Vorladung als Beschuldigter

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PPrecht

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Komme heute nach Hause und finde einen Brief der örtlichen Polizeiwache vor: Ich soll mich zur Vernehmung als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung per Internet melden.

Das Ersuchen wurde von der Polizei Berlin an die niedersächsische Polizei weitergeleitet.

Ereignisort ist Berlin (Wohnung des Opfers / der Anzeigerstatterin

Ereigniszeit: beginnend am 12.02.2012


Tolle Sache ich weiß von nichts, kennen niemanden in Berlin habe keinen im Internet beleidigt.

Da die Ereigniszeit mit beginnend bezeichnet wird, ist es wohl mehrfach vorgekommen. Außer ein paar Foren für meine persönlichen Interessen (Thinkpads, Foto, Motorrad) gibt es keine Unterhaltungen wie chatten. Auch bei Facebook bin ich nicht angemeldet (gibt aber Nutzer mit meinem Namen) ICQ! seit mindestens 6 Monaten nicht genutzt.

Wie kommt die Polizei auf mich?

IP-Adresse, gefälsche Mailadresse oder social Network Account?

Ein ahnungsloser Nutzer ;-(
 
Die Mühlen der Justiz haben angefangen zu drehen bei dir, daher kann es nur einen vernüftigen Rat geben und der ist sich einen Anwalt (Strafrecht) zu suchen und sich aufklären zu lassen.
Das gibt ein gutes Gefühl der Sicherheit und man vermeidet Fehler zu machen durch Unkenntnis juristischer und polizeilicher Abläufe ;)
 
Ich dachte immer, das Internet wäre ein rechtsfreier Raum?! ;-)

Aber interessante Sachlage, halt uns doch bitte auf dem Laufenden und viel Glück, sofern deine Unschuldsbehauptungen der Wahrheit entsprechen! ;)
Der wichtigste Tipp ist ja schon gegeben worden -> Anwalt!

Grüße
 
Anwalt ist alles schön und gut, aber kostet (ggf. nicht unerheblich!) Geld.

Sofern Du Dir keiner Schuld bewusst bist, kannst Du m.M.n. auch erst mal bei der Polizei "aufschlagen" und Dir anhören, worum es überhaupt geht.

Die Möglichkeit: "Aussage verweigern" hast Du ja jederzeit, sprich wenn's Dir zu heiß wird! Und wenn Du dann weißt worum es eigentlich geht und dann auch besser Deine Chancen einschätzen kannst, kannst Du Dir immer noch überlegen, ob RA oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
....sofern deine Unschuldsbehauptungen der Wahrheit entsprechen! ;)


Das wäre ja noch besser, jemanden beleidigen und dann Hilfe im Internetforum suchen :huh: Ich kann nur sagen, ein wirklich blödes GEfühl, wenn man bis zum nächsten Tag warten muss, um an nähere Infos zu kommen.

Wer wurde beleidigt?
Auf welcher Plattform?
Wie wurde beleidigt?
Warum kommt die Polizei auf mich?

Ich werde erstmal morgen früh versuchen, von der Polizei nähere Infos zu bekommen.
 
Naja, du kannst dich entweder erstmal an die Polizei wenden, um herauszufinden, worum es geht, wobei du riskierst, da irgendwas von dir zu geben, woraus man dir einen Strick drehen könnte. Oder du nimmst einen Anwalt mit, aber das kostet halt was, wenn du nicht gerade mit einem verwandt bist.
 
Vielleicht auch einfach ein Fehler in der Fesstellung/Umsetzung der temporären IP bei deinem Serviceprovider . Würde auch erst einfach mal "Aufschlagen",und Erkunden ,worum es sich handelt . Die Aussage verweigern kannst Du ja dann immer noch,hat keinerlei Verfahrensnachteile. Gruss Uwe
 
Japp, würde auch erstmal hingehen und mir alles anhören und mal versuchen herauszufinden, WIE sie auf dich gekommen sein wollen. Das ist dann auch eine nützliche Information für einen eventuellen Anwalt. Ansonsten würde ich ohne Anwalt aber ganz klar Aussage verweigern, da ALLES gegen dich verwendet werden kann aber selten aus Polizeiladungen Entlastendes herauskommt. Dass du bei der Polizei erscheinst (Vorladungen sind mWn erst von der Staatsanwaltschaft verbindlich) zeigt dann aber dennoch Entgegenkommen und Bereitschaft das aufzuklären. Aber wie gesagt, nur die Fakten möglichst schriftlich geben lassen (genauer Vorwurf, mutmaßlicher Tathergang, technische Ermittlungsmethode) wenn möglich natürlich.

Ansonsten bestärkt mich das in meiner Meinung vom Gewicht einer Rechtsschutzversicherung ohne Eigenbeteiligung in der heutigen Zeit (Abwahnwellen, Internetabzocke etc...)
 
Polizeiliche Vorladungen sind grundsätzlich zu ignorieren. Das erspart Kosten und Nerven. Leistest du einer solchen Vorladung Folge und erscheinst zum Termin, dauert das Stunden und sie reden dich weich. Sie provozieren dich, und schreiben in ihre Protokolle was sie wollen, ob wahr oder falsch ist für sie egal, Polizisten dürfen vorsätzlich und immer lügen. Dagegen vorzugehen ist unmöglich, Beschwerden -> FFF.
Folgen des Ignorierens der Vorladung:
- Möglicherweise rufen sie dich an, wenn deine Nummer im Telefonbuch steht.
- Möglicherweise kommen sie zu dir nach Hause und reden mit Nachbarn und hinterlassen dir eine Karte im Briefkasten mit der Bitte um Rückruf.
Auf keinen Fall bei der Polizei anrufen oder dort erscheinen!
Wenn du den Druck aushälst und sie sonst nichts gegen dich haben, wird das Verfahren eingestellt.
Wenn sie jedoch belastbares Material gegen dich haben, kommt eine zweite Vorladung, diesmal von der Staatsanwaltschaft mit Androhung der Vorführung. Nur in diesem Fall macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu nehmen. Bei dem Termin aufjeden Fall die Aussage verweigern.

Die Sache auszusitzen und vorerst nichts zu unternehmen führt zum Erfolg, wenn du dir absolut sicher bist das du nichts angestellt hast.
 
Polizeiliche Vorladungen sind grundsätzlich zu ignorieren. Das erspart Kosten und Nerven. Leistest du einer solchen Vorladung Folge und erscheinst zum Termin, dauert das Stunden und sie reden dich weich. Sie provozieren dich, und schreiben in ihre Protokolle was sie wollen, ob wahr oder falsch ist für sie egal, Polizisten dürfen vorsätzlich und immer lügen. Dagegen vorzugehen ist unmöglich, Beschwerden -> FFF.
Folgen des Ignorierens der Vorladung:
- Möglicherweise rufen sie dich an, wenn deine Nummer im Telefonbuch steht.
- Möglicherweise kommen sie zu dir nach Hause und reden mit Nachbarn und hinterlassen dir eine Karte im Briefkasten mit der Bitte um Rückruf.
Auf keinen Fall bei der Polizei anrufen oder dort erscheinen!
Wenn du den Druck aushälst und sie sonst nichts gegen dich haben, wird das Verfahren eingestellt.
Wenn sie jedoch belastbares Material gegen dich haben, kommt eine zweite Vorladung, diesmal von der Staatsanwaltschaft mit Androhung der Vorführung. Nur in diesem Fall macht es Sinn einen Anwalt zu beauftragen und Akteneinsicht zu nehmen. Bei dem Termin aufjeden Fall die Aussage verweigern.

Die Sache auszusitzen und vorerst nichts zu unternehmen führt zum Erfolg, wenn du dir absolut sicher bist das du nichts angestellt hast.

Absolut auch meine Meinung! Keinesfalls hingehen oder sonstwie die Polizei kontaktieren.

Erhärtet sich der Verdacht kommt die staatsanwaltliche Ladung und dann ist der Zeitpunkt MIT anwaltlichem Beistand aktiv zu werden.

Hingehen und sagen "Ich wars nicht" ist für die aufnehmenden Beamten täglich Brot und nützt Dir gar nichts!
 
... Das erspart Kosten und Nerven. Leistest du einer solchen Vorladung Folge und erscheinst zum Termin, dauert das Stunden und sie reden dich weich. Sie provozieren dich, und schreiben in ihre Protokolle was sie wollen, ob wahr oder falsch ist für sie egal, Polizisten dürfen vorsätzlich und immer lügen. Dagegen vorzugehen ist unmöglich, Beschwerden -> FFF.
...

... harte Anschuldigungen, warum sollten DIE sowas tun? Willkür statt Rechtsstaat?

Danke für die restlichen Ausführungen, das klingt im Gegensatz zum obigen logisch.
 
Hallo :)

Ich bin diesbezüglich absoluter Laie, - gehöre aber zu der Sorte Mensch, die an das Gute in Menschen glaubt, sowie an sowas wie Gerechtigkeit.
Ich würde ganz sicher zur Polizei gehen und mir die Vorwürfe zumindest anhören.
Die ganze Sache ignorieren und warten was passiert könnte und würde ich ganz sicher nicht.

Just my 2 Cent... aber wie gesagt: Ich bin Laie!!!!

Viele inter-nette Grüsse,
Andreas :)
 
Udo Vetter rät in seinem Blog auch immer davon ab mit der Polizei zu reden.
Ich denke eine erste Beratung beim Anwalt wird nicht so teuer sein. Eventuell geht das ganze auch auf Beratungsschein. (Hängt von deinem Einkommen ab und ich weiß nicht ob das bei Strafsachen überhaupt geht.) Den Beratungsschein gibt es so weit ich weiß beim Amtsgericht.
 
Beratungsscheine haben den Nachteil, dass die Anwälte daran auch nicht so richtig was verdienen und man deshalb ziemlich lange wartet, bis man mit dem Beratungsschein einen Termin kriegt.
 
Was hat die Polizei davon, dir irgendwelche Worte in den Mund zu legen oder zu lügen?
Zum Beispiel, sich eine lästige Aktensache vom Hals zu schaffen. Soll schon mal vorkommen.

""Verfolgungswille"/Ehrgeiz, Quoten, Misverständnisse..."...schlechte Laune...weil man es kann...
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest definitiv den anberaumten Termin wahrnehmen, allein um zu erfahren, warum es im Detail geht.
Das erfährst du nur im Zuge eines Vorgespräches und ist die Grundlage für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Solltest du nichts aussagen wollen, machst du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
 
Das erfährst du nur im Zuge eines Vorgespräches und ist die Grundlage für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes.
Die Polizei ist keine Schiedsstelle sondern arbeitet in Strafsachen ausschliesslich der Staatsanwaltschaft zu. Ausschliesslich! Also warten, bis sich ein Staatsanwalt meldet!
 
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