konkret der Fall, PC im Auto im Kofferraum, Grenze Schweiz|Deutschland Deutschland|Schweiz...

Ich habe da einige heikle Sachen wie Raktenstartrampen Positionen der Chinesen und den beweis das die Iraker Bio und Atomwaffen haben, ausserdem ein Geständnis von Obama und Bush das 9/11 ein inside Job war....
Ne im ernst, sowas hab ich nicht, will ich auch nicht, mich würde nur interessieren, was die mir am Zoll sagen könnten wenn ich meinen PC dabei hätte...

lg Adun
 
was sie dürfen und was nicht, wird im falle von full disk encryption obsolet.
 
Ohne dir nahezutreten: nimm dich nicht so wichtig! Glaube mir dazu braucht es keine Grenzstellen um dich zu observieren solltest du ins Raster fallen.
Diese Räubergeschichten passieren sicher nicht an innereuropäischen Grenzen!
 
Eigene Erfahrung mit dem deutschen Zoll bei Einreise aus der Schweiz: Kofferraum aufmachen, reingucken, darum bitten dass man den Haufen Kram mal kurz anhebt, einmal ums Auto rumgehen und in den Innenraum gucken. War allerdings Samstagmittag an einem einsamen kleinen Grenzübergang, weit und breit keine anderen "Kunden" zu sehen.
Bei der Einreise war der Schweizer Zoll da etwas oberflächlicher - ein misstrauischer Blick ins Auto, das wars. Allerdings war die Schlange etwas länger.

Ich denke mal, die gehen auch nach dem Bauchgefühl und ggf. Verdachtsmomenten vor - ein altes, klappriges Auto mit vier langhaarigen jungen Leuten drin kurz hinter der niederländischen Grenze dürfte wohl schon genauer untersucht werden :D
Im Zweifel dürfen sie wahrscheinlich jede Menge - sieht man ja zu Genüge, wenn dann die Mittelarmlehne ausgebaut wird, weil der Hund angeschlagen hat :whistling:

Im Fall von einem Computer im Kofferraum wirds wohl so ähnlich sein wie am Flughafen - wenn der noch in der OVP ist und nagelneu und unbenutzt aussieht, könnte ich mir vorstellen, dass da ein Kaufnachweis verlangt wird.
 
Ich fühle mich nicht Wichtig oder so, ich würde einfach nur gerne wissen, was die dürfen und was nicht. :D

was sie dürfen und was nicht, wird im falle von full disk encryption obsolet.

hatte zwar mal TrueCrypt drauf, momentan ist mein Rechner aber ohne jedes Password da neu aufgesetzt....

@phil die Schweizer sind da sehr angenehm was den Zoll anbelangt. Naja, ich denke auch nicht das es ein Problem sein wird. Bin Studen und nehme jetzt meinen ganzen Kram wieder mit, weil ich den brauche.

Aber die dürfen nicht solche Sachen reisen wie "Wir behalten den jetzt mal für ein Paar Wochen zur Untersuchung", etc. bzw dürfen garnicht an die Daten dran?
 
Ein Forumsmitglied, das mich in der Schweiz besucht hatte, hatte die Quittung seines Notebooks dabei, damit man ihm nicht hätte anhängen können, dass er es im jeweils anderen Land gekauft hat und nun unverzollt ins andere Land bringt.
 
Warum sollten sie das behalten? Könnte mir zwar vorstellen, dass sie es dürften, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt - aber wenn ein normaler Student seine Sachen mitnimmt, sollte der Verdacht ja wohl nicht gegeben sein :confused:

Edit: Genau, wenn dein Rechnerzeug unbenutzt aussieht, würde ich wegen besser-ist-das die Rechnung mitnehmen.
 
Am Punkt gebracht: Polizei und Zöllner dürfen machen was sie wollen. Du hast keine Rechte. Und selbst wenn du Rechte hättest, dann könntest du diese erst im Nachhinein, mühselig in einem Rechtsstreit geltend machen.

Wir sind leider den willkürlichen, schwach gebildeten Beamten ausgeliefert. Wenn du von einem Zöllner oder Polizisten aufgehalten wirst, bist du automatisch schuldig!
 
Edit: Genau, wenn dein Rechnerzeug unbenutzt aussieht, würde ich wegen besser-ist-das die Rechnung mitnehmen.
Sooo unbenutzt sieht der nicht aus, und ich hab jetzt nicht jede Rechnung jedes einzelnen Parts (da ich mir alles über 2 Jahre hinweg von 10 versch. Händlern und viel über Vitamin B Privat gekauft habe) hier rumfligen -.- Aber sowas sollte man dann sicherheitshalber schon dabeihaben, stimmt.
 
Überleg doch mal was die Aufgaben des Zoll sind, bzw. geh auf deren Webseite und schau welches die Aufgaben sind.
Dann weißt du auch was die machen/dürfen und was nicht.
Oder schau auf kabel1 "Achtung Kontrolle"...
 
Hi Adun,

guck doch mal hier:
- http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeirecht_(Deutschland)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Zollamtliche_Überwachung
- http://de.wikipedia.org/wiki/Strafprozessordnung_(Deutschland)

Ok, die StPO hat mit Grenzübertritt nun nichts zu tun, aber § 111 ff regelt das Drumherum um Sicherstellung bzw. Beschlagnahme...

Damit hast Du viel Stoff zum Lesen. Ich persönlich denke jedoch, dass die "Grenzer" bzw. Zöllner schon "ihre" Kandidaten im "Blick" haben. Es gibt natürlich, wie überall, die Ausnahmen. Aber die sind relativ selten...

Gruß
eckes
 
Zuletzt bearbeitet:
Am Punkt gebracht: Polizei und Zöllner dürfen machen was sie wollen. Du hast keine Rechte. Und selbst wenn du Rechte hättest, dann könntest du diese erst im Nachhinein, mühselig in einem Rechtsstreit geltend machen.

Wir sind leider den willkürlichen, schwach gebildeten Beamten ausgeliefert. Wenn du von einem Zöllner oder Polizisten aufgehalten wirst, bist du automatisch schuldig!

Um Gottes willen, ein frustrierter. Tut mir leid, Mods, aber durch familiäre Bindung an die Pozilei bekomme ich bei solchem Schwachfug schnell nen dicken Hals...

Gruß,
Nommo
 
@Nommo
einfach ignorieren, ist zwar manchmal schwer, aber das einzig Wahre. Nachdem Du ja Bindungen hast, weißt Du bestimmt, was ich meine...

Gruß,
eckes
 
Genau, wenn dein Rechnerzeug unbenutzt aussieht, würde ich wegen besser-ist-das die Rechnung mitnehmen.
Wenn du als Deutscher mit deutschem Kennzeichen über die Grenze willst, wird dir kein halbwegs mitdenkender Zöllner unterstellen, dass du einen Rechner in der CH gekauft hast. Ist doch in DE alles viel billiger.

Ansonsten ist meine Erfahrung, dass die bestimmte Personen/Fahrzeug-Kombinationen kontrollieren und alles andere nicht. U.a. fällig sind jüngere Leute, 20-30 mit fetten Autos, sei es Papas Auto, ein Mietwagen oder ausnahmsweise doch mal der eigene...
 
Wenn du als Deutscher mit deutschem Kennzeichen über die Grenze willst, wird dir kein halbwegs mitdenkender Zöllner unterstellen, dass du einen Rechner in der CH gekauft hast. Ist doch in DE alles viel billiger.
das muss bei elektronik überhaupt nicht der fall sein.

Ansonsten ist meine Erfahrung, dass die bestimmte Personen/Fahrzeug-Kombinationen kontrollieren und alles andere nicht. U.a. fällig sind jüngere Leute, 20-30 mit fetten Autos, sei es Papas Auto, ein Mietwagen oder ausnahmsweise doch mal der eigene...
ich denke nicht, dass das prinzip so beschränkt ist...
 
Zitat von extrapurifier
Am Punkt gebracht: Polizei und Zöllner dürfen machen was sie wollen. Du hast keine Rechte. Und selbst wenn du Rechte hättest, dann könntest du diese erst im Nachhinein, mühselig in einem Rechtsstreit geltend machen.

Wir sind leider den willkürlichen, schwach gebildeten Beamten ausgeliefert. Wenn du von einem Zöllner oder Polizisten aufgehalten wirst, bist du automatisch schuldig!

Um Gottes willen, ein frustrierter. Tut mir leid, Mods, aber durch familiäre Bindung an die Pozilei bekomme ich bei solchem Schwachfug schnell nen dicken Hals...

Gruß,
Nommo
die ärzte haben es auf den punkt gebracht: lasse redn!

bildzeitung- oder stammtischniveau ist hier sogar untertrieben.

gruß in't huus
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir hatten die sich damals bei einem 2 Wochen alten Notebook nur für das Tastaturlayout interresiert. Hat man jetzt natürlich ein schweizer Layout(ist dem vom Erbfeind angelehnt) schauen die schon etwas genauer nach. Die restlichen Varianten sind denen Erfahrungsgemäß vollkommen egal.
 
Am Punkt gebracht: Polizei und Zöllner dürfen machen was sie wollen. Du hast keine Rechte. Und selbst wenn du Rechte hättest, dann könntest du diese erst im Nachhinein, mühselig in einem Rechtsstreit geltend machen.

Wir sind leider den willkürlichen, schwach gebildeten Beamten ausgeliefert. Wenn du von einem Zöllner oder Polizisten aufgehalten wirst, bist du automatisch schuldig!

Selten in diesem Forum solch einen Schwachsinn gelesen!

Der Rest folgt per PN.
 
Interessiert doch nur wenn du aus einem Drittland in die EU kommst, dann mußt du auf Verlangen nachweisen das du einen Gegenstand aus der EU vorher ausgeführt hast- simpel, oder ?
 
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