X61T gekauft 2 pixelfehler tolerieren

havok4615

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Also für mich persönlich reichen diese "mal" und "kommentar" funktionen föllig aus, warum ne seite erneuern, wenn ich unbegrenzt kommentare in Boxen schreiben kann? so seh ich das jedenfalls, achja und jetzt ganz off topic, würdet Ihr wenn ihr euch gerade n neuen X61T gekauft habt 2 pixelfehler tolerieren und das gerätbehalten oder würdet ihr von eurem 14tägigem Rückgaberecht gebrauch machen???????

Edit by Goonie: Aus Software-Thread ausgeschnitten und hierher verschoben. Was hat das in Software zu tun?
 
vielen dank, ich hoffe wir können daraus ne ichtig schöne diskussion machen :D also ich habe das von nem internet händler per online shop gekauft
 
sofort mit dem Händler Kontakt aufnehmen und um Umtausch, Rückgabe bitten ( nicht bitten, das ist dein Recht! )
 
ich habe bereits kontakt aufgenommen, was ist wenn der sagt: Pixel ist kein grund? also ich habe das mal was von Pixel toleranz geöhrt, weiß aber nicht viel darüber! Noch was, ich will mir ein neues geben lassen und ich habe gelesen bei so nem "internet kauf tricks" text das manche händler einfach den gleichen oder nen anderen gebrauchten zurück schicken mit gebrochenem siegel oder wie das heißt und dann sagen " ich hab nur nachgeguckt ob das funktioniert" muss ich ein gebrpchene "siegel???" ankzeptieren?
 
hat er es ausdrücklich ohne Pixelfehler verkauft ? Ist es ein Neugerät ? etwas Info bitte...

ps. ich mach erstmal Schluss, die "Anderen" werden dir bestimmt noch gute Beratung liefern...Gruß
 
Das war ein NEUES gerät kam in ner plastik hülle an und sah halt ganz normal neu aus (wie in den youtube unboxing videos) und die plastikhülle war mit nem dicken roten sticker verklebt. alles andere war auch sauber verpackt und beim start musste ich halt noch win vista ultimate mir assistent einrichten und wie bei allen neuen system neu installieren weil die standart software mit zusatzistallationen alles voll gemüllt hat (und weil ich es heir gelesen habe). zurück zu den pixeln mann kann auf der seite für 30!!! euro so nen test machen womit das notebook halt auf pixelfehler geprüft wird und das es halt OHNE fehler den laden VERlÄSST aber keine die ein fehlerfreis display bei auslieferung garantiert und das sehe ich nciht ein das ich 30€ mehr bezahle und die dann sagen "wir haben es getestet" und dann die 30€ nicht mehr erstatten "

• Ein Mitarbeiter unserer Technik-Abteilung wird das vom Hersteller versiegelte Paket öffnen und das Display einer umfangreichen Prüfung auf Pixelfehler unterziehen.

• Pixelfehler können bei jedem Gerät auftreten, mit diesem Service verlässt das von Ihnen gekaufte Gerät GARANTIERT fehlerfrei unser Haus.

• Auf nach der Prüfung auftauchende Pixelfehler haben wir natürlich keinen Einfluß.

• Haben Sie daher bitte Verständnis dafür, dass eine Erstattung dieser Dienstleistung nicht möglich ist. "

Nebenbei welches soll ich diesesmal kaufen "das: http://www.magicdevices.de/shop/product.php?id=5577 oder das http://www.magicdevices.de/shop/product.php?id=6845"
 
Mach Gebrauch von deinem 14-tägigen Rückgaberecht (wenn du dich noch in der Frist befindest)! Da brauchst du keine Gründe angeben. Danach würde ich woanders ein neues ordern....nutze mal die SUFU zu dem shop wo du gekauft hast. Ist nicht alles so "magic" da... :S .
 
hattest du auch mit dem probleme? das problem ist wenn ich das teil abgeschickt habe und die behaupten das das leer ist wie komme ich an mein geld? also ein vater meinte da muss man aufpassen!noch was wo bekomme ich den das model nochmal für 799€??
 
ich wuerde auch die 14 taege rueckgabe nutzen.
vielleicht auch bei der beschreibung als info hinzufuegen, das du pixelfehler bemerkt hat.
aber das nicht als grund der rueckgabe angeben!

ist halt netter, aus meiner sicht! so hat der haendler zumindest die wahl.
entweder schickt er es an den naechsten kunden ODER er schickt es zu seinem einkaeufer.
das erste ist einfacher und wahrscheinlicher, aber so hat er zumindest die moeglichkeit.


mein opa hat immer gesagt, der geizige zahlt 2x.
da kann ich mich leider auch nicht von los sprechen, aber immer wenn so was passiert, dann weis ich was er gemeint hat.
ich bin gerade auch davon betroffen, da ich festplatten aus einer defekten serien bekommen habe. die gehen gerade zurueck, aber bis die neuen hier sind wird es wohl wieder ne woche dauern. diese wochenende wollte ich migrieren :-( ist wie haeuser bauen, ohne steine.

wenn man vorher von dem fehler weis, ist es etwas anderes. wenn man dann den guenstigeren preis akzeptiert ist das auch ok. was ist einem ein pixelfehler wert.
und wie macht er sich bemerkbar?
ist er bunt am flimmern oder einfach ein konstanter punkt - vielleicht sogar schwarz?
die entscheidung liegt bei dir.

man sagte mir aber, wenn die zu beginn schon da sind, dann sollen es schnell mehr werden.
(ist hoerensagen - ich habe keinen beleg dafuer!)
IBON
 
Nur weil der Händler das günstigeste Angebot hat, ist das keine entschuldigung für schlechtere Qualität und ich freu mich schon auf mein neues notebook! Was mache ich wenn der Händler keinen Umtausch akzeptiert und einfach "nur" das geld zurücküberweißt? Kennt Ihr tricks wie ich dann doch noch ein neues NB von ihm bekomme (weils anders wo 100€ teurer ist(bin kein bonson xD))
 
[quote='havok4615',index.php?page=Thread&postID=603977#post603977]Nur weil der Händler das günstigeste Angebot hat, ist das keine entschuldigung für schlechtere Qualität und ich freu mich schon auf mein neues notebook![/quote]Na dann viel Erfolg bei deinem Kauf.
 
[quote='IBON',index.php?page=Thread&postID=603620#post603620]ich wuerde auch die 14 taege rueckgabe nutzen.
vielleicht auch bei der beschreibung als info hinzufuegen, das du pixelfehler bemerkt hat.[/quote]
Ich wäre da eher vorsichtig beim Zurücksenden eines Gerätes,
bin auch schon fast mal darauf hereingefallen...

Oft steht in den AGB´s was der Käufer rückzuerstatten hat:

+ Entgelt für die Benutzung des Gerätes
+ Entschädigung für Minderung des gemeinen Wertes

Die Höhe dieser Beträge ist dann reine Ermessenssache des Händlers. X(
Was bringt das Rückgaberecht, wenn man dafür teuer bezahlen muss?
Das Gerät ist ja jetzt nur mehr ein Gebrauchtes und somit auch weniger wert.

In meinem Fall habe ich das Gerät um 100.- billiger hier im Forum verkauft (Fehler: 155nits statt der angegebenen 180-nits Displayhelligkeit).
War die beste Lösung für alle Beteiligten, glaube ich... :whistling:

Ein Garantiefall ist es erst ab 3 Pixelfehlern, wobei die Definition Pixel für mich heisst:
1 Pixel = 3 Subpixel
Ob da Pixel oder Subpixel gemeint sind, konnte mir nicht mal der Servicetechniker von Lenovo erklären...
 
[quote='havok4615',index.php?page=Thread&postID=603353#post603353]ich habe bereits kontakt aufgenommen, was ist wenn der sagt: Pixel ist kein grund? also ich habe das mal was von Pixel toleranz geöhrt, weiß aber nicht viel darüber! Noch was, ich will mir ein neues geben lassen und ich habe gelesen bei so nem "internet kauf tricks" text das manche händler einfach den gleichen oder nen anderen gebrauchten zurück schicken mit gebrochenem siegel oder wie das heißt und dann sagen " ich hab nur nachgeguckt ob das funktioniert" muss ich ein gebrpchene "siegel???" ankzeptieren?[/quote]Was glaubst du eigentlich, was der Händler mit der zurückgeschickten Ware sonst machen soll? Zum Hersteller oder zur Distri kann er es nicht mehr geben, also muss er es zwangsläufig wieder an einen Käufer schicken. Wenn er Glück hat, hat er zumindest das gleiche Paketband, so dass es für den Kunden dann wie neu aussieht. Von daher: Ja, ein gebrochenes Siegel musst du akzeptieren, oder halt wieder zurückschicken. Aber ein Recht auf Original verpackte Ware hast du nicht. Da heisst es dann Vogel friss oder stirb, bzw. entweder du nimmst es oder musst halt woanders dein Glück versuchen (und vielleicht mehr bezahlen).
 
Was schreibt der Händler denn in seinen AGB und in deinen Vertragsunterlagen? Wenn er nicht erwähnt dass du Wertersatz zu leisten hat hat er auch keinen Anspruch darauf, sofern die Wertminderung (sofern denn überhaupt eine eingetreten ist) nur aus der Prüfung entstanden ist... wenn ich das recht in Erinnerung habe... 357 BGB glaub ich. Problem ist nur dass die dein Geld schon haben, und du die dann vor Gericht ziehen darfst...

Ich bin kein Anwalt, und das ist keine Rechtsberatung.
 
Die Wiederufsbelehrung bei magic devices sieht so aus:

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Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
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Bleibt die Frage über, ob man das neue Gerät im Ladengeschäft in Betrieb nehmen darf oder nicht?
 
Naja mehr als geprüft hast du ja nicht. von daher würde ich sagen die Wertminderung ist gleich null. Das werden die im Zweifelsfall anders sehen, und dann rennst du deinem Geld hinterher... Zivilrecht ist eine Bitch :) .
 
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