Transportschaden und vermutl. Briefkastenfirma ...

Don Qui Schotte

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Servus miteinander!

Ich hatte mir einen BluRay Player bestellt und diesen vorletzten Montag geliefert bekommen. Lieferdienst war DPD ... versendet wurde der Player in seiner Originalverpackung :S .

Die Oberseite des Pakets war schon stark eingedellt und als ich ihn öffnete, sah man eindeutig eine Delle und eine Durchbiegung nach unten um ca. 1 cm in der Mitte des Geräts. BD/DVD/CD-Rs werden allesamt nicht gelesen; das Gerät bricht jedes mal mit "Error" ab. Nach zwei Minuten Abspielen einer .avi-Datei bekomme ich Bildfehler und es funktioniert garnichts mehr. Das Gerät ist eindeutig defekt.

Habe es dem Ansprechpartner des Versenders gemeldet (Tradoria.de Shopping-Portal, ähnlich wie die Amazon Marketplace Dinger. Der betreffende Versender hatte das Trusted Shops Siegel ^^ ).

Telefonisch ist da natürlich niemand zu erreichen, aber auf eMails wird erstaunlich schnell geantwortet. Derzeitiger Stand: vorletzten Montag sofort reklamiert, Montag Nacht Bilder vom Schaden und genauen Schadensbericht nachgeliefert. Dann vergangenen Montag nachgefragt, was in der einen Woche geschehen sei. Als Antwort kam: "Wir bemühen uns, Ihnen so schnell wie möglich ein Austauschprodukt zukommen zu lassen".

Ich könnte noch bis Montag vom Kaufvertrag zurücktreten. Oder eben darauf warten, dass ich entweder mein Geld oder ein neues Gerät bekomme. Letzteres bezweifele ich aber ...

Bin rechtlich eigtl. gut abgesichert, aber habe weder die Zeit noch die Lust da jetzt großartige Geschütze aufzufahren. Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank und liebe Grüße!
Daniel
 
Hast du dir denn den Transportschaden von DPD quittieren lassen??



Gruß aus Trier
 
die_matrix' schrieb:
Hast du dir denn den Transportschaden von DPD quittieren lassen??
Das wäre sehr wichtig, dazu bist Du meistens verpflichtet (Wird das Wort des Jahres.).

Ich würde normaler weise natürlich vom Rückgaberecht Gebrauch machen. Könnte aber schief gehen wenn Du den Transportschaden von DPD nicht protokolliert hast. Wenn so ein Paket geliefert wird nicht unterschreiben und zurück gehen lassen ohne Übergabeprotokoll wegen Beschädigung.

Nur beim Rückgaberecht hast Du die Möglichkeit beim gleichen Händler oder einen andern Händler noch einmal mit Rückgaberecht zu bestellen.

Gruß Flexibel
 
Das Blöde war, dass mein (technisch wohl weniger begabter) Nachbar das Paket angenommen hat. Bin derzeit viel unterwegs und hatte daher die Annahme verpasst.

Hatte auch bei DPD angerufen und mich bei denen erkundigt, wie ich vorzugehen habe. Die meinten: Schaden beim Verkäufer melden und sagen, dass der Nachbar das Paket angenommen hat. Der Verkäufer muss dann binnen sechs Tagen mit uns in Kontakt treten zwecks der Abwicklung ... :|

Also ich sollte vom Fernabsatzgesetz Gebrauch machen und einfach den Vertrag innerhalb der 14 Tage kündigen?
 
Laut Fernabsatzgesetz immer 14 Tage!! Gesetz steht das über den Statuten des Händlers - Aufpassen...

Auch ein Händler muss Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von Ebay oder seinem Webshop die Ware zurück nehmen... in der Regel Ware über 40 oder 60€ wird Rückversand vom Verkäufer getragen...

Ob er gleich das Geld zurücküberweist ist die andere Sache oder ob er ein anderes Gerät dir anbietet - das kann ich dir nicht sagen... ;)
 
Erlischt denn irgendwie das Recht auf Rückgabe, wenn man einen Schaden schon gemeldet hat? Weiß das zufällig jemand?

Thx soweit!
 
moin,

nein, dein recht auf rückgabe erlischt nicht.

sonst bräunchte ein verkäufer ja einfach nur beschädigte ware zu versenden, und würde so aus der rücknahmepflicht rauskommen.

mit der anzeige des transportschadens bist du selbst nicht verusacher des schadens , und somit dafür nicht haftbar. alle anderen vertragsbedingungen mit dem vk bleiben davon unangestastet.

gruß
 
Hatte der DPD denn von Dir eine Genehimigung an Dich adressierte Pakete beim NAchbarn abzugeben? Ansonsten haftet IMHO im Zweifel auch DPD!
 
Hm. Habe diesbezüglich noch nie jemandem eine ausdrückliche Erlaubnis gegeben.

Ich kam nach Hause und an der Tür klebte ein Zettel von wegen "Zugestellt bei xxx Zimmer yyy". Ich wohn halt in einem Wohnheim derzeit und denke, dass der DPD da nicht lange fackelt, um etwas zuzustellen. :|
 
Nille72' schrieb:
Hatte der DPD denn von Dir eine Genehimigung an Dich adressierte Pakete beim NAchbarn abzugeben? Ansonsten haftet IMHO im Zweifel auch DPD!
Don Qui Schotte' schrieb:
Hm. Habe diesbezüglich noch nie jemandem eine ausdrückliche Erlaubnis gegeben.
Soweit das Paket ohne Schaden bei Dir ankommt meckert ja auch keiner. Aber der Händler darf Dich nicht für einen Schaden bestrafen weil der Nachbar die Sendung in sichtlich Schadhafter Verpackung ohne Vermerk angenommen hat. Nur mit Deiner Vollmacht hat der Nachbar das Recht die Sendung in Deinen Namen mit allen Rechten und Pflichten anzunehmen. Da ist schon etwas wahres dran.

Also nicht unterkriegen lassen und auf Dein Recht bestehen. Rückgabrecht 14 Tage und fertig.

Gruß Flexibel
 
Hi.....

Wir handeln mit Tradoria schon seit einiger Zeit. Bisher hatten wir noch keine Probleme.
Und noch was kleines: Ist es nicht für Privatverbraucher so, dass das Vernabsatzgesetz eine Rückgabe ohne Begründung und ein Rücktritt vom Kaufvertrag von bis zu 30 Tagen erlaubt? Meine da mal was von einer Gesetzesänderung gelesen zu haben.


LG

Manuel
 
Nabend!

Sry, dass ich das alte Ding nochmal rauskrame. Aber es hat sich eine etwas merkwürdige Wendung ergeben.


Ich hatte dem Verkäufer den Player nach ordnungsgemäßer Kündigung innerhalb der 14-tägigen Frist zurückgesendet (DHL Paket, 6,90- Euro, auf meine Kosten, weil ich mir sicher war, dass er die 15 Euro "unfrei" nicht akzeptiert hätte). Ich hatte ihm diesbezüglich eine eMail geschrieben, in der ich ihn über mein Vorhaben in Kenntnis gesetzt habe. Eine Antwort mit seiner Bestätigung, dass ich das Paket zurücksenden soll, habe ich auch erhalten. Dann kam das Paket als "Annahme verweigert" vor kurzem bei mir wieder an. Was kann ich da jetzt tun? Rechtschutzversichert bin ich ... und auf die ~80,- Euro werde ich beharren.

Wie würdet ihr an meiner Stelle jetzt vorgehen? Ihm eine Frist setzen? Mit Anwalt drohen? ...

Vielen Dank und liebe Grüße,
Daniel
 
Das volle Programm... Ist nun sein Käse :D

Wandlung muss er anbieten oder dir ein Ersatzgerät zukommen lassen... - er kann sich ja mit der Versandfirma zoffen - andernfalls Ihn auf Verpackungsfehler hinweisen, da nicht immer die OVP zum Transport ausreicht.

Oder Versendst du auch Scheinwerfer, die auf einer Europalette gestapelt sind ohne Polzterung nachträglich einzeln ??
 
Eine Mail schreiben und fragen warum das Paket nicht angenommen wurde, und dann in einem freundlichen aber bestimmten Tonfall erklären, dass du es auf deren kosten erneut zu ihnen sendest ( sie sollen dir dafür einen Rücksendeschein bereitstellen oder sie sollen die Portokosten mit der Kaufsumme überweisen ) und das ganze ansonsten einem Anwalt übergibst.

Da du im Recht bist kannst du das so schreiben.
 
Also ich sehe das Ganze ja ein wenig anders. Der Verkäufer schickt einen "vermutlich" einwandfreien Artikel an den Kunden. Dieser Artikel wird auf dem Transport beschädigt. Ein Nachbar des Kunden nimmt das Paket ohne Einwand an. Wieso sollte der Verkäufer nun defekte Ware einfach so zurücknehmen? DPD ist durch die Unterschrift des Nachbarn eigenlich fein raus. Im Zweifelsfalle wird behauptet, dass der Schaden an der Verpackung beim Kunden oder dessen Nachbarn verursacht wurde. Das Gegenteil kann sowieso keiner beweisen.

Und was das FaG betrifft, so muss der Verkäufer nur einwandfreie Ware zurücknehmen und kann im Zweifelsfall für die durch das Auspacken und testen entstandene Abnutzung (in diesem Fall sogar totaler defekt) die Rücküberweisung des Kaufpreises mindern.

Das Problem ist nur, dass heute fast jeder Internetkäufer meint er könne die Ware bestellen, ausgiebig testen bzw. nutzen und nach 14 Tagen zurück geben um den vollen Kaufpreis wieder einzustreichen. Das machen die Händler eigentlich nur mit um keine schlechten Bewertungen zu erhalten. Verpflichtet sind sie dazu aber nicht (also Rückerstattung des kompletten Kaufpreises). Sollte ich hier gänzlich falsch liegen bitte ich um Korrektur.
 
Hi,

wenn innerhalb von 14 Tagen der Artikel zurückgeschickt wird, gilt das eindeutig als Widerruf. Ob der Verkäufer das Paket annimmt, ist dafür irrelevant. Selbst wenn der Artikel defekt ist und der Verkäufer das dem Käufer ankreiden kann/will, hätte er die Verpackung öffnen und reingucken müssen, um das zu erkennen (verdellte OVP != kaputter Inhalt...) und entsprechenden Ausgleich vom Käufer zu verlangen. Das ist der Modus, nach dem seriöse Verkäufer bei beschädigt zurückgeschickter Ware vorgehen.

Das Problem liegt da m.E. beim Verkäufer. Wenn du nen "Familien"-Anwalt hast, frag mal beim Vk nach, warum das Paket nicht angenommen wurde, und sollte die Antwort nicht zufriedenstellend sein, aktiviere letzteren. Falls du keinen hast, solltest du vorher Kosten und Nutzen abwägen, Anwälte sind nicht ganz billig.

lg
 
Roady07' schrieb:
Wieso sollte der Verkäufer nun defekte Ware einfach so zurücknehmen?

Ich sehe es aber wie Roady. Der VK kann nichts für für die Beschädigungen am Paket.

Das der Widerruf ohne Probleme möglich sein muss, ist klar, hat aber in diesem Fall NICHTS mit zu tun.

Der VK kann aber nichts für den Schaden, der K kann auch nicht nachweisen, dass es beim Versand entstanden ist (da bei DPD keine Schadensmeldung erfolgte)

Wenn das Gerät beim Versand beschädigt wurde, haftet das Versandunternehmen, da der Schaden nicht angezeigt wurde, sieht es meiner Meinung nach schlecht aus.

Kann ja jeder kommen, was kaputt machen und dann dem VK zurück schicken. (nur mal angenommen).

Würde sagen, dumm gelaufen und selbst Schuld, wenn man (oder der Nachbar) eine def. Sendung entgegennimmt.

Ein Anwalt wird da auch nichts richten.
 
der Nachbar hat doch den Empfang bestätigt. Bestätigt er damit dann gleichzeitig den ordnungsgemäßen Empfang der Ware?
Haftet dann der Nachbar? Ich nehme auch laufend Pakete für eine Nachbarin an.
 
Wird ein defektes Paket angenommen, wo wurde mir gesagt bei der Post, ist die Post raus :D Man darf auch nicht reingucken, erst wenn man den Empfang bestätigt hat.

Ob die Post nun bei von außen nicht erkennbaren Schäden haftbar ist, weiß ich nicht. Wäre aber auch Sache des Verkäufers, sich darum zu kümmern, oder?
 
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