Von 32bit auf 64bit wechseln - Was beachten?

neikloe

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390
Schönen Guten Morgen,

seit neustem bin ich ein stolzer Besitzer eines TP T500 mit Win7 x84.
Ich würde nun gerne auf Windows7 x64 wechseln, habe allerdings einige Bedenken:
Wenn ich die 64-Bit Version aufsetze, wird alles genauso funktionieren, wie mit der x84er?

Was ist mit dem ThinkVantage-Tool, den FN-Funktionen, den sonstigen Lenovo-Tools und den ganzen Treibern?
Automatisch werden diese Sachen sicherlich nicht mitinstalliert.

Was sollte ich also bei der x64-Installation beachten, damit mein T500 nach der Neuinstallation genauso ausgestattet und funktionsfähig, wie von Werk aus, ist?

Desweiteren habe ich noch eine Frage zur Lenovo_Recovery-Partition.
Kann ich nach der Win7-x64-Installation einfach eine Systemwiederherstellung von dieser Partition aus starten und somit das TP in den Werkszustand zurückzaubern, sodass alles wieder läuft, wie am ersten Tag?


Danke schonmal im Vorraus

neikloe
 
Mal ein kurzer Zwischenbericht:
Habe Windows7 X64 probeweise zuerst auf einer anderen Partition installiert. Nach dem dritten updaten durch Lenovos System Update 4.0 ging schlussendlich alles :)
Habe dannach also alles runtergeschmissen und Windows 7 x64 neu draufgelegt.

Dannach der Schock: Es lies sich nicht online aktivieren.
Über Telefon gings schlussendlich (Ich dachte immer, da kommt jemand persönlich dran, ist aber nur ein Automat).

Nun werden wieder alle Updates, Treiber, Tools installiert und wies aussieht, werde ich damit sogar glücklich sein ;)
 
[quote='neikloe',index.php?page=Thread&postID=710882#post710882]Dannach der Schock: Es lies sich nicht online aktivieren.
Über Telefon gings schlussendlich (Ich dachte immer, da kommt jemand persönlich dran, ist aber nur ein Automat).[/quote]
So nach dem 3. oder 4. Mal aktivieren (so viele Male habe ich damals mein erstes Vista OEM auf dem X61s ungefähr re-installiert) kommt dann jemand persönlich an den Draht. Grundsätzlich wird aber auch dann aktiviert, man wird natürlich gefragt, ob alles mit rechten Dingen zugeht.

Gruss, Martin
 
Bin nun mit allem fertig, alles läuft ausnahmslos bestens :)
Ich brauche nun nur noch ein gutes Anti-Virus-Tool, wozu ich sicherlich einige Tipps im Forum finden werde.

Danke für die Hilfe und vorallem die Geduld, einen Neuling einzuweisen.

Alle, die mit Ihrem T500 auch von 32Bit auf 64Bit wechseln wollen, mit folgenden Links bekommt ihr alles nötige (ausser Win7):

Lenovo Thinkvantage Toolbox x64

Lenovo System Update 4.0

zuvor rate ich zu einem Windows Update.
 
Cool :thumbsup: !!!


Haste die Recovery-Partition belassen oder gelöscht?


Gruss Uwe
 
kann man sich auch eine eigene Recovery Partition basteln? Zb fuer ein x61s eine win 7 recovery partition erstellen mit start ueber die thinkvantage taste?
 
Hab's selbst noch nicht probiert, wäre aber interessant zu wissen, ob's klappt.

Du kannst mal mit einem Partitionierungsprogramm eine Partition Z: (Aktiv und Primär nicht vergessen, zuzuweisen. Name der Partition: "System Reserved") erstellen, Grösse etwa 1.5 GB (das müsste genügen).
Danach R&R 4.3 aufrufen oder ev. erneut installieren und schauen, ob sich da was tut auf der Partition Z:.

Denke, irgendwie muss das schon gehen. Probieren hilft.

Falls du's mal testest, gib' doch ein kurzes Feedback, ob's geklappt hat.


Gruss Uwe
 
hi,
klingt intressant.
werde es in den nächsten tagen garantiert probieren :thumbup:

Edit:
Wollte nun per Datenträgerverwaltung eine Neue Partition erstellen, weiß allerdings nicht genau, was es mit "primär" und "aktiv" auf sich hat, und wie ich dies einstellen kann ?(
 
[quote='Tester5',index.php?page=Thread&postID=710319#post710319]Das ärgerliche am T60 ist ja, dass man auch mit 64bit nicht mehr als 3GB Ram nutzen kann, daher bringt es eigentlich keine Vorteile gegenüber 32bit.[/quote]

Was ist der Grund, dass man nur 3 GB nutzen kann?
 
[quote='neikloe',index.php?page=Thread&postID=711677#post711677]Edit:
Wollte nun per Datenträgerverwaltung eine Neue Partition erstellen, weiß allerdings nicht genau, was es mit "primär" und "aktiv" auf sich hat, und wie ich dies einstellen kann ?([/quote]
Hi,

auf den primären Partitionen befinden sich normalerweise die Betriebssysteme, etc. "Aktiv" bedeutet, dass ein bestimmtes OS dann auch von dort gebootet wird.

Du kannst dies in der Datenträgerverwaltung (mittels Rechtsklick) festlegen, alsbald du eine neue Partition (in deinem Fall eine Recovery-Partition) erstellt hast.


Bye bye
Uwe
 
Upgrade 32 auf 64 bit mit Original-Key legal?

Hallo zusammen,

hab mich jetzt ziemlich lange durch das Forum gekämpft und bin erschlagen von all den Upgrade-Infos zu Windows 7.
Ich denke mal, hier in diesen Thread passt meine Frage noch am besten rein.
Ich habe ein W500 mit 4GB Ram und möchte die auch nutzen können.
Lenovo hat mir Windows 7 Upgrade-Medien für die 32bit Version geschickt, da das Notebook auch mit 32bit Vista ausgeliefert wurde.
Die Damen an der Hotline sind schrecklich unkooperativ, wenn man von Ihnen wissen möchte, wie man die 4GB Speicher nutzen kann.
Ich würde also gerne Windows7 in der 64bit-Version einsetzen. An verschiedenen stellen habe ich gelesen, dass die Original-Lenovo-Keys von 32bit-Systemen auch für 64bit-Systeme funktionieren.
Wo ich mir nicht sicher bin, ist ob das dann auch legal ist? Interessiert sich wirklich jemand dafür, wenn man einen Original-Lizenz-Aufkleber hat, ob das ursprünglich mal 32 oder 64 bit waren?
Da das ein Firmen-Laptop ist möchte ich da kein Risiko eingehen.

Vielen Dank schonmal für Eure Unterstützung.

Viele Grüße

Martin
 
Wie es rechtlich aussieht kann ich dir auch nicht sagen, aber von der Logik her würde ich denken dass es egal ist ob du ein Windows 7 Prof in 64bit oder 32bit einsetzt. Schließlich beinhaltet die Windows 7 Home Premium Box beide Versionen, von denen aber nur eine genutzt werden darf. Die Funktionalität der Versionen ist ja identisch.
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider scheinen gerade Lizenzbedingungen nicht immer von Logikern gemacht zu werden. Mir erscheinen sie jedenfalls oft mehr als unlogisch und teilweise recht unverständlich.
Interessant wäre für mich schon die rechtliche Variante. Eine rechtsverbindliche Auskunft erwarte ich in einem Forum sicherlich nicht, aber vielleicht gibt es hier ja Experten, die sich da besser auskennen als ich.
Gruß

Martin

Nachtrag:
Ich habe mich jetzt auch noch durch die Lizenzbedingungen gequält (das kann man wörtlich nehmen!)
In der OEM-Lizenzvereinbarung steht:

2. d. Alternative Versionen. Möglicherweise enthält die Software mehr als eine Version, wie z. B. 32 Bit und 64 Bit. Sie dürfen jeweils nur eine Version verwenden. Wenn der Hersteller oder das Installationsunternehmen Ihnen die einmalige Möglichkeit zur Auswahl zwischen Sprachversionen zur Verfügung stellt, sind Sie nur zur Verwendung der von Ihnen ausgewählten Sprachversion berechtigt.
Wie muss man das dann interpretieren? Habe ich ein maximal einmaliges Wahlrecht, welche Sprache ich installiere, kann aber so oft ich will von 32 auf 64 bit wechseln, wenn ich jeweils die vorhandene Variante dabei überschreibe?
Mein Notebook kam ausschließlich mit 32bit Medien, Vista bzw. Windows 7 gibt es aber in beiden Varianten. Was ist also gemeint?

weiter findet man:

15.DOWNGRADE. Sie sind berechtigt, anstelle der Software eine der folgenden früheren Versionen zu verwenden:

· Windows Vista Business,
· Microsoft Windows XP Professional,
· Microsoft Windows Professional x64 Edition oder

· Microsoft Windows XP Tablet PC Edition.
Dieser Vertrag gilt für Ihre Verwendung der früheren Versionen. Wenn die frühere Version andere Komponenten enthält, gelten für Ihre Verwendung dieser Komponenten die Verträge der früheren Version. Weder der Hersteller noch das Installationsunternehmen noch Microsoft sind verpflichtet, Ihnen frühere Versionen zu liefern. Sie sind verpflichtet, die frühere Version separat zu erwerben. Sie sind jederzeit berechtigt, eine frühere Version durch diese Version der Software zu ersetzen.
Es geht zwar um Down- und nicht um Upgrades, aber vielleicht kann man da auch Anhaltspunkte ableiten:
Hier wird nur für XP ein Unterschied zwischen 32 und 64 bit gemacht (und explizit die Wahlmöglichkeit erlaubt), bei allen anderen bleibt das unerwähnt. Heißt das, es ist ihnen egal oder es ist nicht erlaubt?

Mir raucht der Schädel.
Wer kann den Nebel lichten?

Viele grüße

Martin.
 
Hallo

Das erste Zitat würde ich so interpretieren, dass - obwohl zwei DVDs beiliegen - man nur ein System mit Windows 7 nutzen darf. Man könnte ja sonst auf die Idee kommen, dass man den einen Lizenzschlüssel zweimal einsetzen darf, einmal pro DVD.

Meines Erachtens sagt das Zitat gar nichts darüber aus, wenn eben nicht zwei Versionen beiliegen ("Wenn 'A', dann 'B'" sagt nichts darüber aus, wenn 'B' oder 'C' oder 'D'... sind). Es wird also weder erlaubt noch verboten. Da der Lizenzschlüssen für 32 wie für 64 Bit geht würde ich deshalb annehmen, dass es erlaubt ist.

Eine andere Frage ist, wie Du legal an das 64 Bit Medium kommst: Darf man z.B. die DVD eines Kollegen ausleihen? Ev. wäre es also theoretisch erlaubt, praktisch aber unmöglich da man nicht legal an eine Installations-DVD kommt.

Gruss, Martin
 
Eine Installations-DVD (halt nicht die Recovery) hätte ich noch, weil wir andere Rechner mit Windows 7 haben, bei denen entsprechende Medien dabei waren.
Wer kann mir denn nun klipp und klar sagen, ob ich nun die Erlaubnis habe, 64 bit zu installieren oder nicht?
Gruß
Martin
 
Du hast:

einen Lizenssticker (vielleicht, solltest du aber haben) auf dem nicht 32 oder 64bit steht,
eine original Installations-DVD
einen original Windows 7 Installations-Key (der vermutlich mit beiden Versionen funktioniert) und nicht auf einem anderen Rechner installiert ist.

Für mich ist das Legal.
Laut Marktplatzregeln dürftest du das sogar genau so hier verkaufen.
 
Laut Lizenzvertrag aber zum Beispiel nicht:
Da steht eindeutig drin, dass die Lizenz an den Rechner gebunden ist und nur gemeinsam mit ihm weitergegeben werden darf.

Aber das hilft mir bei meiner Frage leider auch nicht weiter, den Rechner möchte ich ja nicht hergeben.
Gruß

Martin
 
hey, nochmal BTT. Bin leider grade ziemlich wegen meinem Zivildienst beschäftigt. Kam leider noch nicht dazu, mit Win7 x64 eine Recovery-Partition zu erstellen.

und zu dem Thema x86-key mit x64 nutzen.
Ich sehe in den AGB nur, dass nur ein Betriebsystem mit dem Key laufen darf, desweiteren steht auf dem Lizens-Sticker weder 32bit, noch 64bit.
Wenn du dein 32bit OS platt machst und stattdessen 64bit nutzt, also alleinig 64bit, dann sehe ich darin kein illegales Handeln.
Andersrum kann man ja auch fragen "Warum gehen beide Versionen mit einem key?"
 
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