X220t - Haftpflichtfall - Versicherung zahlt zu wenig? Hilfe

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dermodo

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Hi,

ich habe ein Thinkpad x220T 4299-2pg
Kaufpreis: 1566€ mit Studentenrabatt .. ich meine Original bei Lenovo wäre 1900€ gewesen
412Tage alt

Durchfremd Einwirkung ist das Gerät beschädigt worden.


Ein Gutachten von einer Partner Firma der Versicherung wurde ausgestellt.

Dort wurde ein Wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt und eine Reparatur wäre nicht Lohnsteuer.

Restzeitwert 890€ MINUS 180€ Restwert
bekomme ich von der Versicherung nun 710€

ich find das zu wenig
Schließlich hab ich extra für solchen Wertverlust ein teures Buissnesgerät geholt.

Ein Zeitwertrechner im Internet gibt mir an das ich noch 1100€ Restwert für das Gerät bekommen würde.


Der Versicherung habe ich geschrieben das ich mit dem Betrag nicht ganz einverstanden bin da ich dafür kein Ersatz bekomme.
- Im Gutachten steht das gut gebrauchte Geräte bei 840-900€ liegen
-- Habe solche Geräte aber nicht gefunden

Da die Versicherung sich stur stellt und den Preis für angemessen hält, soll ich noch eins von einer Fremdfirma einholen

oder lohnt sich das nicht und ich sollte die 700€ nehmen?


Bitte um Hilfe

DANKE
 
Ich vermute mal die Unterscheiden nicht zwischen den verschiedenen Ausstattungen sondern nehmen einfach irgend ein x-beliebiges Modell als Vergleich.

So gsehen bekommt man x220t schon für den Preis.

Um welche Beschädigung handelt es sich denn ? Ist das Gerät wirklich komplett hinüber so dass eine Reparatur offensichtlich ausscheidet ?

Tipp: Suche ein gebrauchtes x220t was deinem in der Ausstattung entspricht, akzeptier das Geld von der Versicherung und lass dir die Differenz von der Person bezahlen die es kaputt gemacht hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
@jal2 bei deinem Link ist das ein anderes Modell
das 2pg wird da mit 999€ gelistet


@pommbaer Display verbeult und verkratzt, Ecke abgebrochen, PCMII slot oder wie der heißt Defekt, Fingerreader Defekt
Scharnier vom Monitor rastet nicht mehr richtig ein = die Maus spinnt im Tablet Modus hin und her

Macke am Akku eventuell Halterung: bleibt deshalb auf 800Mhz und taktet nicht hoch

laut Gutachten Risse im Motherboard

Eine Reparatur lohnt sich nicht weil alles ausgetauscht werden müsste

Man kann es noch benutzen nur weiß ich nicht wie lange und es ist nun sehr anfällig
 
Verrate uns doch mal durch welche genaue externe Einwirkung man ein ThinkPad so zurichten kann?
 
Wüßte nicht, was das mit einer allgemeinen TP Diskussion zu tun hat, daher ---> schieb...
 
Zuletzt bearbeitet:
Erst mal herzliches Beileid. Versicherungsfällr sind immer mit irgendwelchem Stress verbunden. Zunächst mal solltest Du froh sein, dass sie den Schaden anerkennen und nicht auch hier irgenwelche Klauseln raasholen, wonach der Schaden nicht abgedekt ist.

Zum "Problem": Wo es einen Gutachter gibt, muss es auch ein Gutachten geben. Liegt dir das Gutachten vor, solltest Du auch erkennen, wie der Restzeitwert bestimmt wurde. Also pürfuen, ob diese Quellen seriös sind und die Quellen wirklich deinem Gerät entsprechen, Golf ist nicht gleich Golf, mal in Auto gesprochen.
Was mich mehr wundert sind die 180 EUR Restwert. Zumindest bei Autoversicherungen wird für den Restwert auch gleich ein oder mehrere Käufer genannt, die bereit sind, den "Schrott" für das Geld zu übernehmen. Grundsätzlich kann es Dir als Geschädigten nicht auch noch zugemutet werden, den "Schrott" so zu veräußern, dass die von der Versicherung/Gutachter genannte/gewünschte Summe bei rauskomt. Bietet denen an das defekte Gerät zu übernehmen (sollen die sich schön damit rumärgern!) und bestehe auf den vollen 890 EUR! Aber wie gesagt: Zuerst prüfen, ob Restzteitwert wirklich so iO ist. Nenne ggf. andre Bezugsquellen, wo ein vergleichbares Gerät im Angebot ist und weise ausdrücklich auf die Vergelichbarkeit hin


Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
@Marteng
Wurde vom Tisch gestoßen und ist dann paar Meter ein Hörsaal runtergefallen und aufgeschlagen, im Tablet Modus

@
hha81667
Sorry , dachte hier wäre es gut aufgehoben :)

@Pommbaer
Danke für die ganzen gebrauchten die du mir raussuchst :)

Aber das Thema wurde erstellt ob ich falsch liege das dass zu wenig Geld ist , nicht das ich ein gebrauchtes Gerät suche...


Weil ich erstmal versuche das Gerät weiterzu nutzen und vorallem was grad die CES so bringt.. da sind ja einige interessante Geräte





__________________________


Es wird ja immer vom Zeitwert ausgegangen und der wird mir zb. bei zeitwertrechner.de mit 1100€ angegeben und nicht 890€ wie von dem Gutachter , der die Partnerfirma der Versicherung ist
 
@jal2 bei deinem Link ist das ein anderes Modell
das 2pg wird da mit 999€ gelistet
Was sind denn die für Dich relevanten Diffs zwischen dem 4298-4CG und Deinem? Ich kann bei den Angaben von nbwn folgende sehen: 4CG hat: IPS, 128 SSD, kein WWAN.
2PG hat: kein IPS (?), 160 SSD, WWAN. Also die SSD und die WWAN Karte umbauen und den Rest verkaufen. Dafür (SSD, Akku, ...) solltest Du mindestens die 95€ Differenz herausbekommen. Das würde ich machen. Wenn Du das alte Gerät noch nutzen kannst, umso besser. In knapp zwei Jahren kommen die Leasingrückläufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Typischer Fall von falscher Versicherung des "Gegners". Wäre dieser vernünftig versichert, würde seine Haftpflichtversicherung Sachen zum Neuwert bezahlen und nicht zum Zeitwert.

Da hat jemand am falschen Ende 10 € im Jahr gespart, sage ich mal.
 
Also, Reparatur würde sich sicher nicht lohnen, das könnte ich bestätigen:

System Board, 04W1534: 890€
Fingerprint Reader, 04W1548: 22€
LCD Panel, 04W1545: 550€
Hinges, 04W1773: 41€
ExpressCard slot, 04W1413: 10€


Arbeit ca 1h: 100€


Total: 1613€ :-D


So, jetzt noch wegen der Versicherung:
Böse gesagt ist die Sache mit dem Zeitwert nicht dein Problem, sondern das Problem der Person, welche für den Schaden verantwortlich ist.
Aus meiner Sicht hast du Anspruch auf eine Reparatur bzw. äquivalenten Ersatz gegenüber der Person, welche eben für den Schaden verantwortlich ist. Allenfalls muss diese Person halt für den die Wertdifferenz persönlich aufkommen.

Wenn die Person kooperiert, dann würde ich deren Versicherungs-Police mal prüfen (lassen) ob da wirklich nur der Zeitwert abgedeckt ist. Es kann auch sein, dass die Versicherung einfach nur Geld sparen will und darauf pokert, dass du auf das Angebot eingehst!

mfg Moskito
 
Ich sehe den Fall so, der Verursacher hat den Schaden zu tragen, erstmal egal was seine Versicherung davon übernimmt. Sprich was die Versicherung nicht übernimmt dafür muss er privat haften.
Ich würde einen Anwalt einschalten und eigenen Gutachter beauftragen, so sollte zumindest der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert drin sein.
 
Ich sehe den Fall so, der Verursacher hat den Schaden zu tragen, erstmal egal was seine Versicherung davon übernimmt. Sprich was die Versicherung nicht übernimmt dafür muss er privat haften.
Ich würde einen Anwalt einschalten und eigenen Gutachter beauftragen, so sollte zumindest der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert drin sein.

Grundsätzlich hast du da Recht. Der Verursacher muss den entstandenen Schaden ersetzen. Wenn das die Versicherung übernimmt, gut. Wenn nicht, ist er im Zweifel für den Differenzbetrag heranzuziehen.

Selbst jetzt aber mit Anwalt und Gutachter aufzuschlagen, würde die Kosten nur deutlich erhöhen, ohne die Sicherheit zu haben, dass diese zusätzlichen Kosten tatsächlich am Ende vom Gegner übernommen werden müssen/können.

Ich würde die Differenz zum Betrag der von der Versicherung erstattet wird dem Verursacher in Rechnung stellen. Maßgeblich ist meiner Ansicht nach hier der Zeitwert des Gerätes. Der Marktwert des Gerätes des TE in vergleichbarer Ausstattung und in einem vergleichbaren Zustand VOR dem Unfall.

Exakt die selben technischen Werte muss es nicht haben, sollte aber nicht erheblich davon abweichen.

Wenn die Versicherung jetzt 710 € zahlt und das Gerät rund 1000 € Restwert hat (nachweisbar - zB abgelaufene Ebay-Auktionen), dann ist der Verursacher die fehlenden 290 € schuldig. Wenn der Wert der 1000 (oder auch 1100) € aber nicht nachgewiesen werden kann, sondern sich ein Wert von 900 bis 950 ergibt (Durchschnittspreis mehrerer Auktionen), dann ist der tatsächliche Schaden eben auch nur so hoch.

Diese Restwertrechner im Internet würde ich mit Vorsicht genießen. Entweder der Markt gibt diese Preise her oder eben nicht. Wenn nicht, sind sie unrealistisch. Wenn doch, hätte man sie auch nicht gebraucht...
 
Normalerweise solltest Du die Zeit für die Installation des Ersatzgerätes addieren, also Anzahl Stunden * Stundensatz.
 
Ich versteh gar nicht, warum du (der Geschädigte) sich mit der Versicherung des "Täters" herumärgern muss.
Das sollte doch seine Sache sein. Du solltest das Geld bekommen (ob es jetzt 700 € oder 1.100 € sind, sei dahingestellt), alles was "dahinter" passiert, sollte nicht dich, sondern den Versicherungsnehmer interessieren.
Ich würde im Zweifel lieber zum Anwalt gehen, wirkt zwar nicht gerade nett, ist aber 1. viel weniger nervenaufreibend und 2. sicherer als sich selbst mit der Versicherung herumzuärgern. Alternative wäre: Gespräch mit dem Verursacher führen (ich kenne euer Verhältnis zueinander nicht), vielleicht ist er so nett und begleicht den Schaden komplett...
 
Typischer Fall von falscher Versicherung des "Gegners". Wäre dieser vernünftig versichert, würde seine Haftpflichtversicherung Sachen zum Neuwert bezahlen und nicht zum Zeitwert.

Da hat jemand am falschen Ende 10 € im Jahr gespart, sage ich mal.

Lt. BGB hat der geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung zum Zeitpunkt des Schadens!
In diesem Fall also den entsprechenden Gegenwert.
 
@NSA

im Gutachten werden gebrauchte Geräte mit 840-940€ angegeben
wenn du sagst die müssen nur ähnlich sein passt ja die Auflistung bei nbwn.de ....


ich glaube dann werde ich mich damit zufrieden geben
Wenn 100€ mehr rauskommen würden aber das geht für neue Gutachten und Anwalt oder ähnliches drauf macht es ja auch kein Sinn





VIELEN DANK für die ganze Hilfe


Für die Zukunft hol ich glaub ich nur noch notebooks bis 500€ ... bei dem Verlust bei EDV Geräten ... sollte mal was Kaputt gehen ärgert man sich nicht so viel ^^
 
Typischer Fall von falscher Versicherung des "Gegners". Wäre dieser vernünftig versichert, würde seine Haftpflichtversicherung Sachen zum Neuwert bezahlen und nicht zum Zeitwert.

Da hat jemand am falschen Ende 10 € im Jahr gespart, sage ich mal.

+1! :thumbup:
 
Lt. BGB hat der geschädigte Anspruch auf Wiederherstellung zum Zeitpunkt des Schadens!
In diesem Fall also den entsprechenden Gegenwert.

Das bestreite ich ja nicht. Nur der Schädiger muss nun die Differenz tragen, die er sich bei einer besseren Absicherung gespart hätte und hier der Geschädigte sogar den Neuwert erstattet bekommen hätte.
 
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