Verfahren eingestellt - warum soll ich dann jetzt die Kosten übernehmen?

Frieder108

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Hi @ all,

Hab gerade nen netten Brief vom Ordnungsamt bekommen - und zwar

Das Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Halt- oder Parkverstosses am 5.1.13 um 12:16 in ..... mit dem Fahrzeug ..... stellen wir ein

Ihnen werden als Halter oder Beauftragter die Kosten des Verfahrens auferlegt (§25 a StVG), weil die Feststellung des Führers des Kfz, der den Verstoss gegangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung möglich war oder einen unangemessenen Aufwand erfordert hätte.


Hallo, gehts noch - Kostenfaktor sind 18,50 €, die Bußgeld fürs Falschparken wären 10 € gewesen → ist das jetzt ne neue Masche der Ämter.

Ich hab nie nen Bescheid bekommen, sonst wär das ja auch nicht eingestellt worden, die Kosten des Verfahrens haben aber nen Adressaten, da ging es dann auf einmal → was würdet Ihr tun? Einspruch einlegen, rein aus Prinzip, und höhere Kosten riskieren oder stillschweigend bezahlen?

Ich meine, wenn ich mir das so anschaue, dann haben die doch exakt bis zum "Verjährungstermin" , also 3 Monate nach der Ordnungswidrigkeit, gewartet und dann den Kostenbescheid raus geschickt

Greetz

Frieder
 
Wenn du nie einen Bescheid bekommen hast, und ergo auch nie etwas unterschrieben hast, hätten die noch davon ausgehen müssen das du der Fahrzeugführer zu dem Zeitpunkt warst. Aber wie die jetzt auf eine Feststellung des Führers kommen wenn du niemals verneint hast der Schuldige gewesen zu sein ist absolut unklar.
Also inwiefern versuchen die jemanden ausfindig zu machen? Ergibt irgendwie keinen Sinn...

Google spuckt da einige nette Ergebnisse aus, und viele tendieren da wohl eher zum Einspruch. (Würde ich auch, allerdings kam bei mir bisher jedes Knöllchen an :()
 
Zuletzt bearbeitet:
Du als Halter hast keine Angaben zum Fahrzeugführer gemacht. Daher wird Dir wohl unterstellt, Du hättest es vorsätzlich unterlassen und hättest damit das Verfahren notwendig gemacht.
Hättest Du die Angaben rechtzeitig gemacht, wäre es zu keinem Verfahren gekommen. Dass Du nach eigenen Angaben nichts dafür konntest, haben die Herrschaften wohl nicht beachtet - warum auch immer...
Ich würde Widerspruch einlegen und erklären, dass der Bußgeldbescheid nie kam. Dass man als Fahrzeughalter verpflichtet ist, Angaben zu machen, war mir bisher unbekannt bzw. ich hatte es wohl vergessen, da ich nie in so einer Situation war.
 
Ich tendiere auch zum Widerspruch - wie gesagt, es kam ja nie etwas, wie hätte ich da dann Angaben machen können.

Und da muß ich noch nicht mal lügen - alleine die Tatsache, dass die Verjährungsfrist abgelaufen ist, ist ja eigentlich Beweis genug, dass von Amtes wegen überhaupt kein Versuch unternommen wurde, da auch nur ansatzweise den Fahrer zu ermitteln.

Ne ne, da hat jemand bei der Behörde gepennt und versucht das wohl auf diesem Wege wieder reinzuholen - oder es ist ne neue Masche zum Kohle machen → immerhin ist der Betrag jetzt 8 € höher, als es der Bußgeldbetrag (10 €) gewesen wäre.
 
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