T61 .......? bin wegen der NVIDA- NVS 140 nicht sicher ob ich ihn Kaufe......

BenDit

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2 März 2012
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Hallo ihr Lieben,
Hab gestern einen T61 , T7300, 2GB Ram, 250GB Festplatte WD Black,1440x900 Auflösung ,Win 7 32bit Pro. und Dockingstation
in einem so guten Zustand (fast unbenutzt ) Enddeckt . Am Telefon ein netter Herr, kurz verhandelt und auf einen Kaufpreis geeinigt......
Zu schön, um wahr zu sein !!?? er wäre den ganzen Tag Zuhause und ich könnte direkt kommen. Ja super....ich kann erst Mittwoch und kämme mit der S Bahn.
Kein Thema.....alles weitere per Mail...und Tschüüüüß Hab per Mail Bestätigt, Adresse kam . SUPER ,super Bauchgefühl
Dann hab ich angefangen zu Googlen...............
Der hat genau den NVS 140 , auf den Bildern konnte ich etwas entziffern.
...........CTO L3-E5598 07/11

.............7663 Y2K
Nov/07 Hergestellt und ca Feb./08 gings los.....nich viel Zeit dazwischen!!!!! hat er ihn ??hat er ihn nich?????

Wer WEISS was?
Brächte mehr Daten über das Gerät..........damit ich nee Entscheidung fällen kann.

Ich sage schon mal Danke!

Ben
 
Finger weg, vor August 08 sind alle NVidia-T61 potentiell vom NVidia-Bug bedroht.
 
Dein Post ist recht wirr..

Da das vermutlich deine Frage ist: das Gerät hat garantiert keine "saubere" Nvidia, kann also potenziell jederzeit kaputt gehen.

Meine Nvidia ist von 2007 und läuft noch, das kann sich bei jedem Bootvorgang aber ändern.

Ersatzboards mit Intel waren aber eine ganze Zeit lang sehr billig zu bekommen.
 
Die 14"-Wide-Boards sind auch aktuell noch recht günstig zu haben, gerade eines hier im Forum. Da muss man beim Kauf des NVidia-T61 die 30 Euro + Arbeit evtl. schon einplanen ;).
 
Bei der Summe ist man dann aber auch schon mit einem T400 besser bedient, das idR deutlich schneller ist.
 
Bei welcher Summe ? Hat der TE doch nicht genannt !?

Wenn man ein T61 für z.b. 50€ bekommt und alles komplett ist und läuft würde ich es auch mit Nvidia kaufen, weit über 100€ würde ich aber nicht ausgeben.
 
Wenn man ein T61 für z.b. 50€ bekommt und alles komplett ist und läuft würde ich es auch mit Nvidia kaufen, weit über 100€ würde ich aber nicht ausgeben.
Für 50€ würde ich das auch machen, weil ich Ersatzteile daheim habe. Aber die Ausstattung ist ja gerade sehr mäßig, ein Aufrüsten sehr teuer und damit nicht wirtschaftlich. Gerade für aktuelle Windows würde ich unter 4GB Ram nicht mehr anfangen.

Edit: durch die Bestätigung deiner Willenserklärung zum Kauf bist du auch dazu verpflichtet. Der Kaufvertrag ist gültig ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
der TS hat aber doch schon per eMail den Kauf bestätigt!

Man sollte sich vorher informieren und das nicht am Ende auf dem Rücken des Verkäufers austragen, denn das finde ich diesem gegenüber doch arg unfair. Außerdem habt ihr durch eure gegenseitigen Willenserklärungen nunmal einen formlosen Kaufvertrag abgeschlossen.
 
Vor allem - man ist über zwei Jahre hier im Forum unterwegs, und kann sich dann nicht VOR dem Kauf über evtl. modellspezifische Probleme informieren?
Du hast deine Entscheidung schon gefällt. Die Willenserklärung ist abgegeben.
Solche Wackelkandidaten erschweren zuverlässigen Kaufinteressenten die Abwicklung.
 
der TS hat aber doch schon per eMail den Kauf bestätigt!
Durch die Abgabe der beiderseitigen, übereinstimmenden Willenserklärungen ist der Kaufvertrag zustande gekommen - das ist richtig.
Jedoch kann der Kaufvertrag durch den Käufer wegen Irrtums angefochten werden - ist er doch offensichtlich in dem Irrtum, dass der Kaufgegenstand nicht vom Nvidia-Bug betroffen sei.

Der Irrtum muss dem Verkäufer unverzüglich mitgeteilt werden. Der Verkäufer kann grundsätzlich Schadenersatz geltend machen, wobei der Schaden nachgewiesen werden muss - was sich in der Praxis oftmals als schwierig darstellt.

Unabhängig von der Rechtslage und um einen Rechtsstreit zu vermeiden, sei dem Käufer empfohlen den Irrtum unverzüglich mitzuteilen. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten kann man einen symbolischen Schadenersatz von beispielsweise 20 Euro anbieten. Vermutlich wird der Verkäufer dankend abwinken, und sich seinen Teil über den Käufer denken - was sein gutes Recht ist ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Beide Seiten können hierbei vom "Kaufvertrag" zurück treten, da es sich um einen Kauf zwischen Verbrauchern handelt.

Niemand ist verpflichtet, seine Zusage einzuhalten.
 
sicher, man kann wegen Irrtums anfechten, aber soll jetzt der Verkäufer für das Fehlverhalten des Käufers büßen müssen?

Weiterhin ist mir neu, dass Kaufverträge zwischen Verbrauchern nicht bindend sein sollen. Kann ich mir so beim besten Willen nicht vorstellen und habe ich so auch noch nie gehört. Dann könnte ja jeder bei eBay munter bieten ohne die Ware abnehmen zu müssen...

Es wird immer wieder klarer, wen ich nichtmal meinen Feinden als Handelspartner wünsche.
 
Unabhängig von irgendwelchen rechtlichen Regelungen würde ich es einfach als fair ansehen, bei der Kaufzusage zu bleiben. Theoretisch ist es ja auch möglich, dass das MB schon mal gegen eins mit neuerer Rev. getauscht wurde.
 
In diesem Fall würde ich das ohne zu große Vorurteile wie geplant durchziehen und den Verkäufer bei der Abholung auf das eventuell bestehende Problem ansprechen.
Wenn du Glück hast, kann dich der Verkäufer beruhigen (Mainboard getauscht / mit neuem Grafikchip gereflowt), oder kommt dir noch etwas entgegen (Tasche als Zugabe / weiterer Nachlass)
Ansonsten kannst du auch bei betroffenen Boards nie sagen, wie lange die Sache gut geht (bei entsprechend niederiger Grafiktemp und pfleglicher Behandlung ist durchaus trotzdem manchmal eine längere Lebensdauer möglich)
 
Ansonsten kannst du auch bei betroffenen Boards nie sagen, wie lange die Sache gut geht (bei entsprechend niederiger Grafiktemp und pfleglicher Behandlung ist durchaus trotzdem manchmal eine längere Lebensdauer möglich)
Wie schon häufiger erwähnt, läuft mein T61 seit bald 7 Jahren mit der Nvidia. Auch wenn sie jetzt kaputt ginge - 7 Jahre lang mit mehreren Bootvorgängen und >8 Stunden Laufzeit täglich können sich sehen lassen. Das hat bisher keiner meiner Computer ausgehalten.

Die tatsächliche Ausfallrate wäre mal interessant.

Edit: Oh, der Geburtstag rückt ja an :D *duck und weg*

Edit#2: Mist, gerade nachgerechnet: es sind doch nur 6,47 Stunden/Tag xD bei 2,60 Einschaltvorgängen pro Tag - ohne Berücksichtigung des Schalttages und der Schaltsekunde Oo
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun kenne ich nicht die genauen Einzelheiten - wenn ich mir jedoch vorstelle, der Käufer ist vielleicht noch in der Ausbildung, und der Kaufpreis soll vielleicht irgendwas um 150 Euro betragen, was für den Käufer wohl ein relativ hoher Geldbetrag bedeuten mag, und er nun von dem Nvidia-Bug erfahren hat, und ihm das Risiko eines baldigen Defekts Angst bereitet ... dann wäre für mich die Anfechtung wegen Irrtums durchaus akzeptabel.

P.S.
bin zu langsam :)
 
Nun kenne ich nicht die genauen Einzelheiten - wenn ich mir jedoch vorstelle, der Käufer ist vielleicht noch in der Ausbildung, und der Kaufpreis soll vielleicht irgendwas um 150 Euro betragen, was für den Käufer wohl ein relativ hoher Geldbetrag bedeuten mag, und er nun von dem Nvidia-Bug erfahren hat, und ihm das Risiko eines baldigen Defekts Angst bereitet ... dann wäre für mich die Anfechtung wegen Irrtums durchaus akzeptabel.
Wäre es dann nicht sinnvoll, sich vorher ganz genau zu informieren, bevor man eine ggf. große Investition tätigt? Das neue Auto nehme ich doch auch nicht einfach so beim Wochenendeinkauf mit.
 
Naürlich ist es sinnvoll sich vorher zu informieren - der Irrtum ist jedoch menschlich :)
 
Wäre es dann nicht sinnvoll, sich vorher ganz genau zu informieren, bevor man eine ggf. große Investition tätigt? Das neue Auto nehme ich doch auch nicht einfach so beim Wochenendeinkauf mit.

absolut!

Je mehr mir eine Ausgabe weh tut, desto genauer sollte ich mich vorher informieren und nicht nachher "rumheulen".
 
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