X220t - Haftpflichtfall - Versicherung zahlt zu wenig? Hilfe

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dermodo

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9 Jan. 2013
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Hi,

ich habe ein Thinkpad x220T 4299-2pg
Kaufpreis: 1566€ mit Studentenrabatt .. ich meine Original bei Lenovo wäre 1900€ gewesen
412Tage alt

Durchfremd Einwirkung ist das Gerät beschädigt worden.


Ein Gutachten von einer Partner Firma der Versicherung wurde ausgestellt.

Dort wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt und eine Reparatur wäre nicht Lohnsteuer.

Restzeitwert 890€ MINUS 180€ Restwert
bekomme ich von der Versicherung nun 710€

ich find das zu wenig
Schließlich hab ich extra für solchen Wertverlust ein teures Buissnesgerät geholt.

Ein Zeitwertrechner im Internet gibt mir an das ich noch 1100€ Restwert für das Gerät bekommen würde.


Der Versicherung habe ich geschrieben das ich mit dem Betrag nicht ganz einverstanden bin da ich dafür kein Ersatz bekomme.
- Im Gutachten steht das gut gebrauchte Geräte bei 840-900€ liegen
-- Habe solche Geräte aber nicht gefunden

Da die Versicherung sich stur stellt und den Preis für angemessen hält, soll ich noch eins von einer Fremdfirma einholen

oder lohnt sich das nicht und ich sollte die 700€ nehmen?


Bitte um Hilfe

DANKE
 
Also ich würde mich trotz allem mit dem Geld erst dann zufrieden geben, wenn es dem Zeitwert entspricht. Es wundert mich sowieso, dass für eine solch kleine Summe ein riesen Tam Tam gemacht wird seitens der Versicherung. Eigentlich wird doch erst ein Gutachten herangezogen, wenn sich der Schaden in höheren Preisebenen ansiedelt (und sich das Gutachten somit auch rechnet). Es sei denn, der Verursacher hat des öfteren mal was "aus versehen" runtergeworfen. Allerdings geht das dann in Richtung Versicherungsbetrug und davon gehen wir hier mal nicht aus.
Ich würde an deiner Stelle mal dem Verursacher ein paar Angebote bei Ebay oder sonst wo zeigen, sodass du ihm den Wert des Gerätes nachweisen kannst. Dann sollte ER mit SEINER Versicherung den Rest klären. Klappt das nicht, eventuell noch mal mit ihm reden und auf Selbstbeteiligung bestehen. Falls alles nicht klappt und die Differenz zu groß ist, dann eventuell bei einem Anwalt Rat einholen. Aber immer dran denken: Das kann auch nach hinten los gehen mit dem Anwalt!

Gr€€tz
 
Wo ist das Problem ? Wenn er den Schaden für die Neuinstallation addiert kommt er doch auf seine 900 Steine oder noch mehr ?
 
Wenn er den Schaden für die Neuinstallation addiert
Dann kann er gleich auch noch den ideellen Wert anführen. Außerdem hab ich nichts von defekter Platte gelesen.
Und selbst wenn die defekt ist, wird die Versicherung wahrscheinlich auf die Möglichkeit von Backups verweisen. Da gibts bestimmt keinen Cent extra...
 
Geschädigte sogar den Neuwert erstattet bekommen hätte.

Hier ist die Rede von der Haftpflicht und nicht von der Hausratversicherung !
Bei technischen Geräten wird in der Regel geprüft ,da sehr oft ein (Eigen)-Schaden vorliegt !
Es kommt leider sehr oft vor,das ein technisches Gerät nicht mehr gefällt und einige "Schlitzohren" meinen von der Versicherung
ein Neues zu bekommen.
Die Versicherungen zahlen ja nicht Ihr eigenes Geld,sondern aus den Prämien aller Versicherten !
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Festplatte ist in Ordnung ( zum Glück ist eine SSD eingebaut )




Bei Ebay finde ich das Modell nicht bei abgelaufenden Angebote
und bei nbwn.de wird nur eins mit 999€ gelistet

Aber hier sagte auch jemand das nur ein vergleichbares Modell herangezogen wird
und damit würde ja die Preisspanne von 840-940 wieder passen




_____________________________

Das Gutachten wurde erstellt weil die Versicherung die Kostenvoranschlag von Lenovo ( 110 € ) nicht übernommen hätte

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Der Schädiger ist ein Mit-Kommilitone und den Restbetrag auf ihn abzuwälzen möchte ich nicht.
Es war keine Absicht von ihm und das würde für viel Ärger sorgen.
("Zwickmühle")
 
Hier ist die Rede von der Haftpflicht und nicht von der Hausratversicherung !


Ich weiß. Und ich weiß auch, dass es auch bei Haftpflichtversicherungen die Möglichkeit gibt, Sachen zum Neuwert ersetzt zu bekommen, wenn man denn den entsprechenden Versicherer hat und da den entsprechenden Tarif für sich gewählt hat. Einen entsprechenden Link zum Anbieter lasse ich bleiben, möchte hier keine Schleichwerbung machen. Aber bei dem Versicherer, der mir im Kopf herumschwirrt, kostet eine "Zeitwerthaftpflicht" (natürlich noch mit mehr Unterschieden als nur das) ca. 55 € im Jahr und der Tarif mit Neuwert kostet rund 70 € im Jahr (Single-Haftpflicht ohne Kinder).
 
@NSA
schau Dir mal den §823 im BGB und folgende an.
Neuwert heißt im übrigen " ehemaliger " ansonsten " wieder Beschaffungs-Wert
 
Nur der Schädiger muss nun die Differenz tragen, die er sich bei einer besseren Absicherung gespart hätte und hier der Geschädigte sogar den Neuwert erstattet bekommen hätte

Wo steht das, das ich als Schädiger die Differenz tragen muss. Gar nichts muss ich , dafür habe ich meine H-Vers. und wenn die nach ihren AHB abrechnet ist das nicht mein Problem.

Nobby
 
Selten soviel Dünnpfiff in einem Thread gelesen ..

Zuviel Richterin Salesch geschaut?

Grüße :)
 
So, nun artet es doch langsam aus - drum zu hier...
 
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