T60 3 Jahre Garantie ohne Rechnung übertragbar?

Snippy

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Hallo,

eine Freundin von mir hat sich bei ebay ein "neues" Thinpad T60 mit 3 Jahren Garantie von privat gekaut.

Das Gerät wurde augenscheinlich noch nie vorher gebraucht und hat nach der online Abfrage auch noch fast 3 Jahre Lenovo Garantie.

Ist diese Garantier einfach auf Privatpersonen ohne Rechnung und Liederschein übertragbar? Oder gilt die Garantie nur für den Erstbesitzer?

Danke und Gruß

Snippy
 
Die Garantie ist an die Seriennummer des Gerätes und nicht an den Halter (von dem Lenovo eh nichts weiß) gebunden.
 
Original von metacircle
Die Garantie ist an die Seriennummer des Gerätes und nicht an den Halter (von dem Lenovo eh nichts weiß) gebunden.

Kann man das irgendwo nachlesen? Ich habe auf der Lenovo Seite nichts genaues dazu gefunden.

Warum weiß Lenovo nichts von dem "Halter" (wie Du den Besitzer nennst)? Firmengeräte werden oft über den Händler bei Lenovo registriert.

Ich kenne es immer nur so das in den meisten Garantiebedingungen steht das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt und nicht übertragbar ist.

Gruß

SR
 
Naja, vielleicht findest du etwas im Statement of Warranty dazu:

Für Produkte, welche vor 2007 verkauft wurden:
http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=MIGR-59390

Für Produkte welche seit 2007 verkauft wurden:
http://www-307.ibm.com/pc/support/site.wss/document.do?lndocid=MIGR-67476

Lenovo weiss nichts vom Käufer solange das Notebook dort nicht registriert wurde. (Der einzige Zweck für Registrierung ist, dass die Garantie dadurch "verlängert" wird, sprich die Garantie nun vom Verkaufszeitpunkt an eingetragen wird.)

Die Garantie des Gerätes bleibt auch beim Verkauf erhalten, soweit ich informiert bin. Wenn du es schriftlich haben willst, schreib eine Email an IBM oder Lenovo.

mfg Moskito

//edit: Fehler korrigiert. ;)
 
Hallo Snippy,

am einfachsten ist es, wenn Du den Garantiestatus online überprüfst. Auf dieser Seite kannst Du Typ und Serial des TP eingeben und bekommst umgehend den Waranty Status angezeigt (die automatische Erkennung funktioniert allerdings nur mit IE).
Dieser gilt, wie alle meine Vorredner auch bestätigt haben, dann unabhängig vom aktuellen Besitzer.

Gruß, maculae
 
Original von Snippy

Ich kenne es immer nur so das in den meisten Garantiebedingungen steht das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt und nicht übertragbar ist.

Weils eben Thinkpads sind und keine anderen Geräte, wo der Hersteller versucht, durch solche Maßnahmen die Garantie zu "einzugrenzen" und dadurch einige Reparaturen wegfallen.....

;)
 
Hallo,

vielen Dank für eure Infos. Dann kann ja nichts passieren.

Gruß

Snippy
 
Original von Snippy


Ich kenne es immer nur so das in den meisten Garantiebedingungen steht das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt und nicht übertragbar ist.

Ein Beispiel bitte? Garantie ist immer auf ein Gerät oder eine Sache, niemals auf den Namen der auf der Rechnung steht. Das verhält sich mit allen Geräten so, die ich besitze. Ausnahmen sind mir keine bekannt.
Nebenbei gesagt würde ich auch nie bei Herstellern mit solchen Garantiebedingungen kaufen.
 
Original von T42p
Ein Beispiel bitte? Garantie ist immer auf ein Gerät oder eine Sache, niemals auf den Namen der auf der Rechnung steht. Das verhält sich mit allen Geräten so, die ich besitze. Ausnahmen sind mir keine bekannt.
Nebenbei gesagt würde ich auch nie bei Herstellern mit solchen Garantiebedingungen kaufen.

Wenn ich mich recht erinnere Stand zu dem Thema in der c´t mal ein interessanter Beitrag drin. Sollte ich den Artikel noch auf die Schnelle finden kann ich ihn hier gerne reinstellen oder nen Verweis geben. Mit freundlicher Unterstuetzung von heise.
 
Wenn jemand IBM warranty hat, die er jederzeit auf der Lenovoseite unter Angabe der Serial No., Type No. nachvollziehen kann, gilt diese weltweit für seinen Rechner mit den angegebenen Daten und ist nicht Personen gebunden

Leuchtet doch ein, oder ?

Weiss bald nicht mehr, was diese Fragen sollen.

Auch diese magic devices - Geschichte kann man mit einem Telefonanruf bei denen klären [ok war in einem anderen thread].

Wenn aber der Garantiebeginn bei IBM/Lenovo registriert ist, dann interessiert es keinen Menschen, wem dieser Rechner nun gehört 8o

Sollte man mal ganz oben im Forumsboard anpinnen.

MfuuG
 
Für IBM/Lenovo ist das ja auch wohl fuer die allermeisten Nutzer klar, nur gilt das eben nicht allgemein und fuer saemtliche Waren. Hinsichtlich den Thinkpads haetten wir das dann aber zumindest zweifelsfrei geklaert ;)
Wuerde sagen: Weitere Beitraege dann eher im Smalltalk.
 
Ich dachte, hier geht es um die Garantie eines T60.

Über andere Geräte kann man sich auch im smalltalk unterhalten.

MfG
 
Original von krawunke
Wenn jemand IBM warranty hat, die er jederzeit auf der Lenovoseite unter Angabe der Serial No., Type No. nachvollziehen kann, gilt diese weltweit für seinen Rechner mit den angegebenen Daten und ist nicht Personen gebunden

Leuchtet doch ein, oder ?

Nein, absolut nicht.


Original von krawunke
Weiss bald nicht mehr, was diese Fragen sollen.

Auch diese magic devices - Geschichte kann man mit einem Telefonanruf bei denen klären [ok war in einem anderen thread].

Wenn aber der Garantiebeginn bei IBM/Lenovo registriert ist, dann interessiert es keinen Menschen, wem dieser Rechner nun gehört 8o

Sollte man mal ganz oben im Forumsboard anpinnen.

MfuuG

Hast Du ein so starkes Problem mit der Frage? Dann klick doch einfach ganz schnell weiter und mach`dir nicht die Mühe extra etwas dazu zu schreiben. Erstrecht dann wenn die Frage schon so lange ohne dein schlechtes Posting geklärt wurde.

Gruß

SR
 
Was krawunke damit sagen wollte ist, dass allein die Angabe der Seriennummer genügt um die Restgarantie für ein Thinkpad anzeigen zu lassen. Ergo ist diese nur an die Seriennummer gebunden.
 
... und das "Snippy" den "krawunke" - der die Sache richtig erkannt hat und geholfen hat - dermaßen angreift, finde ich schon meilenweit unter der Gürtellinie ...
Man stelle sich nur vor: ich komme in das Forum, stelle eine Frage in Hoffnung auf Hilfe, bekomme Hilfe, und greife den Helfer als Dank dafür an ...

Sag' ich nur: Schönen Dank - ist das die neue Kommunikationskultur?
 
Original von T42p
Was krawunke damit sagen wollte ist, dass allein die Angabe der Seriennummer genügt um die Restgarantie für ein Thinkpad anzeigen zu lassen. Ergo ist diese nur an die Seriennummer gebunden.

Das ist bisher Stand der Dinge und gut auf den Punkt gebracht = Antwort auf die Frage. Es muss dann noch dazu bemerkt werden, dass diese Frage häufig auftaucht. Sufu nutzen...

Weitere Flames etc. gehen bitte in Smalltalk oder werden anschliessend von mir dorthin verschoben.

G.
 
Im Grunde kann der THread auch geschlossen werden, die Frage ist ja beantwortet und mehr "Sinnvolles" kommt hier wohl nicht :D
 
Theoretisch kann man das so sehen:

Lenovo oder Händler verkauft Thinkpad an A. Damit sind zwei Verträge geschlossen. Zum einen der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und A sowie ein Garantievertrag zwischen IBM und A. Letzterer garantiert A, dass das zugehörige Gerät (Seriennummer) bestimmte Eigenschaften für die Garantiezeit behält. Tut es das nicht, dann entstehen Ansprüche aus diesem Garantievertrag.

Verkauft A nun sein Thinkpad an B, so gehen (zumindest konkludent) die Ansprüche aus dem Garantievetrag mit auf B über, sodass er als neuer Eigentümer wie A aus dem Garantievertrag die Ansprüche gelten machen kann.

Der Garantievertrag ist allerdings ein selbstständiger Vertrag für den auch die Vertragsfreiheit gilt. Daher könnte ein Garantiegeber auch den Mitübergang des Garantievertrages ausschließen. Das tut Lenovo soweit ich weiß nicht.

Das muss aber nicht der Regelfall sein und ist in einigen Bereichen sogar unangebracht. So z.B. bei den Firmenkontingenten. Hier wird dieser "Standardgarantievertrag" nicht entstehen, es wird ein konkreter ("neuer, anderer") Garantievertrag ausgehandelt. Dieser ist wirklich personenbezogen (eben das entsprechende Unternehmen). Daher haben die Geräte (die z.B. teilweise auch durch Magic Devices vertrieben werden), die aus z.B. solchen Kontingenten stammen auch wirklich keine Standardgarantie gegenüber den neuen Eigentümer.

Um diese Lücke zu füllen bietet Magic Devices einen eigenen Garantievertrag an, der im Zweifelsfall weniger Leistung verspricht als derjenige von Lenovo.

Ergebnis: Die Garantie ist nicht an die Sache gebunden, sie kann aber bei Verkauf auf den neuen Verkäufer übergehen. Bei den Lenovo Geräten, die man im "freien Handel" kauft, wird das aber aufgrund des oben erläuterten der Regelfall sein.

Übrigens wird das Eigentum aufgrund des Besitzes vermutet, also braucht man den rechtmäßigen Eigentumerwerb in Normalfall gegenüber Lenovo nicht beweisen (Rechnung, Lieferschein, Quittung, schriftlicher Kaufvertrag).
 
Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage zu meinem T60, dass 3 Jahre Garantie besitzt / besitzen soll.
Ich habe es am 01.02.08 bei notebooksbilliger gekauft und ja eigentlich Garantie bis zum 01.02.11.
Auf der Lenovo Seite, wo man die Garantiezeit/länge überprüfen kann, wurde mir mitgeteilt, das ich nur bis zum 24.06.10 auf mein Notebook besitze.
Nun frage ich mich vorher dieses Datum kommt ?
Zählt die Garantie nun ab dem 01.02.08 und geht bis 01.02.11 oder
geht sie nur bis zum 24.06.10 und beträgt somit nur 2,5 Jahre Garantie?

Darf dies überhaupt sein ? Ich denke nicht, oder ?
Soll ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch machen oder mit Lenovo den Kontak suchen ?

Gruß,
Hustle
 
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