(avs/ap/dpa)
Die Richter gaben lediglich einem kleinen Internet-Provider Recht und wiesen diese eine Beschwerde der Netzagentur zurück, wie die Pressestelle des Gerichts berichtete. Maßgeblich dafür waren Zweifel, ob dieses Unternehmen überhaupt der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung unterliegt. Außerdem wäre das Kleinunternehmen sonst voraussichtlich gezwungen, seinen Geschäftsbetrieb einzustellen, hieß es.
Vorsorglich wies das Gerichts darauf hin, dass die vorliegenden Entscheidungen nur die Pflicht zur Speicherung betreffen, nicht aber die Verfassungsmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung im Verhältnis zum Bürger.
Keine Aussage zur Verfassungsmäßigkeit
Betroffen von der Speicherung sind auch SMS- oder Multimedia-Nachrichten. Laut Gesetz können diese Daten sechs Monate lang gespeichert werden - ein Verdacht ist hierzu nicht nötig. Gespeichert werden Verbindungsdaten jedoch keine Inhalte der Kommunikation. Auch welche Webseiten besucht wurden, wird angeblich nicht erfasst. Gegner des Gesetzes haben im März 2008 mit einer einstweiligen Anordnung einen Teilerfolg errungen.
- Verbindungsdaten bei der Internetnutzung
- E-Mail- und IP-Adressen von Sendern und Empfängern
- Bei Mobilfunkgesprächen die Orte von Anrufer und Angerufenem
- Uhrzeit und Dauer der Gespräche
- Telefonnummern von Anrufer und Angerufenem
Gespeichert werden unter anderem:
Das Gericht fasste die Beschlüsse, wenige Tage bevor sich das Bundesverfassungsgericht mit der Vorratsdatenspeicherung beschäftigt: Das oberste deutsche Gericht will die Speicherung von Daten von Telefon- und Internetverbindungen am 15. Dezember prüfen. Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde zum 1. Januar 2008 in deutsches Recht umgesetzt. Sie gilt auch für Verbindungsdaten, die beim Versenden von E-Mails und der Nutzung des Internets entstehen.
Zudem bestehen laut der Entscheidung keine so großen Zweifel an der Kostenregelung, dass eine Abweichung von zwingendem EU-Gemeinschaftsrecht in Frage kommt.
Verfassungsrichter urteilen noch
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob mit dem Urteil mehrere Eil-Anordnungen der unteren Instanz auf. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Speicherung der Daten nicht ausgesetzt werden darf, weil die drohenden Nachteile für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr die Interessen der Firmen überwiegen.
© dpa
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Telekommunikationsdaten gesichert
Telefon- und Internetanbieter in Deutschland müssen weiterhin sechs Monate lang alle Verbindungsdaten auf eigene Kosten speichern, auch wenn ihnen das Geld nicht wie gewünscht vom Staat erstattet wird.
Provider müssen Verbindungsdaten speichern
16:53 Uhr, OLG-Urteil