Wie hoch sind die Zollgebühren aus den USA ???

qerni

-verstorben-
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16 Juli 2007
Beiträge
683
Hallo.
kann mir einer sagen mit wie viel Prozent Zoll ich bei einer Lieferung den USA rechnen muss. Der Kaufbetrag ist 165 Euro.
Gruß
qerni
 
Hallo,

also (imho) wenn das alles insgesamt unter 170,- € bleibt, dann fallen nur 19% Einfuhrumsatzsteuer an und noch keine Zollgebühren. Ist es teurer werden Zollgebühren fällig, deren Höhe von der Art des eingeführten Gegenstandes abhängt. Ich peile mal grob über den Daumen, dass es ca. 10% auf Ware + Versand sind, bei Elektronik.

Wenn du es genau wissen willst, dann schau hier. Das ist allerdings mehr als unübersichtlich. :thumbdown:

Viel Glück!
 
moin,

der zollfreibetrag ist 150 euro , es zählt die komplette summe aus kaufpreis + versandkosten

der zollsatz ist nur zu ermitteln, wenn man weiß, als was das ganze weingeordnet wird... liegt meist zwischen 4 % und 15%


das bedeutet aber nur, dass man dann keinen zoll zahlen muss, wenn man unter 150,- euro bleibt, einfuhrumsatsteuer ist schon fällig, wenn der wert der sendung 22 euro übersteigt, oder 45 euro bei geschenken.


bei 165,- euro wird also eigentlich beides fällig , computer sind meines wissens zollfrei (bin aber nicht 100% sicher), allerdings bleibt dann immer noch die einfuhrumsatzsteuer von 19% zu zahlen, und zwar auf die komplette summe inklusive versandkosten.

wenn also der kaufbettrag 165,- euro wären, und meinetwegen 35,- euro versand, wären 38,- euro einfuhrumsatsteuer fällig, wenn nicht vorher noch der zoll dazukäme, auf den zoll zahlt man ebenfalls nochmal steuern ;)

also bei 10% zoll und 35 euro versandkosten wären dann auf etwa 216euro die 19% einfuhrumsatzsteuer zu zahlen.




gruß
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=602054#post602054]moin,

der zollfreibetrag ist 150 euro , es zählt die komplette summe aus kaufpreis + versandkosten
[...][/quote]
Jepp, 150 Euro Warenwert sind "zollfrei", darüber fällt neben der EUst (die über 22€ Warenwert immer anfällt) auch der entsprechende Zollsatz an ....

... die zweite Aussage ist aber IMHO falsch... wenn die Versandkosten extra ausgewiesen sind und sich im üblichen Rahmen bewegen, dann sollen sie bei der Wertermittlung nicht berücksichtigt werden. Hier in Hannover wird diese Richtline befolgt, man liest aber von anderen Zollämtern, wo das nicht der Fall ist. Auf der zoll.de-Seite war das aber IIRC auch so zu lesen, unter Artikel 27 bzw. 28 ... aber irgendwo anders auch noch, mal schauen, ob ich das noch wiederfinde.
 
moin,


die versandkosten werden immer mitgerechnet!

das muss auch so sein (so die argumentation des fiskus), denn im supermarkt oder im fachgeschäft ist es auch der endpreis , auf den man umsatzsteuer bzw. mehrwertsteuer zahlt, und der enthält auch die kosten, die der laden hatte, um das zeug bis zum verkkaufstresen zu schaffen....die versandkosten sind also immer mit zu versteuern. nur sie stehen beim aldi nicht explizit auf der packung ;)

gruß
 
Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe eben 3 PENTIUM M 765 2.10-GHz für $ 226,00 = ca.-161.35 Euro gekauft. Der Versand geht an einen Verwandten in den USA. Dieser schickt mir die Teile mit einer Geburtstags-Karte im Paket. mal sehen was der Zoll sagt.
Gruß
qerni
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=602072#post602072]moin,


die versandkosten werden immer mitgerechnet!

das muss auch so sein (so die argumentation des fiskus), denn im supermarkt oder im fachgeschäft ist es auch der endpreis , auf den man umsatzsteuer bzw. mehrwertsteuer zahlt, und der enthält auch die kosten, die der laden hatte, um das zeug bis zum verkkaufstresen zu schaffen....die versandkosten sind also immer mit zu versteuern. nur sie stehen beim aldi nicht explizit auf der packung ;)

gruß[/quote]

das konnten die mir beim zoll nicht erklären , jetzt weiß ich das auch genau :D
sorry fürs ot .
das mit den 150 € ist aber noch nicht so lange .
 
[quote='qerni',index.php?page=Thread&postID=602073#post602073]Hallo,
danke für die Antworten. Ich habe eben 3 PENTIUM M 765 2.10-GHz für $ 226,00 = ca.-161.35 Euro gekauft. Der Versand geht an einen Verwandten in den USA. Dieser schickt mir die Teile mit einer Geburtstags-Karte im Paket. mal sehen was der Zoll sagt.
Gruß
qerni[/quote]

das ganze nennt sich dann "Steuerhinterziehung". Davon abgesehen ist der Zoll nicht blöd, der Trick mit der Geburtstags-Karte etc. ist altbekannt. EUSt wirst Du trotzdem drauf zahlen müssen (was davon abgesehen auch absolut korrekt so ist!).
 
Ich musste auf Zoll zahlen auf ein "Fitnessgerät" (TRX Force Kit..)- Mit deren umgerechneten Wechselkurs, hat mich das 154€ (249$ mit Versandkosten) gekostet. Musste im Endeffekt 40€ nachzahlen! Und die Versandkosten werden definitiv miteinberechnet. Sonst kann ja der Händler im Ausland auf deine Bitten hin, einen astronomischen Versandpreis ansetzen und den Warenpreis drücken.
 
Maßgebend für die Feststellung der Wertgrenze von 150 bzw. 22 Euro ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer; Beförderungs- bzw. Portokosten bleiben bei der Bewertung außer Betracht.
Quelle: zoll.de
 
Moin,



soweit ich weiss wird bei Einfuhr durch eine Person mit Erwerbschein das Porto mitverzollt. Ein bekannter von mir importiert regelmäßig aus den Staaten (hat einen Erwerbsschein und handelt gewerblich) und muss immer das Porto mitverzollen. Ich kaufen privat viel in den Staaten und musste bisher noch nie Versandkosten mit verzollen. Der letzte Einkauf ist keinen halben Monat her.



Edit: Auch wenns OT ist... Vorsicht bei der Einfuhr von Kleidung aus Wolle. Da entfällt derzeit wohl noch Strafzoll drauf ;)

MfG

Philipp
 
[quote='kopernikus',index.php?page=Thread&postID=602072#post602072]die versandkosten werden immer mitgerechnet!
[/quote]Das kann ich so nicht bestätigen. Ich durfte letztens 2 Päckchen beim Zoll abholen, aus Amerika, und da Warenwert (Kaufpreis) jeweils unter 22 Euro waren, musste ich garnichts bezahlen. Versand eingerechnet wären aber über 22 Euro gewesen. Der Beamte sagte mir auch, dass Versand völlig egal ist, der Warenwert/Kaufpreis zählt.
 
x200s hat es doch schon richtig zitiert und sogar hervorgehoben. :rolleyes:

Sobald die Wertgrenze (exkl. VK) überschritten ist fallen Abgaben an. Und die berechnen sich eben über den Warenwert inkl VK.
 
Computer, Notebooks und -teile sind aber vom Zoll befreit. Auf die musst du dann nur Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.

Und der Trick mit der Karte kann sehr gut funktionieren. Als ich das letzte mal am Zollamt war um mein Notebook abzuholen, hab ich ein Gespräch vom Schalter nebenan mitbekommen.
Da hatte eine Frau nen schönen Karton mit Garn bekommen, von ihrer Freundin in den USA. Der Beamte fragte sie, ob sie dafür bezahlt hat oder obs ein Geschenk war. Die Antwort lautete "bezahlt" und der Fall war klar.
Der Beamte sagte mehrfach, falls es wirklich ein Geschenk sei, müsse sie auch nichts bezahlen.
 
zwischen Garn und hochwertiger Hardware, bzw. Elektronik im allgemeinen besteht aber schon noch ein kleiner Unterschied. Von daher wird der Trick in diesem Falle sicherlich (& hoffentlich!) nicht funktionieren. Davon abgesehen bleibt es nach wie vor bei Steuerhinterziehung.
 
Ich glaube, sowas in der Richtung hatte ich vor geraumer Zeit mal gelesen:

Postverkehr

In der Regel werden die Postgebühren in einem Betrag vom Absender der Ware getragen. Für im Postverkehr beförderte gewerbliche Waren werden die gesamten Postgebühren bis zum Bestimmungsort in die Zollwertermittlung einbezogen (Artikel 165 Abs. 1 ZK-DVO), obwohl auch die Kosten der Fracht bis zum Empfänger in der Gemeinschaft enthalten sind. Nicht einbezogen werden Postgebühren, die im Einfuhrland zusätzlich erhoben werden, wie z.B. Zustell- oder Nachnahmegebühren.
Bei nichtgewerblichen Wareneinfuhren sind die Postgebühren nicht hinzuzurechnen, sofern der Selbstverzoller diese nicht im Feld Zollwert der Zollinhaltserklärung (Vordruck CN22/CN23/C1) oder anderweitig schriftlich bzw. mündlich angemeldet hat (Artikel 165 Abs. 2 ZK-DVO).
Link: Quelle

Und der Kauf einer Privatperson bei einem Händler ist immer "nicht gewerblich" ... vorausgesetzt die Privatperson macht es nicht in der Absicht des Weiterverkaufs ;). So wird gewerblich wohl im Zollwertrecht definiert, anders als beim Thema Zollbefreiung, wo der Geldfluss und die kommerzielle Seite eine Rolle spielt.

Ich musste jedenfalls bei den teureren Sachen in letzter Zeit keine Abgaben auf die Versandkosten zahlen. Früher war das wohl mal anders und manche Zöllner in bestimmten Ecken Deutschlands haben das wohl auch noch nicht mitbekommen ...
 
um die Eingangsfrage nochmal aufzunehmen: Für Sendungen bis zu einem Warenwert von 350 Euro (inklusive der ausländischen Umsatzsteuer aber ohne Portokosten!) wird eine Pauschalsteuer, die alle Gebühren und Steuern enthält, in Höhe von 13,5 Prozent erhoben.

davon ausgenommen sind Computer/Laptops . Dafür musst du 0,00 zahlen Zolldrücken, nur die 19 Prozent Einfuhr/Mehrwertssteuer
 
[quote='Think_freak',index.php?page=Thread&postID=602413#post602413]um die Eingangsfrage nochmal aufzunehmen: du musst 13,5 Prozent an den Zoll löhnen! ausgenommen davon sind Computer/Laptops und Zubehör. Dafür musst du 0,00 zahlen[/quote]

echt?
als ich mein UXGA Display aus den USA abgeholt habe, wollte der nette Herr an der Theke 19% Einfuhrsteuer von mir haben. (kein Zoll!)
 
ist auch so. EUSt beträgt 19%, Zoll fällt je nach Warengruppe variabel an.
 
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