Win8.1 Installation auf SL510: Fehlende Gerätetreiber

Das hat mir der Verkäufer damals in dem ThinkPad - Shop gesagt, hat das als Vorteil angepriesen :) Es war standardmäßig Win7 drauf, wenn ich mich recht erinnere und Win8 als DVD-Sammlung. Wenn ich zwei verschiedene Keys habe, habe ich doch automatisch auch zwei Lizenten, oder nicht? Natürlich wird jede Lizenz einmal genutzt und nicht parallel eine auf zwei Geräten ;)
 
Also erstmal glaube ich, dass die ISOs, die du da aus Blogs gesaugt hast, nicht ganz so legale Quellen waren, oder?
Zweitens ist die nun geladene Version eine Windows 8 Enterprise. Da wirst du mit dem Key für die Pro-Version nicht weit kommen.
Und drittens handelt es sich bei dem, was du da hast, höchstwahrscheinlich nur um eine Windows 8 Lizenz mit Downgrade Recht - für das gedowngradete Windows 7 hast du dann natürlich einen extra Key. Der Windows 8 Key aus dem BIOS geht dafür ja nicht. Trotzdem ist das nur eine Lizenz. Es darf also nur Win7 ODER Win8 installier sein. Nicht beides auf zwei Geräten.

Also: Zu erstens: Nimm legale offizielle Quellen. Das ist ausschließlich der Windows 8 Installer oder ein Freund mit MSDN/Dreamspark.
Zu zweitens: Installier auch die richtige Version passend zum Key. Das wird nicht Enterprise sein, denke ich.
Zu drittens: auch wenn es wohl keiner nachprüft, solltest du wohl legalerweise nur eins von beidem installieren. Sonst brauchst du noch eine weitere Lizenz. Es sei denn, der Verkäufer hat dir wirklich zwei vollwertige Lizenzen verkauft.
 
Das hat mir der Verkäufer damals in dem ThinkPad - Shop gesagt, hat das als Vorteil angepriesen Es war standardmäßig Win7 drauf, wenn ich mich recht erinnere und Win8 als DVD-Sammlung. Wenn ich zwei verschiedene Keys habe, habe ich doch automatisch auch zwei Lizenten, oder nicht?
1. Der Verkäufer hat Mist erzählt.
2. Win8 ist ein Upgrade und damit fest an Windows 7 gekoppelt.
3. Zwei Keys sind nicht automatisch zwei Lizenzen. Upgrade-Lizenzen sind Teil der Vorversion. Derartige Lizenzen dürfen nicht von einander getrennt werden und dürfen demnach weder auf unterschiedlichen Rechnern installiert noch einzeln verkauft werden.
 
Es war standardmäßig Win7 drauf, wenn ich mich recht erinnere und Win8 als DVD-Sammlung.
- Was drauf war ist erst mal zweitrangig: Wichtig ist: Pappt der Windows7- Lizenzsticker drauf?
- Es gibt einen großen Unterschied zwischen
1. reguläter DVD-Sammlung-Lizenz und
2. DVD-Box mit Upgrade Key.
Bei Ersterer darfst du nach dem Upgrade das alte Windows 7 wieder woanders Installieren, da du ja 2 vollwertige Lizenzen hast,
bei Zweiterem gehört die Windows 7 Lizenz zum Geupgradeten Windows 8!

- Ist der Windows8 Key im UEFI(Bios) gespeichert, ist das ein vollwertiger gerätegebundener Key, den du woanders erstmal nicht installieren kannst, da du ihn nicht aus dem UEFI löschen kannst!
- War das installierte Windows 7 ein Downgrade von diesem Windows 8 hast du auch nur eine Lizenz!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Ersterer darfst du nach dem Upgrade das alte Windows 7 wieder woanders Installieren, da du ja 2 vollwertige Lizenzen hast,
Nicht zwingend. - Entscheidend ist, wie das Windows 8 deklariert ist. Handelt es sich um ein Upgrade-Pack - was sicher der Fall sein wird - darf das Windows 7 nicht aus dem Bundle abgetrennt werden, egal ob zwei COA-Sticker vorhanden sind oder mehr bzw. weniger.
Handelt es sich um eine Windows 8 Vollversion, so ist das vorinstallierte Windows 7 ein Downgrade, das ebenfalls Bestandteil des Bundles ist und bleiben muss.
 
- Ist der Windows8 Key im UEFI(Bios) gespeichert, ist das ein vollwertiger gerätegebundener Key, den du woanders erstmal nicht installieren kannst, da du ihn nicht aus dem UEFI löschen kannst!
der europäische gerichtshof hat schon vor zig jahren etnschieden das die hardwarebandelung mit den keys in der EU nichtig ist.
man darf,sofern er nicht genutzt wird, (der win 8 key) die lizenz auf einem anderen rechner benutzen.
und auch das auslesen des verschlüsselten keys ist nicht ilegal, da man ein recht auf eine backup copie hat. (zugegeben ist es noch eine grauzone das mit dem auslesen weil es noch keine richterlichen entscheide gibt.
.... je nachdem, bei wem der richter kaffee trinkt, bei dem software riese oder beim konsument, wird dann auch das uhrteil ausfallen, bis dann wieder der europäische gerichtshof die sache richtig stellen muss.

im geschäftsumfeld mit volumenlicencen sieht das natürlich wieder anderst aus, genauso mit den licenzen für forschung und lehre.

EDIT: selbstverständlich ist, wenn man den upgrade key erworben hat, erlischt die win 7 liznenz da man ja win 8 im upgrade für lau bekommen hat.
laut MS. wie das aber in der realität aussieht steht auf einem anderen blatt.
 
Zuletzt bearbeitet:
selbstverständlich ist, wenn man den upgrade key erworben hat, erlischt die win 7 liznenz da man ja win 8 im upgrade für lau bekommen hat.
Sie erlischt nicht, sondern darf nur solange nicht verwendet werden, wie Win8 installiert ist und genutzt wird.
 
Entscheidend ist, wie das Windows 8 deklariert ist. Handelt es sich um ein Upgrade-Pack - was sicher der Fall sein wird - darf das Windows 7 nicht aus dem Bundle abgetrennt werden
Öhm... genau das hab ich doch gesagt :confused:
- Upgrade-Pack => Win7 Lizenz verschmilzt quasi mit der Upgrade Lizenz zu einer nur für einen Rechner gültigen Lizenz.
- Zwei vollwertige Lizenzen => auch bei einem Upgrade gelten beide Lizenzen, man hat ja auch 2 mal den vollen Preis bezahlt.
- Downgrade von Windows8 auf 7 => auch hier gibt's nur 1 Lizenz für genau einen Rechner.
Was man letztlich gekauft hat muss jeder selber nachschauen (alles Andere ist reine Spekulation)


selbstverständlich ist, wenn man den upgrade key erworben hat, erlischt die win 7 liznenz da man ja win 8 im upgrade für lau bekommen hat.
laut MS. wie das aber in der realität aussieht steht auf einem anderen blatt.
Auch in der Realität ist dann eine Installation auf 2 verschiedenen Rechnern gleichzeitig definitiv illegal! (einziges Problem: es kostet Resourcen das zu kontrollieren, da ist es dann aber Sache von Microsoft gegen die doppelt registrierten Lizenzen vorzugehen)
 
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