Ich bin an dem Dual Display des W700ds sehr interessiert. Bevor ich aber ein notebook für ca. € 5.000,00 anschaffe, möchte ich mich von dieser Innovation überzeugen können, d.h. das notebook live erleben.
Meine Versuche, einen Händler in Norddeutschland zu finden, der ein W700ds vorrätig hat, sind alle gescheitert.
Meine diesbezügliche Nachfrage bei Lenovo wurde von dem Mitarbeiter wie folgt beantwortet: "Solch ein Notebook legt sich doch kein Händler hin. Das sind € 5.000,00 totes Kapital." Meine Bitte, dem Lenovo Händler vorort ein Gerät zur Ansicht zur Verfügung zu stellen, beantwortet dieser Mitarbeiter mit den Worten: "Das machen wir grundsätzlich nicht. Wenn Sie das notebook haben möchten, müssen Sie es bestellen und auch abnehmen."
Wer kauft schon die Katze im Sack? Sorry, aber bevor ich € 5.000,00 investiere, möchte ich jedenfalls sehen, ob ich mit dem Dualdisplay vernüngftig arbeiten kann und das geht nun einmal nur live und mit meiner Software.
Jetzt werde ich wohl das tun müssen, was weder Lenovo noch die Händler wollen:
Ein notebook im Onlinehandel mit Widerrufsrecht kaufen und bei Nichtgefallen von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. :S
Muss das denn wirklich sein oderr hat jemand einen besseren Vorschlag ? ?(
Meine Versuche, einen Händler in Norddeutschland zu finden, der ein W700ds vorrätig hat, sind alle gescheitert.
Meine diesbezügliche Nachfrage bei Lenovo wurde von dem Mitarbeiter wie folgt beantwortet: "Solch ein Notebook legt sich doch kein Händler hin. Das sind € 5.000,00 totes Kapital." Meine Bitte, dem Lenovo Händler vorort ein Gerät zur Ansicht zur Verfügung zu stellen, beantwortet dieser Mitarbeiter mit den Worten: "Das machen wir grundsätzlich nicht. Wenn Sie das notebook haben möchten, müssen Sie es bestellen und auch abnehmen."
Wer kauft schon die Katze im Sack? Sorry, aber bevor ich € 5.000,00 investiere, möchte ich jedenfalls sehen, ob ich mit dem Dualdisplay vernüngftig arbeiten kann und das geht nun einmal nur live und mit meiner Software.
Jetzt werde ich wohl das tun müssen, was weder Lenovo noch die Händler wollen:
Ein notebook im Onlinehandel mit Widerrufsrecht kaufen und bei Nichtgefallen von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. :S
Muss das denn wirklich sein oderr hat jemand einen besseren Vorschlag ? ?(