Manchmal muss ich mich wundern...
... auf der einen Seite wird gesagt, dass die Soundaufnahme nicht möglich ist - hätte man das vorher nicht abklären können, wenn es einem so wichtig ist?
Dann wird auf den professionellen Part hingewiesen.
Es könnte so einfach sein. Das Teil hat einen Mangel, da gibt es nun verschiedene Varianten:
1. ich reklamiere das Teil und bestehe auf Nachbesserung
2. ich verlange eine Kaufpreisminderung
3. ich geb das Teil zurück
Nachzulesen im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) §§323, 326 (wenn ich mich nicht irre)
Über den Punkt, an dem ich mich über die Unfähigkeit eines Händlers oder Herstellers aufrege bin ich hinweg. Ein PC, der jenseits der 1500 Euro-Marke liegt MUSS funktionieren.
Mein W510 funktioniert und wäre es anders würde ich nicht in Foren mein Leid klagen sondern dem Hersteller die drei Varianten aufzeigen. Ich würde vielleicht im Forum fragen, ob die Fehlerquelle nicht vor dem Gerät sitzt und andere Fehlerursachen ausschliessen.
Jetzt über die Hardwareausstattung sein Leid zu klagen finde ich seltsam. Bei mir ist das Geld nicht so locker, dass ich mir mal einfach so ein solches Gerät anschaffen kann um herauszufinden ob es das auch kann was ich will. Deshalb habe ich mich drei Wochen vor dem Kauf schon intensiv mit dem Gerät beschäftigt und genau gewusst, was mich erwartet und was nicht. Ich habe mich für das Gerät entschieden und noch keine Minute diese Entscheidung bereut. Meiner hat gerade heute 45 GB Fotos (über 6000 Foto) neuberechnet (verkleinert, geschärft,...) und dafür 3,5 Stunden benötigt - soviel hat mein ACER Dual-Core 2 für das Kopieren von der internen auf die externe Platte benötigt.
Viel mehr regen mich Richter auf, die "Im Namen des Volkes" entscheiden, dass wenn ich einen PC habe damit auch Rundfunk empfangen will - egal ob es so ist oder nicht!