Tauscht Lenovo Geräte auf Kulanz aus?

Reisender_MUC

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Hallo,

ich habe ein X40, welches ich im Oktober 2005 gekauft habe, die Garantie läuft bis 2008. Das Gerät ist ständig defekt (2mal HDD, 2mal Tastatur, 1mal Akku, 1mal Gehäuseboden und nun zum zweiten Mal das Display)

Wohlk gemerkt, das Gerät steht die größte Zeit im Büro und ist nicht auf Reisen. Da mir langsam der Kragen schwillt, besteht die Möglichkeit bei Lenovo das Gerät tauschen zu lassen?

Vielen Dank!
 
Selbstverständlich und dies hat mehr mit Verbraucherrechten zu tun, als mit Lenovo. Ich gehe davon aus, dass Du einen Nachweis über die Reparaturen (Reklamation Datum, Anzahl) - unter gewissen Umständen brauchst Du auch keine Reparatur/Nachbesserung hinnehmen, da kannst Du sogar Austausch bzw Rücknahme verlangen.
 
Die Herstellergarantie ist freiwillig und ein Rücknahme- oder Austauschrecht des Kunden besteht nicht, soweit nicht vereinbart. Etwaige Garantiebedingungen werden vom Hersteller festgelegt und schließen in der Regel Rücknahme und Austausch aus.

Ganz anders sieht es bei der gesetzlichen Gewährleistung aus. Aber die besteht eben nur gegenüber dem Händler, also dem Verkäufer des Notebooks. Hier besteht nach zweimalig fehlgeschlagener Nachbesserung tatsächlich ein Recht sich vom Vertrag zu lösen und schon von vorneherein grundsätzlich das Wahlrecht, ob man eine Nachbesserung oder eine Neulieferung möchte. Der Verkäufer kann aber die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie für ihn mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

Als das ändert aber nichts daran, daß Händler bei solch heftigen Fällen wie dem obigen auch schon in eigenem Interesse sehr kulant sind und das Gerät austauschen oder sogar zurücknehmen. Das ist mir selber passiert. Insgesamt hilft es sicher immer, wenn man sich freundlich aber bestimmt für seine Belange einsetzt.

KaiSch
 
Original von Reisender_MUC
Hallo,

ich habe ein X40, welches ich im Oktober 2005 gekauft habe, die Garantie läuft bis 2008. Das Gerät ist ständig defekt (2mal HDD, 2mal Tastatur, 1mal Akku, 1mal Gehäuseboden und nun zum zweiten Mal das Display)

Wohlk gemerkt, das Gerät steht die größte Zeit im Büro und ist nicht auf Reisen. Da mir langsam der Kragen schwillt, besteht die Möglichkeit bei Lenovo das Gerät tauschen zu lassen?

Vielen Dank!

für ein austausch ist eine beschwerde notwenig. diese wird geprüft und muss bewilligt werden. bei einer allfälligen bewilligung wird dann evaluiert welches austauschgerät du bekommst.
da es sich um kulanz handelt, ist es ratsam kooperativ zu sein und die anliegen und probleme klar und einsichtig darzustellen.
 
Original von zigallah
Original von Reisender_MUC
Hallo,

ich habe ein X40, welches ich im Oktober 2005 gekauft habe, die Garantie läuft bis 2008. Das Gerät ist ständig defekt (2mal HDD, 2mal Tastatur, 1mal Akku, 1mal Gehäuseboden und nun zum zweiten Mal das Display)

Wohlk gemerkt, das Gerät steht die größte Zeit im Büro und ist nicht auf Reisen. Da mir langsam der Kragen schwillt, besteht die Möglichkeit bei Lenovo das Gerät tauschen zu lassen?

Vielen Dank!

für ein austausch ist eine beschwerde notwenig. diese wird geprüft und muss bewilligt werden. bei einer allfälligen bewilligung wird dann evaluiert welches austauschgerät du bekommst.
da es sich um kulanz handelt, ist es ratsam kooperativ zu sein und die anliegen und probleme klar und einsichtig darzustellen.

Nö, laut BGB hat er ein Recht auf ein Austauschgerät (gleichwertiger Art) oder aber Geld zurück, falls eine Reparatur 2x fehlgeschlagen ist. Es muss sich allerdings um den selben Fehler handeln!
Momentan besteht also nur ein Tausch aus Kulanzgründen.
 
@ T42p

Hast Du meinen Beitrag gelesen? Die Behauptung in Deinem Beitrag ist schlichtweg falsch.
 
Schöne Grüße,

die rechtliche Situation: von Lenovo kann der reisende Münchner leider kein Austauschgerät _verlangen_ - vom Händler vielleicht, falls eben zwei Reperaturversuche erfolglos blieben etc. - wie von KaiSch und T42p geschrieben.
Wobei ich fürchte, dass es schlecht aussehen könnte, wenn man sich wegen der Reperatur nicht an den Händler sondern gleich an Lenovo gewandt hat - falls dies nicht irgendwie mit dem Händler abgesprochen war.

Doch geht diese ganze Diskussion am Thema vorbei: wie der Reisende schon im Betreff geschrieben hat, geht es ihm um einen Tausch von _Lenovo_, und zwar aus _Kulanz_.
Für diesen ist wohl eine Beschwerde nötig, wie zigallah schrieb. Hat denn schonmal jemand einen Laptop von Lenovo getauscht bekommen?
 
wobei es eher geliefert von IBM - Kulanz von Lenovo heißen müßte...
 
Original von T42p
Original von zigallah
Original von Reisender_MUC
Hallo,

ich habe ein X40, welches ich im Oktober 2005 gekauft habe, die Garantie läuft bis 2008. Das Gerät ist ständig defekt (2mal HDD, 2mal Tastatur, 1mal Akku, 1mal Gehäuseboden und nun zum zweiten Mal das Display)

Wohlk gemerkt, das Gerät steht die größte Zeit im Büro und ist nicht auf Reisen. Da mir langsam der Kragen schwillt, besteht die Möglichkeit bei Lenovo das Gerät tauschen zu lassen?

Vielen Dank!

für ein austausch ist eine beschwerde notwenig. diese wird geprüft und muss bewilligt werden. bei einer allfälligen bewilligung wird dann evaluiert welches austauschgerät du bekommst.
da es sich um kulanz handelt, ist es ratsam kooperativ zu sein und die anliegen und probleme klar und einsichtig darzustellen.

Nö, laut BGB hat er ein Recht auf ein Austauschgerät (gleichwertiger Art) oder aber Geld zurück, falls eine Reparatur 2x fehlgeschlagen ist. Es muss sich allerdings um den selben Fehler handeln!
Momentan besteht also nur ein Tausch aus Kulanzgründen.

wieso nö?
klar bekommt er im falle des falles ein gleichwertiges gerät. aber was gleichwertig ist, ist eine andere frage und das bestimmt lenovo.
 
Die ganze Diskussion ist sowieso Quatsch... bzw falsch gestellt....: es gibt kein Recht auf Kulanz!

wenn er nett fragt und Glück hat, dann kann es klappen... - man kann fragen, ob jemand mal was auf Kulanz bekommen hat, dies wäre aber auch Zeitverschwendung, denn die Gründe dafür sind wohl jedes mal anders...

Also, wenn Garantie drauf ist - dann ist die Sache klar und wie ich bereits im ersten Beitrag geschrieben habe: wenn die Anzahl der Nachbesserungsversuche erreicht ist, dann gibt es lt Verbraucherschutz auch die Rückgabe - wie die ganzen Zeitabläufe aber gewesen sind weis nur der Fragesteller - einfach IBM fragen sollte die Antwort bringen...
 
Ist doch die Frage, muss der Reparaturversuch über den Händler laufen oder ist das egal? Diese schickt das Gerät ja auch nur an IBM/Lenovo weiter und repariert nichts selbst.
Wenn ja wäre Vor-Ort-Service geradezu ein Eigentor.
 
meine erfahrungen sind das bei entsprechendem verhalten, bis hin zum customer relations manager, man durchweg nach einiger zeit kompetente und verständnisvolle reaktionen bekommen kann. diese haben bei meinem t60 ( 3 maliger motherboardtausch, ram tausch, festplatte getauscht etc.) dazu geführt, das er einen gerätetausch beantragt hatte.
abgelehnt wurde dieser noch von lenovo selbst. grundsätzlich scheinen die kategorisch dicht zu machen, jedwege diskussion ausser acht lassend! übrig blieb mir den rechtsanwalt einzuschalten!- da war es günstiger das gerät zu verkaufen, kulanz, verbraucherrecht, bgb etc. hin und her.

bei allem positiven dem support gegen über, geräte bis zum umfallen zu reparieren bedeutet verbrraucherrechte zu missachten! und das ist schlichtweg betrug von lenovos seite am verbraucher, zumindest in meinem fall.

wie gesagt, die frage ist wer lust, zeit und geld für einen rechtsstreit aufbringen will.

gruss
 
Original von thormdac
meine erfahrungen sind das bei entsprechendem verhalten, bis hin zum customer relations manager, man durchweg nach einiger zeit kompetente und verständnisvolle reaktionen bekommen kann. diese haben bei meinem t60 ( 3 maliger motherboardtausch, ram tausch, festplatte getauscht etc.) dazu geführt, das er einen gerätetausch beantragt hatte.
abgelehnt wurde dieser noch von lenovo selbst. grundsätzlich scheinen die kategorisch dicht zu machen, jedwege diskussion ausser acht lassend! übrig blieb mir den rechtsanwalt einzuschalten!- da war es günstiger das gerät zu verkaufen, kulanz, verbraucherrecht, bgb etc. hin und her.

bei allem positiven dem support gegen über, geräte bis zum umfallen zu reparieren bedeutet verbrraucherrechte zu missachten! und das ist schlichtweg betrug von lenovos seite am verbraucher, zumindest in meinem fall.

wie gesagt, die frage ist wer lust, zeit und geld für einen rechtsstreit aufbringen will.

gruss

Würde mir einfach die Reparaturen bescheinigen lassen und dann dem Händler gegenüber auf Wandlung pochen, dieser muss sich ja ans BGB halten (sonst halt Anzeige). Gegenüber Lenovo hast Du da keinen Rechtsanspruch. Lenovo kann höchstens aus Kulanz tauschen, und das ist freiwillig.

Ob nun die ganzen fehlgeschlagenen Reparaturversuche über den Händler selbst laufen müssen, obwohl der ja ebenfalls den Laptop nur an IBM weiterleitet ist noch die Frage.
 
..., hätte erwähnen sollen das ich direkt von ibm gekauft habe, kein nhändler. somit also rechtlich klar ibm der ansprechpartner!
 
Original von thormdac
..., hätte erwähnen sollen das ich direkt von ibm gekauft habe, kein nhändler. somit also rechtlich klar ibm der ansprechpartner!

Ja dann ist die Lage eindeutig, IBM tritt hier als Vertragspartner und Händler auf. Damit steht Dir nach § 437 BGB bei 2malig fehlgeschlagener Reparatur entweder ein Rücktritt vom Kaufvertrag, Kaufpreisminderung, oder ein gleichwertiges Gerät zu.

Leider finde ich den Hinweis auf die Anzahl der Nachbesserungsversuche nicht mehr, die dem Verkäufer zustehen. Bin mir aber absolut sicher dass es 2 sein müßten.
 
Ja, zwei, aber für dassselbe Problem (es muss also die Reparatur ein und desselben Fehlers zweimal fehlgeschlagen sein).

Gruß

Lars
 
Original von Starwalker
Ja, zwei, aber für dassselbe Problem (es muss also die Reparatur ein und desselben Fehlers zweimal fehlgeschlagen sein).

Gruß

Lars

ja, zwei, hab ich anwaltlich alles durchgesprochen. wenn lenovo /ibm jedoch ablehnt bleibt was?- der weg durch die instanzen! da war die bucht schneller und preisgünstiger.

wir können ja ellenlang über rechtmässigkeiten im verbraucherrecht, gerne auch allgemein im verbraucherrecht, reden. was bleibt wenn der händler ablehnt ist: verbraucherschutz und anwalt.
da dies deutlich mehr kostet als sinn macht, und hier sage ich lenovo nutzt diesen sachverhalt bewusst aus, können wir geschädigten dieses forums ( 0.001% der gesamtkunden von ibm/lenovo) schlichtweg nur unsere nerven schonen und damit leben.

ein wenig off-topic aber vergleichbar:

bei meinem neuen benz lässt sich der kofferraum nicht über die elektronik öffnen, nur per schlüssel. schliessautomatik und elektronische steuerung sind getauscht worden. = zweimalige nachbesserung. anwalt eingeschaltet. antwort= produktionstechnisch bedingte einzelfälle bedingen weder den unverhältnismässigen austausch der gesamten fahrzeugelektronik, noch den austausch des gesamten fahrzeuges!

und das ist der punkt: "verhältnismässig" oder wie lenovo sagt "works as designed"---geht halt nur leider nicht!-

gruss
 
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