XP mit anderssprachigem COA legal?

kopernikus

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moin,

mich beschäftigt gerade die frage, ob es erlaubt ist, z.b. auf einem notebook , welches ein englisches XP mit COA aufkleber drunter hat, ein deutsches XP aufzuspielen , und die nummer mittels keychanger auf die des englischen COA zu ändern.
gilt die lizenz weiter, oder brauche ich nen deutschen cOA für die deutsche version?
und wenn ja, warum funktioniert dann das microsoft keychanger programm trotzdem?


gruß
 
du kannst direkt mit dem englischen key installieren ... hab ich auf meinem alten x31 auch gemacht ...
 
moin,

installieren muss ich eh neu, da auf dem thinkpad bereits ne englisch installation drauf ist.

direkt den kexy benutzen geht nicht, da meine installations cd den key vom englischen thinkpad nicht nimmt. nach installation der deutschen version, lässt sich aber problemlos key auf den der englischen key ändern.

ich wollt halt nur wissen, obs dann immer noch ne legale version ist.

gruß
 
Wenn der "Genuine Windows bla Test" nicht zickt, dann ist es legal bzw. wird es als solches gesehen... ansonsten vermutlich nicht! ;)

So würde ich das machen...
Gruß, Jonny
 
Wenn man es sehr genau nimmt wäre es zumindest nach Auffassung von Microsoft nicht legal. Laut denen besteht eine Lizenz grundsätzlich aus:

- Original-COA
- zugehörigem orig. Datenträger
- EULA

:)
 
Ich hab es genau umgekehrt gemacht. Deutsches WinXP mit englischem Key. Ist sogar das WGA-Prüfprogramm auf dem Rechner und hat noch nicht gemeckert...
 
[quote='Thinki-Winki',index.php?page=Thread&postID=592940#post592940]Wenn man es sehr genau nimmt wäre es zumindest nach Auffassung von Microsoft nicht legal. Laut denen besteht eine Lizenz grundsätzlich aus:

- Original-COA
- zugehörigem orig. Datenträger
- EULA

:)[/quote]

moin,

-das thinkpad hat den originalen datenträger in form der originalen festplatte.
-das COA ist original
-inwiefern das EULA rechtlich bindend , oder überhaupt davon berührt ist, weiß ich nicht.

gruß
 
Na die EULA sind die Lizenzbestimmungen, die gehören natürlich zu ner gültigen Lizenz. Der COA ist ja nur der Nachweis und stellt genaugenommen allein noch keine da. Ob die EULA aber rechtlich bindend ist, ist ne schöne Frage. Nach deutschem Recht sind Lizenzbedinungen wohl nur dann bindend, wenn der Käufer der Software diese vor dem Kauf komplett einsehen konnte. Wenn diese erst bei Installation oder als Textdatei auf der CD einsehbar sind, wären sie nicht bindend. Dann könnte man innerhalb der sonstigen gültigen Gesetze damit machen was man möchte.

Klar, mit der Festplatte (inkl. Rec.-Partition) hast auch den Datenträger aber du benutzt ja dann ne deutsche CD und für diese klebt kein zugehöriger COA am TP.

In der Praxis interessiert das aber ohnehin kaum jemand, scheinbar nichtmal Microsoft selbst. Dafür hab ich schon zu oft gehört und gelesen wie Aktivierungshotliner auch beim Installieren mit "Fremd-CDs" (sogar OEM) halfen und denen nur wichtig ist, dass für jeden Rechner ein eigener COA genutzt wird.

Ne 100pro sichere Möglichkeit wäre ja noch das MUI runterzuladen und damit das englische XP auf Deutsch umzustellen.

Zu Lizenzen kannst auch im MCSEboard.de einiges nachlesen unter "Microsoft Lizenzen". Ein sich mit MS eng verbunden fühlender Mod namens Dr. Melzer kennt die wohl in- und auswendig. ;)
 
moin,

danke für eure hinweise.


gewissenskonflikte in zusammenhang mit der nutzung eines solchen betriebssystems habe ich sowieso nicht, und mit der annahme, dass es durchaus fraglich sein kann, ob sowas wie von mir oben erwähnt denn nun legal ist oder nicht reichen wohl aus, um abmahn-abzocker davon abzuhalten, möglicherweise sinnlose abmahnungen zu versenden, die man dann gerichtlich anzweifelt, mit relativ guter erfolgsaussicht.

die nehmen sich lieber wehrlose opfer ;)

ich werd dann also weiter die deutsche version benutzen, ich finde die sprache einfach schöner .


gruß
 
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