Umsatzsteuer bei ITXchange

:D

@hja
Ich sehe an Deiner Antwort Du hast die Frage nicht verstanden!
Dabei lautet doch eine wichtige Regel lesen, verstehen und dann erst posten.
Du beantwortest die Frage: Ob Mehrwertsteuer, VAT o.ä bezahlt werden muss... Diese Frage wurde aber nicht gestellt, da ist der Fragende schon intelligent genug gewesen.... Die Frage lautete und damit gehen wir zurück an den Anfang dieses Beitrages:
Hallo,

kann mir mal bitte jemand der schon bei ITXchange aus UK etwas erworben hat mitteilen, ob dort bei Einfuhr Umsatzsteuer erhoben wurde?

Diese Frage fanden ich und einige andere berechtigt. Deshalb wurde sie auch gewissenhaft beantwortet.
Es mag natürlich sein, das Du die Antwort kennst, aber es muss sich nicht jeder im EU-Recht auskennen und da Du wie ich gesehen habe, anderswo etwas von einem FAG (Fernabsatzgesetz) schreibst. Das gibt es in Deutschland nicht mehr, aber ich denke das braucht jemand der im Ausland wohnt nicht unbedingt zu wissen.

Und ich beantwortete die Frage, die auch aufgekommen ist, wo denn eingekauft wird. Nach deutschem Recht dort von wo der Händler verkauft. Das muss nicht in jedem Land so sein, da es sich hier um ein Urteil des BGH = Bundesgerichtshof (das ist das oberste deutsche Gericht) handelt.

Ich verstehe bei Deiner Aussage immer noch nicht den Zusammenhang mit dem Zitat meiner Antwort auf eine völlig andere Frage.

Ich wollte jetzt nicht Deine Intelligenz anzweifeln... :D
 
Original von rude_duke
:D

@hja
Ich sehe an Deiner Antwort Du hast die Frage nicht verstanden!
jeder im EU-Recht auskennen und da Du wie ich gesehen habe, anderswo etwas von einem FAG (Fernabsatzgesetz) schreibst. Das gibt es in Deutschland nicht mehr, aber ich denke das braucht jemand der im Ausland wohnt nicht unbedingt zu wissen.

Du schreibst Dir eine xxxxxxx zusammen....

Fernabsatzgesetz >> http://www.ra-hahn.de/internet-recht+M56cef02c182.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=14

Seit dem 01.01.2002 gelten neue Regelungen zum Fernabsatz, die sich jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. Schon länger finden Sie auf dieser Seite die aktuellen Regelungen zum » Fernabsatz und » Widerrufsrecht.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/


Und die Eingangsfrage ist genauso xxxxxx wie die ganzen Versuche dies zu erklären:
<<<<<<<<<<<<<
Hallo,

kann mir mal bitte jemand der schon bei ITXchange aus UK etwas erworben hat mitteilen, ob dort bei Einfuhr Umsatzsteuer erhoben wurde?
>>>>>>>>>>>>

Selbstverständlich fällt EUST für Waren nach Deutschland an.... darum heisst die Steuer ja auch EINFUHRUMSATZSTEUER (das sie in England bereits im Wege der üblichen Verrechnung bezahlt werden ändert nichts daran)

und dafür sind jetzt drei Seiten Diskussion nötig gewesen .....
 

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:D
Du kannst mir jetzt gerne vorwerfen, ich schreibe mir xxxxxxx zusammen und ob drei Seiten nötig wären. Es kommt ja viel von Dir. :D

Und in deinem Beitrag, abgesehen davon, das Du meine Frage nicht beantwortest hast, steht immer noch viel xxxxxxxxxxx

Du schreibst selber,
eit dem 01.01.2002 gelten neue Regelungen zum Fernabsatz, die sich jetzt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden. Schon länger finden Sie auf dieser Seite die aktuellen Regelungen zum » Fernabsatz und » Widerrufsrecht.
Also gibt es das Fernabsatzgesetz nicht mehr. Darum brauchst Du auch nicht irgendwo auf ein Fernabsatzgesetz hinzuweisen. Das ist eine "und jetzt magst Du Dich ärgern" inkompetente Antwort.
Besonders da nur aktuelle Regelungen im BGB stehen und nicht das FAG übernommen worden ist.
Also war meine Antwort kein xxxxxxxxx, sondern Deine und das obwohl Du die richtige Antwort kennst! :D

Deine Antwort auf die Eingangsfrage ist falsch. EU-Recht.
Da gebe ich Dir Recht, es mag jetzt untergegangen sein, aber Du hast selber gepostet ohne die Antworten zu kennen und kennst sie immer noch nicht und das Tolle an diesem Forum ist, man gibt sich hier Mühe die richtigen Antworten jedem zu geben. Also auch Dir....
Zitat:
Original von acesulfam
Kauft man als Privatmann von ITXchange, führen Sie die in UK übliche Umsatzsteuer ab, du bekommst die Ware und gut ist.


genau so ist es und das liegt am EU-Doppelbesteuerungsabkommen.

tüte

Man bezahlt also keine Einfuhrumsatzsteuer, wie Du schreibst.

Hier war also auch nur Deine falsche Antwort xxxxxxxxx.

Also nochmal:
Erst lesen, dann überlegen kann man was richtiges beitragen und dann posten
Letztendlich ist dieser Thread also nur drei Seiten lang, anstatt vielleicht ein bis zwei Seiten, da Du nicht wirklich was beitragen konntest und sogar noch falsche Antworten gegeben hast bzw. überhaupt nichts zur Sache beigetragen hast.
Also hättest Du nur durch mitlesen was lernen können, wenn das Interesse vorhanden ist..., anstatt folgendes in diesem Beitrag zu posten, da es nichts zur Sache beiträgt und gar nichts mit der Frage zu tun hat:
Beim Onlinekauf wird immer wieder vergessen, dass man grenzübergreifend in die Handlungsgepflogenheiten anderer Länder eintritt?. ? und auch teilweise in Bereiche, wo ein ?Endverbraucher? nichts zu suchen hat?

- Das man daher die Geschäftsbedingungen genauer durchlesen sollte, als deutsche Geschäftsbedingungen und sich auch einmal nach den Steuersätzen des Auslands erkundigt ist wohl selbstredend?. Jedoch die deutschen Geschäftsbedingungen werden auch nicht gelesen?

Dies hiess in der Schule damals: Thema verfehlt, setzen! 6 :-D Der Schüler fällt durch ständiges Unruhestiften auf! :D
 
@duke

Locker bleiben....das FAG gibt es schon noch...nur Halt seit 02 mit neuem Inhalt.
 
Original von Nille72
@duke

Locker bleiben....das FAG gibt es schon noch...nur Halt seit 02 mit neuem Inhalt.

Lächel, ich habe Spass dran, keine Sorge. :-)

Mal nach gelesen? hja verweist selber auf die Seite:
http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Und ich zitiere mal von dieser Seite: :D
Auch wenn es das Fernabsatzgesetz nicht mehr gibt: Natürlich haben die Verbraucher im Versandhandel nach wie vor ein Widerrufsrecht oder nach Wahl des Händlers ein Rückgaberecht. Die Händler müssen nach wie vor den Verbraucher belehren und auch das Teledienstgesetz sieht weitere Belehrungsverpflichtungen vor. Einen Vorgeschmack findet der Händler im » Link zu Elektronischer Geschäftsverkehr.

Ich amüsiere mich köstlich und nehmen wir mal den Zusammenhang:
- Das man daher die Geschäftsbedingungen genauer durchlesen sollte, als deutsche Geschäftsbedingungen und sich auch einmal nach den Steuersätzen des Auslands erkundigt ist wohl selbstredend?.

Das man die Seiten auf die man verweist auch mal durchlesen sollte, versteht sich selbstredend. :D
 
Und hja, einen Grund für eine direkte Entschuldigung sehe ich nicht, aber ich kenne Dich nicht persönlich und mag es meistens Deine Beiträge zu lesen und habe mich auf Deine Kosten lustig gemacht.
Ich hätte es selbstverständlich auf sich beruhen lassen können und das Ganze war haarspalterisch und vielleicht auch kindisch von mir, aber irgendwie fühlte ich mich dadurch, das Du gemeckert hast, aber dann selber solche Klopfer bringst, provoziert.
 
Wird eigentlich bei itxchange 2x abgebucht wenn sie noch die USt einziehen? Oder wie machen die das.
Ich habe nämlich vorhin versucht zu bestellen; bis zuletzt wurde dabei nur der Nettobetrag angezeigt und auch versucht einzuziehen.

Versucht deshalb, weil aus irgendeinem Grund meine Karte abgelehnt wird. Meldung "do not honor" = das CC-Unternehmen hat die Karte verifiziert, der Händler soll sie aber nicht akzeptieren.
Sehr eigenartig, da ich regelmäßig Abbuchungen aus UK und USA auf die Karte habe, Limit & Deckung sind auch in Ordnung. Bin nun etwas ratlos, werde mich wohl an die Bank wenden müssen.
 
Original von rude_duke
Und hja, einen Grund für eine direkte Entschuldigung sehe ich nicht, aber ich kenne Dich nicht persönlich und mag es meistens Deine Beiträge zu lesen und habe mich auf Deine Kosten lustig gemacht.
Ich hätte es selbstverständlich auf sich beruhen lassen können und das Ganze war haarspalterisch und vielleicht auch kindisch von mir, aber irgendwie fühlte ich mich dadurch, das Du gemeckert hast, aber dann selber solche Klopfer bringst, provoziert.

Kein Problem.... hab sowieso nie ernst genommen, was Du geschrieben hast, weil schon nach den ersten Sätzen klar wird, dass dies alles Laberei ist und auf Halbwissen beruht... - und Halbwissen ist schlimmer als Unwissen... - bei Unwissen da besteht wenigstens noch Hoffnung... :D :D :D
 
Ja, okay...ich habe mich nicht klar ausgedrückt:

Das Fernabsatzgesetz heisst jetzt Fernabsetzrecht in findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder.

Ist natürlich ein Riesenunerschied...;)

Fakt ist: Wenn hier einer Erbsen zählt bin ich das :D
 
Original von rude_duke


Lächel, ich habe Spass dran, keine Sorge. :-)

wenn so etwas Dir Spaß macht, dann habe ich dich wenigstens richtig eingeschätzt als was Du bist...

Es sei Dir gegönnt... von ganzem Herzen - "Selig sind die Armen" im Geiste, das Himmelreich ist ihrer« (Matth. 5, 3) :D :D :D
 
Jetzt konnte ich übrigens bestellen. Die Karte mußte dafür manuell entsperrt werden vom Kreditkartenunternehmen. Eigenartig, hatte ich sonst noch nirgendwo.
Mir fiel aber schon auf, daß man dort keine Prüfziffern eingeben muß. Den höchsten Sicherheitsstandard scheinen die nicht zu haben.
 
Jetzt konnte ich übrigens bestellen. Die Karte mußte dafür manuell entsperrt werden vom Kreditkartenunternehmen. Eigenartig, hatte ich sonst noch nirgendwo.
Mir fiel aber schon auf, daß man dort keine Prüfziffern eingeben muß. Den höchsten Sicherheitsstandard scheinen die nicht zu haben.

War bei mir auch so. Musste dann bei MasterCard anrufen. Diese habe dann die Transaktion genehmigt. Die haben irgendwas von einem Sicherheitsalgo gelabbert. Kommt auf das Land darauf an, wo mann bestellt auf die Summe und wie oft von dir solche Summen mit der Kredikarte bezahlt werden.

Gruß
BuyOne
 
ITX Change Bestellung in USA

Was für Kosten fallen denn für mich zusätzlich an, wenn ich ein Thinkpad in den USA bestelle?


Björn
 
RE: ITX Change Bestellung in USA

19% EUST, Transport je nach Vereinbarung, evtl reduzierte Garantie 1-4 Jahre ist üblich je nach Land/Modell,
Tastatur, deutsches OS, Netzkabel - Verlust von FAG -Möglichkeiten, daher zusätzliche Kosten für Pixel-frei-Versicherung
 
'n abend,
vielleicht hätte ich nicht den kleinen Stellungskrieg zwischen duke und hja lesen sollen, aber so ganz klar sehe ich durch meine rosa-rote Brille immer noch nicht!

1. Gibt es preislich für mich Unterschiede (ausser Fracht), ob ich ein Thinkpad in UK oder in USA, Canada, whatever über ITX bestelle?

2. Sehe ich das richtig, dass alle Preise bei ITXChange Netto-Preise sind und erst am Ende die Ust des jeweiligen Landes (UK, USA, Canada) dazu addiert wird?

3. In Deutschland fällt dann also bei einer Bestellung aus UK kein Zoll mehr an und bei Privatkauf auch keine EUst, richtig?

4. Endpreis bei UK-Bestllung wäre also Netto-Shoppreis + UK VAT + Fracht ... richtig?

Grüße,
bearmann
 
1 außer dem landesspezifischen Marktpreis nicht
2 ja, netto jedoch kommen (UK17,5%) dazu (19% deutsche EUST)
3 kein Zoll, aber EUST (Differenz 17,7 > 19%)
4 ja , aber zusätzlich noch Differenz zu 19%
 
Wo hast Du das mit der Differenz her? Quelle?

1. Ja, da die Einfuhr-Umsatz-Steuer 19% im Vergleich zu 17,5% beträgt. Fällt EUSt an fällt auch Zoll an. Bei Notebooks ist der Zollsatz jedoch 0%,
2. Genau.
3. Zoll und EUSt aus UK sowieso nicht, da keine Drittländer. Siehe 4.
4. Genauso ist es. Einzig und allein wenn der Händler eine gewissen Umsatz in Deutschland überschreitet (IIRC 100k Euro) fällt anstatt der 17,5% die 19% an.
 
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