Umtauschrecht beim Öffnen des Verpackungsssiegels?

Mobilistin

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Liebe Thinker,

es ist ggf. schon ein alter Hut - aber kann mir jemand sagen, ob nach dem Öffnen eines Verpackungsssiegels das Umtauschrecht erlischt? Wäre eigentlich grotesk, da man sich ja auch mal von Ihnen anschauen möchte, was man so gekauft hat, ohne sich die Möglichkeit zu verwehren, es bei Nichtgefallen rückgängig zu machen...

Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldung!
 
Natürlich darfst Du die Verpackung / Siegel öffnen und das Notebook auch einschalten um es zu testen. Gruß Andy
 
Im normalen Geschäft hast Du überhaupt kein Umtauschrecht, das ist eine freiwillige Leistung.

Im Internet kannst Du allerdings innerhalb von 14 Tagen vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen und es zurücksenden. Du darfst es so testen, wie Du es im Laden könntest.
Für elektrostatisch empfindliche Artikel oder z.B. Hygieneartikel gelten natürliche andere Regelungen.
 
Klasse, danke Euch für Info! Dann bin ich ja auf der sicheren Seite...
Schönen Abend!
 
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