Transportschaden DHL: Was beachten?

ole258

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Hallo,

habe heute ein T400 über DHL bekommen (Privatkauf) und die haben echt "ganze Arbeit" geleistet (siehe Bilder: Gehäuse komplett gerissen und Scharnier gebrochen). Außen war der Verpackung nichts anzusehen! Was mich wundert, bei dem Schaden!

Morgen werde ich natürlich sofort den Schaden melden - wobei was ich hier schon gehört habe, bin ich echt skeptisch...

Das T400 war (natürlich nicht) in einer Spezialverpackung verpackt - es war zwar seitlich ein Klebeband (zerbrechlich) - aber im Zweifel bringt das wohl wenig.

Bringt es ggf. was, das Gerät noch ein wenig nachzuverpacken? Ganz optimal fand ich die Verpackung nämlich auch nicht.

Was muss ich sonst noch beachten bzw. kann ich machen, um das Ganze positiv zu beeinflussen?

Das Gerät bin ich morgen ja dann erst mal los oder?

Bedanke mich schon mal im voraus für eure Tipps.

ole258
 

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Hy,

hoffe Du hast Bilder vom Karton, sprich, Bilder von der Lieferung
der Karton muss ja derbe ausgesehen haben, bei dem Schaden
den Schaden, sofern sofort sichtbar, haettest Du direkt dem Postboten melden sollen
und im Zweifelsfall den Karton erst garnicht annehmen

ob sich DHL da was von annimmt...

Gruss Bimbo-01
 
.... Außen war der Verpackung nichts anzusehen! Was mich wundert, bei dem Schaden!...

DHL wird nicht zahlen ;) Ganz einfach.

Ist die Umverpackung i.O. hangelt sich DHL raus und sacht: War nicht ordentlich genug verpackt. Das Gerät wird wohl zuviel Spiel zu den Aussenwänden gehabt haben und ist einmal aufgetitscht.

Das ist definitiv Fail vom Verkäufer. Wenn er sagt: hey .. versandrisiko liegt beim Käufer .. entbindet ihn das nicht das ganze ordentlich zu verpacken.

Grüße
 
Ist die Umverpackung i.O. hangelt sich DHL raus und sacht: War nicht ordentlich genug verpackt.

Sowas in der Art dachte ich mir schon!

Das Gerät wird wohl zuviel Spiel zu den Aussenwänden gehabt haben und ist einmal aufgetitscht.

Könnte gut möglich sein.

Das ist definitiv Fail vom Verkäufer. Wenn er sagt: hey .. versandrisiko liegt beim Käufer .. entbindet ihn das nicht das ganze ordentlich zu verpacken.

Mit dem Verkäufer habe ich schon tel. - der gibt sehr optimistisch..."war ja gut verpackt - das bekommen wir schon hin":pinch:
 
Mit dem Verkäufer habe ich schon tel. - der gibt sehr optimistisch..."war ja gut verpackt - das bekommen wir schon hin":pinch:

Ja klar .. ER denkt das ;) ER will den Schaden ja auch nicht tragen ...

Zurueckschicken .. Geld zurueck verlangen (ggf. PP?) und ihn die Sache klären lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie läuft das denn jetzt ab? Ich gebe morgen das Book inkl. verpackung und Schadensmeldung dort ab - die prüfen das - und schicken mir dann das Book inkl. Ablehnung wieder zu?

Wie lange dauert das i.d.R.?

Kann es dann sogar sein, dass die durch ihre Prüferei und Hin und Her-Senderei das Book noch mehr demolieren?
 
Zurueckschicken .. Geld zurueck verlangen (ggf. PP?) und ihn die Sache klären lassen.

Ganz schlechte Idee.

1. Ist ja dann die Frist für die Rekla bei DHL abgelaufen und ich habe mit ihm das jetzt so vereinbart - so ein abgebrühter Kotzbroken bin ich dann auch nicht. Zudem, wenn ich jetzt so komme, ist doch völlig klar, dass der VK dicht macht - würde ehrlich gesagt, doch jeder von uns auch.

Zum Schluss ist dann Geld und Gerät weg!
 
Nein nein .. wenn er das Gerät hat und du dein Geld noch nicht gibts genug Wege.

Und Tatsächlich würde ich dem Käufer anbieten das Gerät zurueck zu nehmen (abzüglich Versand) und mich dann drum zu kümmern.

Das hat nichtsmit abgebrühter Kotzbrocken zu tun ...
 
Nein nein .. wenn er das Gerät hat und du dein Geld noch nicht gibts genug Wege.

Und Tatsächlich würde ich dem Käufer anbieten das Gerät zurueck zu nehmen (abzüglich Versand) und mich dann drum zu kümmern.

Das hat nichtsmit abgebrühter Kotzbrocken zu tun ...

Man muss doch jetzt aber unverzüglich(!) bei DHL den Schaden melden, sonst ist die (theoretische) Option doch flöten und der Antrag wird kategorisch abgelehnt - wegen versäumter Frist o.ä.!

Und dann ist doch völlig klar, dass der VK die Schuld auf mich abwälzt und erst recht dicht macht - weil ich quasi die Erstattung seitens DHL vereitelt hätte. Auf die Diskussion habe ich so gar keine Lust.
 
Also meiner persönlichen erfahrung nach hast du bei DHL keine große chance und solltest dir den umstand sparen. Desweiteren ist immer der Verkäufer für den ordnungsgemäßen Versandt verantwortlich und kann dies (jenfalls bei der Bucht) nicht auf dich abwälzen. Das Problem ist das bei einem Privatverkauf der Artikel immer einer gewissen Gewährleistung unterliegt welche auch nicht ausgeschloßen werden kann und zwar geht es bei dieser Gewährleistung darum ob das "gut" so wie bestellt angekommen ist. Sollte dies nicht der Fall sein muss dies offiziel (also Mails aufheben am besten über das Kaufabwicklungs Forum) Reklamiert werden ansonsten stehst du da mit deinem Problem.

Wenn du es wirklich über DHL Reklamieren willst dann solltest du dir darüber im klaren sein das die eine stellungnahme von dir haben wollen diese ist auch verbindlich und ich meine auch das du das Unterschreibst mit deinem Namen deswegen würde ich von der Manipulation wirklich absehen. Und vor allem weil es ja eigentlich nicht dein sondern das Problem des Verkäufers ist.

Viel Glück bei der Reklamation egal über welchen weg!

Halt uns hier doch über erfolg odr eben nicht auf dem Laufnden.
 
Wie läuft das denn jetzt ab? Ich gebe morgen das Book inkl. verpackung und Schadensmeldung dort ab - die prüfen das - und schicken mir dann das Book inkl. Ablehnung wieder zu?

Wie lange dauert das i.d.R.?

Kann es dann sogar sein, dass die durch ihre Prüferei und Hin und Her-Senderei das Book noch mehr demolieren?

Genau so läufts. Ich habe mal ein billiges 2.1 Set auf eBay gekauft. Die Verkäuferin war noch ganz neu dabei und kannte sich offensichtlich nicht so gut aus mit dem Versenden - und hat das Set, dass Aufgrund von Netzteil und Subwoofer ja auch nicht gerade leicht ist, in einen dünnen Karton und komplett ohne Polsterung getan. Der Artikel kam dann natürlich defekt an. Löcher in den Stoffabdeckungen der Satelliten, kleinere Abbrüche von Plastik und viele viele Kratzer. Habe mit der Verkäuferin geredet, die dann meinte: "Ich hab doch versichert versendet, gibs bei DHL ab, die müssen sich dann drum kümmern". Auch wenn mir klar war, dass es nichts gibt, bin ich dann zur Post und hab es da abgegeben. Musste dann noch einen Zettel dazu ausfüllen und die haben sich dann drum gekümmert.
Gerade in meinen Mails geschaut, das war 2009 und damals hat es exakt 2 Wochen gedauert, bis das Paket zurück war. Zitat der Post damals:
Verpackung: Äußerer Zustand: aufgeplatzt und offen, Außenverpackung: Wellpappkarton, Verschluss: PVC-Klebestreifen, Innenverpackung: keine Innenverpackung.
Beurteilung der Verpackung: Entspricht nicht den Verpackungsbedingungen der AGB der Deutschen Post AG
[...]
Mögliche Ursachen der Beschädigung: Außenverpackung war für den Inhalt nicht ausreichend, keine Innenverpackung
[...]

Wie erwartet also nichts zurückbekommen. Habe mich dann mit der Verkäuferin aber einigen können. Bei dir siehts dann vermutlich ähnlich aus. Wenn die Außenverpackung unbeschädigt war und der Inhalt so aussieht, dann war die Polsterung eindeutig nicht ausreichend und dann wird die Post nichts zahlen.

In meinen Augen macht die Versandversicherung auch nur Sinn um sich vor dem Verlust zu schützen. Schäden werden wohl fast immer auf mangelnde Verpackung hinauslaufen. Nach dem Motto: Wenn die Verpackung gut gewesen wäre, wäre gar kein Schaden entstanden.
 
Beim Privatverkauf geht das Risiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Artikel dem Transportunternehmen übergibt - steht so im BGB.

Chancen bei DHL hin oder her - um es mir nicht gleich von Anfang an mit dem VK zu verscherzen, muss ich die (theo.) Möglichkeit über DHL erst mal nutzen, um mich nicht selber irgendwelchen Anschuldigungen auszusetzen.

Wenn dann DHL die Übernahme ablehnt, werden die Karten wieder neu gemischt.

Kleine Chance besteht ggf. noch darin, dass ich es zwar privat beim Sohn gekauft habe, es aber über die Firma des Vaters verschickt wurde (mit Lieferschein). Ob man dann sagen kann, bei gew. Lieferung haftet der Versender bleibt abzuwarten und ist letztendlich dann auch Goodwilll des Verkäufers.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ole258
Zitat: "Ein Mangel liegt vor, wenn die Ware bei der Übergabe (so genannter "Gefahrübergang") nicht die im Kaufvertrag vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder nicht die für den üblichen Gebrauch erforderlichen Eigenschaften besitzt."

...dies bezieht sich auf die Übergabe vom Postboten an den Empfänger und dieser sollte sofort im Anschluss die Ware überprüfen und ggf. Reklamieren und zwar dei der beschreibung von dem hier erwähnten Fall (Paket außen OK und innen defekt)beim Verkäufer und nicht bei DHL.

Und das Risiko geht nicht auf den Käufer sondern auf das Versandtunternehmen über und dieses wird sich ganz einfach auf seine AGB's beziehen in denen mindestens steht "Angemessene Verpackung"! Also ist doch der Verkäufer der der die Verantwortung trägt.

Ich lass mich aber auch gern durch das BGB belehren. Aber bitte mit einem § den das ding ist soo dick!


 
Beim Privatverkauf geht das Risiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer den Artikel dem Transportunternehmen übergibt - steht so im BGB.

Dennoch muss der Verkäufer auch für eine, den AGBs des Versandunternehmen entsprechende, Verpackung sorgen. Außerdem hast du als Verkäufer auch das Recht das Versandunternehmen auch zu bestimmen (§447 BGB).

Ich würde aber auch ersteinmal Versuchen die Sache gütlich und im Einvernehmen zu lösen... gibt weniger stress für alle.

Gruß
BaAl
 
Nur kurz mein Senf dazu : Bei dem Schadensbild (Unversehrte Transportverpackung, "Luft" im Karton) wirst Du von keinem Transportunternehmen (DHL,UPS,Hermes....) den Schaden erstattet bekommen,da es nicht deren Fehler war,sondern der des Versenders ! Das läuft unter "nicht versandsicher verpackt" und die Haftung dafür ist in den AGBs ausgeschlossen. Das würde ich dem "Söhnchen" auch so mitteilen. Gruss Uwe
 
Dennoch muss der Verkäufer auch für eine, den AGBs des Versandunternehmen entsprechende, Verpackung sorgen.

Ist doch aber selbstredend, dass jeder(!) Verkäufer seine Verpackung per se als versandsicher und AGB-geeignet hält - vor allem wenn es zum Schaden kommt. Alles andere führt nur zu müsigen Diskussionen und man kommt eh nicht weiter, weil eben Privatkauf. Dann müsste man schon den juristischen Weg beschreiten - was sich natürlich nicht lohnt!

Außerdem hast du als Verkäufer auch das Recht das Versandunternehmen auch zu bestimmen (§447 BGB).

Dadurch, dass ich kein Veto gegen den DHL-Versand eingelegt habe, habe ich ja quasi zugestimmt - zumindest umgekehrt auch nicht widersprochen.

Bei dem Schadensbild (Unversehrte Transportverpackung, "Luft" im Karton) wirst Du von keinem Transportunternehmen (DHL,UPS,Hermes....) den Schaden erstattet bekommen,da es nicht deren Fehler war,sondern der des Versenders ! Das läuft unter "nicht versandsicher verpackt" und die Haftung dafür ist in den AGBs ausgeschlossen

Aus Sicht des Geschädigten sicher glasklar und nachvollziehbar. Aus Sicht des Verkäufers tendenziell natürlich nicht. Der hält seine Verpackung für geeignet (sonst hätte er sie ja nicht verwendet) - reiner Selbstschutz.

Das würde ich dem "Söhnchen" auch so mitteilen.

An der Stelle muss ich auch mal für den VK in die Bresche springen - der Sohn hat mich eben auch nochmals zurück gerufen und sein "Entsetzen" mitgeteilt. (Was in so einem Fall, sicher nicht selbstverständlich ist.)

Das Gespräch verlief sehr transparent, seriös und vertrauensvoll - zudem wurde auch die Bereitschaft signalisiert, im Worst-Case eine Lösung zu finden.

Von dem her bin ich mal gespannt - weniger auf die Entscheidung seitens DHL, sondern mehr auf das "Lösung finden" :huh:
 
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