Windows 10 als Clean Install neben Windows 7 möglich?

wus

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Mal ne Frage in die Runde hier:

Die c't schreibt in der aktuellen Ausgabe es wäre möglich, eine clean installation parallel zur existierenden (in meinem Fall Win7) zu installieren, mit einem Bootmanager wo man beim Start auswählen kann welches Windows man booten will.

Hat das einer von euch schon so gemacht?
 
Ausgelagert aus "Funktionierende Windows 10 - Installationen", da dort deplaziert
 
Getestet habe ich es (noch) nicht aber wenn Win7 zuerst installiert ist, sollte 10 sich als zweite Version auf einer anderen Partition/Platte installieren lassen.

Nachher mal testen - Erst Fußball! :D

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Windows 7 (und älter) muss zuerst installiert sein, dann Win10 auf eine andere Partition installieren - fertig!
 

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Was die c't nicht dazu schreibt ist, dass man dafür aber auch streng genommen zwei Windows Lizenzen braucht.
Durch das kostenlose Upgrade ist die alte Lizenz "belegt". Und eine Lizenz darf nur einmal zur Zeit installiert sein.
 
Und eine Lizenz darf nur einmal zur Zeit installiert sein.
Nach dem, was ich gehört/gelesen habe, gibt es da unterschiedliche Interpretationen. Eine andere ist, daß eine Lizenz nur auf einem Gerät installiert sein darf (was hier ja gegeben wäre, da zwei Installationen auf demselben Gerät) oder daß die Lizenz zu jedem Zeitpunkt nur einmal genutzt werden darf (was hier auch gegeben wäre, daß man ja ohne Verrenkungen die beiden Installationen nicht gleichzeitig nutzen kann).
 
Was die c't nicht dazu schreibt ist, dass man dafür aber auch streng genommen zwei Windows Lizenzen braucht.
Durch das kostenlose Upgrade ist die alte Lizenz "belegt". Und eine Lizenz darf nur einmal zur Zeit installiert sein.

Das ist auch richtig: Wer seinen WIN7-Key oder WIN8-Key an WIN10 "verheizt", dessen Key ist für das "alte System" verloren. Einzige Ausnahme bildet der SLIC_2.1_Key: Wer in der Lage ist, sein System selbst zu zertifizieren, kann beide Systeme unabhängig nutzen.

Eine andere ist, daß eine Lizenz nur auf einem Gerät installiert sein darf (was hier ja gegeben wäre, da zwei Installationen auf demselben Gerät) oder daß die Lizenz zu jedem Zeitpunkt nur einmal genutzt werden darf (was hier auch gegeben wäre, daß man ja ohne Verrenkungen die beiden Installationen nicht gleichzeitig nutzen kann).

Prinzipiell ist es so, dass jeder "von Hand eingegebene WIN7/8-Key", der für WINDOWS 10 verwendet wurde, verbraucht ist, und nur noch für WINDOWS 10 gilt. Ein vor dem WIN10-System verwendetes zweites, "altes" System mit dem gleichen Key läuft zwar immer noch, ist aber irgendwann nicht mehr aktiviert. Man kann also nur mit einem SLIC21_Key beide Systeme parallel aktiviert betreiben, was aber praktisch überhaupt keine Rolle spielt, da man ohnehin den COA-Key "als Zweit-Key" im Batteriefach hat.
 
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...finde ich jetzt schon sehr schwer, da eine mehrfache Installation auf einem Gerät hinein zu interpretieren. ;-)
Die juristische Pfennigfuchserei fängt genau an dieser Stelle an:

MS wird behaupten, dass die Windows 7 - Lizenz Bestandteil des Windows 10 Upgrades ist. Das heißt Windows 10 incl. 7 in einer Installation bildet eine Einheit. Dieses Windows 7 darf daher nicht noch einmal installiert werden, da dadurch dem Windows 10 die Vorausgesetzte Lizenz abgespaltet würde, was unzulässig ist.
Die vom TE erwähnte Windows 7 - Installation wird demnach in MS-Kreisen als eine zweite zu lizenzierende Installation bewertet werden. MS-würde demnach verlangen, Windows 10 zu deinstallieren, um Windows 7 nutzen zu dürfen.

Unterm Strich bedeut es, dass für das Modell, wie es der Themenersteller nutzen will, zwei Windows 7- und eine Windows 10 (Upgrade) Lizenz erforderlich sind.

(Ich hatte vor einigen Jahren längere Gespräche mit MS-Mitarbeitern aus dem Bereich Lizenzierung über genau diese Upgrade-Thematik und die OEM-Bundle-Trennung.)
 
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Prinzipiell ist es so, dass jeder "von Hand eingegebene WIN7/8-Key", der für WINDOWS 10 verwendet wurde, verbraucht ist, und nur noch für WINDOWS 10 gilt.

Was so ausgesagt schlicht falsch ist. Natürlich kann man den Key auch weiterhin für das eigentlich gedachte Windows nutzen. Nur halt nicht gleichzeitig. Er gilt also nicht "nur noch" für Windows 10.

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Unterm Strich bedeut es, dass für das Modell, wie es der Themenersteller nutzen will, zwei Windows 7- und eine Windows 10 (Upgrade) Lizenz erforderlich sind.

Auch das ist so formuliert falsch. Er braucht ja nicht für zwei Installationen jetzt drei Lizenzen. Wenn parallel Windows 7 und 10 genutzt werden sollen, werden zwei Lizenzen benötigt. Ob beides Windows 7 Lizenzen oder eine davon eine Windows 10 Lizenz ist, ist zum momentanen Zeitpunkt egal.
 
Einzige Ausnahme bildet der SLIC_2.1_Key: Wer in der Lage ist, sein System selbst zu zertifizieren, kann beide Systeme unabhängig nutzen.
Das ist süss. Erklär doch mal, auf welcher rechtlichen Basis ein Key im SLIC als legale zweite Lizenz gilt?
Mit dem Rechner hat man nur EINE Windows-Lizenz erworben. Daß das vorinstallierte Windows mit einem anderen Key aktiviert ist als dem, der als Aufkleber irgendwo am Rechner klebt, ist nur ein technisches Detail und macht einen nicht zum Besitzer zweier Lizenzen.


Prinzipiell ist es so, dass jeder "von Hand eingegebene WIN7/8-Key", der für WINDOWS 10 verwendet wurde, verbraucht ist, und nur noch für WINDOWS 10 gilt.
Hast du für diese Aussage einen belastbaren Beleg? (Oder ist das wieder so ein Fall, wo du nicht bereit bist, eine Quelle beizubringen?)
Heise und andere Fachleute, denen ich deutlich mehr vertraue als dir, sagen übereinstimmend, daß die Lizenz für die alte Windows-Version nicht ungültig ist und man zu ihr zurückkehren kann.Nur ein gleichzeitiges nutzen beider Windows-Versionen geht halt nicht, weil man nur eine Lizenz mit Upgraderecht hat. (Mal abgesehen von den oben erwähnten unterschiedlichen Interpretationen zu parallenen, aber nicht gleichzeitig genutzten Installationen.)
 
Interessant was ich hier losgetreten habe :)

Ich hab's inzwischen ausprobiert, eine zusätzliche Partition von meiner SSD abgespalten und darauf Win 10 installiert. Es funktioniert! Als Windows Key habe ich den vom Sticker auf meinem X220 (Win7) eingegeben, der wurde klaglos angenommen.

Ich kann über den von sarek gezeigten Screen, den man in Win10 über die Einstellungen erreicht, jederzeit mein altes Win7 wieder starten. Aktuell schreibe ich diesen Beitrag hier unter Win7, und ich habe in der Zwischenzeit schon mehrfach zwischen 7 und 10 gewechselt. Das ist zwar ein etwas ungewohnter "Bootmanager", er funktioniert aber. Lästig ist dabei nur dass man beim Booten immer erstmal in Win10 landet, es gibt hier beim Booten keine Auswahlmöglichkeit. Aber es läuft jedenfalls beides ganz normal, nur natürlich auf der gleichen Maschine nie gleichzeitig.

Ich finde übrigens dass dieser Beitrag durchaus zum anderen Thread gehört, schließlich habe ich ja eine funktionierende Installation. Allerdings habe ich noch nicht im Detail ausprobiert ob alles funktioniert, insofern hat mein Eintrag dort vielleicht noch etwas Zeit.
 
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Ich finde übrigens dass dieser Beitrag durchaus zum anderen Thread gehört, schließlich habe ich ja eine funktionierende Installation.
Du hattest hier eine Frage, und wenn abzusehen ist, daß eine Frage viele Antworten und ggfls. Diskussionen nach sich zieht, dann gehört sie in einen eigenen Thread, weil sie sonst den Sammelthread aufbläht.
 
Ich finde übrigens dass dieser Beitrag durchaus zum anderen Thread gehört, schließlich habe ich ja eine funktionierende Installation. Allerdings habe ich noch nicht im Detail ausprobiert ob alles funktioniert, insofern hat mein Eintrag dort vielleicht noch etwas Zeit.

Die Frage hätte in den Sammelthread gepasst, wenn bereits jemand sein System mit Dual-Windows < 7 installiert hätte (und dort auch angegeben hätte). Da es aber noch keiner gemacht bzw. angegeben hat, gehört es zuerst zum Diskussionsbedarf :)

Wenn du jetzt dein System aufgesetzt hast, kannst du es da entsprechend eintragen. Wenn dann jemand da fragt wie das gemacht wurde, kann man entweder auf diesen Thread verweisen (wo alles zu dem Thema nachgelesen werden kann) oder die "Anleitung" darunter posten (Erst das alte System, dann Win10). Das ist dann viel übersichtlicher :)
 
Was so ausgesagt schlicht falsch ist. Natürlich kann man den Key auch weiterhin für das eigentlich gedachte Windows nutzen. Nur halt nicht gleichzeitig. Er gilt also nicht "nur noch" für Windows 10.

Ein WIN7/8-Key wird in die WIN10-Datenbank übernommen und in eine Hardwarekennung umgewandelt. Für eine bestimmte Zeit (30 Tage?) ist es möglich, zum alten System zurückzukehren und den Key "zurückzuschreiben", danach ist allerdings der Key verbraucht bzw. dauerhaft eine WIN10-Aktivierung.

Daß das vorinstallierte Windows mit einem anderen Key aktiviert ist als dem, der als Aufkleber irgendwo am Rechner klebt, ist nur ein technisches Detail und macht einen nicht zum Besitzer zweier Lizenzen.

Eben doch, da er der Besitzer des Laptops ist. Der "zweite" COA-Key kann zur Aktivierung von WIN10 genutzt werden, und davon ging der Fragesteller ja aus: Muss ich mein bestehendes WIN7 updaten, oder kann ich eine zweite Partition parallel einrichten und dort WINDOWS 10 parallel betreiben?

Heise und andere Fachleute, denen ich deutlich mehr vertraue als dir, sagen übereinstimmend, daß die Lizenz für die alte Windows-Version nicht ungültig ist und man zu ihr zurückkehren kann.

Für eine bestimmte Zeit ist das möglich, danach nicht mehr.

Nur ein gleichzeitiges nutzen beider Windows-Versionen geht halt nicht, weil man nur eine Lizenz mit Upgraderecht hat.

Richtig, allerdings kann man beide Versionen nutzen, wenn man eine aktivierte WIN7-Version und und einen COA-Key hat.

(Mal abgesehen von den oben erwähnten unterschiedlichen Interpretationen zu parallenen, aber nicht gleichzeitig genutzten Installationen.)

Das mit den parallelen Installationen interessiert nun gar keinen: Der aktivierte Key ist ein WIN7-, WIN8- oder WIN10-Key. Hat man zwei voneinander unabhängige aktivierbare bzw. aktivierte Keys, kann man sie unabhängig betreiben. Mit einem Key bleibt nur die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist von WIN10 zurück auf eine ältere Version downzugraden.
 
Ein WIN7/8-Key wird in die WIN10-Datenbank übernommen und in eine Hardwarekennung umgewandelt. Für eine bestimmte Zeit (30 Tage?) ist es möglich, zum alten System zurückzukehren und den Key "zurückzuschreiben", danach ist allerdings der Key verbraucht bzw. dauerhaft eine WIN10-Aktivierung.
Woher hast du das?

Bei der Aktivierung eines Windows 10-Upgrades wird überprüft, ob du einen gültigen (und passenden) Windows 7/8.1-Key hast. Dann wird zur Hardware, auf der du Windows 10 installiert hast, eine Kennung erstellt und auf den Microsoft-Servern abgelegt, so daß du bei einer zukünftigen Installation von Windows 10 direkt aktiviert bist.
Der Windows 7/8.1-Key wird dadurch aber nicht ungültig oder "verbraucht". Du kannst mit dem Key weiterhin Windows 7/8.1 aktivieren, darfst halt nur nicht das alte und das neue Windows gleichzeitig verwenden, da du insgesamt nur 1 Lizenz hast.

Die 30 Tage-Frist ist etwas völlig anderes.
Das ist einfach nur die Zeit, die ein durch Upgrade installiertes Windows 10 die Dateien vom alten Windows aufhebt. Nach diesen 30 Tagen wird das "Backup" gelöscht, so da man nicht mehr direkt zurück rollen kann. Das hat aber mit der Lizenz genau null zu tun.


Richtig, allerdings kann man beide Versionen nutzen, wenn man eine aktivierte WIN7-Version und und einen COA-Key hat.
Nein. Man hat nur EINE Lizenz, darf also nicht beide Keys verwenden.
Die Lizenz ist nicht der Key. Der Key ist nur ein Bestandteil der Lizenz.
Wenn ich einen Rechner mit einem vorinstallierten Windows (egal welche Version) kaufe, erwerbe ich EINE Lizenz. Nur weil der Hersteller mir aus technischen Gründen zwei Keys gibt, habe ich auf einmal zwei Lizenzen.
 
Der Windows 7/8.1-Key wird dadurch aber nicht ungültig oder "verbraucht". Du kannst mit dem Key weiterhin Windows 7/8.1 aktivieren, darfst halt nur nicht das alte und das neue Windows gleichzeitig verwenden, da du insgesamt nur 1 Lizenz hast.

Hast Du dafür einen Beleg oder ist das wieder eine dieser Behauptungen...? Man kann den alten Key weiter verwenden, wenn man von WIN10 innerhalb einer Frist zu WIN7/8 gedowngradet hat, sonst nicht. Und das gilt auch nur für das kostenlose WIN10-Upgrade, sonst nirgends.

Nur weil der Hersteller mir aus technischen Gründen zwei Keys gibt, habe ich auf einmal zwei Lizenzen.

Aus juristischen Gründen, nicht aus technischen: Der COA-Key muss vorhanden sein, um die Software unabhängig von der Hardware weiter veräußern zu können, da sie gebundelt erworben wurde. Das haben wir aber schon hundertmal hier besprochen... ;)
 
Hast Du dafür einen Beleg oder ist das wieder eine dieser Behauptungen...? Man kann den alten Key weiter verwenden, wenn man von WIN10 innerhalb einer Frist zu WIN7/8 gedowngradet hat, sonst nicht. Und das gilt auch nur für das kostenlose WIN10-Upgrade, sonst nirgends.

Ich hab den Link nicht greifbar (und bin auch unterwegs) aber das hatte glaub sogar bei den Fakten von Microsoft auf der Facebook-Seite gestanden...
Ich suchs mal raus wenn ich daheim bin...

Da stand sowas drin wie: Du kannst ohne Probleme JEDERZEIT zu Windows 7 zurück - auch nach Juli 2016... Es darf nur nicht gleichzeitig mit Windows 10 betrieben werden...

Deswegen machen viele ja das Upgrade mit einer Wanderfestplatte und setzen danach wieder ihre Systemplatte mit Win7/8.1 rein. Du hast wie schon geschrieben nur 30 Tage bis das alte System gelöscht wird (nicht wiederhergestellt werden kann und du "von vorne" anfangen musst). Mein Vater hat ja Win7 und 10 mit dem ein und selben Key auf 2 Platten in einem PC und bis jetzt wurde der Key bei Win7 nicht gesperrt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Vater hat ja Win7 und 10 mit dem ein und selben Key auf 2 Platten in einem PC und bis jetzt wurde der Key bei Win7 nicht gesperrt...

MS kann ja die Bedingungen auf dem Datenbank-Server jederzeit ändern, und natürlich kurz vor dem Ende des Upgrades auch zwei Keys zulassen.

Wichtig ist, was technisch machbar ist, und was notfalls einklagbar ist. Ein gekaufter WIN10-Key muss natürlich funktionieren, ein kostenloses Upgrade sollte funktionieren, aber im Falle eines Nichtfunktionierens kann man es eben nicht einklagen. Insofern war die Replik mit dem "Beleg" mehr ironisch gemeint...
 
Trotzdem verfällt der Windows 7 Key nicht durch das Upgrade. Der Mythos hält sich schon eine Weile, dabei war es immer nur eine falsche Auslegung der "du kannst 30 Tage zurück"-Aussage. Die war immer nur auf die Systemwiederherstellung bezogen, nie auf die Lizenz. Das hat Microsoft auch nochmal klargestellt. Und nun kommst du wieder mit diesem Mythos an...
 
Die war immer nur auf die Systemwiederherstellung bezogen, nie auf die Lizenz. Das hat Microsoft auch nochmal klar gestellt. Und nun kommst du wieder mit diesem Mythos an...

Ja, aber was heißt denn "Systemwiederherstellung"? Wird das System WIN7 oder das System WIN10 zurückgesetzt? Um mein WIN10-System auf Ursprung zurückzusetzen, brauche ich doch keine Frist, das kann ich immer machen...

Und wer traut MS nach dieser Zwangsaktivierierungs- und Zwangsupdate-Orgie noch über den Weg? Ursprünglich war es so, dass man 30 Tage WINDOWS 10 ausprobieren konnte, danach musste man sich entscheiden. Wenn man es inzwischen geändert hat, und beide Systeme mit einem Key laufen, um so besser! Aber letztlich hängt es am MS-Server, ob ein System aktiviert wird oder nicht, und am Ende geht es wie bei dieser Zwangsschnüffelei ja um die ethische Frage, ob man die Kontrolle über seine Hardware und seine Daten noch wirklich hat! Wenn MS die Regelung morgen zurück nimmt, ist man plötzlich zwangsverpflichtet, einen WIN7- oder WIN10-Key zu kaufen, obwohl man das Betriebssystem ursprünglich gar nicht haben wollte. Schöne, neue Welt...
 
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