Verkaufsportale - Vorsicht bei der Weitergabe der IBAN ?

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Hallo.

Meine Frau verkauft derzeit den Haushalt leer. Sie ist in den Kleinanzeigen aktiv und bei Vinted. Die KA nutzen das Verwahrportal OPP und Vinted den "Geldbeutel". Wir stecken mitten im Sumpf all der unterschiedlichsten Verkaufs- und Versandoptionen. Dazu werde ich euch später vermutlich noch ausführlicher befragen müssen.

Heute soll es ausschließlich um die Weitergabe unserer IBAN auf Vinted geh' n, weil die Interessentin vorgab, kein paypal zu haben, sie erst jemanden suchen müsse, der es hat. Genau das heben ja die KA extra hervor. Nutzt OPP, damit die IBAN geschützt ist, nur OPP bekannt ist. Land rauf, Land runter werden IBAN Nummern öffentlich gemacht, z.B. auf Handwerker Rechnungen.

Daher abschließend meine Frage. Kann die Käuferin den überwiesenen Betrag einfach so wieder zurück holen und überhaupt, kann man mein Konto leer räumen, frei nach dem Motto, Hacker aller Welt vereinigt euch. Es wäre nicht das erste mal, dass sogar Behörden gehackt wurden, selbst kürzlich unser Rathaus.

Gruß
 
Hallo.

Meine Frau verkauft derzeit den Haushalt leer. Sie ist in den Kleinanzeigen aktiv und bei Vinted. Die KA nutzen das Verwahrportal OPP und Vinted den "Geldbeutel". Wir stecken mitten im Sumpf all der unterschiedlichsten Verkaufs- und Versandoptionen. Dazu werde ich euch später vermutlich noch ausführlicher befragen müssen.

Heute soll es ausschließlich um die Weitergabe unserer IBAN auf Vinted geh' n, weil die Interessentin vorgab, kein paypal zu haben, sie erst jemanden suchen müsse, der es hat. Genau das heben ja die KA extra hervor. Nutzt OPP, damit die IBAN geschützt ist, nur OPP bekannt ist. Land rauf, Land runter werden IBAN Nummern öffentlich gemacht, z.B. auf Handwerker Rechnungen.

Daher abschließend meine Frage. Kann die Käuferin den überwiesenen Betrag einfach so wieder zurück holen und überhaupt, kann man mein Konto leer räumen, frei nach dem Motto, Hacker aller Welt vereinigt euch. Es wäre nicht das erste mal, dass sogar Behörden gehackt wurden, selbst kürzlich unser Rathaus.

Gruß
Unberechtigte Abbuchungen kannst du jederzeit von deinem Konto zurückbuchen lassen.

Im schlimmsten Fall musst du an Eides statt versichern dass du nichts mit der Abbuchung zu tun hast, in letzter Konsequenz wäre es dann auch möglich die IBAN zu ändern

Alles schon erlebt
 
Mit der IBAN kann
Daher abschließend meine Frage. Kann die Käuferin den überwiesenen Betrag einfach so wieder zurück holen....
Das ist nicht die Masche. Die Betrüger kaufen sonstwo ein und geben Deine IBAN für die Lastschrift an. Wenn Du Dein Konto aber regelmässig kontrollierst, dann kannst Du die Einzüge rechtzeitig retournieren.
Wegen dieser Betrugsmasche haben sich die EU-Gremien darauf geeinigt, dass die Banken einen Abgleich von Namen und IBAN machen müssen.
 
Gemäß Verbraucherzentrale gibt es keine mündlichen Einzugsermächtigungen mehr, sprich jeder Einzug muß schriftlich ermächtigt sein. Weiterhin können dennoch Abbuchungen erfolgen, und dann hast Du die Kontrollpflicht. Daher bist Du auch verpflichtet, die Kontoauszüge der Bank entgegen zu nehmen.
 
Ein ausgeführte Überweisung kann nicht zurückgeholt werden. Somit brauchst du dir hier keine Sorgen machen.

Mit der IBAN könnten die höchsten unberechtigte Lastschrifteinzüge machen.
Das kann man aber ohne Probleme wieder zurückholen lassen. Ist jedoch Arbeit...
 
Besorg dir für diese Geschäfte einfach ein Depot- oder Tagesgeld Konto. Auf die IBAN kann dann nur Geld rauf, aber kein Geld runter (in Form von Abbuchungen/Lastschriften).

Du musst nur vorher sichergehen, dass Einzahlungen von jeder IBAN vorgenommen werden können. Die Auszahlung der Beträge kann dann eben nur auf dein Referenzkonto, also dein Girokonto vorgenommen werden.

(Für Paypal Geschichten würde ich allgemein empfehlen nur Paypal.me Links zu versenden. Dann ist die mit euren Paypal Konto verknüpfte Email für den Käufer nicht ersichtlich.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Besorg dir für diese Geschäfte einfach ein Depot- oder Tagesgeld Konto. Auf die IBAN kann dann nur Geld rauf, aber kein Geld runter (in Form von Abbuchungen/Lastschriften).
Das habe ich jetzt schon öfter gehört, aber kann es selbst nicht bestätigen: Hier klappen auch Lastschriftzahlungen von Tagesgeld- und Sparkonten bei verschiedenen Banken. Vom Verrechungskonto des Depots habe ich es noch nicht probiert. Ebenso hat man mir in der Bank mal erzählt, dass man an Geld von meinem Sparbuch niemals ohne das Sparbuch selbst kommt. Überweisungen wären nicht möglich, höchstens Umbuchungen auf ein Girokonto bei der selben Bank, niemals aber bei einer anderen Bank. Dann habe ich mit einem anderen Mitarbeiter der Bank telefoniert und wenige Minuten später war per Telefon (und daher ohne das Buch) Geld vom Sparbuch auf ein Girokonto bei einer Fremdbank (die auch noch für Betrugsfälle bekannt ist) überwiesen.
Mir scheint es so, als wenn meist nur gesagt wird, wofür ein Konto da ist (Spabuch und Tagesgeld nur zum Sparen), technisch aber keine Einschränkungen/Unterschiede zu "normalen" Konten vorhanden sind. Sobald es eine IBAN hat, scheint auch alles zu gehen. So zumindest die Erfahrung bei meinen bisherigen Tests.

Aber zurück zum Thema: Die Herausgabe der IBAN an Kunden bei Kleinanzeigen, Vinted und Co. ist Standard, wenn man kein PayPal hat und auch sonst keinen externen Zahlungsdienstleister nutzen möchte. Während sich bei Kleinanzeigen auch schon etwas mehr die Benutzung des eigenen Bezahldienstes durchgesetzt hat, kauft und verkauft meine Frau bei Vinted auch häufig per Banküberweisung (also durch Angabe der IBAN).
Zahlungen zurückbuchen geht nicht, so wie hier schon gesagt wurde und wenn jemand die Daten für unberechtigte Lastschriften nutzt, dann kannst du sie zurückbuchen.
Wenn dir das zu unsicher ist und du die Daten nicht rausgeben möchtest, dann bleibt die Nutzung der eigenen Bezahldienste oder PayPal über den Paypal.me-Link. Alternativ einfach das reguläre eBay nutzen. Da muss man sich mit dem ganzen Geraffel auch nicht auseinandersetzen.
 
Witzig, dass vor ein paar Tagen ein vermeintlicher Käufer von mir unbedingt meine IBAN und meinen vollständigen Namen haben wollte. Seine Versandanschrift wollte er nicht preisgeben.
 
Weitergabe unserer IBAN auf Vinted geh' n, weil die Interessentin vorgab, kein paypal zu haben, sie erst jemanden suchen müsse, der es hat.
Genau das heben ja die KA extra hervor. Nutzt OPP, damit die IBAN geschützt ist, nur OPP bekannt ist.
Die sogenannte "Sicher bezahlen" - Abwicklung bei KA ist aufgrund des erratisch und unprofessionell agierenden Zahlungsdienstleisters für die Käufer- und Verkäuferseite derzeit noch mit erheblichen Transaktionsrisiken verbunden. Siehe hierzu

Das habe ich jetzt schon öfter gehört, aber kann es selbst nicht bestätigen: Hier klappen auch Lastschriftzahlungen von Tagesgeld- und Sparkonten bei verschiedenen Banken. Vom Verrechungskonto des Depots habe ich es noch nicht probiert.
Auf so einem Verrechnungskonto besteht - anders als beim Giro - i.d.R. kein "Verfügungsrahmen" bzw. (geduldete) Überziehung.
Bei üblicherweise geringem Guthabenstand wird eine (ggf. unautorisierte) Lastschrift also mangels Deckung zurückgegeben, was durchaus erwünscht ist.

Witzig, dass vor ein paar Tagen ein vermeintlicher Käufer von mir unbedingt meine IBAN und meinen vollständigen Namen haben wollte. Seine Versandanschrift wollte er nicht preisgeben.
Nach dem Geburtsdatum des Kontoinhabers wurde nicht gefragt? So ein Dilettant...

Ich teile die IBAN immer erst nach Mitteilung der Empfängeradresse mit.
 
IBAN und früher Konto Nr und BLZ sind doch teils massig öffentlich im Netz ersichtlich bei zB Firmen, Vereinen oder auch teilweise auf privaten Internetseiten. Mit diesen würde doch dann auch reihenweise schindluder getrieben werden.
 
Gerade Unternehmen kontrollieren täglich die Kontobewegungen und Zahlläufe. Zumindest geordnet strukturierte Betriebe... Das tun sie bestimmt nicht aus Langeweile.
 
Zahlungen zurückbuchen geht nicht, so wie hier schon gesagt wurde und wenn jemand die Daten für unberechtigte Lastschriften nutzt, dann kannst du sie zurückbuchen.
Wenn dir das zu unsicher ist und du die Daten nicht rausgeben möchtest, dann bleibt die Nutzung der eigenen Bezahldienste oder PayPal über den Paypal.me-Link. Alternativ einfach das reguläre eBay nutzen. Da muss man sich mit dem ganzen Geraffel auch nicht auseinandersetzen.
Viele Infos, danke dafür Freunde. Da wird noch viel Lese- und Verständnisarbeit vonnöten sein. ich würde das Ergebnis unter 50:50 einordnen, vor allem, was die tägliche Überprüfung meines Kontos betrifft. Sollte man zwar öfter machen, aber ich kontrolliere mein Konto im Schnitt 1 x Monat auf' s Jahr geseh' n. Seit 50 Jahren wurde noch nie ein Pfennig, bzw. ein Cent unberechtigterweise abgebucht.

Und wenn ich mir vorstelle, dass die Weitergabe der IBAN unberechtigte Lastschriftabzüge nach sich ziehen kannnn, wird mir ganz anders, vor allem wegen des organisatorischen Rattenschwanzes, der da noch dran hängt. Ich habe mal Exemplarisch dein Posting zitiert. Die Käufer wollen Gebühren sparen und den Käuferschutz umgehen, verstehe ich und auch ich frage in den KA, ob man das an OPP vorbei händeln und per paypal zahlen könne. Und wenn ein Verkäufer sehr viele weitere Artikel im Angebot hat, bekommt er von mir einen Vertrauensvorschuss und sich zahle per paypal Freunde.

Einer ließ ich sich sogar drauf ein, erst die Ware, dann das Geld. Muss an meinem ausgesprochen netten Umgangston liegen. :) Ich wurde aber auch schon 3 x betrogen. Banküberweisung, da war ich noch grün hinter den Ohren, paypal Freunde, Geld war auch weg und sogar per paypal Dienstleistung. Das Geld habe ich aber wieder gekriegt.

Von paypal.me habe ich (noch) nicht den Hauch einer Ahnung, da muss google ganz unten anfangen, um es mir zu erklären. Tja, und was die Vinted Interessentin betrifft und die über 70 positive Bewertungen hat, die gerne die IBAN hätte. Ganz ehrlich, fällt mir derzeit noch schwer, sie herauszugeben. In erster Linie deswegen, weil die für Lastschriftabbuchen missbraucht werden könnte, was ja eurer Ansicht das geringe Übel ist, wenn man sozusagen täglich die Kontobewegungen prüft. Es sei denn, eine Kontrolle pro Woche reicht aus und man kriegt sein Geld trotzdem wieder.
 
[...]vor allem, was die tägliche Überprüfung meines Kontos betrifft. Sollte man zwar öfter machen, aber ich kontrolliere mein Konto im Schnitt 1 x Monat auf' s Jahr geseh' n. Seit 50 Jahren wurde noch nie ein Pfennig, bzw. ein Cent unberechtigterweise abgebucht.

Und wenn ich mir vorstelle, dass die Weitergabe der IBAN unberechtigte Lastschriftabzüge nach sich ziehen kann, wird mir ganz anders, vor allem wegen des organisatorischen Rattenschwanzes, der da noch dran hängt.
[...] die gerne die IBAN hätte. Ganz ehrlich, fällt mir derzeit noch schwer, sie herauszugeben. In erster Linie deswegen, weil die für Lastschriftabbuchen missbraucht werden könnte, was ja eurer Ansicht das geringe Übel ist, wenn man sozusagen täglich die Kontobewegungen prüft. Es sei denn, eine Kontrolle pro Woche reicht aus und man kriegt sein Geld trotzdem wieder.
Alles nicht mal halb so wild.

(Unautorisierte) Lastschriften kann man innerhalb von 13 Monaten (!) nach Buchung zurückgeben, (selbst autorisierte) SEPA-Basislastschriften innerhalb von 8 Wochen. Im Online-Banking ist das mit 2-3 Mausklicks erledigt. Vgl. beispielsweise:


Von paypal.me habe ich (noch) nicht den Hauch einer Ahnung, da muss google ganz unten anfangen
Paypal.me ist lediglich ein komfortablerer Weg um Paypal-Zahlungen abzuwickeln (ohne die email-Adresse des eigenen Paypal-Accounts direkt anzugeben).

PayPalMe.png
 
(Unautorisierte) Lastschriften kann man innerhalb von 13 Monaten (!) nach Buchung zurückgeben, (selbst autorisierte) SEPA-Basislastschriften innerhalb von 8 Wochen. Im Online-Banking ist das mit 2-3 Mausklicks erledigt. Vgl. beispielsweise:
Das ist doch mal ein Wort. (y)
 
Meines Wissens wurde mal ein "Konto für Jedermann" eingeführt - da steckt viel Euphemisms drin.
Gemeint ist ein Konto für Personen, die es immer überziehen, aber dieses Konto muss im Haben geführt werden.
Überziehen sei technisch ausgeschlossen.
Für mich kam das nie in Frage, aber vor allem Sparkasse oder Genossenschaftsbanken müssten es im Angebot haben.
Kostet sicher und man müsste Eingänge zeitnah umbuchen.
Aber falls das Konto so noch angeboten wird, erscheint es mir sinnvoll.
Alternativ ein Girokonto, welches vereinbaungsgemäss keinen Dispo und auch keine stillschweigende Überziehungslinie hat. Das muss man halt selbst immer auf 0 bringen.
 
Witzig, dass vor ein paar Tagen ein vermeintlicher Käufer von mir unbedingt meine IBAN und meinen vollständigen Namen haben wollte. Seine Versandanschrift wollte er nicht preisgeben.
Dreiecksbetrug? Kurzform: B kauft bei A, bekommt IBAN von A, stellt Artikel sofort zu Verkauf ein, C meldet sich bei B, bekommt von diesem IBAN von A. C bezahlt an A. A sendet Ware an B. C bekommt keine Ware, macht Anzeige, als Täter wird A als Inhaber der IBAN ermittelt. Und B hat wahrscheinlich noch eine falsche Empfängeradresse benutzt und freut sich über "gratis" Ware.
Würde wahrscheinlich mit PP Freunde auch funktionieren, wenn man die eMail Adresse verwendet, da m.W. bei Freunde keine Versandadresse übermittelt wird.
 
Daher abschließend meine Frage. Kann die Käuferin den überwiesenen Betrag einfach so wieder zurück holen
Einfach nochmal zur Frage, wurde auch bereits beantwortet. Eine verbuchte Überweisung kann nicht ohne weiteres zurück geholt werden. Der Empfänger (Besitzer des Geldes) muß zustimmen, das Geld muß noch da sein und alles muß plausibel erklärbar sein. Wenn verweigert wird - Zivilklage (oder bei Betrug plus Strafanzeige) - von dem, der das Geld zurück haben will. Wenn das nicht so wäre, wäre die oft übliche Vorauskasse sinnlos.

Ich hatte mal vor Jahren per Datenträger-Überweisung das Problem, daß meine Überweisungen aus Versehen von der Bank doppelt ausgeführt wurden. Zur Rückabwicklung mußten die Empfänger zustimmen. Die Ochsentour wollte mir die Bank aufbrummen, aber ... :) .... nach einem kurzen Lachanfall meinerseits bekam ich die Summe sofort gutgeschrieben und die Ochsenarbeit machte der zuständige Bankmitarbeiter. Ich hatte das mit Humor genommen und mit dem Banker unter vier Augen geregelt - wir vertragen uns heute noch gut.

Lastschrift wurde bereits erklärt, war nicht die Frage.

Gruß Peter
 
Zuletzt bearbeitet:
Witzig, dass vor ein paar Tagen ein vermeintlicher Käufer von mir unbedingt meine IBAN und meinen vollständigen Namen haben wollte. Seine Versandanschrift wollte er nicht preisgeben.
Man sollte sich auf seinen Bauchgefühl verlassen und auch mal auf ein Deal verzichten.

Ein Abbuchung ohne vorliegenden schriftlicher Abbuchungserlaubnis ist rückbuchbar, aber man sollte sich nicht zu viel Zeit damit lassen.

Gerade Unternehmen kontrollieren täglich die Kontobewegungen und Zahlläufe. Zumindest geordnet strukturierte Betriebe... Das tun sie bestimmt nicht aus Langeweile.
Das Finanzamt verlangt auch von Unternehmen eine zeitnahe Buchführung.
Auch wird auf Geldeingang von manchen Kunden gewartet.


Nachtrag 13.01.2024
Auch wenn man die IBAN nicht weiter gibt.
Trotzdem kann eine unerlaubte Abbuchung erfolgen.
Kontrollieren muss man also immer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn das Zielkonto, auf das die Lastschrift transferiert wurde, nicht mehr existiert?
Das muss dann die Bank, die die Lastschrift veranlasst hat, tragen. Die sind verpflichtet Lastschriften entsprechend zu prüfen und wenn sie dem nicht nachkommen, haften sie auch dafür. Für den Fall, dass die genügend geschickt genug getäuscht worden sind, ist die entsprechende Bank das Betrugsopfer und die Folgen daraus dürfen sie nicht einfach so "an irgendwen" (also den Kontobesitzer, dessen Konto sie belastet haben) weiterreichen, um selbst keinen Verlust zu erleiden.

Grüße Thomas
 
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