Ungewöhnlicher (?) Garantie / Gewährleistungsfall?

Noreia

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Salute,

kann mir jemand zu folgendem Fall Auskunft geben:

Ich habe meiner Verlobten (und damit auch mir ;-) als Weihnachtsgeschenk einen LCD-Fernseher gekauft. Das Gerät habe ich Mitte November für 1000 Euro in Gelsenkirchen erworben & bis Heiligabend im Keller verstaut.
Den Fernseher wurde dann Heiligabend ausgepackt und aufgebaut- und ist defekt (es sieht so aus als ob das "innere Display" gerissen ist).

Da der Händler knapp 100km von mir entfernt ist habe ich den Schaden direkt am 25.12 per Fax an Sharp gemeldet. Durch die Feiertage bzw. Betriebsferien konnte ich erst heute persönlich mit der Sharp-Hotline sprechen, diese verwies mich an den Händler und verunsicherte mich sehr stark mit der Aussage, dass ich den Schaden innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb hätte melden müssen.

Wegen dem oben genannten Sachverhalt war dies jedoch nicht möglich. Könnte ich Schwierigkeiten mit dem Austausch bekommen?
Meiner (gerade gegoogelten) Auffassung nach hätte ich mir 6 Monate Zeit lassen können den Schaden zu entdecken. Die AGBs des Händlers verweisen auf die gesetzliche Regelung...

Kann mir jemand etwas genaueres Sagen damit ich Argumente bei evt. Problemen mit dem Händler parat habe...?
 
Hy,

da Du den LCD persoenlich gekauft hast, gilt hier das 14 taegige FAG wohl nicht.... somit eher die 1 Jahr Gewaehrleistungspflicht / sprich 6 Monate fuer den Endkunden bis zur Beweisumkehrlast....

Ich denke aber mal, der Verkaeufer (zB. Medion) wird Dir, je nach Sprung im TFT sagen, es handelt sich nicht um einen Fehler Ihrerseits sondern eventuell um einen Fehler durch falchen Transport, wenn Du sagst, der Haendler is 100 Km entfernt von Dir.... somit wurde der LCD von Dir ja irgendwie nach Hause transportiert....

Hast Du den LCD nicht vor Ort auf Fehler untersucht... sprich einmal ausgepackt und geschaut in welchem Zustand dieser sich befindet.....

Also bei 1000 Euro (selbst drunter) lasse ich im Beisein eines Verkaeufers das Teil auspacken und begutachten..... zur Not lass ich den TV oder sonstwas auch anschalten.... Strom is idR. in jedem Fachhandelsmarkt vorhanden.... nach Begutachtung lass ich das Teil verpacken, bezahle es an der Kasse und gut is.....

Ich sach ma, grad bei einem LCD (genau wie nen TFT fuer nen PC).... da schau ich mir das Teil vor Ort genau an und pruefe auf Pixelfehler und dergleichen..... da haette man den Sprung ja dann auch sehen muessen.... eventuell ist er auf dem Weg nach Hause passiert.... etwas draufgefallen oder falsch angefasst beim runtertragen oder oder..... !!!!

das sind die Punkte die Dir der Haendler nun mit Sicherheit sagen wird..... ich sehe da ein wenig schwarz....

In diesem Sinne

Bimbo-01
 
Also ich habe die Kartonage nur äußerlich auf Beschädigungen überprüft (hatte ein wenig Stress & Zeitmangel). In dem Laden haben 3 Leute ebenfalls bestellte TVs abgeholt, und keiner von diesen hat das Gerät vor Ort angeschlossen bzw. aus dem Karton geholt...

Der Fehler ist wohl physischer Natur, ich kann einen Transportschaden meinerseits ausschließen. Das Gerät wurde mit einem weiteren Kunden in mein Auto verladen (liegend und ohne Probleme) bzw. immer zu 2t in den Keller, in die Wohnung getragen.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=500535#post500535]Ich denke aber mal, der Verkaeufer (zB. Medion) wird Dir, je nach Sprung im TFT sagen, es handelt sich nicht um einen Fehler Ihrerseits sondern eventuell um einen Fehler durch falchen Transport[/quote]

Zumindest darauf kann sich der Händler nicht herausreden, denn der Fernseher wurde ja in der Originalverpackung transportiert.
 
Ich denke mal du hast gute Chancen, dass der Händler dir den TV einfach austauscht, wenn du den Fall so wie hier schilderst. Würde mich jedenfalls wundern, wenn der Händler auf stur schaltet.

[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=500535#post500535]Hast Du den LCD nicht vor Ort auf Fehler untersucht... sprich einmal ausgepackt und geschaut in welchem Zustand dieser sich befindet.....
[/quote]

Dieses Verhalten halte ich für genauso lebensfremd wie das Öffnen von Paketen vor den Augen des Paketboten.
 
[quote='Grun',index.php?page=Thread&postID=500559#post500559]Dieses Verhalten halte ich für genauso lebensfremd wie das Öffnen von Paketen vor den Augen des Paketboten. [/quote]

Wenn Du Möbel kaufst, guckst Du Dir doch auch vorher an ob sie beschädigt sind. Warum sollte man dies also nicht auch bei einem ähnlich hochpreisigen Gerät wie diesem tun? Daraus können wir alle eigentlich nur lernen.
 
[quote='T42p',index.php?page=Thread&postID=500566#post500566]Wenn Du Möbel kaufst, guckst Du Dir doch auch vorher an ob sie beschädigt sind. Warum sollte man dies also nicht auch bei einem ähnlich hochpreisigen Gerät wie diesem tun? Daraus können wir alle eigentlich nur lernen. [/quote]

Sollte. ;)
Macht aber i.d.R. niemand, weil das teilweise einen nicht unerheblichen Aufwand bedeutet, dazu noch in der Vorweihnachtszeit, wo eh alles überfüllt ist.

Und bei den Möbeln kommt das drauf an. Wenn ich einen großen Wohnzimmerschrank geliefert bekomme, kann ich eventuell bei den Monteuren vor Ort reklamieren. Bei anderen Teilen sieht man meistens erst zu Hause den Schaden. Außerdem nimmt man im Möbelhaus ja nicht die Ausstellungsstücke mit, sondern bekommt abgepackten Kram aus dem Lager.
 
[quote='Bimbo-01',index.php?page=Thread&postID=500535#post500535]
Also bei 1000 Euro (selbst drunter) lasse ich im Beisein eines Verkaeufers das Teil auspacken und begutachten..... zur Not lass ich den TV oder sonstwas auch anschalten.... Strom is idR. in jedem Fachhandelsmarkt vorhanden.... nach Begutachtung lass ich das Teil verpacken, bezahle es an der Kasse und gut is.....


[/quote]Naja das hilft jetzt auch nicht mehr weiter. Ich würde einfach mal an den Händler herantreten und sagen was Sache ist. Weihnachtsgeschenk etc.. Dann müsste ihm wahrscheinlich auch klar sein das so etwas nur passiert wenn man den LCD unglaublich grob fallen lässt. Hat der Lcd ne anderweitigfe Beschädigung am Gehäuse oda so? Außerdem gilt die Tatsache der Beweislast trotzdem wenn er net eindeutig nachweisen kann das du das Teil kaputt gemacht hast...naja im wahren Leben fährt man mit Kulanz und normalen Menschenverstand besser.
 
ich habe dem händler den schaden soeben per email geschildert, der hat etwas ungünstige hotline-zeiten für mich... mal sehen was kommt...
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=500547#post500547]Das Gerät wurde mit einem weiteren Kunden in mein Auto verladen (liegend und ohne Probleme) bzw. immer zu 2t in den Keller, in die Wohnung getragen.[/quote]Deswegen werden solche Geräte i. d. R. auch im Stehen transportiert ... :whistling:
 
Hy,

wenn der LCD geliefert worden waere, haette er den Schaden ja beim aufstellen und auspacken sehen koennen unter den Augen der Spediteure....

In diesem Fall, Transport ueber 100 Km usw..... sehe Ich ehrlich gesagt etwas schwarz...

Aber warten wir mal ab, was der Haendler dazu sagt...

ich hoffe doch man haelt uns auf den Laufenden..

Bimbo-01
 
Erst einaml vorne weg dies ist keine Rechtsberatung.......
was steht denn nun genau in der AGB des händlers?
der eine Punkt ist die der Rückgabe das sich hier nicht um einen Fernkauf ahndelt sondern das Gerät direkt beim Händler geholt wurde, gelten die AGB des Händlers. Soweit ich weiss kann muss aber der Händler das Gerät nicht zurücknehmen.
Der andere Punkt ist die Sache mit der Gewährleistung, Sharp hat m.E. damit recht wenn sie Dich vorerst an den Händler verweisen. Der ist in solchen Fällen Dein direkter Ansprechpartner. Soweit ich weiss muss der Händler bei im schdenfall diesen nachbessern dafür hat er drei Versuche.
Im ersten halben Jahr gilt hier die umgekehrte beweislast das heisst der Händler muss beweisen das dein Gerät beim verlassen seines hauses einwandfrei gewesen ist. In diesere Zeit wird einfach davon ausgegangen das eine Schaden sofern er nicht durhc grobe Fahrlässigkeit verusacht wurde schon vor dem verlassen bestanden hat. Nach sechs Monaten kehrt sich diese beweislast um da musst DU nachweisen das dieser Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
Da Du den Fernseher ja erst einen Monat im Besitz hast hat m.E. der Händler diese Beweispflicht. Dabei spielt es m.E keine Rolle ob du nun das Gerät beim Kauf begutachtet hast oder nicht oder es zu Weinahcten ausgepackt hast. Fakt ist das Gerät ist defekt als Du es ausgepackt hast. Er muss den Schaden soweit ich weiss nachbessern wie er das macht bleibt ihm überlassen.
Allerdings wirst du kaum drumherumkommen das Gerät zum Händler zu bringen um es dort zu reklamieren.
 
[quote='Noreia',index.php?page=Thread&postID=500547#post500547]Der Fehler ist wohl physischer Natur, ich kann einen Transportschaden meinerseits ausschließen. Das Gerät wurde mit einem weiteren Kunden in mein Auto verladen (liegend und ohne Probleme) bzw. immer zu 2t in den Keller, in die Wohnung getragen.[/quote]Hi ,
komm ja nicht auf die Idee dem Verkäufer zu sagen das du dass Teil "liegend" Transportiert hast. Es wird normalerweise immer beim Kauf betont das die Geräte "stehend" transportiert werden müssen! Kann mich gut daran erinnern weil ich für mein 42" extra das Auto von Papa ausleihen musste weil der Fernseher nicht stehend in mein Fahrzeug gepasst hat.
Hoffe für dich du kannst noch einen Garantiefall daraus machen aber ganz rosig siehts nicht aus.
 
wegen liegendem transport: habe die verpackung gerade nicht vorliegen da auf der arbeit, aber der verkäufer sagt mir dass liegend kein problem darstellt solange ich darauf achte dass der lcd mit der bildschirmseite nach oben zeigt (ist durch einen pfeil markiert)...
 
LCDs können i.d.R. auch liegend transportiert werden, Plasmas hingegen nicht. War zumindest die Auskunft des kleinen Fachhändlers ums Eck, bei welchem wir unsere Geräte kaufen.
 
Hätte da trotzdem meine Bedenken, denn die "Erschütterungsfläche" ist ja im Liegen um einiges größer.
 
[quote='deeptrancer',index.php?page=Thread&postID=500699#post500699]LCDs können i.d.R. auch liegend transportiert werden, Plasmas hingegen nicht. War zumindest die Auskunft des kleinen Fachhändlers ums Eck, bei welchem wir unsere Geräte kaufen. [/quote]

Das sagt auch mein Großhändler zu dem Thema.
LCD bzw. TFT Monitore kommen holterdipolter, links, rechts, oben und unten gelagert, aber auf den Plasmas war bisher immer so ein
"Bitte stehend Transportieren/Lagern" Aufkleber.
 
denke mal der händler wird das gerät anstandslos austauschen.
ob du ein kleines murren von ihm hörst oder nicht liegt dann sehr an seiner person.

es ist jedoch nicht ungewöhnlich, dass ein kunde sein gerät erst einige zeit später in betrieb nimmt.
bei firmen die geräte kaufen ist sowas sogar gang und gebe (auch wenn dort meist andere garantie und gewährleistungsfristen gelten).

auch kommt es eben hin und wieder vor, dass waren in der verpackung defekt ist oder etwas fehlt.
händler bilden rückstellungen und haben versicherungen für solche sachen oder agreements mit den herstellern, was auch immer.

um die fahrt zum händler wirst du sicher nicht drum rum kommen. ist dann dein leergeld dafür, dass du das gerät nicht vor ort begutachtet hast.
sollte man eigentlich bei jedem technischen gerät machen. wenn man es noch dazu verschenken oder erst eine weile später in betrieb nehmen will dann erst recht.
mit viel glück bekommst das gerät vielleicht auch geliefert und abgeholt aber was ist wenn der neue dann auch nicht tut?....also besser hinfahren.
 
moin,

das problem ist doch garnicht die rücknahme oder gewährleistung.

vielmehr der sachgemäße umgang mit dem gerät, und die frage, ob der schaden bereits vorhanden war.

dzum sachgemäßen umgang gehört natürlich auch der transport. hat man z.b. einen zeugen, der bestätigen kann, dass das gerät nicht erschüttert wurde, weil er es mit dir gemeinsam transportiert hat, ist man wohl auf der sicheren seite. zumindest wenn man es denn zeitnah zu hause ausgepackt und überprüft hätte.


bei sachgemäßen gebrauch zerbricht so ein display nicht . auch nicht bei leichten erschütterungen.


schwer wird es allerdings nachzuweisen sein, dass dem teil nicht während der lagerung etwas "zugestoßen" ist , oder anders gesagt, der verkäufer dürfte problemolos darlegen können, dass so ein bruch nciht im normalen betrieb ensteht, und somit der kunde selbst schuld hat. eventuell hat er javor dem verkauf sogar jeden bildschirm überprüft, und der war heil, als er den laden verließ.....

es wird jetzt also drauf ankommen, wie das geschäftsgebaren des verkäufers ist, was auch oft mit der prosperität seines geschäftes in zusammenhang steht...

ist er nett, tauscht ers um, ist er fast pleite, wird er es einfach drauf ankommen lassen, und behaupten der TV wäre intakt gewesen.

nahezu jede hausfrau überfüft beim aldi die eier zu 1,25euro auf unbeschadetheit, bevor sie sie einpackt. ein defektes ei kostet 12,5cent.
wenn nun jemand ware für 1000,- kauft, und die nicht nach erhalt überprüft, scheint es ja aufs geld nicht so sehr anzukommen.

wenn ich wechselgeld an der kaufhauskasse bekomme, zähle ich das ja auch nicht erst 4 wochen später nach und reklamiere dann fehlbeträge...

ich gönn dir ja einen kostenlosen ersatz, aber ich für meinen teil würde es dem händler nicht ankreiden, wenn er sich weigert den schaden zu ersetzen.

besser wäre es in jedem fall gewesen, demhändler die geplante vorehensweise zu erläutern, und sich deshalb beim kauf ein 2 monatiges reklamationsrecht einräumen zu lassen.


gruß
 
ich denke es bringt aber auch nichts den TE mit Mutmassungen zu verunsichern.
Fakt ist Der TE hat den Fernseher verkauft laut TE fachgerecht transpotiert, angeschaltet und er tut es nicht, wie lange der Fenseher unausgepackt herumstand spielt keine Rolle.
Ebenso ist es Fakt das der TE eine Gewähleistung auf diesen Fernseher hat und der Händler verpflichte ist dieses Gerät zu reparieren wenn grobe fahlässigkeit oder unsachgemässe behandlung ausgeschlossen werden kann, und soweit ich weiss ist der Käufer nicht verpflichtet die Ware auf seine Funktionstüchtigkeit zu überprüfen genau deshalb gibt ja die Gewährleistung die besagt das der Händler dem Kunden gewährleistet das das Gerät beim Kauf einwandfrei funktioniert.
Ob nun eine unsachgemässe lagerung vorlag kann man ja auch u.U. an der Verpackiung sehen.
Ich würde mir da keinen Kopf machen das Teil ins Auto packen zum Händler fahren dem das Gerät zeigen und weitersehen, und wenn es Probleme gibt den Verbraucherschutz fragen oder einen RA kontaktoieren und sich dort Rat suchen.
Ich persönlich hatte bei Fachhändlern oder Warenhäusern mit reklamtionen nie wirkliche Probleme , dann eher bei Ebay Verkäufern.
 
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