Salute,
kann mir jemand zu folgendem Fall Auskunft geben:
Ich habe meiner Verlobten (und damit auch mir ;-) als Weihnachtsgeschenk einen LCD-Fernseher gekauft. Das Gerät habe ich Mitte November für 1000 Euro in Gelsenkirchen erworben & bis Heiligabend im Keller verstaut.
Den Fernseher wurde dann Heiligabend ausgepackt und aufgebaut- und ist defekt (es sieht so aus als ob das "innere Display" gerissen ist).
Da der Händler knapp 100km von mir entfernt ist habe ich den Schaden direkt am 25.12 per Fax an Sharp gemeldet. Durch die Feiertage bzw. Betriebsferien konnte ich erst heute persönlich mit der Sharp-Hotline sprechen, diese verwies mich an den Händler und verunsicherte mich sehr stark mit der Aussage, dass ich den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb hätte melden müssen.
Wegen dem oben genannten Sachverhalt war dies jedoch nicht möglich. Könnte ich Schwierigkeiten mit dem Austausch bekommen?
Meiner (gerade gegoogelten) Auffassung nach hätte ich mir 6 Monate Zeit lassen können den Schaden zu entdecken. Die AGBs des Händlers verweisen auf die gesetzliche Regelung...
Kann mir jemand etwas genaueres Sagen damit ich Argumente bei evt. Problemen mit dem Händler parat habe...?
kann mir jemand zu folgendem Fall Auskunft geben:
Ich habe meiner Verlobten (und damit auch mir ;-) als Weihnachtsgeschenk einen LCD-Fernseher gekauft. Das Gerät habe ich Mitte November für 1000 Euro in Gelsenkirchen erworben & bis Heiligabend im Keller verstaut.
Den Fernseher wurde dann Heiligabend ausgepackt und aufgebaut- und ist defekt (es sieht so aus als ob das "innere Display" gerissen ist).
Da der Händler knapp 100km von mir entfernt ist habe ich den Schaden direkt am 25.12 per Fax an Sharp gemeldet. Durch die Feiertage bzw. Betriebsferien konnte ich erst heute persönlich mit der Sharp-Hotline sprechen, diese verwies mich an den Händler und verunsicherte mich sehr stark mit der Aussage, dass ich den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb hätte melden müssen.
Wegen dem oben genannten Sachverhalt war dies jedoch nicht möglich. Könnte ich Schwierigkeiten mit dem Austausch bekommen?
Meiner (gerade gegoogelten) Auffassung nach hätte ich mir 6 Monate Zeit lassen können den Schaden zu entdecken. Die AGBs des Händlers verweisen auf die gesetzliche Regelung...
Kann mir jemand etwas genaueres Sagen damit ich Argumente bei evt. Problemen mit dem Händler parat habe...?