dark_rider
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Hallo zusammen,
leider hat mein per Versand gekauftes, nagelneues Thinkpad einige Mängel, so dass ich es leider innerhalb der 14-tägigen, gesetzlichen Widerrufsfrist zurücksenden und ein neues Exemplar bestellen muss.
Erfreulicherweise kann man über Thinkvantage Easy Recovery (Hochfahren + blaue Taste drücken) ja die Werkseinstellungen von der Service-Partition wiederherstellen, also den Auslieferungszustand. Denn die Mängel waren nicht gleich nach dem Kauf offensichtlich, sondern erst nach dem Hochfahren, weshalb ich das System zumindest kurz starten und die dazu nötigen Angaben beim Startup machen musste.
Wenn ich nun die Werkseinstellungen wiederherstelle, dürfte der Versandhändler mir doch keinen Wertausgleich vom Kaufpreis abziehen, oder? Wie sind da Eure Erfahrungen, habt Ihr den vollen Kaufpreis zurück bekommen?
Grüße
dark_rider
leider hat mein per Versand gekauftes, nagelneues Thinkpad einige Mängel, so dass ich es leider innerhalb der 14-tägigen, gesetzlichen Widerrufsfrist zurücksenden und ein neues Exemplar bestellen muss.
Erfreulicherweise kann man über Thinkvantage Easy Recovery (Hochfahren + blaue Taste drücken) ja die Werkseinstellungen von der Service-Partition wiederherstellen, also den Auslieferungszustand. Denn die Mängel waren nicht gleich nach dem Kauf offensichtlich, sondern erst nach dem Hochfahren, weshalb ich das System zumindest kurz starten und die dazu nötigen Angaben beim Startup machen musste.
Wenn ich nun die Werkseinstellungen wiederherstelle, dürfte der Versandhändler mir doch keinen Wertausgleich vom Kaufpreis abziehen, oder? Wie sind da Eure Erfahrungen, habt Ihr den vollen Kaufpreis zurück bekommen?
Grüße
dark_rider