Wie hoch sind die Zollgebühren aus den USA ???

@Elfish

die 13,5 werden bis zu einem Warenwert von 350 pauschaliert (ausser Computerkram)...da deine Bestellung davon befreit war, musstest du also nur die Einfuhrsteuer Zahlen...eben 19 Prozent

hättest du z.B Klamotten im Wert über 150,00 Euronen aus USA bestellt, müsstest du 13,5% Zoll plus 19% Einfuhrsteuer zahlen... hätte allerdings deine Oma aus Chikago das Paket verschickt, dann brauchste nothing löhnen 8)

Edit: um den Widersprüchen vorzubeugen...bei Klamotten sind es nur 12%
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=602422#post602422]

Edit: um den Widersprüchen vorzubeugen...bei Klamotten sind es nur 12%[/quote]

Das lässt sich beliebig für die Steuern fortsetzten, da je nach Artikel auch zu den 19%EUSt weitere Steuern fällig werden können...
Streichhölzer
Glühlampen
Sekt
Salz
Kaffee
Tabak
Branntwein...

So'n vermeindlich günstiges Whiskyfaß aus dem Zolllager in Schottland bekommt dann einen gaaanz anderen Preis :thumbdown:

Generell: unter 5EUR EUSt sind die Zollämter gehalten nichts zu kassieren (auch bei Versand von Gewerblichen)
 
[quote='u.mac',index.php?page=Thread&postID=602985#post602985]So'n vermeindlich günstiges Whiskyfaß aus dem Zolllager in Schottland bekommt dann einen gaaanz anderen Preis :thumbdown: [/quote]

;( stimmt, DAS sind die wirklichen Skandale! ;)
 
ja, dasist verdammt gemein ;( ein nettes 50 Liter Fass Scottish-Highland sollte komplett steuerfrei sein...
 
moin,

also nochmal.


zoll fällt erst an, wenn die 150,- euro grenze überschritten wird, einfuhrumsatzsteuer ab 22,- euro, oder wenns ein geschenk ist, ab 45,- euro.

ob man nun über die zahlungsgrenze kommt, entscheidet allein der warenwert.

ist der warenwert über der jeweiligen grenze , kommen die versandkosten mit in die berechnung der dann fälligen gebühren.

und dazu reicht es auch, wenns ein gewerblicher verkäufer im ausland ist, und man selbst nur für privat dort kauft.

ganz ehrlich , ich verstehe nicht, wie man sich wegen ein paar euro solche flöhe in den pelz setzen kann, der zoll macht keinen unterschied, ob man 10 euro, oder 100mio euro hinterzeiht, das ist ziemlich strafbar.

und wie wir alle wissen, kommen die, die millionenbetrügereien machen immer besser davon, als derjenige, der 10 euro steuern hinterzieht ;)

zu den 3 m745ern, mal angenommen, jemand würde dir die einzeln schneken, und sie wären jeweils unter 45,- euro wert, wären sie komplett befreit. obs bei 3en im paket auch so ist, bleibt abzuwarten.

wird auch schwer zu erklären, wozu man als privater mensch 3 stück davon braucht ;)


gruß
 
Und noch einmal ... :whistling:

Wenn du als Privatperson was von einem Händler kaufst, dann ist das eine nicht-gewerbliche Einfuhr und die Beförderungskosten werden nicht berücksichtigt, wenn sie laut Zoll a) nicht auf dem CN22-Formular ausgewiesen sind und b) du sie nicht irgendwie anmeldest. Letzteres ist der einzig wacklige Punkt an der Sache, denn auf fast jeder Rechnung werden ja die Transportkosten auswiesen und das soll nach landläufiger Meinung schon zur "Anmeldung" ausreichen. Um auf Nummer sicher zu gehen, bräuchte man vom Händler eine Rechnung NUR über den Warenwert, die man dann vorzeigen kann ... das wäre dann auch keine Steuerhinterziehung. Eventuelle Porto-Angaben auf dem Paket (und nicht auf dem CN22) sollen keine Rolle spielen. Und falls jemand mit dem "nicht-gewerblichen" hadert ... im Zollwertrecht ist das jeder Deal eines Privatmanns ohne Weiterverkaufsabsicht. Bei der Zollbefreiungsverordnung hingegen (="Geschenksendung oder nicht" etc.) hat das eine etwas andere Bedeutung, dort zählt allein die kommerzielle Erwägung, also der Fluss von Geld ...

In der Praxis sieht es aber auf den meisten Zollämtern so aus, dass da "kundenfreundlich" verfahren wird, also die auf der vorgelegten Rechnung angegebenen Versandkosten NICHT zur Ermittlung des Zollwerts herangezogen werden. Das habe nicht nur ich so mehrmals am eigenen Leib erfahren, das berichten auch sehr viele Leute im WWW. Manche Zollämter sind da leider anders drauf, da hat man dann wohl Pech ;).

@kopernikus: Schon überhaupt mal ein Zollamt von innen gesehen? ;)
 
[quote='shapishico',index.php?page=Thread&postID=603031#post603031]ich will dieses Netzteil bestellen:
http://cgi.ebay.co.uk/41N8460-Lenov...3.l1177&_trkparms=240:1318|301:1|293:1|294:50 =90$ wie viel bezahl ich da hier nochmal drauf ?

Kann ich den Verkäufer bitten mir das Netzteil ohne Verpackung, Papiere und Rechnung zu schicken es ein bisschen auf Privatpaket machen, um dann beim Zoll zu sagen ich habe es von Privat gekauft und es hat all inkl. nur 40,-$ gekostet?[/quote]


brauchst nix zahlen! UK gehört zur EU :D Lass dich nicht kirre machen...
 
was istn Drkohl ? Greenville ist ein ganz normaler Name für Kleinstädte in den USA...
 
ja, das ist krass, ne dot UK Adresse und trotzdem in USA, sorry - hab ich nicht gesehen.

@Shapi

forste mal Ebay durch, ich bin sicher du kannst auch direkt aus UK bestellen...
 
@Think_freak leider nix in UK dabei, und in Deutschland (cyberport.de) geht es ab 99,- Euro los, ich würde 60,-€ und keinen Cent mehr zahlen, aber leider nirgends zu finden... das schöne an dem Teil Superklein, Adapterstecker für Auto, Flugzeug, Nokia, Samsung, Sony Ericson etc. etc. :love:
 
wenn wir sozusagen schon grad beim Thema sind:

wenn ich ein Notebook aus UK kaufe (~300 Euro), fällt dann weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an (da EG) - ist das so korrekt?

danke :)
 
[quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=603050#post603050]@kopernikus: Schon überhaupt mal ein Zollamt von innen gesehen? [/quote]

ja, hab ich.

und ebenfalls habe ich vergeblich versucht, dem zollbeamten zu erklären, dass die versandkosten nicht mit eingerechnet werden sollen. das "problem" hatte ich bereits 2 mal, mag an der dienstselle liegen....


naja, und von wegen [quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=603050#post603050]Und falls jemand mit dem "nicht-gewerblichen" hadert ... im Zollwertrecht ist das jeder Deal eines Privatmanns ohne Weiterverkaufsabsicht[/quote] ---> auf zoll.de steht folgendes:

Hinweis:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden.




hast Du denn schonmal ein zollamt von innen gesehen? :D

gruß
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=603835#post603835][quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=603050#post603050]@kopernikus: Schon überhaupt mal ein Zollamt von innen gesehen? [/quote]
und ebenfalls habe ich vergeblich versucht, dem zollbeamten zu erklären, dass die versandkosten nicht mit eingerechnet werden sollen. das "problem" hatte ich bereits 2 mal, mag an der dienstselle liegen....
[/quote]
Jo, das tut es wohl ... da bestätigst du meine Theorie, dass man in manchen Ecken Deutschlands Pech hat ... und die Diskussion mit Beamten führt erfahrungsgemäß auch nie zu etwas ;).

[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=603835#post603835]
naja, und von wegen [quote='Rantanplan',index.php?page=Thread&postID=603050#post603050]Und falls jemand mit dem "nicht-gewerblichen" hadert ... im Zollwertrecht ist das jeder Deal eines Privatmanns ohne Weiterverkaufsabsicht[/quote] ---> auf zoll.de steht folgendes:

Hinweis:
Für Einfuhren nichtkommerzieller Art (d.h. ohne jegliche Art der Bezahlung) sieht das Zollrecht eine vereinfachte Abgabenerhebung nach pauschalierten Sätzen vor. Alle im Rahmen von Kaufgeschäften oder Versteigerungen erworbenen Waren gelten jedoch als kommerzielle Einfuhren. Daher kann für diese Waren keine vereinfachte Festsetzung der Abgaben stattfinden.
[/quote]
Das ist es doch genau, was ich versucht habe zu erklären ... "gewerblich" und "kommerzielle Absicht/Erwägung/Einfuhr" sind nicht das Gleiche. Du kannst als Privatperson gekaufte Waren einführen, betreibst im Sinne des Zollwertrechts also eine "nicht-gewerbliche" Einfuhr, hast aber im Sinne anderer Zollverordnungen (z.B. Zollbefreiung etc.) eine "kommerzielle Absicht", d.h. z.B. privat-privat greift nicht.

  • gewerbliche Einfuhr - Du bist "Gewerbetreibender", importierst von Händler/Privat .. egal was.
  • nicht-gewerbliche Einfuhr - Du bist Privatperson (also kein Gewerbetreibender), dann bestehen zwei Möglichkeiten
    • privat-privat (Geschenksendung) - Du bekommst von einer anderen Privatperson etwas geschickt, ohne Geld transferiert zu haben
    • "kommerzielle" Absicht - Du bekommst von einer Privatperson/Händler etwas geschickt, hast aber dafür Geld gezahlt.
kommerzielle Einfuhr ? gewerbliche Einfuhr

Typisch deutsche Bürokratie und da wundert es mich auch nicht, dass manche Zöllner da nicht durchblicken wollen/können ... und wie schon gesagt, Widerstand ... äh.... Diskussion darüber ist wahrscheinlich in 99% der Fälle zwecklos

[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=603835#post603835]
hast Du denn schonmal ein zollamt von innen gesehen? :D
[/quote]
Ja 8) ... und mir wurden die Versandkosten in letzter Zeit immer herausgerechnet :D
 
Also ich kann nur sagen wenns beim Zoll landet sofort zugeben 19% nachzahlen und fertig.

Habe das mal mit nem BluRay Brenner gehabt ca 400€ vor ungefähr 3 Jahren.

Musste 19% nachzahlen stand drauf gebraucht CD-Brenner Gift...

Aber naja wenn man sag da habe ich nix fuer bezahlt bist du sofort bei dem Beamten durch, die hatten das Packet schon geöffnet.

Kaufbeleg oder Kerdikartenzahlung vorzeigen nachzahlen verwanung und wider gehen.
 
Na das ist sowieso klar ... ist die Lieferung beim Zoll, dann sollte man dringlichst mit offenen Karten spielen. Wenn sie auch manchmal nicht die Schnellsten sind, aber doof sind sie nicht und kennen auch die üblichen Tricks. Versucht man sie durch falsche Rechnungen etc. zu "veralbern", dann tritt der Amtsschimmel garantiert schmerzhaft zu.

Beim Kauf von Waren im EU-Ausland muss man einfach die Zollabgaben mit einrechnen und dann entscheiden, ob es sich immer noch lohnt ... und sagen wir mal so ... wenn dann doch mal was durchrutschen sollte, dann kann man sich ja im stillen Kämmerlein mal richtig freuen :D.

Was mich an dem "Hängenbleiben von Sendungen" im Zoll noch mehr als das zu bezahlene Geld stört, ist die verlorene Zeit ... extra einige Kilometer hinjuckeln, nach 15.00 Uhr ist schon alles dicht, usw.
 
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