Umsatzsteuer bei ITXchange

roobin

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29 Jan. 2006
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Hallo,

kann mir mal bitte jemand der schon bei ITXchange aus UK etwas erworben hat mitteilen, ob dort bei Einfuhr Umsatzsteuer erhoben wurde? Der ein oder andere hat in einem anderen Thread geäussert, man müsse das in D nachzahlen. Nun steht auf www.zoll.de allerdings bei Einfuhr aus EU Ländern gilt:

Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland.

Wenn ich also einen Laptop bei ITXchange zu privaten Zwecken kaufe sollte es das gewesen sein, sofern nicht schon beim Kauf berechnet oder sehe ich da was falsch?

mfg
Robert
 
Das Erwerbsland ist aber Deutschland, da Du ja hier wohnst. Also sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.
 
Mal angenommen ich fliege jetzt nach London, logge mich dort auf dem Flughafen ins Internet ein, platziere meine Bestellung per Internet, fliege wieder zurück.
Der Laptop wird mir aus UK zugeschickt.
Erwerbsland ist dann doch eindeutig UK.
Wieso sollte sich das steuerrechtlich ändern, wenn ich die Bestellung hier vom Sofa aus aufgebe und wer soll das nachvollziehen können?

Oder habe ich jetzt da nen Denkfehler....
 
Richtig genau genommen 19 - 17,5 also = 1,5%. Wobei ich glaube, dass bei ITxchnage die Nettopreise angegeben sind. Also auf jeden Fall + 19%.

Gruß
BuyOne.
 
Irgendwie versteh ichs trotzdem nicht - mag an der Zeit liegen.
Wieso "genau genommen 17,5 - 10", der Zoll schreibt doch eindeutig, dass nur Ust des Erwerbslandes gilt.
Auf der mal probehalber erstellten Rechnung seitens ITXchange steht Steuer NULL, somit sieht es sehr nach netto aus. Aber: wird sowas innerhalb der EU überhaupt noch nachgehalten? Wie läuft das technisch ab? Der Zoll wird ja bei innerhalb der Eu versandten Waren nix mehr prüfen da ja zollfrei....
 
Wenn ich das jetzt richtig deute: Bestimmungslandprinzip bei gewerblich -> gewerblich
Herkunftslandprinzip bei privat
"Das bedeutet, dass auch der Endverbraucher mit der Umsatzsteuer des Ursprungslandes belastet wird."
Somit folgt doch, wenn ITXchange die Ust nicht zieht wars das oder?
 
Hi,

ok, in beiden links geht es genau um den fall:

Erwerb einer Lieferung bzw. Leistung innerhalb der EU,
da dass ganze bei mir leider schon etwas her ist, gebe ich keine garantie auf die folgenden aussagen:

Kauft man als Privatmann von ITXchange, führen Sie die in UK übliche Umsatzsteuer ab, du bekommst die Ware und gut ist.
Edit: Sollte ITXchange ihre Preise ohne USt angeben, kannst du davon ausgehen, dass Sie noch drauf kommt. Wie hoch die USt in UK auf Laptops ist, kann ich dir allerdings nicht sagen.

Kauft du als Unternehmer sieht die Sache anders aus:
Hier wird die USt von U im eigenen Land bezahlt, d.h die Leiferung von ITXchange zum U erfolgt ohne USt, dafür wird sie dann im "Bestimmungsland" D vom U abgeführt. Wobei ich das genaue Prozedere absolut nicht mehr im Kopf habe.


mfg
aces
 
Ich werde in jedem Falle berichten, Danke für die Hilfe zu nachtschlafener Zeit.
 
Original von acesulfam
Kauft man als Privatmann von ITXchange, führen Sie die in UK übliche Umsatzsteuer ab, du bekommst die Ware und gut ist.

genau so ist es und das liegt am EU-Doppelbesteuerungsabkommen.

tüte
 
...genau so war es bei mir und so ist es auch korrekt!

Man muss lediglich sehen, dass itxchange auf der HP wirbt, dass beim Bestellvorgang alle Kosten und Steuern angezeigt werden und nur noch spezielle im Bestimmungsland anfallende Kosten dazu kommen können. Bei mir wurde die Seteur jedoch nicht angezeigt. Es wurde erst nach der Bestimmung mitgetilt, dass diese dazu kommen wird. Insofern stimmt der Hinweis af der HP nur füpr gewerbliche Kunden, die eine Umsatzsteuer-Nummer angeben können, nicht für Privatkunden. Der Kauf war für mich jedoch auchh zu diesem Preis noch sehr lohnenswert. Ein neues Z61t mit 1440er-Auflösung, Core Duo, deutscher Tastatur und vollen 3 Jahren Vor-Ort-Service ist mit 820 Euro inkl Versand noch immer ein Schnäppchen! :] 8o :]
 
Beim Onlinekauf wird immer wieder vergessen, dass man grenzübergreifend in die Handlungsgepflogenheiten anderer Länder eintritt?. ? und auch teilweise in Bereiche, wo ein ?Endverbraucher? nichts zu suchen hat?

- Das man daher die Geschäftsbedingungen genauer durchlesen sollte, als deutsche Geschäftsbedingungen und sich auch einmal nach den Steuersätzen des Auslands erkundigt ist wohl selbstredend?. Jedoch die deutschen Geschäftsbedingungen werden auch nicht gelesen?
 
Original von Nille72
Das Erwerbsland ist aber Deutschland, da Du ja hier wohnst. Also sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

"Das Erwerbsland ist dort, wo Du es erwirbst und nicht wo Du bist." In diesem Fall UK. Ich glaube Gerichtssstand heisst das. Zumindest innerhalb Deutschlands ist das eindeutig wegen ebay mal geregelt worden.
Das heisst wenn Du irgendwas bei ebay kaufst, hast Du es am Standort des Verkäufers erworben.

-> Wenigstens hier gibt es mal was eindeutiges. :-)
 
Original von rude_duke
Original von Nille72
Das Erwerbsland ist aber Deutschland, da Du ja hier wohnst. Also sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

"Das Erwerbsland ist dort, wo Du es erwirbst und nicht wo Du bist." In diesem Fall UK. Ich glaube Gerichtssstand heisst das. Zumindest innerhalb Deutschlands ist das eindeutig wegen ebay mal geregelt worden.
Das heisst wenn Du irgendwas bei ebay kaufst, hast Du es am Standort des Verkäufers erworben.

-> Wenigstens hier gibt es mal was eindeutiges. :-)

was ITX und andere IT Händler machen sollten wäre eine ID oder Gewerbebescheinigung anfordern und nach Passwort Zugang zu der Site gewähren... dann brauchten sie sich auch nicht mit so etwas wie hier besprochen herumzuschlagen und die Sache wäre geregelt... - Durch Annahme des Anmeldevorgangs hat man die Geschäftsbedingungen anerkannt und alles ist geritzt....

und Du kaufst dann zukünftig im MediaMarkt... weil es der einzige Händler ist, der Dich noch reinläßt... :D :D :D
 
Original von hja
Original von rude_duke
Original von Nille72
Das Erwerbsland ist aber Deutschland, da Du ja hier wohnst. Also sind 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig.

"Das Erwerbsland ist dort, wo Du es erwirbst und nicht wo Du bist." In diesem Fall UK. Ich glaube Gerichtssstand heisst das. Zumindest innerhalb Deutschlands ist das eindeutig wegen ebay mal geregelt worden.
Das heisst wenn Du irgendwas bei ebay kaufst, hast Du es am Standort des Verkäufers erworben.

-> Wenigstens hier gibt es mal was eindeutiges. :-)

was ITX und andere IT Händler machen sollten wäre eine ID oder Gewerbebescheinigung anfordern und nach Passwort Zugang zu der Site gewähren... dann brauchten sie sich auch nicht mit so etwas wie hier besprochen herumzuschlagen und die Sache wäre geregelt... - Durch Annahme des Anmeldevorgangs hat man die Geschäftsbedingungen anerkannt und alles ist geritzt....

und Du kaufst dann zukünftig im MediaMarkt... weil es der einzige Händler ist, der Dich noch reinläßt... :D :D :D

Dein Beitrag ist mir absolut unverständlich. Wo reden wird jetzt mit einem Händler? In diesem Thhread werden hier vorab Fragen gestellt und auch von Usern ( wenn auch laienhaft) beantwortet, damit es nicht hinterher zu bösen Überraschungen kommt. Also im Interesse der Händler. Das heisst wir dürfen einkaufen, da wir uns informiert haben und sind somit gern gesehene Kunden. :D
Und wenn die Händler nicht wollten, daß Du dort einkaufst, dann würden Sie Dir schon den Riegel vorschieben. ;)
Ich glaube Du bist im falschen Beitrag gelandet. :P
 
Original von roobin


Oder habe ich jetzt da nen Denkfehler....

ja.... VAT (die englische MWST) must Du in England auch bezahlen... - wenn Du dann in Deutschland einreist, hast Du 1,5% "gespart" wenn Du es Durch den Zoll ohne Anmeldung trägst....
 
Ich kann den ganzen Thread und die Diskussion überhaupt nicht verstehen....

Ihr wollt doch alle als intelligente Menschen durchgehen... was gibt es da überhaupt zu diskutieren...

Wir alle leben in der EU... in jedem Land der EU gibt es Mehrwertsteuer... In Deutschland heißt sie Mehrwertsteuer in England VAT und in Frankreich TVA....

Wir könnten hier genauso drüber diskutieren welcher deutsche Händler Notebooks ohne Mwst verkauft... dies würde einfacher sein... den wenn man im Ausland unter Vorspiegelung falscher Tatsachen etwas ohne Mwst /VAT kauft und nach Deutschland einführt, dann begeht man noch obendrein ein Schmuggeldelikt...

Englische Händler zeichnen ihre Ware ohne VAT aus und an der Kasse wird diese berechnet.... ob im Laden, oder Online... Du gehst nicht raus ohne den Gesamtpreis zu zahlen...

In Deutschland gibt es nur noch zusätzlich ein Verbraucherschutzrecht, dass besagt, dass in einem Einzelhandelsgeschäft die Ware mit Endpreis ausgezeichnet werden muß.... (im Großhandel nicht, da gibt es netto-Preise)
 
In Dänemark wären die Jungs hoffnungslos überfordert.

Dort werden PC's ebenfalls ohne Mwst. ausgezeichnet und es kommt noch die Luxussteuer hinzu. 8o

Es reicht eben nicht, gut im Kopfrechnen zu sein, man braucht auch Infos.

It's so basic =)

Gruss
 
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