T60: Katastrophaler Vorgang

goffmensch

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31 Juli 2006
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Liebe Gemeinde,

dies ist mein erster Beitrag in diesem interessanten Forum und leider gleich ein ein unschöner.

Erst einmal muss ein klein wenig Dampf ablassen und dann bitte ich Euch, Erfahrungen und Lösungsmöglichkeiten zu posten, wie ich mit dieser Situation umgehen muss/kann/darf/soll.

Folgendes ist mir passiert:

Am 18.07.06 ein T60 bei notebooksbilliger bestellt. Am 21.07. war er schon da. Soweit so gut.
Am 22.07. Funktionskontrolle Hardware (Pixeltest, bestellte Komponenten vorhanden?), alle ok, alles da.
Am 23.07. Office installiert und Totalausfall mit Bluescreen und ein "Memory Parity Error". Direkt am gleichen Tag per Express zu Geodis.
Rücksendung am 31.07. mit der Ansage: Mainboardtausch. Nachdem der Postbote zu faul war, in den vierten Stock zu gehen und nur eine Benachrichtigung eingeschmissen hat (ich war den ganzen Tag da, war nicht mal im Keller oder Duschen), konnte ich den T60 bei der Post abhohlen.
Und siehe da. Es geht nix. Nur bedauerliche vier Piepser beim Anschalten und das wars. Also wieder zurück zu Geodis!

Das Schlimme ist, das ich den Rechner ab 01.08. brauche. Da führt kein Weg dran vorbei. Jetzt kann ich versuchen mir für viel Geld ein Leihgerät zu besorgen.

Fazit:
Endweder über mir lädt sich gerade alles Pech der Welt ab oder IBM/Lenovo bzw. deren Reparaturpartner sind einfach nur unfähig. An den Hotlines werde ich nur von A nach B geschickt und keiner kann mir eine Lösung anbieten.

Das ist jetzt vielleicht eine sehr subjektive Erfahrung, aber bitte seid vorsichtig beim Kauf eines T60. Da ist irgendwas nicht ok.
Über den Service von IBM hab ich bis jetzt wenig Schlechtes gehört, aber mein Fall schlägt irgendwie dem Fass den Boden aus.

Meine Entscheidung steht fest: Obwohl ich noch gar nicht damit arbeiten konnte: NIE WIEDER THINKPAD / IBM / LENOVO

Danke für Eure Aufmerksamkeit.

Konfiguration T60:
2007f4g
2400 duo
ati x1300
1 gb ram
80 gb hdd
multiburner
 
braucht man nicht rausklagen. wenn die agb gesetzeswidrig sind, sind sie eo ipso nichtig.
 
Original von emzett

braucht man nicht rausklagen. wenn die agb gesetzeswidrig sind, sind sie eo ipso nichtig.
ja klar. nur erklär mal o2 oder t-mobile zb. daß das guthaben auf deiner prepaid-karte nicht verfällt. die zeigen dir nen stinkefinger, es sei denn du klagst. nicht zu vergessen all die anderen vertragspartner, die gar nicht wissen dass die klausel nichtig ist.
 
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