- Registriert
- 15 Jan. 2010
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Hi @ all,
Hab gerade nen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen - und zwar
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Halt- oder Parkverstosses am 5.1.13 um 12:16 in ..... mit dem Fahrzeug ..... stellen wir ein
Ihnen werden als Halter oder Beauftragter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25 a StVG), weil die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoss gegangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Hallo, gehts noch - Kostenfaktor sind 18,50 €, die Bußgeld fürs Falschparken wären 10 € gewesen → ist das jetzt ne neue Masche der Ämter.
Ich hab nie nen Bescheid bekommen, sonst wär das ja auch nicht eingestellt worden, die Kosten des Verfahrens haben aber nen Adressaten, da ging es dann auf einmal → was würdet Ihr tun? Einspruch einlegen, rein aus Prinzip, und höhere Kosten riskieren oder stillschweigend bezahlen?
Ich meine, wenn ich mir das so anschaue, dann haben die doch exakt bis zum "Verjährungstermin" , also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit, gewartet und dann den Kostenbescheid raus geschickt
Greetz
Frieder
Hab gerade nen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen - und zwar
Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Halt- oder Parkverstosses am 5.1.13 um 12:16 in ..... mit dem Fahrzeug ..... stellen wir ein
Ihnen werden als Halter oder Beauftragter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25 a StVG), weil die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoss gegangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.
Hallo, gehts noch - Kostenfaktor sind 18,50 €, die Bußgeld fürs Falschparken wären 10 € gewesen → ist das jetzt ne neue Masche der Ämter.
Ich hab nie nen Bescheid bekommen, sonst wär das ja auch nicht eingestellt worden, die Kosten des Verfahrens haben aber nen Adressaten, da ging es dann auf einmal → was würdet Ihr tun? Einspruch einlegen, rein aus Prinzip, und höhere Kosten riskieren oder stillschweigend bezahlen?
Ich meine, wenn ich mir das so anschaue, dann haben die doch exakt bis zum "Verjährungstermin" , also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit, gewartet und dann den Kostenbescheid raus geschickt
Greetz
Frieder






