Windows 7 Lizenz per Download - kein COA...

Stinkpad

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Habe einen Rechner gekauft, dessen Vorbesitzer eine Windows 7 Lizenz online per Download erworben hat, die er mit dem Gerät verkaufen wollte.
Nun frage ich mich, wie es sich mit der Lizenz verhält. Nun kenne ich es so, dass die Lizenz nur gültig ist mit COA und Recovery-CD oder Partition.
Der Sticker und auch die CD werden aber logischweise beim Onlinekauf nicht mitgeliefert...

Ich finde auch auf den Microsoft Seiten keine Regelung dazu. Kann man diese Lizenz übertragen? Vermute eher nicht, ist bei anderer Download-Software ja auch so.
Wenn jemand mir einen Link zur Sachlage schreiben könnte, vorzugsweise sogar auf eine Microsoft FAQ die dieses Thema aufgreift (und die ich leider vergeblich suchte), wäre ich sehr dankbar.
 
Ich schätze mal, die Sachlage liegt ähnlich wie bei MSDNAA/Dreamspark:
Man darf die Software pro Lizenz(Key) auf einen Rechner installieren (und auch nach Beendigung des Studiums weiternutzen).
Vllt. schaust du dir mal die Bestimmungen dazu an (hab leider keinen Link aber das dürfte nicht allzu schwer zu finden sein)

P.S: Geld darf er meines Wissens für die Lizenz alleine (ohne Papperl ;-) ) nicht verlangen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe einen Rechner gekauft, dessen Vorbesitzer eine Windows 7 Lizenz online per Download erworben hat, die er mit dem Gerät verkaufen wollte.
es gibt wohl spezielle Win7-Varianten, die ohne COA gültig sind: demletzt wurde eine corporate edition diskutiert und auch die Studentenversionen von MSDNAA haben keinen COA; beide Versionen sind aber nicht so einfach bzw. nicht übertragbar; am besten fragst du mal den Verkäufer, ob er eine Rechnung zu seinem online-Kauf hat
 
wie bist du dann sicher, dass das keine MSDNAA-Lizenz ist, die nicht übertragen werden darf?
 
Habe ihn gebeten, dies mal direkt mit Microsoft zu klären, in der Hoffnung, das er als Kunde weitreichendere Kontaktmöglichkeiten hat.
Ist solch eine MSDNAA-Lizenz dann nicht auch auf der Rechnung aufgeführt? Ich meine sonst hält es MS ja immer mit allem so korrekt...
 
Für eine MSDNAA Lizenz kriegst Du aber keine Rechnung - sondern bezahlst für MSDNAA (oder hast eben über Deine Schule/Uni Zugrifff drauf) und kannst Dir einfach die Seriennummer runterladen ohne für die heruntergeladenen Seriennummern (da sind ja auch noch ander MS Produkte enthalten) nochmal extra Rechnungen zu kriegen.
 
Tja, scheint wohl auch bei der regulären Download-Lizenz so zu sein. Eine Rechnung gab es nicht und eine MSDNAA Lizenz ist es laut Verkäufer auch nicht.
Ist jetzt leider schwierig solch eine Lizenz mangels Nachweis zu übertragen.
 
Also daß es bei der regulären Download Lizenz keine Rechnung geben soll kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Sieht mir eher so aus, als wollte der VK da eine nicht ganz koschere Lizenz an den Mann bringen - ich würde da lieber die Finger von lassen.
 
Es soll ja auch Leute geben, die nicht alle Rechnungen von Online-Einkäufen über Jahre hinweg aufheben.
Der Verkäufer hat sich mit Sicherheit nicht die Lizenz für mind. 90€ (Schätzwert, nagelt mich da bitte nicht fest :unsure: ) gekauft
um den Rechner danach für maximal 50€ mehr verkaufen zu können.
Meiner Meinung nach dürfte im gegebenen Fall, wenn man dem Verkäufer grundsätzlich vertrauen kann (also kein Hit'n Run über's Internet)
eine Validierung ausreichen um das Betriebssystem mit gutem Gewissen benutzen zu können
http://windows.microsoft.com/de-DE/windows/help/genuine/what-is-validation
Microsoft bietet diese Funktion sicherlich auch nicht ohne Grund an ;-)
 
Guten Tag,

es gibt die Möglichkeit bei Microsoft direkt Software zu kaufen.
Und die SW dann herunterzuladen, es wird dabei kein CoA, auch bei der Bestellung von Sicherungsdatenträger
wird kein CoA dem Käufer zugeschickt.

Aber jeder Kunde bekommt eine Rechnung zum Ausdrucken und diese ist dann der Lizenznachweis.
Und die Rechnung muss beim Wiederverkauf mitgegeben werden, ohne die Übereignung aller Bestandteile der SW ist die Lizenz nicht
gültig!
So steht es auch in den EULAs von Microsoft.

Aber mit der Herausgabe der Rechnung gibt man(n)/frau dann leider auch jede Menge persönlicher Daten heraus.
Ob einem das dann die paar €s für die Lizenz wert sind, muss jeder für sich selber entscheiden.
 
Soll das jetzt heißen, dass wenn ich die Mail von MSDNAA gelöscht habe ab dem Ende meines Studiums (dann hab ich ja keinen Zugriff mehr auf mein MSDNAA Konto)
in der Grauzone (bzw. Illegal) unterwegs bin, obwohl eine Weiterbenutzung seitens Microsoft ausdrücklich erlaubt ist :confused:
Für was gibt's dann überhaupt die Win Aktivierung, die ja alle 2 Monate oder so zu Microsoft heimruft (is ja schlimmer als Datenkrake Google Ich sag nix )
 
Für was gibt's dann überhaupt die Win Aktivierung, die ja alle 2 Monate oder so zu Microsoft heimruft (is ja schlimmer als Datenkrake Google Ich sag nix )
Die stellt sicher, daß eine Lizenz nicht mehrfach verwendet wird.
Das klärt aber nicht, ob du tatsächlich der Eigentümer der Lizenz bist oder nicht.
Deswegen sollte selbstverständlich sein, bei rein digital erworbenen Gütern (Software, Musik, Filme, eBooks etc.) entsprechende Rechnungen oder andere Nachweise gut aufzuheben.
 
Da eine (unsignierte) Email (wie sie auch Microsoft verwendet) für solch einen Nachweis absolut ungeeignet ist (würde keinem Gericht standhalten)
stellt sich mir nur die Frage inwiefern man überhaupt einen Nachweis für das Eigentum an der erworbenen Software erbringen kann?

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Kenntnis des 25 stelligen Schlüssels (nur über verschlüsselte Seiten erreichbar)
und der Nachweis der Einzelbenutzung (über die Microsoft Aktivierung) ausreichen würden.

Mir persönlich fällt somit nur noch der Erwerb über eine rechtskräftig wirksam signierte Rechnung (die Microsoft meines Wissens nicht anbietet) ein
um das Eigentum online erworbener Software beweisen zu können.
 
Da eine (unsignierte) Email (wie sie auch Microsoft verwendet) für solch einen Nachweis absolut ungeeignet ist (würde keinem Gericht standhalten)
Eine solche Email ist besser als nichts.
Wenn sie den Key und eine Message-ID enthält, hat man zumindest einen Ansatz.


Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Kenntnis des 25 stelligen Schlüssels (nur über verschlüsselte Seiten erreichbar)
und der Nachweis der Einzelbenutzung (über die Microsoft Aktivierung) ausreichen würden.
Daß man eine Produktkey kennt, bedeutet nicht, daß man der Eigentümer ist.
Ich kann hier auf Arbeit Hunderte von Keys auslesen, daß gibt mir aber nicht da Recht, diese zu nutzen. Und dann gibt es ja noch Keygeneratoren.

Daß die Aktivierung erfolgreich ist, beweist auch nicht, daß du der Eigentümer bist. Ich habe diverse Lizenzen, die ich aktuell nicht nutze.
Wenn jemand anderes irgendwie an einen der Keys kommen würde, könnte er diesen nutzen, wäre aber trotzdem nicht der Eigentümer.
 
Ich kann hier auf Arbeit Hunderte von Keys auslesen

Wenn das so einfach ist, werde ich in Zukunft online keine Microsoft Lizenzen mehr kaufen. (da seh ich keine Möglichkeit mehr mein Eigentum nachzuweisen)
Die paar € die die Lizenzen im Geschäft mehr Kosten sind also echt ihr Geld Wert.
 
Wenn das so einfach ist, werde ich in Zukunft online keine Microsoft Lizenzen mehr kaufen. (da seh ich keine Möglichkeit mehr mein Eigentum nachzuweisen)
Ich arbeite in der IT eine großen Firma und haben daher Zugang zu den Firmengeräten.
 
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