Transportschaden und vermutl. Briefkastenfirma ...

Don Qui Schotte

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2 Jan. 2008
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Servus miteinander!

Ich hatte mir einen BluRay Player bestellt und diesen vorletzten Montag geliefert bekommen. Lieferdienst war DPD ... versendet wurde der Player in seiner Originalverpackung :S .

Die Oberseite des Pakets war schon stark eingedellt und als ich ihn öffnete, sah man eindeutig eine Delle und eine Durchbiegung nach unten um ca. 1 cm in der Mitte des Geräts. BD/DVD/CD-Rs werden allesamt nicht gelesen; das Gerät bricht jedes mal mit "Error" ab. Nach zwei Minuten Abspielen einer .avi-Datei bekomme ich Bildfehler und es funktioniert garnichts mehr. Das Gerät ist eindeutig defekt.

Habe es dem Ansprechpartner des Versenders gemeldet (Tradoria.de Shopping-Portal, ähnlich wie die Amazon Marketplace Dinger. Der betreffende Versender hatte das Trusted Shops Siegel ^^ ).

Telefonisch ist da natürlich niemand zu erreichen, aber auf eMails wird erstaunlich schnell geantwortet. Derzeitiger Stand: vorletzten Montag sofort reklamiert, Montag Nacht Bilder vom Schaden und genauen Schadensbericht nachgeliefert. Dann vergangenen Montag nachgefragt, was in der einen Woche geschehen sei. Als Antwort kam: "Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich ein Austauschprodukt zukommen zu lassen".

Ich könnte noch bis Montag vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder eben darauf warten, dass ich entweder mein Geld oder ein neues Gerät bekomme. Letzteres bezweifele ich aber ...

Bin rechtlich eigtl. gut abgesichert, aber habe weder die Zeit noch die Lust da jetzt großartige Geschütze aufzufahren. Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank und liebe Grüße!
Daniel
 
Schadensmeldungen muss man IMMER SOFORT bei ERHALT der Sendung machen.
Imho bei allen Transportunternehmen so, andernfalls haften diese nicht für Beschädigungen.

Öffnen kann man die Pakete vor Erhalt (also Unterschrift) selbstverständlich nicht.

Stichwort Gefahrübergang:

Der gew. VK haftet immer für den Versand, dieser wurde aber erfolgreich (mit Auslieferung der Sendung) abgewickelt.

Somit ist das Versandunternehmen und der Verkäufer raus.

Beide können belegen, dass die Ware ordnungsgemäß angekommen ist.

Ob der VK nun die defekte Ware anstandslos zurück nehmen muss, bezweifle ich.

Sonst könne jeder Käufer etwas kaputt machen und später behaupten, es war bei Erhalt schon defekt.

Wenn dem so ist, könnte ich morgen auch beim VK meiner Wahl mehrere Thinkpads bestellen mit denen rumspielen, die zertrümmern und dann zurück geben.
(eigentlich pervers diese Gedanken.... :huh: :whistling: )
 
Die Versender dürfen eine versicherte Sendung nicht ohne Vollmacht einfach bei einem anderen Haushalt abliefern in dem kein eng verwandter wohnt.
Wenn der Zusteller das aus Eigennutz macht, damit er nicht nochmal dahinfahren muss, dann haftet er , bzw das Versandunternehmen.

Ob der Nachbar das Paket nun defekt angenommen hat oder nicht ist also nicht das Problem des Käufers.
Dass er sich damit an den Verkäufer wendet ist insofern logisch, als dass dieser den "Vertrag" mit dem Versandunternehmen über die einwandfreie Zustellung der Ware hat indem er dieses Unternehmen mit der Sendung beauftragt.
Nur der Verkäufer kann gegenüber DPD einen Schaden geltend machen.
 
Die Versender dürfen eine versicherte Sendung nicht ohne Vollmacht einfach bei einem anderen Haushalt abliefern in dem kein eng verwandter wohnt.
Ist der Empfänger bei der Paketzustellung nicht zu Hause, händigt DHL die Sendung unter der angegebenen Anschrift gegen Empfangsbestätigung auch an seinen Ehegatten oder einen durch schriftliche Vollmacht des Empfängers ausgewiesenen Empfangsberechtigten aus. Ferner dürfen DHL Pakete an so genannte Ersatzempfänger ausliefert werden. Ersatzempfänger sind Angehörige des Empfängers oder des Ehegatten oder andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind. Konnte das DHL PAKET weder an den Empfänger noch an einen Ersatzempfänger ausgeliefert werden, erhält der Empfänger eine Benachrichtigungskarte, mit der er die Sendung gegen Vorlage seines Ausweises innerhalb von sieben Werktagen in der angegebenen Filiale abholen oder mit der er eine Wiederholung des Zustellversuchs beantragen kann. Wurde das DHL PAKET innerhalb der Lagerfrist nicht abgeholt oder konnte es beim wiederholten Zustellversuch nicht abgegeben werden, so gilt es als unzustellbar und wird an den Absender zurückgesandt.

http://www.dhl.de/de/paket/privatkunden/faq.html
unter 6.7

Im Scanner gibt es für die Abgabe beim Nachbarn auch einen Unterpunkt, dort muss nichts weiter bestätigt werden. Liegt ein so genannter Garagenvertrag vor, wird beim Scannen der Sendung darauf hingewiesen.

Auslegungssache, ob der Zusteller über euer Nachbarschaftsverhältnis informiert ist, d.h. ob es gut ist etc. (sowas bekommt man als Zusteller mit ;))
 
Moin,

oh man!

Wenn ein Paket von geschäftlich zu privat geht, dann haftet bis zum Kunden der Absender, es sei denn er nimmt es ausdrücklich in seinen AGB aus.

Der Empfänger ist verpflichtet umgehend den Schaden gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen. Zur Sicherheit den Schaden auch immer (!) dem Absender anzeigen. Warum? Weil der Absender der Auftraggeber gegenüber dem Versandunternehmen ist.

Und noch mal: Der Verkäufer ist gewerblich. Bei Privat zu Privat ist es anders. Da kann man Verantwortlichkeit für Transportschäden ausnehmen.

Die Post ist bei defekten/kaputten Paketen nicht "raus".
Stellt man eine beschädigte Sendung fest, nimmt man die Sendung wie sie ist (!) und schafft sie zur nächsten Filiale. Dort wird die Schadensanzeige gefertigt.
Sollte man sich doch entschließen die beschädigte Sendung zu öffnen um den Grad der Beschädigung festzustellen, jeden Schritt per Foto dokumentieren und einen Zeugen hinzuziehen.

Und für die Spezialisten:
Die beschädigten Sendungen landen bei den Schadensstellen der Versandunternehmen. Dort kann man sehr gut feststellen, ob der Schaden vom Transport herrührt oder nicht zu den üblichen Schadensbildern paßt.

Die Kernfrage: Wurde der Schaden umgehend gemeldet?

Update:
Hab noch mal geschaut:
Ja. Sowohl DPD als auch der Versender wurden lt. den Darstellungen im Thread informiert. Wenn der Versender den Schaden nun nicht bei DPD gemeldet hat, ist es nicht die Schuld des Käufers.
Der Verkäufer hat dem Rückversand zugestimmt und dann die Annahme verweigert. Ein merkwürdiges Verhalten.
Die "Delle" im Paket, die bis auf die Ware durchgeschlagen ist, läßt die Vermutung zu, dass die Ware nicht ausreichend verpackt war.

Cu
Snowy
 
Manchmal fühle ich mich echt wie im Kindergarten im Internet, weil jeder der drei Zeilen über unser einfaches Rechtssystem gelesen hat, meint er könne gleich Rechtsberatung machen.
Aber nun zum Thema: Schick es sofort zurück!

Das 14tätige Widerrufsrecht hast du immer und der Quittierte Beleg von DPD macht nichts zur Sache. Dass muss die Firma mit DPD klären und nicht du!
 
Hups, jetzt hab ich mich hier echt vertan. Zu früh für mich. Sorry fürs leereditieren.
 
ola,
@ anwalt66 die forumsregeln schon gelesen ? als anwalt ist doch das dein täglich brot, oder ?
was soll den die werbung in der signature?

greeTz lyvi
 
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