was bringt t61p hier oder bei ebay

adeba

Active member
Themenstarter
Registriert
23 Jan. 2006
Beiträge
1.446
hallo, was denkt ihr würde dieses modell:
http://geizhals.at/deutschland/a292587.html

T61P 6460-8ZG
Core 2 Duo T7700 2x 2.40GHz ? 2048MB (2x 1024MB) ? 160GB ? DVD+/-RW DL ? NVidia Quadro FX 570M 256MB ? 3x USB 2.0/FireWire/Modem/Gb LAN/WLAN 802.11agn/Bluetooth ? PCMCIA Typ II und ExpressCard/54 Slot ? 4in1 Card Reader (SD/MMC/MS/xD) ? FingerPrint Reader ? 15.4" WUXGA non-glare TFT (1920x1200) ? Windows XP Professional ? Li-Ionen-Akku (6 Zellen) ? 2.61kg ? 36 Monate Herstellergarantie (Einsendung)

wenn ich es ungeöffnet als privatperson bei ebay verkaufe als erlös bringen? und was würde es hier im forum ungefähr bringen? möchte nur mal einen anhaltspunkt.

edit---->ist ein deutsches gerät
 
Original von Subby
Wenn IBM noch Gewinn macht, kann Lenovo doch den Preis auf dem gesamten Markt anbieten...

Die machen vermutlich Gewinn weil kein Distributor im Spiel ist der seine Marge draufhaut, kein Fachhaendler im Spiel ist der auch seine Marge drauf haut, und Lenovo/IBM die eigene Marge klein haelt...
 
Ich verstehe nicht was Ihr für ein Problem damit habt wenn jemand ein paar Euro verdient. Ist das Neid ? Ständig lese ich hier von Leuten die um die Einfuhrumsatzsteuer zu sparen ein Pad in der Schweiz oder den Staaten im Koffer rüberbringt (wollen) und das Teil als gebraucht ausgeben (wollen), da regt sich interessanterweise nie jemand auf, obwohl- das wird den meisten nicht bewusst sein- das tatsächlich eine Straftat ist. Wenn aber jemand ein bischen Geld damit verdient das er seine Kontakte ausnutzt ist das anrüchig, da spielen dann Händler mit gebrauchten Notebooks und Lenovo Mitarbeiter fast in der selben Liga wie Kriminelle. Das finde ich eine sehr eigenartige Mentalität.
 
Original von IronEagle
IIRC war es doch so das auch Gewinne aus Privatverkaeufen versteuert werden muessen? Wohlgemerkt gewinne, bei den meissten IT Sachen wirds ja eher ein Verlust sein :-)

Bin ich auch der Ansicht, alle Gewinne aus privaten Einkünften müßten versteuert werden, ist ja auch bei Aktiengewinnen der Fall.
 
@T42p

Bin ich auch der Ansicht, alle Gewinne aus privaten Einkünften müßten versteuert werden, ist ja auch bei Aktiengewinnen der Fall.

Erzähl das mal ebay : )
Immerhin sind die Provisionsgebühren so hoch, das dann weniger versteuert werden müsste.
 
Es werden ja auch nur die Gewinne versteuert, ebay-Provision zählt mit Sicherheit nicht zum eigenen Gewinn.
 
Ich meine das nennt sich "geldwerter Vorteil" wenn du das Notebook mit Gewinn weiterverkaufst. Und wenn das nicht versteuert wird, dann nennt sich das Steuerhinterziehung. Wenn es allerdings weiterverkauft wird, ist das (meines Wissens nach) gewerblicher Handel...

Also würde ich es eher unter Bekannten veräußern anstatt irgendwo im Forum. "Wo kein Richter da kein Kläger", aber wie es Probleme geben sollte, bist du immer der Dumme. Von daher würde ich mir das überlegen für 100/200 Euro Gewinn den Akt zu machen.

MfG Hanussen
 
Original von T42p
Original von IronEagle
IIRC war es doch so das auch Gewinne aus Privatverkaeufen versteuert werden muessen? Wohlgemerkt gewinne, bei den meissten IT Sachen wirds ja eher ein Verlust sein :-)

Bin ich auch der Ansicht, alle Gewinne aus privaten Einkünften müßten versteuert werden, ist ja auch bei Aktiengewinnen der Fall.

Ja, aber auch nur dann, wenn die Sachen nicht SCHON EINMAL versteuert wurden!

Wenn ich eine Sache bei Ebay vom Händler kaufe und dann mit Gewinn weiterverkaufe, dann habe ich ja schon einmal die 19% Mehrwert/Umsatzsteuer gezahlt...

Ebenso, wenn man von Privat kauft und dann weiterverkauft... dann hat der private Verkäufer schon einmal die 19% gezahlt...
 
Hallo,

ganz wertneutral ein paar steuerliche Infos:

Einkommensteuer:

Wenn ich meine gebrauchten Sachen verkaufe, so bin ich noch kein Händler, also keine Steuerpflicht.

Kaufe ich gebrauchte Sachen an, um sie weiter zu verkaufen, bin ich Händler.

Die Steuerpflicht entsteht dann, wenn ich etwas mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufe. Das kann schon beim ersten Verkauf der Fall sein. Steuerpflichtig ist dann der Gewinn, der erzielt wird. Gewinn = Einnahmen - Ausgaben.

Umsatzsteuer:

Bei Einkünften bis 17.500 ? kann man als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit sein.

Ansonsten zählt die vereinnahmte Umsatzsteuer zu den Betriebseinnahmen, die an Lieferanten bezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) als Betriebsusgabe.

An Umsatzsteuer habe ich an das Finanzamt die Differenz der vereinnahmten Umsatzsteuer zur Vorsteuer zu bezahlen.

Bsp: Einkauf Notebook für 1.190 ? (1.000 netto, 190 USt = Vorsteuer)
Verkauf Notebook 1.428 ? (1.200 netto, 228 USt)

Gewinn Einkommensteuer = 1.428 - 1.190 = 238 ?
Zahllast Umsatzsteuer = 228 - 190 = 38 ?
Diese ist ebenfalls Betriebsausgabe, somit Gewinn Einkommensteuer = 200 ?

In weitere Fragen möchte ich mich nicht einmischen.

Grüsse, thinkit.
 
Original von Hanussen
Ich meine das nennt sich "geldwerter Vorteil" wenn du das Notebook mit Gewinn weiterverkaufst.

Nein, das ist einfach ein Gewinn.

Der Geldwerte Vorteil ist die Spanne zwischen dem EK des Mitarbeiters und dem normalen VK der Firma.

z.B. Mitarbeiter EK 1500, normaler VK 2000, Geldwerter Vorteil = 500.

und diese 500 EUR muss die Firma für den Mitarbeiter versteuern.
D.h. die 500 weden auf sein Bruttogehalt aufgerechnet und am Ende wieder vom Netto abgezogen.

Natürlich gibt es auch einen Freibetrag (den ich aber gerade nicht im Kopf habe).

Wenn er also in einem Monat mal 2 Notebooks kauft muss er sich auch im klaren sein dass er am Ende des Monats weniger Gehalt ausgezahlt bekommt.
 
Das mit dem geldwerten Vorteil muss so nicht stimmen, die Firma ist nicht verpflichtet den für den Mitarbeiter abzuführen, sondern der Mitarbeiter selbst muss diesen in seiner Steuererklärung angeben, dieser Vorteil (im Beispiel 500 EUR) wird dann versteuert. Ist ja z.B. auch so bei Dienstwagen die einem gestellt werden. Den muss man ebenfalls selbst als geldwerten Vorteil angeben, das macht nicht die Firma für einen.
Aber das hat noch lange nichts mit dem Gewinn zu tun den der Mitarbeiter bei einem privaten Verkauf versteuern müßte (Stichwort: sonstige Einkünfte).
Ich bin doch sehr erschrocken wie viel Halbwissen hier kursiert und wie die Leute meinen die richtige Antwort zu kennen. Das dt. Steuerrecht ist derart kompliziert, dass wohl niemand hier eine richtige Antwort geben konnte, außer er ist vielleicht Steuerberater. Damit schließe ich mich natürlich mit ein.

Man kann sich wohl nur auf eines einigen, vom vermeintlichen Gewinn bleibt nicht viel übrig.
 
so wirds bei ibm geregelt

Geldwerter Vorteil (GwV)
IBM Mitarbeiter sind von der Versteuerung des geldwerten Vorteils befreit.

Nur für Lenovo Mitarbeiter gilt: Sachbezüge, die der Arbeitnehmer im Rahmen seines Dienstverhältnisses erhält, sind bis zu einem Betrag von 1.080
? (Rabattfreibetrag) im Jahr steuerfrei. Relevante Sachbezüge sind hier nur die GwV Werte, nicht die Kaufpreise. Ein Übersteigen dieser Grenze löst
allerdings die Versteuerung der übersteigenden Beträge aus.. Der GwV wird grundsätzlich erst im Folgemonat nach Bedarf versteuert. Die Höhe des
tatsächlichen Abzuges über die Gehaltsabrechnung nach Versteuerung des GwV hängt von Ihrem persönlichen Spitzensteuersatz ab.
Beispiel: MAK PC-Preis 900 ?, GwV 100 ?, individueller Spitzensteuersatz 40%
d.h. der Mitarbeiter zahlt 40 ? Steuer und spart mindestens 60 ? gegenüber Marktpreisen
 
Original von T42p
Ich bin doch sehr erschrocken wie viel Halbwissen hier kursiert und wie die Leute meinen die richtige Antwort zu kennen.

Na ja, da gehst Du ja sehr Häufig mit bestem Beispiel voran...
Hier, so wie in anderen Threads.
Aber da Du schon seit eh und jeh (affenfreund) beratungsresistent bist, spare ich mir weiteres...
 
Möglicherweise dadurch, dass IBM die geldwerten Vorteile beim Versteuern auf ihre Kappe nehmen... (Wobei sie ziemlich sicher Pauschalabkommen haben werden...)

mfg Moskito
 
  • ok1.de
  • ok2.de
  • thinkstore24.de
  • Preiswerte-IT - Gebrauchte Lenovo Notebooks kaufen

Werbung

Zurück
Oben